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BeitragVerfasst: 16. September 2015 20:09 
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Hallo Forumler,
meine Frau hat ihren 50er- Roller verkauft.
Gilt das Mopedkennzeichen dann noch weiter oder muss sich der Käufer ein neues holen?

Danke, Gruß Spitz


Fuhrpark: Guzzi Breva 1100 ABS aus 2007
68er Gespann- Trophy
Britischer Wowa aus 1991, Notnagel-Home
www.reise-laster.de
Generation Rechenschieber :-)

Des Campers größter Fluch ist Regen und Besuch ;-)

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BeitragVerfasst: 16. September 2015 20:24 
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Servus, die Versicherung gilt weiter für den neuen Besitzer. Hatte ich bei einem Verkauf eines SR2 mal erfragt bei der Versicherung.

Gruß Pierre

_________________
Glück Auf.
Trommelbremsen, eine runde Sache.


Fuhrpark: MZ ETZ 250/Bj 1985, Audi TT8j Roadster/ Bj 2012, Moto Guzzi California/Bj. 1997, IFA RT125/1 Bj. 1955

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BeitragVerfasst: 16. September 2015 20:33 
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Scheind ne schwere Frage zu sein:
https://forum.allianz.de/questions/was- ... fahrzeuges
Wenn er mit deinem Vertrag abgesichert ist (alterseinschränkung) kann er natürlich so einfach weiterfahren, das machen wohl die meisten so.
Allerdings weiss ich nicht ob man noch irgendwelche Verantwortung hat wenn man noch als Versicherer eingtragen ist...


Fuhrpark: Etz 250 und anderes

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BeitragVerfasst: 16. September 2015 20:47 
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Ah ja, danke euch. Ales ganz easy....

8)


Fuhrpark: Guzzi Breva 1100 ABS aus 2007
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BeitragVerfasst: 16. September 2015 21:46 
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Matthias-Aw hat geschrieben:
Allerdings weiss ich nicht ob man noch irgendwelche Verantwortung hat wenn man noch als Versicherer eingtragen ist...


deswegen den Verkauf an die Versicherung melden. Außerdem würde ich mir vom Käufer den Ausweis zeigen lassen.


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 16. September 2015 21:54 
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Die Versicherung geht auf den Käufer über. Käufernamen / Käuferdaten der Versicherung melden und gut.

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Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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BeitragVerfasst: 16. September 2015 23:22 
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Bei manchen Versicherungen wird eine kleine Gebühr für diesen "Verwaltungsakt" fällig.


Fuhrpark: ><(((°>

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 11:46 
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passt evtl auch gleich dazu. Bei mir's umgekehrt, ich habe einen 50'er gekauft und mit den Versicherungszeichen keine Erfahrung. Was brauche ich um dieses zu bekommen. Der Roller hat keine Papiere mehr, der Verkäufer hat die Kennzeichen immer über seinen Versicherungsvertreter vor Ort geholt und hat da wohl nur am Anfang vor 6 Jahren mal was gebraucht und sonst nicht mehr.
Welche Papiere braucht man für nen Roller und wo bekomme ich die bei Verlust her?


Fuhrpark: MZ ETZ 250 Bj 83

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 11:52 
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Hi,
normalerweise brauchst du eine gültige ABE.Wird auch gern von der Rennleitung kontrolliert.Die Versicherungen nehmen das nicht so genau,vorallem bei Stammkunden.
atze


Fuhrpark: 2Diamanträder Bj 1963
Mifa Klapprad mit 7-Gang Nabenschaltung von SRAM
Simson S 51 im Neuaufbau
MZ ES 150 BJ 1965 "Wilde Hilde"

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 13:40 
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casimodo hat geschrieben:
Welche Papiere braucht man für nen Roller und wo bekomme ich die bei Verlust her?


Hersteller oder Importeur kontaktieren.

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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 14:41 
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Hallo,

ohne ABE kein Kennzeichen.

Ist bei uns so.

Gruß
Martin


Fuhrpark: ETZ 150/1987 jetzt rot, ETZ 250/1984, ES 150 Bj 1963, ETZ 301 Bj. 1994, TS250/1 temporär...

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 14:45 
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Ok, dann hätte ich auch mal eine Frage, passend dazu muss ich nachher eh das neue Versicherungskennzeichen anschrauben! 8)

Ich fahre ab und zu die Schwalbe meiner Freundin. Diese ist ordnungsgemäß versichert und hat noch die originalen DDR Papiere.

Muss ich mir eigentlich vom KBA eine neue Betriebserlaubnis holen, oder darf ich weiterhin mit den DDR Papieren von 1980 fahren, wo noch der Erstbesitzer drin steht? :oops:

Mir ist es eigentlich völlig Banane, aber ich möchte meiner Liebsten ersparen sinnlose Disskussionen mit der Rennleitung führen zu müssen.

Gruß
Robert

_________________
OT-Partisanen-Diplom-RT-Heizer
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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, Aprilia RX 125 Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch in Pflege von der eigenen Frau: MZ ES 250 Gespann und Schwalbe.

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 15:08 
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Die alte Betriebserlaubnis aus der DDR bleibt gültig und da ist es nicht wichtig, welch älterer Vorbesitzer darin eingetragen ist. Möchte man eventuellen Diskussionen mit der Polizei vorbeugen, könnte man noch die entsprechende Passagen (aus dem Einigungsvertrag?) ausgedruckt mitführen.

Aus meiner Sicht ist es wichtiger, dass mit der Versicherung geklärt ist, wer mit dem Moped fahren darf. Entscheidend ist, was im Versicherungsbrief steht. D.h., ist es auf eine einzige Person versichert, darf auch nur sie in den Genuß der Versicherung kommen. Ähnlich ist es bei manchen Versicherungspolicen, die jüngere Fahrer vom Versicherungsschutz ausschließt.


Fuhrpark: ><(((°>

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 15:12 
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Danke!

Alle ab 23 oder 25 Jahren dürfen fahren, das passt also. Ich gehöre zum Kreis der zulässigen Fahrer. :ja:

Gruß
Robert

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 15:48 
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Alfred hat geschrieben:
Die alte Betriebserlaubnis aus der DDR bleibt gültig und da ist es nicht wichtig, welch älterer Vorbesitzer darin eingetragen ist. Möchte man eventuellen Diskussionen mit der Polizei vorbeugen, könnte man noch die entsprechende Passagen (aus dem Einigungsvertrag?) ausgedruckt mitführen.

Aus meiner Sicht ist es wichtiger, dass mit der Versicherung geklärt ist, wer mit dem Moped fahren darf. Entscheidend ist, was im Versicherungsbrief steht. D.h., ist es auf eine einzige Person versichert, darf auch nur sie in den Genuß der Versicherung kommen. Ähnlich ist es bei manchen Versicherungspolicen, die jüngere Fahrer vom Versicherungsschutz ausschließt.


Das wäre mir neu, daß nur der Versicherungsnehmer fahren darf.
Bei Autos gibt es solche Klauseln wie "nicht unter 25 Jahren"o.ä.

Beim Mopeds gibt es sowas nicht, jeder der einen entsprechenden Führerschein hat, darf auch damit fahren.

_________________
GüSi

GüSi Motorradteile
http://www.guesi-motorradteile.de


Fuhrpark: diverse

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 15:50 
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Vapekiller

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Wohnort: Lothra/ Thür.
Alter: 42
Robert K. G. hat geschrieben:
Danke!

Alle ab 23 oder 25 Jahren dürfen fahren, das passt also. Ich gehöre zum Kreis der zulässigen Fahrer. :ja:

Gruß
Robert

Gefühlt oder nach dem Datum welches deinen Ausweis ziert? :twisted:

_________________
Grütze, Paul
Meisterbetrieb Albrecht Relius Wasser&Wärme , Lothra 45/07338 Drognitz. Seit dem 01.07.23 für euch da!
Wir Stellen ein: Facharbeiter SHK M/W/D!
Mitglied des GKV seit 2015
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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OT-Rennsteigboulettenpartisane


Fuhrpark: MZ TS 125/A BJ:1983 (der grüne Giftzwerg) , MZ TS 125 BJ:1974 in Fragmenten,
MZ ES 175/2 BJ : 1972 , MZ ETS 250 ( spezieller Umbau ),
MuZ Skorpion 660 Tour Bj. 1996 (Smokies EX), Superelastik MZS820 Bj: 1973,
Fortschritt E930 „Ackersimme“, Heldrunger MKH/1 Bj. 1974,
2x SR2 (von Saalpetre für meine Söhne), MuZ Saxon 150 Sportstar Bj:1998,
IWL SR 56 Wiesel Bj: 1958 (Fernprojekt), Güldner ADA9 Bj: 1953,
MAN TGE.3.180
Fiat Doblo 1,4T Natural Power Bj:2016

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 15:54 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Ok, dann hätte ich auch mal eine Frage, passend dazu muss ich nachher eh das neue Versicherungskennzeichen anschrauben! 8)

Ich fahre ab und zu die Schwalbe meiner Freundin. Diese ist ordnungsgemäß versichert und hat noch die originalen DDR Papiere.

Muss ich mir eigentlich vom KBA eine neue Betriebserlaubnis holen, oder darf ich weiterhin mit den DDR Papieren von 1980 fahren, wo noch der Erstbesitzer drin steht? :oops:

Mir ist es eigentlich völlig Banane, aber ich möchte meiner Liebsten ersparen sinnlose Disskussionen mit der Rennleitung führen zu müssen.

Gruß
Robert


Es reicht, dass Du den Versicherungswisch dabei hast.
Die DDR-Papiere musst Du gar nicht mitführen.
Weiss ich, weil mein Bruder letztes Jahr das Gleiche in Suhl bei der Rennleitung angefragt hat.

Gruss vom Biebsch

_________________
Gruß vom Biebsch

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You know I'm born to lose, and gambling's for fools, But that's the way I like it baby, I don't wanna live for ever...


Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren. Karl Lagerfeld


Fuhrpark: Genug...

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 21:03 
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biebsch666 hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:
Ok, dann hätte ich auch mal eine Frage, passend dazu muss ich nachher eh das neue Versicherungskennzeichen anschrauben! 8)

Ich fahre ab und zu die Schwalbe meiner Freundin. Diese ist ordnungsgemäß versichert und hat noch die originalen DDR Papiere.

Muss ich mir eigentlich vom KBA eine neue Betriebserlaubnis holen, oder darf ich weiterhin mit den DDR Papieren von 1980 fahren, wo noch der Erstbesitzer drin steht? :oops:

Mir ist es eigentlich völlig Banane, aber ich möchte meiner Liebsten ersparen sinnlose Disskussionen mit der Rennleitung führen zu müssen.

Gruß
Robert


Es reicht, dass Du den Versicherungswisch dabei hast.
Die DDR-Papiere musst Du gar nicht mitführen.
Weiss ich, weil mein Bruder letztes Jahr das Gleiche in Suhl bei der Rennleitung angefragt hat.

Gruss vom Biebsch


Vor allem steht in der neuen Betriebserlaubnis eh kein Besitzer drin. Von daher, völlig Brust, ob alt oder neu.
Bei meiner DDR-ABE steht mein Onkel drin, es blieb also immerhin in der Familie :lach:

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Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nr. 007

Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig!


Fuhrpark: MZ ES 175/1 Bj. 1967, MZ ES 150 Bj. 1964, S51 B1-3 Bj. 1982, SR2E Bj. 1963

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BeitragVerfasst: 2. März 2016 00:01 
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Das mit der Änderung der Eigtümerdaten bei der Versicherung finde ich auch sehr wichtig. Wenn der neue Fahrer mal Stress macht mit seinem Moped und nicht direkt erwischt wird könnte sonst ma die Rennleitung bei dir vor der Tür stehen und dir mitteilen, dass der Fahrer und der Halter für das Vergehen haften. Oder der Fahrer wurde nicht erkannt und nur deine Daten sind bekannt. Dann könnte es eng werden wenn die Eigentumsverhältnisse nicht klar sind. Daher ist auch der Kaufvertrag immer wichtig.

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 2. März 2016 07:58 
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So, meine Anfrage hat sich erledigt, der Roller wurde vor paar Tagen total an einem Sprinter entsorgt.
Die Hftpfl hat aber den Schaden geregelt. So schnell geht das... :|

8)


Fuhrpark: Guzzi Breva 1100 ABS aus 2007
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BeitragVerfasst: 2. März 2016 08:20 
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† 21.11.2022
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Alter: 52

Skype:
voodoomaster73
saß jemand drauf? ich hoffe mal nicht, wenn doch hoffentlich ohne personenschaden.

_________________
Sosa 2008-ich war dabei; Sosa 2009-ich war dabei; Glesien 2010-ich war dabei; Sosa 2010-ich war dabei; Heiligenstadt 2011 ich war dabei
Lehesten 2011 ich war dabei; Holzthaleben 2012 ich war dabei; Meudelfitz 2013 ich war dabei; Heiligenstadt 2013 ich war dabei; Sandbüschel 2014 ich war dabei


Fuhrpark: ETZ 150 Bj. 1986, TS 250/1 Bj. 1977

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