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BeitragVerfasst: 19. September 2016 11:33 
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Hallo,

Ich habe am wochenende eine 125er ts gekauft. Sie hat einen austauschrahmen.

Ein Kfz-Brief ist nicht mehr vorhanden. Allerdings der Zulassungsschein aus der DDR. Auf diesem ist auch der verbaute Austauschrahmen eingetragen und abgestempelt.

Ich habe jetzt eine Betriebserlaubnis beim KBA mit der nummer vom Austauschrahmen beantragt. Ich habe noch mit dazu geschrieben, dass die Nummer vom Austauschrahmen ist und die originale ergänzt.

Hat hier jemad Erfahrung damit, ob es hier zu Problemen kommen kann?

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MZ TS 250/1 (81)
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Fuhrpark: MZ TS 250/1 Bj. 80
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BeitragVerfasst: 19. September 2016 11:46 
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Wenn das KFZ schon einmal in Deutschland zugelassen war (egal ob BRD, DDR oder vor dem Krieg Deutsches Reich), reicht eine "normale" TÜV bzw. DEKRA Abnahme (je nachdem ob Ost oder West). Dort wird auch das Datenblatt erstellt. Bei der Zulassung werden dann EU Papiere ausgestellt und online geprüft, ob das Fahrzeug gestohlen gemeldet ist
Mit dem KBA brauchst Du Dich nicht rumärgern.
Ging bei mir immer erstaunlich problemlos.


Fuhrpark: ETS250

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BeitragVerfasst: 19. September 2016 12:36 
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Sie war zu DDR-Zeiten mit Ausrauschrahmen zugelassen.

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BeitragVerfasst: 19. September 2016 12:56 
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Dann sei froh, dass Du das:

chrott hat geschrieben:
.... Allerdings der Zulassungsschein aus der DDR. Auf diesem ist auch der verbaute Austauschrahmen eingetragen und abgestempelt.
.....


noch da hast. Ansonsten könnte es mit einem Austauschrahmen Probleme geben. Mit der Zulassung ist jedoch ein amtlicher Nachweis vorhanden. Das sollte eigentlich auf der Zulassungsstelle ausreichen. Einfach mal dort hin gehen und nachfragen, was die zur Zulassung sonst noch haben wollen. So hättest Du Dir den Antrag beim KBA auch schon ersparen können.

_________________
Grüße

Frank


Fuhrpark: MZ mit 6 Volt, zeitweise eine mit 12 V in Pflege

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BeitragVerfasst: 19. September 2016 21:56 
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Mit dem Zulassungsschein gelingt der Nachweis, dass der Austauschrahmen mal zugelassen war, auch wird die ursprüngliche Rahmennummer noch zu lesen sein. Problematisch ist aber, dass der Brief fehlt. Das könnte bei der Zulassungsstelle Probleme geben...hierzu gab es hier im Forum schon viel zu lesen.


Fuhrpark: Zweiraedrig: Adler MB 250 BJ 54 (Großbaustelle), NSU Quickly Bj 55 (restauriert), Miele K52/2 Bj 59 (restauriert), MZ RT 125/3 Bj 59 (Patina-restauriert), MZ ES 175/0 Bj 1960, IWL Berlin Bj 62 (Patina-restauriert), MZ ES 150 Bj 64 (in Warteschleife)

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BeitragVerfasst: 20. September 2016 07:01 
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Mich würde mal interessieren, wo nun genau das eigentliche Problem liegt. Eine 125er muss angemeldet werden wie jedes andere zulassungspflichtige Fahrzeug. Bus auf den Brief, der bei ner 125er einfach nich vorhanden is, is alles identisch. Was hat das KBA damit zu schaffen? Bei ner Simme geht's übers KBA, be125er brauchts ne HU (ggf Vollabnahme nach § 21) u dann mit allen verfügbaren Papieren (eVb, Perso, alte Papiere zum Mopped u aktuelle HU-Bescheinigung) zur Zulassungsstelle.

Gruss

Mutschy

_________________
Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...


Fuhrpark: MZ TS 150, BJ 1985, "Bärbel"
MZ TS 150, BJ 1981, "Valerie"
Honda XL125 Varadero, BJ 2002, "Kunigunde"
BMW E36 Compact, BJ 1998, "Kurt"
Opel Corsa D, BJ 2007, "Poffel"

(früher)
1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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