Foren-Übersicht
Startseite
Aktuelle Zeit: 14. November 2025 01:41

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 25 Beiträge ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: 4. Oktober 2016 21:40 
Offline

Registriert: 22. März 2012 18:48
Beiträge: 20
Themen: 7
Wohnort: Leipzig
Alter: 40
Liebe Forengemeinde,

Mir ist zu Ohren gekommen, dass es eine Ausnahmeregelung gibt oder gab, um mit einem 125er Führerschein 150ccm zu fahren.
Wohlwissend, dass das Thema schon einmal besprochen wurde?!? stell ich erneut die Frage:)
Hat jemand offizielle Informationen?

Best Grüße!


Fuhrpark: Mz ts125, BJ 1981

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 4. Oktober 2016 21:48 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 19. Januar 2010 16:59
Beiträge: 7287
Themen: 26
Bilder: 18
Wohnort: Fürstenwalde
Alter: 55
Das wäre mir neu.
Begrenzung ist doch 125Kubik und 15PS

_________________
Gruß Schumi

"Verweile nicht in der Vergangenheit, träume nicht von der Zukunft,
sondern konzentriere dich auf den Moment."


Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nr 002
Bild
GKV-Granseer Krawattenträgerverein,joo ich bin dabei :)


Fuhrpark: MZ ES250/1,Bj. 1963, Kawa VN900 Bj.2009, Simson S51 Bj. 1985, SR 2E Bj. 1968

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 4. Oktober 2016 21:59 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 17:44
Beiträge: 2051
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
Es gab im Einigungsvertrag eine Übergangsregelung für Inhaber der Klasse A (DDR), die noch nicht 18 waren. Das hat sich aber schon einige Zeit erledigt :D

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 4. Oktober 2016 22:15 
Offline

Registriert: 30. Januar 2014 22:56
Beiträge: 3056
Themen: 16
Bilder: 0
Wohnort: 61231
Alter: 50
CJ hat geschrieben:
Es gab im Einigungsvertrag eine Übergangsregelung für Inhaber der Klasse A (DDR), die noch nicht 18 waren. Das hat sich aber schon einige Zeit erledigt :D


:respekt:


Fuhrpark: Zweiraedrig: Adler MB 250 BJ 54 (Großbaustelle), NSU Quickly Bj 55 (restauriert), Miele K52/2 Bj 59 (restauriert), MZ RT 125/3 Bj 59 (Patina-restauriert), MZ ES 175/0 Bj 1960, IWL Berlin Bj 62 (Patina-restauriert), MZ ES 150 Bj 64 (in Warteschleife)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 5. Oktober 2016 06:55 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 30. Juli 2011 22:43
Beiträge: 587
Themen: 24
Wohnort: Gardelegen
Alter: 46
Nanana! Das galt dann wohl aber auch für DDR-Bürger, die bis zur 18 noch viiiiel Zeit hatten :D

Fakt ist, dass es ab 1996 eine Ausnahmeregelung in Sachsen für 150er gab. Diese wurde den Landkreisen zur Umsetzung freigestellt. In meiner alten Heimat (Kreis Oschatz) wurde es natürlich nicht erlaubt.... :roll: Ob das noch Bestand hat, weiß ich nicht.

Hier ein "Schriftstück" aus der Mopped - müsste von Mai 96 sein:

Dateianhang:
IMG_1572.JPG


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

_________________
Grüße

Olaf


Fuhrpark: … auch MZ dabei

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 5. Oktober 2016 07:05 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 22. April 2011 17:16
Beiträge: 2826
Themen: 106
Bilder: 249
Wohnort: Burgkunstadt
Alter: 58

Skype:
kt1040
mzheinz hat geschrieben:
Nanana! Das galt dann wohl aber auch für DDR-Bürger, die bis zur 18 noch viiiiel Zeit hatten :D

Fakt ist, dass es ab 1996 eine Ausnahmeregelung in Sachsen für 150er gab. Diese wurde den Landkreisen zur Umsetzung freigestellt. In meiner alten Heimat (Kreis Oschatz) wurde es natürlich nicht erlaubt.... :roll: Ob das noch Bestand hat, weiß ich nicht.

Hier ein "Schriftstück" aus der Mopped - müsste von Mai 96 sein:

Dateianhang:
IMG_1572.JPG


Gilt das jetzt für die Maschinen? Wenn dem so ist, dann sollte das zumindest in Sachsen doch immer noch gelten, oder?

SPOILER:
Auch wenn die Dame auf der ETZ die 18 schon lange hinter sich gelassen hat.

_________________
Every single life does matter!

Bild
Nr.: 67 bei den Rundlampen

"Herr von Bülow, Sie sind nicht krank, nur alt!"


Fuhrpark: auf 2 Rädern: MZ ES300/1963, IWL Berlin/1962, 2xMZ ES300 (Baustelle) 1964 IWL Berlin Baustelle/1960
auf 3 Rädern: MZ ES300 mit Superelastik/1964
auf 4 Rädern: Nissan Bluebird T12 2.0 SLX Hatchback (1987), Mercedes V250d (2015) das neue Arbeitstier

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 5. Oktober 2016 07:14 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 30. Juli 2011 22:43
Beiträge: 587
Themen: 24
Wohnort: Gardelegen
Alter: 46
Die 18 hatte sie damals wohl schon hinter sich..... 8)

Wie gesagt, ob das nocht gilt, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass ich seinerzeit mit 17 und ner 150er TS in der Garage freudig erregt zur Zulassungsstelle gefahren bin, wo mir dann gesagt wurde, dass unser Landkreis bei der 150er Zulassung nicht mitspielt :evil:

_________________
Grüße

Olaf


Fuhrpark: … auch MZ dabei

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 5. Oktober 2016 07:48 
Offline
Benutzeravatar
------ Titel -------
Treffen Heiligenstadt 2009/2011/2013/2015 Organisator

Registriert: 20. Juni 2007 12:52
Beiträge: 3851
Themen: 14
Bilder: 3
Wohnort: Franken
Bei mir im Landkreis Bautzen war das damals möglich. Ein Kumpel ist so seine 150er TS ganz legal als 16 Jähriger gefahren.
Da es aber schon wieder 20 Jahre her ist, bezweifel ich fast das es heute noch möglich ist.
Es gab damals auch keine Pauschalfreigabe sondern musste per Einzelgenehmigung beantragt werden.


Fuhrpark: ETZ 250

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 5. Oktober 2016 08:04 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 18. März 2006 08:39
Beiträge: 5491
Artikel: 3
Themen: 150
Wohnort: Regensburg
Alter: 67
Warum geht man nicht den einfachsten Weg und frägt bei der zuständigen Führerscheinstelle nach ?

_________________
GüSi

GüSi Motorradteile
http://www.guesi-motorradteile.de


Fuhrpark: diverse

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 5. Oktober 2016 08:06 
Offline

Registriert: 7. Dezember 2013 15:00
Beiträge: 199
Themen: 6
Wohnort: Annaberg- Buchholz
Alter: 37
Ich kannte das auch und auf meine Anfrage hin bei der Dekra ( bei uns zuständig für Fahrprüfung und Vollabnahme) wurde mir gesagt das das nicht mehr funktioniert. Wenn ich mich recht entsinne ist es mit dem eu Führerschein entfallen.


Fuhrpark: MZ TS 125/ bj 1982

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 5. Oktober 2016 16:04 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 24. November 2010 18:22
Beiträge: 8403
Themen: 103
Bilder: 4
Wohnort: Löbejün, Job: Donauwörth
Alter: 44
So ist es. 1996 war ich 16 und der Saalekreis nicht weit von Sachsen, das Gerücht kannte ich auch, hatte aber keine Verwandschaft da um mich umzumelden. :oops:
Meine ETZ bin ich dann trotzdem gefahren. :floet:

_________________
Ecklampenschweinsympathisant
Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee II, IV, V u. VIII

MZ 500 Rotax Gespann, Piaggio EXS 125, Yamaha Ténéré 660 XTZ ´95, Yamaha VMax 1200 ´96, EZ: ´98

Fiat Ducato 230 2,5 TDI Carthago "Ethos" >>>> Zu Verkaufen <<<<
MB Sprinter 312 D Carthago "Mondial"


Fuhrpark: MZ ETZ 251, Simson Schwalbe /2
C3 quattro Avant, Golf III Cabrio, Porsche 924

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 5. Oktober 2016 16:25 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 9. August 2013 21:13
Beiträge: 259
Themen: 11
Wohnort: Jarmen
Alter: 51
Eine Nachfrage für meinen Cousin ergab bei uns im Landkreis für ihn: Da er den kleinen Schein gemacht hat muss er nur mit einer größeren Maschine vorfahren, allerdings hat er den kleinen Schein schon an die 20 Jahre.

Gruß Buddha

_________________
Ich hasse Elektrik. Ströme krabbeln immer da lang wo man nichts sieht und selbst nicht lang krabbeln kann. Und dann die Spannung, die steigt mit jeder Minute ob das was man tut von Erfolg gekrönt ist.

Gründungsmitglied des GKV - Granseer Krawattenträgerverein


Fuhrpark: MZ ETZ 250/1983 , MZ ETZ 250 A/1986 , MZ ETZ 250 Beiwagen / von Null aufgebaut

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 5. Oktober 2016 22:00 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 2. Mai 2008 20:58
Beiträge: 3850
Themen: 173
Bilder: 25
Wohnort: Werther
Alter: 48
Buddha, wie meinst du das? Mit ner Maschine > 125ccm vorfahren, und der Lenkschein wird umgeschrieben? Wär natürlich fein, da ich 1993 die 1b gemacht hab. Sämtliche Fahrschulen in NDH wissen auch nichts von ner Vereinfachung (bzw wollen es nich wissen), dass ich als 1b-Besitzer nur ne praktische Prüfung brauch, um A zu bekommen. Alle wollen mich theoretisch u praktisch prüfen (incl Fahrstunden u allem, was extra kostet...)

Gruss

Mutschy

_________________
Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...


Fuhrpark: MZ TS 150, BJ 1985, "Bärbel"
MZ TS 150, BJ 1981, "Valerie"
Honda XL125 Varadero, BJ 2002, "Kunigunde"
BMW E36 Compact, BJ 1998, "Kurt"
Opel Corsa D, BJ 2007, "Poffel"

(früher)
1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 5. Oktober 2016 22:12 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 24. Mai 2009 18:17
Beiträge: 2120
Themen: 51
Bilder: 11
Wohnort: Süd-Oberlausitz
Alter: 50
Matthieu hat geschrieben:
Bei mir im Landkreis Bautzen war das damals möglich. Ein Kumpel ist so seine 150er TS ganz legal als 16 Jähriger gefahren.
Da es aber schon wieder 20 Jahre her ist, bezweifel ich fast das es heute noch möglich ist.
Es gab damals auch keine Pauschalfreigabe sondern musste per Einzelgenehmigung beantragt werden.

Das war damals komisch zur Wendezeit. Ich bin mit 15 zur Mopedprüfung mit ner 150er TS gefahren. Durfte dann erst Moped, Kleinkraftrad und mit 18 Motorräder fahren. Ohne zusätzliche Prüfungen.

_________________
Gut Schlauch und Gute Fahrt......
Viele Grüße
Xtreas,
Südoberlausitzstammtischler

Mitglied im Rundlampenschweinchenliebhaberclub Nr. 17
Bild

Einer konnte Stroh zu Gold spinnen....
SPOILER:
...wir machen aus Watte kleine Draculas......


Fuhrpark: ES 250/1, 1963 mit SE von 1965,das Blaue Wunder

Yamaha T7, Bj. 19

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 6. Oktober 2016 00:03 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 23. Mai 2011 20:20
Beiträge: 167
Themen: 17
Bilder: 33
Wohnort: Netzow
mzheinz hat geschrieben:
Die 18 hatte sie damals wohl schon hinter sich..... 8)


War ja auch Mandy (19) :mrgreen:


Fuhrpark: TS 150 Bj.´85
TS 250 Bj.´74 mit TS/1-Motor
RT 125/2 Bj.´58
ETZ 150 Bj. '87
Ducati Sport 1000 Bj. '06
Robur LD 3000 Bj. '87

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 6. Oktober 2016 06:39 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 30. Juli 2011 22:43
Beiträge: 587
Themen: 24
Wohnort: Gardelegen
Alter: 46
mzmessie hat geschrieben:
mzheinz hat geschrieben:
Die 18 hatte sie damals wohl schon hinter sich..... 8)


War ja auch Mandy (19) :mrgreen:


Haha - jawoll!! :lach: Dass das noch einer kennt... :gut:

Die Tippse ist es jedenfalls nicht!

_________________
Grüße

Olaf


Fuhrpark: … auch MZ dabei

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 6. Oktober 2016 08:03 
Offline

Registriert: 14. Februar 2011 20:15
Beiträge: 1063
Themen: 13
Wohnort: mv
Alter: 50
xtreas hat geschrieben:
Das war damals komisch zur Wendezeit. Ich bin mit 15 zur Mopedprüfung mit ner 150er TS gefahren. Durfte dann erst Moped, Kleinkraftrad und mit 18 Motorräder fahren. Ohne zusätzliche Prüfungen.


so war es bei mir auch, mopedprüfung mit meinem sperber gemacht, und konnte mit dem entsprechenden alter alles andere fahren.


Fuhrpark: MZ ETS/G 1967
MZ ETS/G 1970

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 6. Oktober 2016 08:21 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
LaLu 2011
ES Philosoph

Registriert: 16. Februar 2006 12:02
Beiträge: 34737
Artikel: 1
Themen: 251
Bilder: 45
Wohnort: Strausberg, die grüne Stadt am See
Alter: 56
Das ist doch noch die DDR-Regelung.

_________________
OT-Partisammellorchen
Bild
Mitglied Nr. 020 im Rundlampenschweinchenliebhaber-Club
Mitglied im internationalen Verein der bauchfrei Schaukler
Mitglied Nr. 009 der MZ-Trüffelschweine
Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgerverein
"Das Antibiotikum von MZ sind Vitondichtringe." (Christof im November 2011)
Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2024 (der Rrrrudelll-Pudelll)
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013 und 24.07.2016


Fuhrpark: Moto Guzzi V85TT Bj. 19, Silverstar Classic 500 Bj. 97, ETZ 301 Fun Bj. 93, ES 175/2 Bj. 67, ES 300 Bj. 64, ETS 150 Bj. 72, ES 150 Bj. 75, TS 150 Bj. 80, ETZ 150 Bj. 87, IWL Troll Bj. 63, Honda CG 125 Bj. 98, EMW R35/3 Bj. 54, DKW RT 250 H Bj. 53, S 70 C Bj. 87, S 51 B 2-4 Bj. 81, Opas SR2 Bj. 59, außerdem Ford Tourneo Connect in lang (Schlafwagen)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 6. Oktober 2016 08:50 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 17:44
Beiträge: 2051
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
Lorchen hat geschrieben:
Das ist doch noch die DDR-Regelung.

So ist es. Man hat mit 15 bereits die Prüfung für die Klasse A (schließt ja M mit ein) gemacht und dann entsprechend dem Alter fahren dürfen. Hat mit der Frage hier nichts zu tun.
Es scheint, als ob es in Sachsen kurze Zeit eine "Sondererlaubnis" per Erlass des sächs. Verkehrsministeriums bezgl. der 150er MZ, und nur dieser, gab. Diese wurde wohl personen- und fahrzeuggebunden erteilt und stellt somit also auch keine allgemeine "Erweiterung" des 125er-Scheins dar. Ich habe mal im sächs. Verkehrsministerium angefragt. Mal sehen was die antworten. ;D

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 6. Oktober 2016 08:51 
Offline
Benutzeravatar
------ Titel -------
Treffen Heiligenstadt 2009/2011/2013/2015 Organisator

Registriert: 20. Juni 2007 12:52
Beiträge: 3851
Themen: 14
Bilder: 3
Wohnort: Franken
xtreas hat geschrieben:
Matthieu hat geschrieben:
Bei mir im Landkreis Bautzen war das damals möglich. Ein Kumpel ist so seine 150er TS ganz legal als 16 Jähriger gefahren.
Da es aber schon wieder 20 Jahre her ist, bezweifel ich fast das es heute noch möglich ist.
Es gab damals auch keine Pauschalfreigabe sondern musste per Einzelgenehmigung beantragt werden.

Das war damals komisch zur Wendezeit. Ich bin mit 15 zur Mopedprüfung mit ner 150er TS gefahren. Durfte dann erst Moped, Kleinkraftrad und mit 18 Motorräder fahren. Ohne zusätzliche Prüfungen.

Nein, ich rede nicht über die Wendezeit. Da war ich zu jung um legal Mopped fahren zu dürfen. Ich rede von 1996, von da stammt auch der Zeitungsbericht.


Fuhrpark: ETZ 250

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 6. Oktober 2016 11:04 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 17:44
Beiträge: 2051
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
Hier die Antwort aus dem Ministerium. Wie streng die Auflagen dann umgesetzt wurden -"...technisch ausgeschlossen sein, das Kraftrad auf einen Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ umzurüsten usw."-, sei mal dahingestellt.

Sehr geehrter Herr XXXXX,
Sie baten um Auskunft zu Ausnahmegenehmigungen für in der DDR in Betrieb genommene MZ Motorräder, die einen 150cm³ Hubraum haben, um sie mit dem Führerschein der Klasse A1 fahren zu dürfen. Sie beziehen sich dazu auf einen Zeitungsbericht aus dem Jahr 1996.
Im Jahr 1996 wurde den Fahrerlaubnisbehörden des Freistaates Sachsen von der obersten Landesbehörde die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmeregelung unter strengen Einschränkungen eröffnet.
So musste es technisch ausgeschlossen sein, das Kraftrad auf einen Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ umzurüsten. Der Antragsteller musste auf das Kraftrad angewiesen sein, um von seinem Wohnort zu seinem Arbeits- oder Ausbildungsort zu gelangen. Zwischen diesen Orten durften keine zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittel verkehren und keine Ausnahmen von den übrigen Beschränkungen der Straßenverkehrszulassungsverordnung vorliegen. Der Antragsteller musste o. g. Tatsachen nachweisen. Wirtschaftliche Gründe, insbesondere Kosten für die Umrüstung eines Kraftrades oder für die Vorstellung bei der technischen Prüfstelle, rechtfertigten keinen Grund für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
Die Ausnahmegenehmigung wurde örtlich (Wohnort-/Arbeits-/Ausbildungsort) und zeitlich (höchstens 1 Jahr bzw. Ende des Ausbildungsjahres) beschränkt. Das Fahrzeug durfte darüber hinaus auch im Wege der Ausnahmegenehmigung mit der Fahrerlaubnis der Klasse lb (heute A1) nicht genutzt werden.
Die Regelung trat mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft und ist somit heute nicht mehr relevant.

Mit besten Grüßen
XXXXX
________________________________________________________________________
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR
SAXON STATE MINISTRY FOR ECONOMIC AFFAIRS, LABOUR AND TRANSPORT
Referat 61 | Recht und Finanzplanung

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 6. Oktober 2016 11:43 
Offline

Registriert: 22. Februar 2014 00:56
Beiträge: 5306
Themen: 9
Wohnort: Nuthe-Urstromtal
Alter: 53
Da waren aber ganz tolle Juristen am Werke :rofl: :rofl: :rofl: :irre: :freak: Absolut praxisuntauglich. Es scheitert allein schon an der technischen Unmögichkeit der Umrüstung. Die Verfügbarkeit von Material ist dabei ja egal, technisch ist es bekannterweise ganz einfach möglich.

Ich wäre dafür, dass angehende Juristen (und Politiker auch) einfach mal etwas Lebenserfahrung sammlen müssen, bevor sie auf die Menschheit losgelassen werden. Z.B. einen richtigen Beruf erlernen oder tatsächlich mal ins Arbeitsleben reinschnuppern, wäre nicht so schlecht. Es muss ja nicht so enden, wie im 12-jährigen Reich, da mußten Rechtsreferendare für ein paar Wochen in ein Lager bei Jüterbog. Das war so eine Art WAL (Wehr-Ausbildungs-Lager), wie zu Ostzeiten.

Wenn diejenigen, die diese Regelung verzapft hatten, den "Unterschied" zwischen einer 150er und einer 125er MZ gekannt hätten, dann wäre so ein Blödsinn eher nicht rausgekommen. Und ja, es sind nicht alle Rechtsgelehrten so lebensfremd, das stimmt.

Und es war damals wohl eher ein Politikum, man wollte die ostdeutsche Industie öffentlichkeitswirksam stärken, indem man die Marke MZ unterstüzt. Da machten sich dann solche Schlagzeilen in der Presse ganz gut. Da war es wohl egal, ob die Regelung auch tatsächlich was bringt.

_________________
Grüße

Frank


Fuhrpark: MZ mit 6 Volt, zeitweise eine mit 12 V in Pflege

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 6. Oktober 2016 11:54 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 17:44
Beiträge: 2051
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
Abseits aller Belustigung und abweichender Umsetzung bleibt die Feststellung: es gab keine allgemeine Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse und die Sonderregelung im Einzelfall ist auch Geschichte. Das war doch die Frage.

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 6. Oktober 2016 12:13 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 9. August 2013 21:13
Beiträge: 259
Themen: 11
Wohnort: Jarmen
Alter: 51
mutschy hat geschrieben:
Buddha, wie meinst du das? Mit ner Maschine > 125ccm vorfahren, und der Lenkschein wird umgeschrieben? Wär natürlich fein, da ich 1993 die 1b gemacht hab. Sämtliche Fahrschulen in NDH wissen auch nichts von ner Vereinfachung (bzw wollen es nich wissen), dass ich als 1b-Besitzer nur ne praktische Prüfung brauch, um A zu bekommen. Alle wollen mich theoretisch u praktisch prüfen (incl Fahrstunden u allem, was extra kostet...)

Gruss

Mutschy



Jau :)

_________________
Ich hasse Elektrik. Ströme krabbeln immer da lang wo man nichts sieht und selbst nicht lang krabbeln kann. Und dann die Spannung, die steigt mit jeder Minute ob das was man tut von Erfolg gekrönt ist.

Gründungsmitglied des GKV - Granseer Krawattenträgerverein


Fuhrpark: MZ ETZ 250/1983 , MZ ETZ 250 A/1986 , MZ ETZ 250 Beiwagen / von Null aufgebaut

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 6. Oktober 2016 13:47 
Offline

Registriert: 22. Februar 2014 00:56
Beiträge: 5306
Themen: 9
Wohnort: Nuthe-Urstromtal
Alter: 53
@ CJ

sorry, sollte PN werden

Du hast PN :irre:

_________________
Grüße

Frank


Fuhrpark: MZ mit 6 Volt, zeitweise eine mit 12 V in Pflege

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 25 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Impressum

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de