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BeitragVerfasst: 10. April 2017 20:45 
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Heute war es soweit, ab zum Tüv mit der TS 250-(Stillgelegt )
und dann das ...
Tüv Nicht bestanden wegen fehlender Fehrnlicht Kontrolleuchte ??

Der Prüfer meinte Motorräder benötigen eine solche Leuchte egal welches Baujahr ,Typ......

Gibt es eventuell eine ausnahme Regelung brauche irgendwas Schriftliches um ihn zu Überzeugen
gibs jemand mit ähnlichen Problem :cry:


Fuhrpark: TS 250, S70, alter Opel astra

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 20:48 
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Halbgötter in blau... :oops:

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Ecklampenschweinsympathisant
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Der Vollstrecker
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Gruß aus dem Ostbüro der OT-Partisanen in Zittau , Renè


Fuhrpark: ETZ 150 Bj.1990 rot !, Abgang 15.08.2012
ETZ 250 Bj.1982 rot !,
MUZ Skorpion 660 Bj. 96 rot!, Abgang 31.10.2018
MZ ES 250/2 Gespann Bj.69 rot !
Audi A4 B7 ... vom Papa übernommen... der Astra musste weichen.

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Opel Astra G 2.2 nicht rot sondern blau!
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BeitragVerfasst: 10. April 2017 20:51 
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Wo ist das Problem? :roll:
Jede TS hatte die Fernlichtkontrolle in blau im Tacho.

Beste Grüße aus dem Harz


Fuhrpark: MZ ES250/1 1966 in Wartestellung; ETS 250 Neckermann 1971 pausiert; ETS 150 1971;
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BeitragVerfasst: 10. April 2017 20:52 
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Der TÜV-Mann hat recht. Eigendlich hat dein Moped doch eine Fernlichtkontrollleuchte.


Fuhrpark: Motorradtankinnensanierung und Versiegelung
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BeitragVerfasst: 10. April 2017 20:52 
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mak5028 hat geschrieben:
...brauche irgendwas Schriftliches um ihn zu Überzeugen ...

§50 (5) Satz2 StVZO in der aktuell geltenden Fassung. Lesen wird er ja können.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__50.html

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Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

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Fuhrpark: MZ

Zuletzt geändert von CJ am 10. April 2017 20:59, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 20:53 
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mak5028 hat geschrieben:
Heute war es soweit, ab zum Tüv mit der TS 250-(Stillgelegt )
und dann das ...
Tüv Nicht bestanden wegen fehlender Fehrnlicht Kontrolleuchte ??

Der Prüfer meinte Motorräder benötigen eine solche Leuchte egal welches Baujahr ,Typ......

Gibt es eventuell eine ausnahme Regelung brauche irgendwas Schriftliches um ihn zu Überzeugen
gibs jemand mit ähnlichen Problem :cry:


2 Minuten Google:
Zitat aus:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... 082007.pdf
"Fernlicht:
- vorgeschrieben
- Anzahl: 1 oder 2
- in der Breite bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand der leuchtenden Flächen zueinander 200 mm
- in der Höhe: keine besondere Vorschrift
- blaue Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO auch Anzeige durch Schalter-
stellung zulässig
"


Gruß
Andreas


Fuhrpark: ETZ 250 SW, Bj. 1985

Zuletzt geändert von AHO am 10. April 2017 21:07, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 20:57 
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Nach STVZO reicht es, wenn der Zustand am Schalter erkennbar ist, das sollte der Prüfer wissen.

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Gründungsmitglied des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: MZ ES 250/2 Bj. 1967 , Kymco Xiting 400i ABS Bj. 2017

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 20:58 
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Was ist den eigentlich jetzt überhaupt bei der TS verbaut?

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sondern konzentriere dich auf den Moment."


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GKV-Granseer Krawattenträgerverein,joo ich bin dabei :)


Fuhrpark: MZ ES250/1,Bj. 1963, Kawa VN900 Bj.2009, Simson S51 Bj. 1985, SR 2E Bj. 1968

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 20:59 
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Big hat geschrieben:
Wo ist das Problem? :roll:
Jede TS hatte die Fernlichtkontrolle in blau im Tacho.

Beste Grüße aus dem Harz


Wäre mir aber neu - ich hab da eine grüne für den Leerlauf und eine Orange für die Blink/Ladekontrolle.


Fuhrpark: TS 125 1982 - crashed - jetzt nahezu im Neuzustand!
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TS 125 1983 - Dornröschen im Tiefschlaf

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 21:02 
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Big hat geschrieben:
Wo ist das Problem? :roll:
Jede TS hatte die Fernlichtkontrolle in blau im Tacho.

Beste Grüße aus dem Harz


Die 4 Gang mit Tacho im Scheinwerfer aber nicht. Siehe z.B. Bedienungsanleitung bei Miraculis.

Gruß
Andreas


Fuhrpark: ETZ 250 SW, Bj. 1985

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 21:03 
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RenéBAR hat geschrieben:
Nach STVZO reicht es, wenn der Zustand am Schalter erkennbar ist, das sollte der Prüfer wissen.

Richtig. Bei meiner Hercules K 125 BW gabs auch keine Fernlichtkontrolleuchte, nur einen sehr gut sichtbaren Fernlichtschalter. Hab deswegen nie Probleme bei der HU gehabt.


Fuhrpark: ---

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 21:05 
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http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm

Bischen runter scrollen, da steht das die Fernlichtkontrollleuchte entfallen kann, WENN durch die Schalterstellung das eingeschaltet Fernlicht auch eindeutig zu erkennen ist

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Gruß aus Wüstenrot, wohnen, wo Andere Urlaub machen...
Zwei Takte sind genug, alles Andre ist Betrug!

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:schlaumeier: Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt!
Denn vernünftig ist was Freude macht!

( Zitat von TS-Jens 13.04.2020)

seit Sosa `09 OT- Maultaschenpartisane
Seit Lehesten 2011 günstig erkaufter Nörgelmod
Gründer des "Flacheisenreiter-Fanclubs"
Gransee 2011 - ich war dabei und es war schön
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Fuhrpark: 1XMZ ES300 Personengespann, 1X ETZ251 Personengespann, 2X ETZ250 Solo, 2X TS250, 1X ES175, 1X TS150, 1X Kreidler RS65, 1-2X Keeway125 Bonsai-Chopper, 1X Hyosung XRX125, 1X BMW R100,1X BMW R1100LT, 1X BMW K75RT, 1X BMW K75S, 1X K75 C, 1X K75RT mit EML-Beiwagen 1X K100, 1X K100RS 4V, 1X BMW K1100LT, 1X Trabi-Kabrio, 1X Fiat/Maybach Seicento, 1X Ford-Escort-Kabrio 1X Qek Junior.

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 21:05 
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Waoh danke für die Antworten

Meine TS 250/0 Baujahr 73 hat keine Fehrnlichtkontrolleuchte

Den Flyer hatte ich auch gelesen Zitat

Fernlicht:
- vorgeschrieben
- Anzahl: 1 oder 2
- in der Breite bei 2 Scheinwerfer maximaler
Abstand der leuchtenden Flächen zueinander
200 mm
- in der Höhe: keine besondere Vorschrift
- blaue Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben,
nach StVZO auch Anzeige durch Schalter-
stellung zulässig

wie sieht die Anzeige durch Schalterstellung aus ????


Fuhrpark: TS 250, S70, alter Opel astra

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 21:08 
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Schalter oben Fernlicht, Schalter unten Abblendlicht?!

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 21:09 
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Die TS hatte noch keine Fernlichtkontrolle, weder in der Standard noch in der de luxe-Variante.

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 21:10 
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mak5028 hat geschrieben:
...wie sieht die Anzeige durch Schalterstellung aus ????

Wie rum ist eigentlich Wurst. Es muss eindeutig erkennbar sein. Üblich (und Logisch) ist Schalter oben = aufblenden, Schalter unten abblenden.

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 21:11 
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mak5028 hat geschrieben:
...wie sieht die Anzeige durch Schalterstellung aus ????


Wenn der Betätigungshebel im geschalteten Zustand eindeutig zeigt, welche Stellung geschaltet ist, also z.B. Abblendlicht unten oder hinten, Fernlicht oben oder vorne etc.

Gruß
Andreas


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BeitragVerfasst: 10. April 2017 21:14 
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Ist das mal ein geiler Fred. 25 min, 16 Beiträge und alle einer Meinung! Na gut, Egon nicht ganz :mrgreen:

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 21:16 
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Na, einer muß doch querschießen... ;D


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Ja gut
werde mir also etwas Schriftlichen ausdrucken und oben ein Blauen Punkt aufn Schalter(Chromblende ohne eindeutige anzeige) machen und hoffe es Klapp dann

Danke Für die Antworten SUPER
Schreib morgen mal wies war und ein Bild folgt

MFG Markus


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Darf ich auch noch dazuschreiben, dass keine Leuchte vorgeschrieben ist, wenn man es an der Schalterstellung ablesen kann? :lach: :lach: :lach:

Ich war heute erst wieder mit meinem MZ-Racer beim TÜV. Der hat keine einzige Kontrollleuchte im Sichtbereich (nur eine versteckte Ladekontrollleuchte unter dem Sitz) und da hat noch nie ein TÜVer nach gefragt. Zu recht.

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 21:26 
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Beschwerden dich beim Vorgesetzten von dem Trollo, sonst lernt der seine Aufgabe nie und nervt womgl. Hunderte nach dir.
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Wolfgang


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Ysengrin hat geschrieben:
Darf ich auch noch dazuschreiben, dass keine Leuchte vorgeschrieben ist, wenn man es an der Schalterstellung ablesen kann? ...

Aber nur weil du nicht widersprichst. :mrgreen:

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Ysengrin hat geschrieben:
Darf ich auch noch dazuschreiben, dass keine Leuchte vorgeschrieben ist, wenn man es an der Schalterstellung ablesen kann? :lach: :lach: :lach:

Klar, denn du wärst erst der siebte, wenn ich richtig gezählt hab. Da geht noch was... ;D


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BeitragVerfasst: 10. April 2017 21:40 
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Und wieder eine alte Ostschrottkarre mit erheblichem Mängel - gut für die Statistik.


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:mrgreen: ... ok ... ich ... also da keine Kontrolllampe vorgesehen ist,reicht es völlig aus , dass an der Schalterstellung zu erkennen ist, ob das Fernlicht eingeschaltet ist... :lach:

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Gruß aus dem Ostbüro der OT-Partisanen in Zittau , Renè


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ETZ 250 Bj.1982 rot !,
MUZ Skorpion 660 Bj. 96 rot!, Abgang 31.10.2018
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BeitragVerfasst: 10. April 2017 21:49 
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eine blaue Kontrolllampe macht Sinn. PKW`s mussten auch Warblinkanlagen nachrüsten.
Nix mit Bestandsschutz usw.

@ Paule 56

der nervt nicht. Er hat seine Aufgabe erfüllt. Zudem ist es ein Mangel der keine Prüfgebühren
kostet, wenn dieser beseitigt wird.

@ all

es wird immer mehr und mehr reglementiert. Die aaS werden immer öfter und strenger überprüft.
Egal, bei Dekra,TÜV, GTÜ usw. Am Donnerstag dem 06.04. hatten wir wieder Stammtisch. Was es
da an neuen Richtlinien bzgl. TÜV gibt, erschlägt die aaS und mich. Zum Beispiel Scheinwerfer. Die
Einstellung muss stimmen. Das zu prüfen ist keine große Kunst. Aber die Leuchtstärke der Scheinwerfer
zu prüfen bedarf es neue Messgeräte und diese werden mit den Daten des zu prüfenden Fahrzeuges
gemäß Herstellerangabe gefüttert und per Computer erfasst und protokoliert. Stimmen die Werte nicht
nix mit Prüfplakette.


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BeitragVerfasst: 10. April 2017 21:53 
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Egon Damm hat geschrieben:
...Nix mit Bestandsschutz usw. ...

Egon, du hast vollkommen Recht, kein Bestandsschutz. Lies bitte den von mir schon zitierten Link laut vor. Das ist heute und jetzt geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland.
CJ hat geschrieben:
mak5028 hat geschrieben:
...brauche irgendwas Schriftliches um ihn zu Überzeugen ...

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Und jetzt haste auch noch den Rekordversuch kaputt gemacht :grosseaugen:

-- Hinzugefügt: 10th April 2017, 10:01 pm --

Egon Damm hat geschrieben:
eine blaue Kontrolllampe macht Sinn. ...

Thema verfehlt.
Egon Damm hat geschrieben:
...Zudem ist es ein Mangel der keine Prüfgebühren
kostet, wenn dieser beseitigt wird...

Ist aber eben kein Mangel, sondern zulässig.
Egon Damm hat geschrieben:
... erschlägt die aaS und mich...

So ist das Leben heute. Hart, aber ungerecht.

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Zuletzt geändert von CJ am 10. April 2017 22:04, insgesamt 1-mal geändert.

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... ja Egon, ich habe auch schon gehört, dass eine elektronische Leuchtweitenregulierung Sinn macht... :lach:

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Selten so ein Schwachsinn gehört. Ich habe auch eine /0 und werde jetzt mit Sicherheit kein Loch in mein Lampengehäuse bohren um ein blaues Kontrolllämpchen zu verbauen, nur das so ein Kittelträger nen Ständer bekommt.
Sorry, musste raus. Aber diese Korintenkackerei und eigene Auslegung von Vorschriften regt nur noch auf.

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BeitragVerfasst: 10. April 2017 22:24 
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ich schrieb von der Leuchtstärke.

Ja ich bin alt, fast blind und brauche eine Lupe zum lesen.
Der verlinkte Text sagt klar, das eine blaue Kontrolleuchte für das Fernlicht vorhanden sein muss.

@ all

der sogenannte "Ermessensspielraum bei einer pflichtgemäßen Überprüfung wird immer weiter
eingeschränkt. Es wird noch vieles auf uns zukommen.


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Ich zitiere noch mal den verlinkten Text

"....Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen...."

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richtig erkannt.......und das Wort "nicht" überlesen.


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BeitragVerfasst: 10. April 2017 22:39 
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An der Yamaha Virago habe ich auch diese häßliche Kontrolleuchteneinheit aus Plaste entfernt - störte einfach die Optik...Fernlichtkontrolle wie erlaubt durch Schalterstellung erkennbar, Blinkerkontrolle unnötig geworden durch Lenkerblinker und LLkL ist eigentlich auch nicht nötig - da das Bike aber von der Rotzgöre gefahren werden wird sollte doch eine dran... Da die Mickey Mouse Euronormspiegel extrem Scheiße aussahen blieben sie ab bzw wurden durch kleinere an anderer Stelle ersetzt.... und nun waren die Blinkerhalter frei für eine andere Nutzung....
Dateianhang:
DSCI2978.JPG

Im übrigen wurde bei der HU mit der Yamaha wirklich das erste Mal in meinem Leben ein Scheinwerfereinstellgerät vor die Karre geschoben - musste dann echt den Scheinwerfer lösen und höher stellen (zum Glück hatten die Werkzeug in der Prüfstelle) - zuhause hab ich den dann wieder runtergedreht - man soll doch vor der Karre was sehen und nicht in 10m Entfernung.....


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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Evtl ja morgen in Ruhe einfach nochmal lesen ;-)

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wurge nicht bei der ural lediglich der reflektor per bowdenzug hoch oder tief gestellt?...aber ich kann mich auch irren...inzwischen

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Der Reflektor wurde nicht verstellt - sondern per Bowdenzug ein in der Lampe befindlicher Schalter betätigt, zumindest bei der Molotov M 72 - wie auch bei frühen AWOs oder EMWs. Aber auch spätere AWO, EMW, BK, ES, TS haben keine Kontrollleuchte für das Fernlicht - welche sie ja auch nicht benötigen weil auch der elektr. Lenkerschalter zwei sichtbare Schalterstellungen hat.


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habe ich mich doch geirrt...aber wem soll denn nachts dieser kleine unterschied an der schalterstellung auffallen?

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Nachts sieht man ja am Lichtkegel welcher Glühfaden brennt - wenn man nicht völlig erblindet oder wirr im Schädel ist.. :wink: :mrgreen: Es gibt sogar Zulassungen für Kräder die nicht mal Aufblendlicht besitzen...


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BeitragVerfasst: 11. April 2017 01:42 
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wozu hat man dann die fernlichtkontrolllampe erfunden?

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... es war zum Beispiel mal üblich in manchen Fahrzeugen das Abblendlicht mit einem Fußschalter zu betätigen ... da wird es ganz schön hektisch im Auto , wenn der Fahrer im Fußraum nachgucken will wie der Schalter gerade steht... :oops: :mrgreen:
... viele Autos haben auch heute noch eine Schaltung per Relais, wo ein Lenkerschalter nur angetippt wird um umzuschalten...

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Zuletzt geändert von smokiebrandy am 11. April 2017 07:42, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 11. April 2017 06:39 
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smokiebrandy hat geschrieben:
... es war zum Beispiel mal üblich in man hen Fahrzeugen das Abblendlicht mit einem Fußschalter zu betätigen ... da wird es ganz schön hektisch im Auto , wenn der Fahrer im Fußraum nachgucken will wie der Schalter gerade steht... :oops: :mrgreen:

:lach: :lach: :lach: ;D

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BeitragVerfasst: 11. April 2017 08:08 
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Noch ein Nachtrag: Prinzipiell kann man mit den meisten Prüfern reden, wenn man den richtigen Ton anschlägt.

Mein Prüfer wollte mir gestern erzählen, dass Ochsenaugen ohne hintere Blinker nur bis Baujahr '68 zulässig gewesen seien. Tatsächlich war der Stichtag der 1.1.87 Das wusste ich in dem Moment natürlich auch nicht, konnte aber immerhin darauf verweisen, dass die Blinker eingetragen sind.

Dann gab es noch eine kurze Diskussion, weil die vordere Bremse keinen Bremslichtschalter hat. Ich habe ihm dann freundlich erklärt, dass Trommelbremsen bei MZ vorne generell keinen Bremslichtschalter hatten und dass das erst in den 80er mit der Scheibenbremse kam. (Ja, ich weiß, das war geflunkert. Aber ich konnte die Diskussion dadurch beenden und da die Bremse ohne Schalter völlig legal ist, habe ich deshalb auch kein schlechtes Gewissen.)

Prinzipiell kann es nicht schaden, sich ein bisschen mit der Materie auszukennen. Und wenn man keine Fakten parat hat, zumindest eine gute Ausrede zu haben. :lach: Wenn man dann noch vernünftig mit dem Prüfer redet, klappt das meistens.

(Aber natürlich nicht immer. Mir wurde mal die Plakette verweigert, weil unter anderem angeblich der Abstand zwischen Schwingenträger und Rahmen zu gering sei und die beim Einfedern zusammenstoßen würden. Mein wiederholter Hinweis, dass der Schwingenträger NICHT einfedert, wurde ignoriert.)

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BeitragVerfasst: 11. April 2017 08:28 
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BeitragVerfasst: 11. April 2017 12:30 
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smokiebrandy hat geschrieben:
es war zum Beispiel mal üblich in manchen Fahrzeugen das Abblendlicht mit einem Fußschalter zu betätigen

Genau, bei unserem IFA F8 ist das genau so. Hektisch war das allerdings nie... :tongue:

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zweitaktende Grüße
Chris

BildTS250/1 BJ 1979 (die Biene)
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BeitragVerfasst: 11. April 2017 13:23 
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:schlaumeier: Für alle, die es bisher nicht verstanden haben sollten:

Das:

mak5028 hat geschrieben:
...........Tüv Nicht bestanden wegen fehlender Fehrnlicht Kontrolleuchte .......
Der Prüfer meinte Motorräder benötigen eine solche Leuchte egal welches Baujahr ,Typ......
.............


ist nicht korrekt und es ist illegal, weil:

§ 50 Abs.5, Satz 2, 2. Halbsatz StVZO nun mal sagt:
walkabout 98 hat geschrieben:
Ich zitiere noch mal den verlinkten Text

"....Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen...."


Der betreffende aaSV sollte ganz sicher noch mal auf die (Nach-)Schulbank. Man könnte ihm durchaus auch anbieten, sich an den Kosten der erneuten Vorstellung bei ihm oder seinem Prüfverein zu beteiligen.

OChris hat geschrieben:
smokiebrandy hat geschrieben:
es war zum Beispiel mal üblich in manchen Fahrzeugen das Abblendlicht mit einem Fußschalter zu betätigen

Genau, bei unserem IFA F8 ist das genau so. Hektisch war das allerdings nie... :tongue:


Wenn ich mich recht erinnere, hatte der W 50 auch so einen Fußabblendschalter. Und auch ganz bestimmt eine blaue Fernlichtkontrolleuchte :ja: :lach: .

:arrow: http://www.ebay.de/itm/Kontrolleuchten- ... SwXYtYtw3D
:arrow: https://www.google.de/search?q=IFA+W+50 ... ksyZ6k6JAM:

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Frank


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BeitragVerfasst: 11. April 2017 13:34 
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Egon Damm hat geschrieben:
Der TÜV-Mann hat recht. Eigendlich hat dein Moped doch eine Fernlichtkontrollleuchte.


Wann hast du das letzte Mal eine TS aus der Nähe gesehen? Fernlichtkontrolle im Tacho erst mit ETZ!

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BeitragVerfasst: 11. April 2017 14:13 
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Egon Damm hat geschrieben:
ich schrieb von der Leuchtstärke.

Ja ich bin alt, fast blind und brauche eine Lupe zum lesen.
Der verlinkte Text sagt klar, das eine blaue Kontrolleuchte für das Fernlicht vorhanden sein muss.



Nein Egon - aber mit dem sinnerfassenden Lesen scheint es in diesem Falle schwierig. Der verlinkte Text ist eine und/oder Variante. Heißt also Leuchte oder bei Moppeds Schalterstellung!
Also ist der TÜVer klar im Unrecht - und du übrigens auch.

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