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 Betreff des Beitrags: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 11. April 2018 20:55 
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Hallo, ich möchte mir ein Moped aus Holland (keine MZ :P) importieren vom Händler via Spedition.
Leider sind nur folgendes Papiere dabei, reicht das für TÜV und Zulassung hier? Lt dem Händler sind sonst auch keine anderen Unterlagen dabei oder notwendig.
Danke schonmal.


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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 11. April 2018 21:00 
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Wenn es kein COC Dokument gibt (und dafür ist die Else wohl zu alt), dann wird meines Wissens eine Vollabnahme fällig.

War zumindest bei meiner 1998er BMW aus der Schweiz so. Der TÜV tut dann so, als ob in ganz Deutschland kein anderes Motorrad dieses Typs rumfährt ;-)

Na gut, evtl. ist es bei Import aus einem EU-Land anders, aber ich würde mich nicht drauf verlassen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 11. April 2018 21:03 
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Eine Kontaktaufnahme mit Deiner zuständigen Zulassungsstelle vor dem Kauf ist anzuraten!

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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 11. April 2018 21:03 
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Treffen Edersee Organisator

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Hm. Ich hatte noch alles in Papierform dabei, aber das ist jetzt schon ein paar Jahre her. Vollabnahme war aber trotzdem fällig.

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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 11. April 2018 21:34 
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Hallo,
dank euch. Also eigentlich kein Problem, TÜV ist jetzt auch nicht viel billiger als Vollabnahme. Das einzige Thema ist, das Vollabnahme nicht jede Werkstatt machen lassen kann?

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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 12. April 2018 07:55 
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Da du ja damit schon mal Zulassungsbescheinigung Teil 2 hast (Fahrzeugbrief) hast du das Wichtigste. Allerdings fehlt Teil 1 (Fahrzeugschein).


Unterschied Teil 1 und 2

Wenn du es genauer wissen möchtest setze das mal in den google übersetzer:
Wicki


Übrigens wird bei Zulassung sogar der Niederländische TÜV anerkannt.

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Kai-Uwe


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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 12. April 2018 10:21 
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der-Schrauber hat geschrieben:
..Übrigens wird bei Zulassung sogar der Niederländische TÜV anerkannt.


Das halte ich für ein Gerücht, denn keine ausländische Prüfung wird hier anerkannt - zumal unterschiedliche Bestimmungen gelten (selbst innerhalb der EU).


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Zuletzt geändert von ventilo am 12. April 2018 11:49, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 12. April 2018 11:09 
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Motorräder müssen in Holland nicht zum TÜV. Ich habe letztes Jahr eine BSA aus den Niederlanden importiert, der TÜV hat eine Vollabnahme für € 120,- gemacht.
Die Zulassungsstelle wollte den TÜV-Bericht, den Fzg-Brief und den Kaufvertrag.


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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 12. April 2018 11:51 
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So war es bei meiner ETS auch, holländischer Kentekenbewijs, deutscher TÜV und Kaufvertrag sowie Versicherungsnummer und damit ab zum Straßenverkehrsamt.


Fuhrpark: ETS250

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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 12. April 2018 13:08 
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Auch wenn es hier leider nicht zutrifft, zur Info!
Der TÜV / APK muss anerkannt werden, wenn er nach Comcil Directive 2009/40/EG und 20/10/48EG gemacht ist. (Steht dann im APK Bericht)

Hier der Link Text der EG-Einigung.

und im letzten Absatz steht es.

Somit ist die unterschiedliche Festlegung der Untersuchungsfristen der jeweiligen EU-Staaten durch EU-Recht gedeckt. Die Richtlinie 2009/40/EG spricht den Mitgliedsstaaten das Recht zu, diese Termine und Fristen selbst zu wählen. Darüber hinaus eröffnet sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge, also auch für importierte Fahrzeuge
aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die über eine noch gültige technische Untersuchung verfügen, vor Erteilung der Zulassung eine erneute technische Untersuchung zu verlangen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet. Gemäß § 7 Abs. 1 FZV hat eine Untersuchung (§ 29 StVZO) vor Zulassung eines Importfahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nur dann stattzufinden, wenn die Untersuchung bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig gewesen wäre
(z.B. fällige Hauptuntersuchung)

Willkommen in Europa! :D

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Kai-Uwe


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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 12. April 2018 13:16 
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"Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet." Eine ausländische Prüfung wird also nicht anerkannt!


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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 12. April 2018 16:31 
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der-Schrauber hat geschrieben:
Auch wenn es hier leider nicht zutrifft, zur Info!
Der TÜV / APK muss anerkannt werden, wenn er nach Comcil Directive 2009/40/EG und 20/10/48EG gemacht ist. (Steht dann im APK Bericht)

Hier der Link Text der EG-Einigung.

und im letzten Absatz steht es.

Somit ist die unterschiedliche Festlegung der Untersuchungsfristen der jeweiligen EU-Staaten durch EU-Recht gedeckt. Die Richtlinie 2009/40/EG spricht den Mitgliedsstaaten das Recht zu, diese Termine und Fristen selbst zu wählen. Darüber hinaus eröffnet sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge, also auch für importierte Fahrzeuge
aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die über eine noch gültige technische Untersuchung verfügen, vor Erteilung der Zulassung eine erneute technische Untersuchung zu verlangen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet. Gemäß § 7 Abs. 1 FZV hat eine Untersuchung (§ 29 StVZO) vor Zulassung eines Importfahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nur dann stattzufinden, wenn die Untersuchung bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig gewesen wäre

(z.B. fällige Hauptuntersuchung)



Willkommen in Europa! :D

ventilo hat geschrieben:
"Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet." Eine ausländische Prüfung wird also nicht anerkannt!


Die BRD hat auf die Option verzichtet, eine erneute technische Untersuchung vorzuschreiben. TÜV ist also nur nötig, wenn die letzte Untersuchung schon mind. 2 Jahre her ist. So rum wird ein Schuh draus!

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Schönen Tag noch

Ulf


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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 12. April 2018 16:54 
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foggy hat geschrieben:
Die BRD hat auf die Option verzichtet, eine erneute technische Untersuchung vorzuschreiben. TÜV ist also nur nötig, wenn die letzte Untersuchung schon mind. 2 Jahre her ist. So rum wird ein Schuh draus!
:ja:
Da das mit Fahrzeugen aus Luxemburg klappt sollte das auch bei Kässeköppkisten gehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 12. April 2018 17:45 
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In dem angeführten Text geht es aber nur um die regelmäßige HU nach §29 StVZO. Neben der HU braucht ein Fahrzeug zur Zulassung aber auch eine Betriebserlaubnis. Das Ganze funktioniert also nur, wenn das betreffende (Import-) Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung hat. Diese gilt ohne weiteres in der gesamten EU. Ältere Fahrzeuge haben dies aber oft nicht, sondern "nur" eine nationale Betriebserlaubnis. In Deutschland ist das die ABE oder EBE. Und da das Importfahrzeug die nicht hat muß es eben zur Untersuchung nach §21 StVZO zur Erlangung einer (deutschen) Einzelbetriebserlaubnis. Die §21-Untersuchung schließt die HU (§29 StVZO) ein. Dann erst funktioniert die Zulassung. So einfach ist das :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 12. April 2018 18:30 
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Ich wohne in die Niederlanden. Es gibt hier keinen TÜV für Motorräder.kennzeichenpapieren auch nicht mehr. Nur eine PLastikkarte mit Papier mit geheimzahl( für zuhause).Und hier ein Deutsch Fahrzeug kennzeichnen lassen ist heimlich einfach. Kfz Brief, und beweisen können was das Baujahr ist reicht. Die "Prüfung" ist einfach, weil das Fahrzeug mal zugelassen war in ein anderes EU Land.Eigentlich nur Fahrzeug zeigen, nichts technisches, und meistens noch extra Steuer...Hoffe es geht in Deutschland genau so einfach.


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ... MZ ETZ 250Fu

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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 12. April 2018 19:00 
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adri hat geschrieben:
Ich wohne in die Niederlanden. Es gibt hier keinen TÜV für Motorräder.kennzeichenpapieren auch nicht mehr. Nur eine PLastikkarte mit Papier mit geheimzahl( für zuhause).Und hier ein Deutsch Fahrzeug kennzeichnen lassen ist heimlich einfach. Kfz Brief, und beweisen können was das Baujahr ist reicht. Die "Prüfung" ist einfach, weil das Fahrzeug mal zugelassen war in ein anderes EU Land.Eigentlich nur Fahrzeug zeigen, nichts technisches, und meistens noch extra Steuer...Hoffe es geht in Deutschland genau so einfach.


helaas niet :(


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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 12. April 2018 21:03 
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CJ hat geschrieben:
In dem angeführten Text geht es aber nur um die regelmäßige HU nach §29 StVZO. Neben der HU braucht ein Fahrzeug zur Zulassung aber auch eine Betriebserlaubnis. Das Ganze funktioniert also nur, wenn das betreffende (Import-) Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung hat. Diese gilt ohne weiteres in der gesamten EU. Ältere Fahrzeuge haben dies aber oft nicht, sondern "nur" eine nationale Betriebserlaubnis. In Deutschland ist das die ABE oder EBE. Und da das Importfahrzeug die nicht hat muß es eben zur Untersuchung nach §21 StVZO zur Erlangung einer (deutschen) Einzelbetriebserlaubnis. Die §21-Untersuchung schließt die HU (§29 StVZO) ein. Dann erst funktioniert die Zulassung. So einfach ist das :mrgreen:



Mein Import war Baujahr 1994 (und garantiert ohne EU Typgenehmigung!), mit frischer APK. §21 :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 12. April 2018 23:38 
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Ich mach das jetzt einfach mal und werde Euch dann berichten.
Der Preis ist jetzt nicht günstiger als in Deutschland, aber von der Optik her genau so wie ich es will :)

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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 13. April 2018 05:36 
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Impi64 hat geschrieben:
Der Preis ist jetzt nicht günstiger als in Deutschland, aber von der Optik her genau so wie ich es will :)


Irgendwas umgebautes?

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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 13. April 2018 09:16 
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Ich habe 2015 meine erste Quota, Bj 1994, aus Belgien geholt.
Für die Zulassung hier wollte das Straßenverkehrsamt einen europäischen Datensatz haben. Der war von Guzzi nur kostenpflichtig zu beantragen, ohne Sicherheit, dass es was gibt..
Ich hab dann nach einem Tip hier aus dem Forum Kontakt mit einem kompetenten TÜV-Prüfer, der in kompetenter Werkstatt prüft, Kontakt aufgenommen.
Dort wurde dann problemlos die Abnahme gemacht, mit der ich das Motorrad zulassen konnte.
Den Aufwand würde ich aber nur wieder für ein Moped treiben, dass ich hier nicht so bekommen kann.

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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 13. April 2018 09:35 
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Andreas hat geschrieben:
Irgendwas umgebautes?


Wenn ja: sind alle ABE Bescheinigungen mit dabei? Ansonsten kann es Schwierigkeiten geben bei der HU bzw. bei Zulassung.
/Christian

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Moto Guzzi 1200 Norge, Bj. 2008
Moto Guzzi V85 TT, Bj. 2019

Ehemalige:
MZ ES 250/2 A, Bj. ~1970, von 1985-1986
MZ TS 250/1, Bj. ~1979, von 1986-1989
MZ ETZ 250, Bj. 1986, von 1989-1990
Honda CX 500C, Bj. 1983, von 1990-1999
Yamaha XJ 900 S Diversion, Bj. 1999, von 1999-2022

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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 13. April 2018 09:39 
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Lausi hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Irgendwas umgebautes?


Wenn ja: sind alle ABE Bescheinigungen mit dabei? Ansonsten kann es Schwierigkeiten geben bei der HU bzw. bei Zulassung.
/Christian


Darauf wollte ich hinaus, die Niederländer handhaben "Umbauten" ja recht gelassen ....

:wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 13. April 2018 22:31 
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Ne alles brutal original und 01815, aber vom Zustand her gut.


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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 13. April 2018 22:47 
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 Betreff des Beitrags: Re: Import aus Niederlande
BeitragVerfasst: 14. April 2018 11:34 
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Hi,

wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, dann gilt §7 FZV:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__7.html

Das ist aber oft nur blanke Theorie. Einige Straßenverkehrsämter wollen immer noch ein Datenblatt (kann jede Prüfstelle ausstellen im grunde). Auch erkennen die die ausländische Periodische Technische Untersuchung im EU-Land nicht an.

Es reicht aber dann eine normale HU und ein Datenblatt und die europäischen Papiere. Eine §21 ist nicht nötig.

Das ganze geht nur mit Fahrzeugen aus dem EU-Ausland und EG-Typgenehmigung. Für andere Fälle ist immer ein §21 nötig.

MfG

Tobias


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