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BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 20:09 
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Hallo Leute,

Ich habe für meine 250er Pannonia mit 247ccm Hubraum heute auf der Zulassung ein schönes kleines Kleinkraftradkennzeichen bekommen.

Dies erfolgte nach Rücksprache mit dem Leiter der Zulassungsstelle.
Es dürfen seit neusten alle Krafträder, egal welcher Hubraum, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden offiziel ein solches kleines Kennzeichen haben.

Begründet wird dies, dadurch, dass bei diese alten Fahrzeuge bauartbedingt die großen Kennzeichen (18cm x 18cm) nur bedingt anbringbar sind.

Es gibt dazu auch einen genauen Gesetzestext auf den man sich berufen kann. Aber ich kenne den Paragraph nicht genau.

Ich denke aber es ist sehr wichtig für viele, die an ihren alten Maschinen gerne ein kleines passendes Kennzeichen haben wollen und dennen es von der Zulassung verweigert wird.

Mit entsprechendem Baujahr muss man euch so ein Kleinkraftradkennzeichen geben auf Wunsch :)

Grüße,
Karsten

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BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 20:28 
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Ich hatte das Glück, dass die Azubine mich bedient hat.
An der Ausgabe hieß es, dass das eigentlich nicht so geht, das sei nicht erlaubt, sie das nicht gedurft hätte, aber nun ist es halt so und ich soll es als Ausnahme betrachten :mrgreen: (ging um eine TS250 Bj. 75).

An meiner vor 2 Jahren zugelassenen 250er (Bj. 77) musste ich nur danach fragen, dann ging das klar :lach:


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BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 20:29 
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starke136 hat geschrieben:
...Es dürfen seit neusten alle Krafträder, egal welcher Hubraum, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden offiziel ein solches kleines Kennzeichen haben. Begründet wird dies, dadurch, dass bei diese alten Fahrzeuge bauartbedingt die großen Kennzeichen (18cm x 18cm) nur bedingt anbringbar sind. Es gibt dazu auch einen genauen Gesetzestext auf den man sich berufen kann. Aber ich kenne den Paragraph nicht genau.
Ich denke aber es ist sehr wichtig für viele, die an ihren alten Maschinen gerne ein kleines passendes Kennzeichen haben wollen und dennen es von der Zulassung verweigert wird.
Mit entsprechendem Baujahr muss man euch so ein Kleinkraftradkennzeichen geben auf Wunsch :)...

Die FZV ist in diesem Punkt nicht geändert worden :shock: Umso wichtiger wäre es, dass du da nochmal nachhakst. Es ist schon ein Unterschied ob man Anspruch auf ein verkleinertes Kennzeichen hat oder ob es als Ausnahme zugeteilt werden kann. Frag da bitte nochmal nach der Grundlage. Das Fixieren eines Baujahres wäre auch ein Novum. Üblicherweise verwendet man bisher die Erstzulassung als bestimmendes Merkmal.

btw. du meinst Leichtkraftrad, nicht Kleinkraftrad :biggrin:

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BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 20:40 
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Laut Aussage des Leiters der Zulassung in Rudolstadt ist das auf Wunsch legitim und keine Ausnahme nur in diesem einen Fall für meine Maschine.

Von daher bin ich damit zufrieden und hake nicht nach. Es steht auch keine Ausnahmeregelung in den Papieren.

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BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 20:44 
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starke136 hat geschrieben:
Es dürfen seit neusten alle Krafträder, egal welcher Hubraum, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden offiziel ein solches kleines Kennzeichen haben.


Nicht seit neuestem, das ist schon seit Jahren so. Trotzdem setzen sich viel Zulassungsstellen drüber hinweg, nach beiden Seiten. Im Nachbarkreis COC ist es kein Problem sogar für ne Harley V-Rod ein kleines Nummerschild zu bekommen wohingegen hier im Kreis DAU sogar 50ccm Moppeds die als Motorrad gemeldet sind erst der Krieg ausgerufen werden muss. Selbst wenn der TÜV klar einträgt das es bauartbedingt nicht anders geht setzt man sich drüber hinwech. Auch ne 98er Herkules, bj 59, wurde mit nem Kuchenblech bedacht. :evil: Jeder Kreis, bzw Zulassungstelle brät da sein eignes Süppchen. :evil:


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BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 20:44 
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@starke136: Ist das nun eine richtige Aussage mit dem 01.01.1965 ?

Meine TS 250 Bj.1978 hat seit mehr als 3 Jahren ein kleines Kennzeichen.
Mein Burgman 400, EZ 2004 hat auch ein kleines Kennzeichen
Dateianhang:
meine TS bearbeitet.jpg


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BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 20:52 
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starke136 hat geschrieben:
Laut Aussage des Leiters der Zulassung in Rudolstadt ist das auf Wunsch legitim und keine Ausnahme nur in diesem einen Fall für meine Maschine. Von daher bin ich damit zufrieden und hake nicht nach. Es steht auch keine Ausnahmeregelung in den Papieren.

Du schriebst aber von "Gesetzestext, auf den man sich berufen kann".
Das es zugeteilt werden KANN und dass das sehr unterschiedlich gehandhabt wird ist aber nicht neu.
Warum willst du nicht nachfragen? So hilft das hier keinem wirklich weiter.

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BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 21:46 
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Ich will nicht nachfragen, weil ich sonst wieder dort hin fahren muss und Benzin Geld kostet?

Ich wollte damit nur animieren auf der Zulassung über den mürrische Bearbeiter hinaus zu gehen und genauer nachzufragen.
Die Polizei nennt mir auch nicht jeden einzelnen Paragraph wenn ich in der 30er Zone zu schnell gefahren bin.
Desweiteren bin ich kein Anwalt für Verkehrsrecht und kein ausgebildeter Mitarbeiter der Zulassungsbehörde. Ich wollte meine heutige Erfahrung teilen und damit vllt helfen können, denjenigen die auch gerne ein kleines Kennzeichen an ihrer alten Maschine wollen.

Aber da ja wieder alles kaputt geredet wir im Forum, behalte ich solche Dinge wohl in Zukunft lieber für mich.

-- Hinzugefügt: 24. Juli 2018 20:48 --

P-J hat geschrieben:
starke136 hat geschrieben:
Es dürfen seit neusten alle Krafträder, egal welcher Hubraum, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden offiziel ein solches kleines Kennzeichen haben.


Nicht seit neuestem, das ist schon seit Jahren so. Trotzdem setzen sich viel Zulassungsstellen drüber hinweg, nach beiden Seiten. Im Nachbarkreis COC ist es kein Problem sogar für ne Harley V-Rod ein kleines Nummerschild zu bekommen wohingegen hier im Kreis DAU sogar 50ccm Moppeds die als Motorrad gemeldet sind erst der Krieg ausgerufen werden muss. Selbst wenn der TÜV klar einträgt das es bauartbedingt nicht anders geht setzt man sich drüber hinwech. Auch ne 98er Herkules, bj 59, wurde mit nem Kuchenblech bedacht. :evil: Jeder Kreis, bzw Zulassungstelle brät da sein eignes Süppchen. :evil:


Das stimmt, Willkür und Laune des Sachbea spielen auch eine Rolle. Aber es scheint ja wirklich eine.rechtliche Grundlage mit dem Baujahr zu geben.

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BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 21:53 
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starke136 hat geschrieben:
Aber es scheint ja wirklich eine.rechtliche Grundlage mit dem Baujahr zu geben.


Die Gibts wirklich. Nur ist nicht jeder der Herren und Damen bereit sich drüber zu informieren. Drauf angesprochen reagieren die meisten sehr barch den man spricht ja nu immernoch mit ner Amtsperson und es steht einem nicht zu selbige zu kritiesiern oder einzuweissen. :evil:


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BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 22:08 
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P-J hat geschrieben:
starke136 hat geschrieben:
Es dürfen seit neusten alle Krafträder, egal welcher Hubraum, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden offiziel ein solches kleines Kennzeichen haben.


Nicht seit neuestem, das ist schon seit Jahren so. Trotzdem setzen sich viel Zulassungsstellen drüber hinweg, nach beiden Seiten. Im Nachbarkreis COC ist es kein Problem sogar für ne Harley V-Rod ein kleines Nummerschild zu bekommen wohingegen hier im Kreis DAU sogar 50ccm Moppeds die als Motorrad gemeldet sind erst der Krieg ausgerufen werden muss. Selbst wenn der TÜV klar einträgt das es bauartbedingt nicht anders geht setzt man sich drüber hinwech. Auch ne 98er Herkules, bj 59, wurde mit nem Kuchenblech bedacht. :evil: Jeder Kreis, bzw Zulassungstelle brät da sein eignes Süppchen. :evil:


Na ja, 98ccm das ist ja schon fast ein richtziges Männermotorrad :shock: Mir wurde im Landkreis Waiblingen (heute Rems/Murr-kreis) und im Landkreis heilbronn für die 62,5ccm kreidler das kleine Nummernschild verweigert, mit dem Hinweis, das es ja ein KRAFT :rofl: -Rad sei und als solches auch zu erkennen sein muß :irre:

Dateianhang:
k-TÜV Kreidler und Gespann o.jpg


Das hat doch was, so ein Blech an einem 62,5ccm-Big-Bike :wink:


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BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 22:15 
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starke136 hat geschrieben:
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Ich benutz in solchen Fällen immer mein Telefon :wink:

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BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 11:30 
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Ich würde mich auf den Einigungsvertrag berufen.
Der sagt unter anderem:
Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine
Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund
solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr
gebracht werden.

Einigungsvertrag lässt sich HIER einsehen/runterladen.

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BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 12:01 
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Steht denn in den alten Betriebserlaubnissen auch die Kennzeichengröße irgendwo?
Und wo kann man die alten Betriebserlaubnisse bekommen bzw. hat die jemand?


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Um das auch noch kaputtzureden; nein die Größe des Kennzeichens hat nichts mit dem Einigungsvertrag oder der Betriebserlaubnis zu tun. Im Übrigen ist alles beim Alten. Zumindest nichts neues zu finden. Ob Thüringen da jetzt neue/ andere "Durchführungsbestimmungen" für die Zuteilung festgelegt hat würde man sicher in einer dortigen Zulassungsstelle erfahren können.

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In der DDR hiess es nicht Betriebserlaubnis, sondern KTA-Typschein und in selbigem sollte sehr wohl die Kennzeichengröße, meines Wissens 260 x 140 mm eingetragen sein.
Die gibt es aber nicht mehr, weshalb dann in aller Regel das so genannte "verkleinerte zweizeilige Kennzeichen" von 255 x 130 ausgegeben wird.

Gilt dann allerdings nicht für "Neckermann" oder "Hein Gerippe" Emmen, weil die haben eine EG-Betriebserlaubnis.

Die KTA-Typscheinnummer für dein Fahrzeug gibts vielleicht beim Kraftfahrtbundesamt.

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Paeule hat geschrieben:
Ich würde mich auf den Einigungsvertrag berufen.


Hab ich versucht, kannste getrost vergessen. "Dann lehnen wir die Zulassung einfach ab, fedisch!" :evil:


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Ich hab meins (für die ES) am Ende über den TÜV erhalten.
Der Prüfer meinte, dass die Kennzeichenbeleuchtung so tief sei, dass ich mit Kuchenblech beim Anfahren den Asphalt zerkratzen würde.

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Paeule hat geschrieben:
Der Prüfer meinte, dass die Kennzeichenbeleuchtung so tief sei, dass ich mit Kuchenblech beim Anfahren den Asphalt zerkratzen würde.
Wörtlich " Dann müssen sie halt das Rücklicht höher setzen oder das Nummernschild mit ner seperaten Beleuchtung wo hin machen wo es nicht stört." :evil:


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Jetzt kann ich nur noch ehrfürchtig schweigen, ob so viel "Wissen".

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BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 13:14 
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CJ hat geschrieben:
Jetzt kann ich nur noch ehrfürchtig schweigen, ob so viel "Wissen".


bestenfalls erfürchtig schweigen bei soviel Unwissen und Ärger. :evil: Das Ziel ist klar, die wollen die alten Kisten von der Strasse haben. :ja:


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BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 13:15 
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Paeule hat geschrieben:
Gilt dann allerdings nicht für "Neckermann" oder "Hein Gerippe" Emmen, weil die haben eine EG-Betriebserlaubnis.


Soweit ich weiß kamen die EG-Typgenehmigungen erst in den 90ern, als keine Emmen mehr von Neckermann oder Hein Gericke verkauft wurden.
Bis dahin waren es die KBA-Zulassungen.

Da gab es dann auch die Unterschiede, wie weit die Blinker auseinander sein müssen etc.

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Gruß, Stefan


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Hallo,
der "Zwang" zum kleinen Kennzeichen geht von der Kennzeichenleuchte aus. Wenn die Möglichkeit besteht die Zulassung der Kennzeichenleuchte einzusehen, da kann man die Fläche, die die Kennzeichen leuchte ausleuchten kann, sehen. (Wenn du eine neue Kennzeichenleuchte kaufst, da ist diese Zulassung bzw. Anbauvorschrift immer mit dabei.)
Wenn diese Fläche kleiner ist als das Normkennzeichen, dann muss ein kleineres Kennzeichen (oder eine neue Kennzeichenleuchte) angebaut werden. Eine neue Kennzeichenleuchte wird die Zulassungsstelle nur im Notfall fordern.
Es geht also nicht ums Jahr, sondern um die ausgeleuchtete Fläche. Zeig das mit Hilfe der Anbauvorschrift der serienmäßigen Kennzeicheleuchte auf und du hast gewonnen!
Gruß janus


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BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 14:38 
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janus hat geschrieben:
und du hast gewonnen!


Hast du Bock drauf mit nem Rechtsanwalt zur Zulassungstelle zu gehen :?: Ich nicht. :(


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BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 15:40 
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janus hat geschrieben:
Hallo,
der "Zwang" zum kleinen Kennzeichen geht von der Kennzeichenleuchte aus. Wenn die Möglichkeit besteht die Zulassung der Kennzeichenleuchte einzusehen, da kann man die Fläche, die die Kennzeichen leuchte ausleuchten kann, sehen. (Wenn du eine neue Kennzeichenleuchte kaufst, da ist diese Zulassung bzw. Anbauvorschrift immer mit dabei.)
Wenn diese Fläche kleiner ist als das Normkennzeichen, dann muss ein kleineres Kennzeichen (oder eine neue Kennzeichenleuchte) angebaut werden. Eine neue Kennzeichenleuchte wird die Zulassungsstelle nur im Notfall fordern.
Es geht also nicht ums Jahr, sondern um die ausgeleuchtete Fläche. Zeig das mit Hilfe der Anbauvorschrift der serienmäßigen Kennzeicheleuchte auf und du hast gewonnen!
Gruß janus


Manchmal bin ich wirklich froh, das ich in erster Linie mit Motorrädern FAHREN tu. Beim fahren ist es mir relativ gleichgültig, wie meine Rückseite des jeweiligen Motorrades aussieht

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BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 17:18 
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Die große Kompottschale ist auch ab Werk an meiner Export-ETZ dran - die konnte und durfte also wohl schon in den 80ern ein großes Kennzeichen ausleuchten.
Und ansonsten gibt es dazu
trabimotorrad hat geschrieben:
Manchmal bin ich wirklich froh, das ich in erster Linie mit Motorrädern FAHREN tu. Beim fahren ist es mir relativ gleichgültig, wie meine Rückseite des jeweiligen Motorrades aussieht

nix weiter zu sagen :biggrin:

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Grüße aus Schwabsburg, Nils
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BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 18:20 
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trabimotorrad hat geschrieben:

Manchmal bin ich wirklich froh, das ich in erster Linie mit Motorrädern FAHREN tu. Beim fahren ist es mir relativ gleichgültig, wie meine Rückseite des jeweiligen Motorrades aussieht

Dateianhang:
k-IMG_20180722_070637.jpg


Das ist vollkommen richtig Achim :ja:
Aber an viele alte Motorräder (50+) passt das 180x180mm Nummernschild einfach nicht dran.
Bei meiner Pannonia ist das der Fall, und da bin ich sehr froh, dass kleine bekommen zu haben :)
Sonst hätte ich mein Rücklicht versetzen müssen, neue Halter bauen etz.

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Fuhrpark: MZ TS 250/1 "Jule"
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BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 19:26 
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Nu will ich auch mal meinen senf/Mostrich dazu geben. :wink:
Ich hatte ja vor ein paar tagen die DKW zu gelassen.
Mit der bitte um das 125er Kenzeichen sagte man mir.: ich solle ein Gutachten vom TÜV machen lassen und zugleich mit dem Möppi zur Zulasungsstelle kommen. :|
Dan würden die Beamten das Möppi mit dem Gutachten vergleichen,ob den auch wirklich kein anderes Kenzeichen passen würde. :cry:
Naja
Da kann sich ja jeder denken,was bei raus gekommen wäre. :wink:
Dateianhang:
DKW RT 200 117.jpg


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Fuhrpark: ES 175/0 1958/TS 150 1985/Wartburg 311 Bj.1962/Wartburg 353 Bj.1970/Victoria KR 25 Bj. 1951
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BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 19:35 
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starke136 hat geschrieben:


Aber an viele alte Motorräder (50+) passt das 180x180mm Nummernschild einfach nicht dran.


Meines Wissens waren Krad Kennzeichen immer 200 mm hoch nicht 180 mm. Mit der Neuerung 2011 hat sich nur die minimale breite auf 180 mm verringert.

Alles abhängig von der Zulassungsstelle. In Erfurt drehen alle sofort durch, wenn man anmerkt ein leichtkraftradkennzeichen zu benötigen. Pauschal wird das erstmal abgelehnt. Die Unwissenheit oder Unlust des jeweiligen Bearbeiters sollte nicht vernachlässigt werden. Ich habe einen Hinweis im §21 Gutachten benötigt. Dann bei der Zulassung zwei Mitarbeiterinnen und dem stellv Abteilungsleiter gut zugeredet. Hat funktioniert mit einer Ausnahmegenehmigung für schlanke 50€.


Fuhrpark: S50B (1975), TS 250 (1975), ETZ 250/A (1984), ETZ 250/A (1987), ETZ 251 (1989), KTM 1190 RC8R (2012)

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BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 19:44 
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Für 50Euro extra is doch ein guter Schnitt für den Kassenwart der Behörde.

In LOS gibts das schon lange OHNE zusätzliche Kosten.
Und das ganze an sich ist doch eine typisch deutsche Bürokratenposse.Jeder kleine "Fürst" entscheidet in seinem Landkreis für sich. :(

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Gruß Schumi

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BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 19:46 
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Toller Fred.

Wenn das Standard-Kennzeichen nicht ans Krad passt, heisst das nicht, dass dann automatisch die Kennzeuchengrösse für LKR zugeteilt wird. Selbiges gilt für die Kennzeichenausleuchtung durch die fahrzeugseitige Leuchte oder die Bodenfreiheit unter dem Kennzeichen. Was ein LKR ist, ist gesetzlich definiert und jedes Zweirad über 125 ccm ist eben keines.

Die Problematik ist von den Berlin-Rollern bekannt. Dort steht im KTA-Datensatz eine Sondergenehmigung für die tiefe Position des Kennzeichens drin. Die Ausnahmegenehmigung basiert auf der Größe der DDR-Kennzeichen, führt aber nicht dazu, dass man automatisch von der Größe her ein LKR-Kennzeichen erhält.

Auf Antrag kann eine Sondergenehmigung erteilt werden, wenn es Argumente gibt und der Zulassungsstellenbeamte sich von der Notwendigkeit eines kleinen Kennzeichens überzeugt hat, weshalb das Krad grundsätzlich der Zulassungsstelle vorgeführt werden muss. Schreibt der TÜV-Prüfer einen Vermerk in die 21er Abnahme, ist das deshalb nur eine "Anregung", der der Zulassungsstellenbeamte bei Vorführung des Fahrzeugs nachkommen kann, nicht muss...

Aus der DDR-Baumustergenehmigung lässt sich auch kein Anspruch auf ein kleines Kennzeichen ableiten. Jedenfalls im Datensatz für den Berlin Roller steht keine Kennzeichengrösse drin...


Fuhrpark: Zweiraedrig: Adler MB 250 BJ 54 (Großbaustelle), NSU Quickly Bj 55 (restauriert), Miele K52/2 Bj 59 (restauriert), MZ RT 125/3 Bj 59 (Patina-restauriert), MZ ES 175/0 Bj 1960, IWL Berlin Bj 62 (Patina-restauriert), MZ ES 150 Bj 64 (in Warteschleife)

Zuletzt geändert von schrauberschorsch am 26. Juli 2018 06:58, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 20:01 
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schrauberschorsch hat geschrieben:
Auf Antrag kann eine Sondergenehmigung erteilt werden, wenn es Argumente gibt und der Zulassungsstellenbeamte von der Notwendigkeit eines kleinen Kennzeichens überzeugt hat. Schreibt der TÜV-Prüfer einen Vermerk in die 21er Abnahme, ist das deshalb nur eine "Anregung", der der Zulassungsstellenbeamte bei Vorführung des Fahrzeugs nachkommen kann, nicht muss...


Da gebe ich Dir Recht, bei mir fingen die auch an von wegen: "Da müssen Sie das Fahrzeug aber hier vorführen..." .
Nach Hin und Her waren sie aber mit den Bilder im DEKRA Bericht zufrieden...


Fuhrpark: S50B (1975), TS 250 (1975), ETZ 250/A (1984), ETZ 250/A (1987), ETZ 251 (1989), KTM 1190 RC8R (2012)

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BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 20:09 
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Ich hab bei der Wiederzulassung ein kleines Kennzeichen verlangt, da das zu Ostzeiten so original war und eine größeres nicht dran passt. Ich musste dann mit dem Foto nachweisen, dass durch den Spritzschutz der Platz nicht ausreicht, um den maximalen Winkel von 30 Grad einzuhalten. Damit bin ich durchgekommen.


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Fuhrpark: MZ ETZ250 1984

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BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 20:27 
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Schumi1 hat geschrieben:

In LOS gibts das schon lange OHNE zusätzliche Kosten.
Und das ganze an sich ist doch eine typisch deutsche Bürokratenposse.Jeder kleine "Fürst" entscheidet in seinem Landkreis für sich. :(


Du hast es auf den Punkt gebracht. Auf der Zulassung in Rudolstadt geht es auch ohne Probleme, ohne Tüvvermerk, extra Kosten oder schriftliche Sondergenehmigungen.

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Fuhrpark: MZ TS 250/1 "Jule"
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BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 14:38 
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Meine 175er ES hat 0hne Probleme das kleine Kz bekommen. Bei der Abnahme angefragt, ob ich das eingetragen bekomme - Nein, großes Kz geht geht wegen der Bodenfreiheit sowieso nicht. Treppenwitz: Mein Sohn wollte bei der Zulassung seiner 125er chinesischen Montreal eine normales MotorradKz ("sieht besser und erwachsener aus ..." :lol: ) - Keine Chance - es wurde eine kleines Kz zugeteilt.

Es soll schon geholfen haben, die Kennzeichenformen der Sachbearbeiter zu dokumentieren und diese damit zu konfrontieren :twisted:


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BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 14:57 
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Dass eine 125 er das kleine Kennzeichen bekommt, ist der gesetzliche Tatbestand, welcher meines Wissens keine Ausnahme kennt...


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BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 20:54 
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brauche ich nicht
schrauberschorsch hat geschrieben:
Dass eine 125 er das kleine Kennzeichen bekommt, ist der gesetzliche Tatbestand, welcher meines Wissens keine Ausnahme kennt...

Wo wohnt ihr denn? Ich habe am 125er Roller ein großes Kennzeichen und an Eddis 150er mit 125ccm (in den Papieren ist es eine ETZ 150 mit 123ccm) ein kleines.
Ich bin von der Dekra direkt zum Zulassungsservice gefahren (gegenüber vom LRA) und der Schilderfuzzi hat mir 1. erklärt das bis zu einem bestimmten Baujahr ein kleines Kennzeichen zulässig ist und 2. das auch möglich ist wenn von den Platzverhältniss nicht anders geht.
Da irgendein Vorbesitzer das Schutzblech gekürzt und ein Spritzgummi montiert hat war nur Platz für ein kleines Kennzeichen (theoretisch).
Lange Rede, Foto mit großem Schild, Foto mit kleineren Kennzeichen und die Sachbearbeiterin war zufrieden gestellt und nun ist das kleine dran. Man kann also feststellen: jede Zulassungstelle macht es anders...
Grüße Eddi& Steffen


Fuhrpark: ETZ-251 Gespann Bj. 1989/90, ETZ 150/125,Simson S53 60km/h ,Simson Roller Star 50 1998(Hofhund) Fortschritt Großbauernmehrzweckmaschine, Yto 354 mit Multicarhänger HM 20.11 und Multicar M-25-2 mit Hebebühne, Bobcat 225

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BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 21:25 
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Ich glaube, hier kann man nichts verallgemeinern. Abhängig von Ort, Wetter, Bearbeiter und dessen Laune. Ich habe, stets mit Wunsch des Leitkraftradkennzeichens, folgende Ergebnisse vorzuweisen:
ES125: großes Kuchenblech. Damals gabs die schmaleren Kennzeichen noch nicht. Durch das geschwungene Kotflügelende eigentlich nicht montierbar. Mußte mir eine spezielle Alu-Unterlage dazu bauen :roll:
ES250-1: Leichtkraftradkennzeichen, ohne Diskussionen
ES250-2: neues schmaleres Motorradkennzeichen. Das würde ja reichen, sei doch auch schon kleiner.

Alles Landkreis Mittelsachsen aber verschiedene Zulassungsstellen und Bearbeiter. Wäre vermutlich auch bei gleichen Zulassungsstellen und verschiedenen Bearbeitern was ähnliches herausgekommen.
Den Tip mit dem Kennzeichenwinkel find ich gut!

Grüße, Albrecht

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Fuhrpark: ES125 Bj.67, ES250/2 Bj.68, ES250/1 Bj.63, RT125/1 Bj.55

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BeitragVerfasst: 27. Juli 2018 09:36 
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Ich find' das in D eh zum :kotz:

Schaut euch mal die Motorradkennzeichen im Rest der EU an :roll:

Mein WIESEL habe ich damals mit zur Zulassungsstelle genommen, der hatte ja keine Papiere.
Die Sachbearbeiterin war von dem Teil begeistert und hat sofort erkannt das da nur ein kleines Kennzeichen passt.
Die wusste halt ihren Verstand zu nutzen.

Das können nicht alle.

Kumpel hatte da mit seiner Husaberg vor ca.20Jahren, mehr Probleme.
Das Kennzeichen ragte immer in die Auslässe der ESD. Nachdem er dann 3x sein kaputtes Kennzeichen hingeschleppt hat, wurde ihm ein schmales, wie es heute üblich ist, ausgehändigt.



Es bleibt ganz klar folgendes Fazit:

Sie können, wenn sie wollen. Denn sie dürfen, wenn sie wollen.

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Für mich ist das Motorrad ein heiliges Objekt. Wenn ich eine Ausfahrt mache,
ist das wie Meditation für mich. Alles fließt.

Indian Larry


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BeitragVerfasst: 23. Oktober 2018 15:23 
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Paeule hat geschrieben:
Die KTA-Typscheinnummer für dein Fahrzeug gibts vielleicht beim Kraftfahrtbundesamt.


Nein, gibt's beim Bundesarchiv, Referat DDR 1 in Berlin. Dort kann man Kopien der KTA Typscheine beantragen. kostet aber ein paar Euro (ca. 20 bis 30). Beantragt man mehrere kann es günstiger werden.

Paeule hat geschrieben:
In der DDR hiess es nicht Betriebserlaubnis, sondern KTA-Typschein und in selbigem sollte sehr wohl die Kennzeichengröße, meines Wissens 260 x 140 mm eingetragen sein.


Ist dort definitiv nicht eingetragen. Habe die für die TS 125 und der TS 150 vorliegen inkl. aller Ergänzungen. Nicht der geringste Hinweis auf Kennzeichengrößen. Ist auch unlogisch, weil den heuteigen Betriebserlaubnissen auch nichts von Kennzeichengrößen steht.

Somit ist auch keine Regelung zu den alten Motorrädern gem. Einigungsvertrag übergegangen. Es gelten also dann die aktuellen nationalen Vorschriften.


Fuhrpark: TS150 (auf 125) Bj. 82, ES150 BJ. 70

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BeitragVerfasst: 23. Oktober 2018 15:45 
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Hallo Leute
Es kommt wie gesagt auf den Sachbearbeiter/in an.Bei meiner 175/0 habe ich ganz lieb gefragt,Gaanz lieb auf die Grösse
meines orginal Rücklichtes/Kennzeichenbeleuchtung verwiesen zwecks Ausleuchtung des Schilder mit 6V 5Watt.
Die Dame erschien mit einem Typenhefter,sagte ok,aber 40 Euronen und kleines Schild wurde eingetragen.
Auf die paar Kröten kommt es nach Neuaufbau auch nicht mehr an.
Freundlich fragen und mit der Ausleuchtung versuchen.In Marienberg klappte es.


Fuhrpark: HONDA CBF 1000F,Bj.2010; HONDA Bali 100,Bj1997; MZ ES 175/0 BJ 1960/2016; Simson S51/Enduro BJ 1983/2012 MZ ES 150/1 BJ 1971

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BeitragVerfasst: 23. Oktober 2018 17:38 
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Gaaanz lieb fragen und der ganze Firlefanz bringt in Gera NICHTS. Sollte es hier jemnadem gelungen sein ein kleines KZ zu bekommen, bitte berichtet wie das geklappt hat.

Bei meiner ES sind sämtliche Argumente auf taube Ohren gestoßen.


Fuhrpark: MZ ES 175/2 Bj. 1969
MZ ETZ 250 Bj. 1984
BMW R1150GS Adventure Bj. 2003
Trabant 601 S Bj. 1984
Wartburg 353 deluxe Bj. 1969
Mercedes-Benz W201 Sportline 2.0 Bj. 1992

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BeitragVerfasst: 23. Oktober 2018 17:56 
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Nordschrauber hat geschrieben:
Paeule hat geschrieben:
Die KTA-Typscheinnummer für dein Fahrzeug gibts vielleicht beim Kraftfahrtbundesamt.


Nein, gibt's beim Bundesarchiv, Referat DDR 1 in Berlin. Dort kann man Kopien der KTA Typscheine beantragen. kostet aber ein paar Euro (ca. 20 bis 30). Beantragt man mehrere kann es günstiger werden.

Paeule hat geschrieben:
In der DDR hiess es nicht Betriebserlaubnis, sondern KTA-Typschein und in selbigem sollte sehr wohl die Kennzeichengröße, meines Wissens 260 x 140 mm eingetragen sein.


Ist dort definitiv nicht eingetragen. Habe die für die TS 125 und der TS 150 vorliegen inkl. aller Ergänzungen. Nicht der geringste Hinweis auf Kennzeichengrößen. Ist auch unlogisch, weil den heuteigen Betriebserlaubnissen auch nichts von Kennzeichengrößen steht.

Somit ist auch keine Regelung zu den alten Motorrädern gem. Einigungsvertrag übergegangen. Es gelten also dann die aktuellen nationalen Vorschriften.


KTA Typschein habe ich von der Dekra bezogen. Ne nette mail an die lokale Prüfstelle geschrieben, kam auch prompt ne Antwort mit Anhang. Für 0€ :biggrin:

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BeitragVerfasst: 23. Oktober 2018 19:16 
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Das ist wirklich krank, während Golf 1, Ammikisten oder Alfa Romeos extrem kurze Autokennzeichen haben musste ich mit der ES 17571 auch direkt vorfahren und die Heckpartie vermessen lassen. Gut das ich ein Unterlegblech ans Schutzblech geschraubt hatte das das Wunschmaß des Kleinkraftradkennzeichens hatte. Ich musste mir aber wirklich das lachen verkneifen als der Abteilungschef mit dem Zollstock genau nur das von mir geschnitten Unterlegblech gemessen hat und mir aber mit Sondergenehmigung das Kleine Schild zugestanden hat. Diese Willkür oder Uneinigkeit ist total unverständlich.

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Hier steht jetzt keine Politik, auch nichts über Illegale oder Meinungsfreiheit. Fast wie vorher.
Nein zum Dieselfahrverbot!!!


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BeitragVerfasst: 5. November 2018 00:44 
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Nabend!
Mein Senf dazu:
Ich gebe zu ich habe beim Kennzeichen holen geschummelt. :oops:

AJS 500, ein Single von '63, definitiv kein LKR. Vor etwa 7 Jahren.
Ich hab mir ein großes und ein kleines Blech prägen lassen.
Beim Plakettenschalter der Zulassungsstelle ist irgendwie mir das kleine aus der Hand auf den Tresen gefallen.
Ein sehr strenger Blick der Dame -"Den Zettel da brauche ich auch noch!",
2 Min. später schnell weg und freuen dass ich doch nicht den frisch lackierten Koti zerboren musste.
Das große Kennzeichen hätte sowieso den vorgeschriebenen Reflektor überdeckt.

Manchmal hat man Glück, manchmal hat man nicht den "passenden" Menschen vor sich...

Gute Nacht!
Jan

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Suche dringend: Mehr Freizeit
Platz habe ich ja jetzt wieder ein wenig...gehabt...
Ach ja: einen Fortschritt hab ich jetzt auch...


Fuhrpark: Englische, französische und deutsche Zweiräder von 50 bis 600 ccm...und eine 2017er TRS.

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BeitragVerfasst: 5. November 2018 06:19 
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MZ ES 175 hat geschrieben:
Gaaanz lieb fragen und der ganze Firlefanz bringt in Gera NICHTS. Sollte es hier jemnadem gelungen sein ein kleines KZ zu bekommen, bitte berichtet wie das geklappt hat.

Bei meiner ES sind sämtliche Argumente auf taube Ohren gestoßen.


In ABG geht es mit dem Argument, das 6V das große Kennzeichen nicht ausleuchten :D

An meiner ETZ 250 habe ich einfach Glück gehabt. Ansonsten würde ich mal zur DEKRA in Gera fahren,
die haben mir ein kleines KZ bei der Vollabnahmen einer ETZ 150 mit eingetragen :ja:

_________________
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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BeitragVerfasst: 5. November 2018 06:30 
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Die wollten mir sogar an die 38er Quick nen Kuchenblech verpassen. Aber weder Rücklicht noch der hintere Ständer geben das her. Nach Zahlung von 35 Euronen wurde dann ein kleines Kennzeichen genehmigt.

Lg. Mario

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Fuhrpark: Berliner Roller Bj.59 mal zwei, zweimal Berliner Roller in Teilen, Campi Bj.60, Pannonia im Aufbau, Kawasaki Z 1100 ST Bj.84, CBR 1000F Bj.93, VW Käfer Bj.73 und Bj.85, Mercedes SLK 230 Bj.98 und der Altagswagen Mercedes s211 E 350 Bj.06, Qek Junior Wohnwagen Bj.89 und noch andere Fahrzeuge.

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BeitragVerfasst: 5. November 2018 16:15 
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Lt. § 60 StVZO musste der Mindestabstand des unteren Randes des Kennzeichens 300mm über der Fahrbahnoberfläche liegen, bei "Kraftrollern" 200mm. Der Neigenungwinkel höchstens 30% betragen. Ist dieses bauartbedingt nicht möglich bestand automatisch ein ANSPRUCH auf ein kleines Kennzeichen, da euch ansonsten die Zulassungsstelle zwingen würde gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Da aber nach meiner Kenntnis der 60iger § weggefallen ist, auf der anderen Seite aber die Vorschriften gelten die bei der Erstinbetriebnahme maßgeblich waren sollte das immer noch das Argument sein.

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BeitragVerfasst: 5. November 2018 18:51 
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flotter 3er hat geschrieben:
Lt. § 60 StVZO musste der Mindestabstand des unteren Randes des Kennzeichens 300mm über der Fahrbahnoberfläche liegen, bei "Kraftrollern" 200mm. Der Neigenungwinkel höchstens 30% betragen. Ist dieses bauartbedingt nicht möglich bestand automatisch ein ANSPRUCH auf ein kleines Kennzeichen, da euch ansonsten die Zulassungsstelle zwingen würde gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Zittat "Dann bauen sie halt den Kenzeichenhalter höher" Dazu Ich "geht nicht, da ist ein Rücklicht" " Interessiert mich nicht, das muss dann halt auch höher!" :evil:


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BeitragVerfasst: 5. November 2018 19:01 
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P-J hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
Lt. § 60 StVZO musste der Mindestabstand des unteren Randes des Kennzeichens 300mm über der Fahrbahnoberfläche liegen, bei "Kraftrollern" 200mm. Der Neigenungwinkel höchstens 30% betragen. Ist dieses bauartbedingt nicht möglich bestand automatisch ein ANSPRUCH auf ein kleines Kennzeichen, da euch ansonsten die Zulassungsstelle zwingen würde gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Zittat "Dann bauen sie halt den Kenzeichenhalter höher" Dazu Ich "geht nicht, da ist ein Rücklicht" " Interessiert mich nicht, das muss dann halt auch höher!" :evil:


Dann wäre aber das RL mit der Streuscheibe nicht mehr senkrecht zur Fahrbahn. Genau genommen erlischt dann sogar die BE. Also eine Aufforderung zum Gesetzesverstoß. Schriftlich geben lassen oder mit Zeugen. Dann gegen den Kollegen vorgegehen.

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BeitragVerfasst: 5. November 2018 19:33 
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flotter 3er hat geschrieben:
Dann wäre aber das RL mit der Streuscheibe nicht mehr senkrecht zur Fahrbahn. Genau genommen erlischt dann sogar die BE. Also eine Aufforderung zum Gesetzesverstoß. Schriftlich geben lassen oder mit Zeugen. Dann gegen den Kollegen vorgegehen.


"Warum bauen sie das Nummerschild nicht mit nem neuen Halter und Beleuchtung an den Beiwagen?" :evil:


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