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 Betreff des Beitrags: Motorrad von 1989 Suche
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2020 21:28 
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Hallo zusammen. Ich habe eben meinen Kaufvertrag von 1989 von meiner MZ ETZ 125 gefunden. Ist es möglich über die Ident. Nr. das Motorrad zu finden wenn es noch angemeldet ist? Habt ihr da Erfahrung?


Fuhrpark: Simson Schwalbe KR 51/1 Baujahr 1967 von meinem Opa
ETZ 250 BJ 83 mit Beiwagen BJ 88 die nicht anspringt im Moment

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1989 Suche
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2020 21:31 
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Wenn dann wohl nur über das Register in Flensburg.

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Gruß Schumi

"Verweile nicht in der Vergangenheit, träume nicht von der Zukunft,
sondern konzentriere dich auf den Moment."


Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nr 002
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GKV-Granseer Krawattenträgerverein,joo ich bin dabei :)


Fuhrpark: MZ ES250/1,Bj. 1963, Kawa VN900 Bj.2009, Simson S51 Bj. 1985, SR 2E Bj. 1968

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1989 Suche
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2020 11:24 
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Das fällt doch heute alles unter Datenschutz solange Du nicht eine Straftat anzeigst oder ein anderweitig berechtigtes, wichtiges Interesse glaubhaft machst. :(


Fuhrpark: TS150 (125ccm) Bj. 1984
BMW R75/5 Bj. 1973
Sommer Diesel SD516 #363
NSU Quickly N Bj. 1956

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1989 Suche
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2020 15:23 
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Etwas OT:
Die 125er gab es auch in der DDR? Ich dachte, die war primär für Export vorgesehen? Für die 150er war ja der selbe Schein nötig :nixweiss:

Gruss

Mutschy

_________________
Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...


Fuhrpark: MZ TS 150, BJ 1985, "Bärbel"
MZ TS 150, BJ 1981, "Valerie"
Honda XL125 Varadero, BJ 2002, "Kunigunde"
BMW E36 Compact, BJ 1998, "Kurt"
Opel Corsa D, BJ 2007, "Poffel"

(früher)
1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1989 Suche
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2020 15:38 
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mutschy hat geschrieben:
Etwas OT:
Die 125er gab es auch in der DDR? Ich dachte, die war primär für Export vorgesehen? Für die 150er war ja der selbe Schein nötig :nixweiss:
Gruss
Mutschy

Natürlich gab es auch 125er in der DDR, die waren aber lange nicht so begehrt wie die 150er. Der Schein, also die FE-Klasse, war übrigens auch für die 250er derselbe. Den Unterschied machte nur das Alter des Fahrers.

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1989 Suche
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2020 19:34 
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Okay, danke für eure Antworten. Ich werde im neuen Jahr mal mein Glück versuchen.


Fuhrpark: Simson Schwalbe KR 51/1 Baujahr 1967 von meinem Opa
ETZ 250 BJ 83 mit Beiwagen BJ 88 die nicht anspringt im Moment

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1989 Suche
BeitragVerfasst: 1. Januar 2021 15:57 
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Schumi1 hat geschrieben:
Wenn dann wohl nur über das Register in Flensburg.

Das aber nicht legal.

In der aktuellen Oldtimer Markt hat es Artikel zu diesem Thema, ein altes Fahrzeug das man mal besessen hatte wieder zu finden.
Insgesamt ein recht aussichtsloses Unterfangen, die größten Chancen gibt es über Foren, Clubs, Social Media. Bei Fahrzeugen die üblicherweise auch hin und wieder in Werkstätten sind auch darüber. Aber Flensburg, oder auch Versicherungen abzufragen ist aus genanntem Datenschutz unzulässig.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1989 Suche
BeitragVerfasst: 1. Januar 2021 18:20 
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Mr. Räuchermann

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Hast du gute Bekannte bei der Polizei ? Dann kannst du vielleicht auch die mal anhauen. Ist aber meines Wissens nach auch schwieriger geworden in den dortigen Systemen eine Anfrage zu starten.

Die Voraussetzungen für die Anfrage bei KBA sind auf der Seite aufgeführt:
KBA hat geschrieben:
Einfache Registerauskunft nach § 39 Absatz 1 StVG:

Nach dieser Rechtsgrundlage sind die Daten zu übermitteln, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt.

Ferner ist der Zeitpunkt des Schadensereignisses (Ereignistag) anzugeben, damit bei einem zwischenzeitlichen Halterwechsel erkennbar ist, welcher/r Fahrzeughalter/in in Anspruch genommen werden soll.

Darlegung bedeutet plausible Behauptung, annehmbare Erläuterung, schlüssige und widerspruchsfreie Schilderung eines Sachverhaltes, aus dem sich ein Anspruch auf die Erteilung einer Auskunft ergeben kann.

Die Teilnahme am Straßenverkehr kann aktiv oder passiv sein (Täter, Schädiger, Opfer, Geschädigter usw.). Es genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Die Teilnahme muss jedoch einen Bezug zum straßenverkehrlichen Geschehen haben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Kraftfahrzeug in Gebrauch ist. Teilnahme am Straßenverkehr kann aber auch vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug abgestellt ist. Der Gebrauch des Kraftfahrzeugs muss sich auch nicht unbedingt im öffentlichen Straßenraum abspielen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer privaten Garage abgestellt ist und das Fahrzeug dort z. B. einen Schaden verursacht oder selbst erleidet oder durch den Gebrauch des Fahrzeugs Rechte anderer verletzt werden (z. B. Eigentum, Besitz am Grundstück).


Ob man diese Voraussetzungen erfüllt, kann ich nicht beurteilen. Nur mit der FIN wird es aber aus meiner Sicht schwierig.

_________________
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OT-Paragraphenreiter


Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1989 Suche
BeitragVerfasst: 1. Januar 2021 18:26 
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Nun, da gehen alle anwesenden in die Garage und gucken Mal nach?
Gruß Gummi


Fuhrpark: TS 150 1973
TS 150 1980
TS 150 1985
TS 150 GST
ER6N 2007

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1989 Suche
BeitragVerfasst: 1. Januar 2021 19:12 
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Sven Witzel hat geschrieben:
Hast du gute Bekannte bei der Polizei ?

Oldtimer-Anwalt Michael Eckert meint dazu, dass auch Polizisten, Anwärte etc. "nur mit triftigen Gründen" diese Daten abrufen dürfen. Private Gefälligkeitsdienste können auch denen massive Probleme einhandeln. Siehe auch Oldtimer Markt 1/2021, S. 213, schwarzer Kasten.

Richtig blöd wird es, wenn du das gesuchte Objekt gefunden hast, der Besitzer es aber nicht für Geld und Gute Worte hergeben möchte, sondern für ein Bastelprojekt verhunzen / verheizen.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
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