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BeitragVerfasst: 2. April 2022 10:31 
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Hallo zusammen,
ich möchte meine Felgengrößen umtragen lassen. Hab die letztes Jahr noch gekauft, vorne 2,15x18 und hinten 2,5x18.
Dann hab ich letzte Woche mit dem Prüfer telefoniert und er sagte, er darf die nur mit Festigkeitsgutachten eintragen, gibt es natürlich nicht.
Jetzt möchte ich versuchen ob er es mit der genauen Materialbezeichnung macht und da wollte ich ihm auch gleich ein Datenblatt geben.
Wenn ich Google bemühe, bekomme ich mehrere Ergebnisse mit allen möglichen Werten.
. Meine Frage als Laie, was sollte da drinstehen und wer kann mir eventuell auch sowas geben. Am besten etwas allgemeines wo keine Firma drauf steht.

_________________
mfG Gunther


Fuhrpark: MZ-ETZ 250/1988 ...

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BeitragVerfasst: 2. April 2022 11:37 
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Ich würde mir erst einmal einen anderen Prüfer suchen.

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 2. April 2022 11:55 
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Zum jeweiligen Material erstellt der Hersteller ein Materialzeugnis 3.1. Das gilt dann aber spezifisch für die jeweilige Schmelze.
Du willst ein Werkszeugnis 2.1 vom Felgenhersteller, wo er die Eigenschaften bzw die Beschaffenheit des Materials bestätigt.
Sind das Markenfelgen?

Hat mit dem Prüfer auch nichts zu tun, jede Alufelge beim Auto hat ihre ihre KBA-Nr. Und gerade im MZ-Bereich gibt es viel Mist. Ich würde es nicht anders machen.

_________________
Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


Süd-Oberlausitzstammtisch Kottmarschenke, Ich war dabei! 2011, 2012 und 2013 :-D


Fuhrpark: MZ, Simson, Trabant

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