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BeitragVerfasst: 21. Mai 2024 06:14 
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Moin!
In der ZB 1 meiner ES250/0 (59) steht:
"Fahrzeug entspricht KTA-Genehmigung Nr.132"
Was hat es genau damit auf sich? Ich finde dazu nichts.
Gibt es hier irgendwo Auszüge dieser (Typ)Genehmigung?

Ich denke, dass die Kiste damit auch zb in Sachen "Blinkerfreiheit" abgesichert ist. Oder wie verhält sich das?

Weis jemand was Genaues?

Besten Dank und Gruß


Fuhrpark: MZ ES 250/1 auf Ersatzrahmen -/0 EZ 59 (Maron / Beige) Restauration 2022 -> 2+
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BeitragVerfasst: 21. Mai 2024 08:31 
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Moin.
Hier sind alle KBA Genehmigungen incl. Schlüssernummern.
Was meinst Du mit "Blinkerfreiheit".
Das Fahrzeug ist so Zulassungsfähig, wie es original in den Verkehr gebracht wurde.
Heißt z.B. meine RT 125 Bj.1953...ohne Stopplicht, ohne Blinker und auch ohne Rückspiegel.
Sollte aber z.B. ein Rückspiegel bei Prüfung dran sein... gehört er ab sofort dran.
Gruß

https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmi ... _node.html


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BeitragVerfasst: 21. Mai 2024 08:53 
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Keith hat geschrieben:
... z.B. meine RT 125 Bj.1953...ohne Stopplicht, ohne Blinker und auch ohne Rückspiegel...

Fahrzeuge müssen den Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung entsprechen einschließlich der zwischenzeitlichen Nachrüstvorschriften! Der zweite Halbsatz wird gerne ignoriert. Für Rückspiegel gab es auch in der DDR eine Nachrüstvorschrift. Also Spiegel muss ran.

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BeitragVerfasst: 21. Mai 2024 09:01 
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Dann wäre ja auch das Stopplicht, welches ca.1965 Nachrüstpflichtig wurde, dran.
Aussage meines Prüfers, und der hat Ahnung, so ist´s Abnahmefähig. So ist es auch passiert.
Empfhelung, trotzdem einen Spiegel zu montieren.......Sicherheit


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BeitragVerfasst: 21. Mai 2024 09:09 
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Das Stopplicht ist nach geltenden Vorschriften nicht nachrüstpflichtig. Die Nachrüstpflicht nach DDR-Recht bleibt hier außen vor. Für den Spiegel gilt das nicht. Auch Prüfer können irren.....hab ich gehört.

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BeitragVerfasst: 21. Mai 2024 09:16 
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Lassen wir´s dabei.. :-)


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BeitragVerfasst: 21. Mai 2024 09:23 
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Moin!

KTA (Kraftfahrzeugtechnisches Amt der DDR) ... NICHT KBA (Kraftfahrtbundesamt der BRD) !!! Das ist ein Unterschied! :D

KTA Dokumente findet man halt nur ganz wenige im Netz.


Fuhrpark: MZ ES 250/1 auf Ersatzrahmen -/0 EZ 59 (Maron / Beige) Restauration 2022 -> 2+
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BeitragVerfasst: 21. Mai 2024 09:36 
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Richtig.
Und das KTA hat zur Wende keine Übernahme durch das KBA erfahren..


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BeitragVerfasst: 21. Mai 2024 16:34 
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Maische hat geschrieben:
Moin!

KTA (Kraftfahrzeugtechnisches Amt der DDR) ... NICHT KBA (Kraftfahrtbundesamt der BRD) !!! Das ist ein Unterschied! :D

KTA Dokumente findet man halt nur ganz wenige im Netz.


Ein Fahrzeug mit diesem Eintrag darf so zum Verkehr zugelassen werden, wenn es der STVZO der DDR zum Datum der ersten Zulassung entspricht!
Viele TÜVern, vorallem im Westen haben das überhaupt nicht mehr auf dem Schirm, sind gar 1990 noch mit nem Bimmelchen um den Cristbaum gelaufen.

Iimmerwieder tauchen Forderungen auf, z. B. Fahrrichtungsanzeiger und deren Ausführung, die es der DDR wesentlich später obligatorisch wurden.
Also immer fragen: "wo steht das"

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Is maith an scáthán súil charad.


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 21. Mai 2024 17:34 
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muenstermann hat geschrieben:
Also immer fragen: "wo steht das"


fraglich ist halt wer das rausfinden muss, der Fahrzeugbesitzer oder der TÜV?


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BeitragVerfasst: 21. Mai 2024 17:34 
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Maische hat geschrieben:
Moin!
In der ZB 1 meiner ES250/0 (59)....Ich denke, dass die Kiste damit auch zb in Sachen "Blinkerfreiheit" abgesichert ist...
Wenn ich deine (59) richtig als Baujahr interpretiere, sind Blinker doch ohnehin kein Thema. Es sei denn, der Gerät hat mehr als 2 Jahre rumgestanden bevor es zugelassen wurde. Also wann war die EZ?

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BeitragVerfasst: 22. Mai 2024 07:12 
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EZ 59 !


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BeitragVerfasst: 22. Mai 2024 18:27 
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Keith hat geschrieben:
Und das KTA hat zur Wende keine Übernahme durch das KBA erfahren..

Aber so einige KTA-Daten wurden vom KBA übernommen.

muenstermann hat geschrieben:
Ein Fahrzeug mit diesem Eintrag darf so zum Verkehr zugelassen werden, wenn es der STVZO der DDR zum Datum der ersten Zulassung entspricht!

Njain, nicht ganz. Es kommt auch drauf an, was in der Typgenehmigung steht. Und wenn so ein Fahrzeug z.B. mit Blinker oder Bremslicht typgenehmigt wurde, auch wenn es laut StVZO noch nicht vorgeschrieben war, dann zählt die Blinker- bzw. Bremslichtpflicht halt weiterhin.

Aber eben - so viele die das wissen gibt's nicht mehr.

kachelofen hat geschrieben:
fraglich ist halt wer das rausfinden muss, der Fahrzeugbesitzer oder der TÜV?
Der, der's haben will. Der TÜV kann's rausfinden, kann's dann aber auch als Dienstleistung (teuer) verkaufen. So oder so - Gemaule gegen den TÜV gibt's.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

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