Foren-Übersicht
Startseite
Aktuelle Zeit: 5. Juli 2025 07:02

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 87 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: 26. Januar 2025 20:38 
Offline

Registriert: 24. Januar 2017 14:40
Beiträge: 400
Themen: 7
Wohnort: Waldenburg
Alter: 29
Moin,

ich habe mir einen Scheunenfund zugelegt. Eine MZ ES 175 / 1 in Lachsrot.
Nun interessiert mich der Vorgang, wie ich sicher gehen kann, dass ich die Karre zugelassen bekomme.

Da sie nicht fahrfähig ist, kann ich sie keinem TÜV vorführen. Motor fest und etliche Fehlteile.

Ich habe einen Kaufvertrag gemacht und in dem steht, dass die Papiere nicht vorhanden sind.
Heute war ich als erstes bei der Polizei und habe die Rahmennummer überprüfen lassen, indem ich denen meinen Kaufvertrag gegeben hatte. Ist nicht geklaut.
Etwas schriftliches habe ich nicht von der Polizei erhalten.

Nun weiß ich nicht wo ich mich mit welchen Dokumenten melden soll.
Ich habe etwas von einer Aufbietung gelesen, was man tun sollte, bevor man Geld in das Fahrzeug steckt. Das ist auch in meinem Interesse.

Ich hoffe mir kann jemand mit diesem ausufernden Bürokratiewahnsinn helfen.

(Ja, ich weiß man kauft keine Fahrzeuge ohne Papiere um das zu vermeiden, ich wollte aber genau diese Karre haben ;) )

MfG Steven


Fuhrpark: MZ TS250/1, 81, MZ ETZ250, 82
Simson S50B1, S50B2, AWO Sport mit Superelastik (original),
MZ BK350
MZ ES175/1 (lachsrot)

Golf3 1.8 91

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 26. Januar 2025 20:44 
Offline
Benutzeravatar
------ Titel -------
Treffen Heiligenstadt 2009/2011/2013/2015 Organisator

Registriert: 20. Juni 2007 11:52
Beiträge: 3828
Themen: 14
Bilder: 3
Wohnort: Franken
Du solltest zu deiner Zulassungsstelle gehen und dir den Vorgang erklären lassen.
Jede Zulassungsstelle macht das anders. Somit gibt es da keine allgemeine Aussage.
Auch helfen dir keine Erfahrungen von vor drei/vier Jahren, seitdem hat sich die Welt zig mal gedreht.


Fuhrpark: ETZ 250

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 26. Januar 2025 20:46 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 17. Juni 2008 15:19
Beiträge: 3174
Themen: 184
Bilder: 80
Wohnort: Schossin
Frag die Zulassungsstelle. Oder einfach das Bürgertelefon benutzen, Rufnummer 115.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 26. Januar 2025 20:59 
Offline

Registriert: 24. Januar 2017 14:40
Beiträge: 400
Themen: 7
Wohnort: Waldenburg
Alter: 29
Kann ich für diese "banalen" Fragen direkt zur Zulassung oder brauche ich da jedes Mal einen Termin?


Fuhrpark: MZ TS250/1, 81, MZ ETZ250, 82
Simson S50B1, S50B2, AWO Sport mit Superelastik (original),
MZ BK350
MZ ES175/1 (lachsrot)

Golf3 1.8 91

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 26. Januar 2025 21:03 
Online
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
Infrarotdetektor und Thermodramatiker :-)

Registriert: 12. Mai 2016 21:07
Beiträge: 2038
Themen: 110
Bilder: 328
Wohnort: 16540 Hohen Neuendorf
Alter: 57
MrSchaf hat geschrieben:
Kann ich für diese "banalen" Fragen direkt zur Zulassung oder brauche ich da jedes Mal einen Termin?



Ehrlich: diese Frage musst Du schon selbst klären ;-)

Freundliche Grüße,
/Christian

_________________
"Nichts ist besser als ein guter Freund, außer einem Freund mit Schokolade." (Charles Dickens)

ETZ 250/A Zustand bei der Abholung
ETZ 250/A Demontage
ETZ 250/A Teileaufarbeitung
ETZ 250/A Montage
Verflossene Zweiräder
Aktuelle Zweiräder


Fuhrpark: MZ ETZ 250 A, Bj. 1984
Moto Guzzi 1200 Norge, Bj. 2008
Moto Guzzi V85 TT, Bj. 2019

Ehemalige:
MZ ES 250/2 A, Bj. ~1970, von 1985-1986
MZ TS 250/1, Bj. ~1979, von 1986-1989
MZ ETZ 250, Bj. 1986, von 1989-1990
Honda CX 500C, Bj. 1983, von 1990-1999
Yamaha XJ 900 S Diversion, Bj. 1999, von 1999-2022

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 00:16 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 16. April 2023 10:37
Beiträge: 140
Themen: 9
Bilder: 45
Wohnort: Gemmingen OT Stebbach
Alter: 66
!Hola Stefano!
Du gehst mit den vorhandenen Papieren (Kaufvertrag! Fahrgestellnummer) zur Zulassungsstelle für Deinen Wohnort und lässt dort "auf dem Dienstweg an das Kraftfahrbundesamt (KBA)" in Flensburg das Aufgebotsverfahren für Dein Motorrad durchführen. Neuester Stand unter: https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitt ... ng_pm.html (direkt vom Küchenchef, sozusagen).
Erfreulich ist die Verkürzung der Bearbeitungszeit (von 6 auf ca. 2 Wochen). Weniger erfreulich ist die Bearbeitungsgebühr inkl. Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung I und II von ca. 60-80 Ocken. Ruf besser da vorher an wegen Terminvergabe.
!Buena suerte!
+++
El Mexicano


Fuhrpark: ETZ 250/1983, BMW R65/1984, VW 1300/1967

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 07:29 
Offline

Registriert: 24. Januar 2017 14:40
Beiträge: 400
Themen: 7
Wohnort: Waldenburg
Alter: 29
Vielen Dank!


Fuhrpark: MZ TS250/1, 81, MZ ETZ250, 82
Simson S50B1, S50B2, AWO Sport mit Superelastik (original),
MZ BK350
MZ ES175/1 (lachsrot)

Golf3 1.8 91

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 10:37 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 7. November 2013 09:32
Beiträge: 1826
Themen: 48
Bilder: 32
Wohnort: Sachsen
Alter: 56
Ich bezweifle, daß Du für das Fahrzeug neue Papiere bekommst, ohne eine gültige HU nachzuweisen und das Fahrzeug zuzulassen. Deshalb wurde ja bereits darauf hingewiesen, Du sollst Dich bei der Zulassungsstelle erkundigen. Das kann man übrigens auch per Mail machen, da muß man nicht direkt hinfahren. Einfach schriftlich den Fall schildern und um eine Erklärung bitten, wie der Weg zu neuen Papieren ausschaut/was die Zulassungsstelle alles sehen will.

Edit:
Die Antwort-Mail kann man dann auch ausdrucken und bei der Zulassung mitnehmen. Nur für den Fall, daß die plötzlich was ganz anderes sehen wollen.

_________________
Gruß, Frank

michi89 hat geschrieben:
... Ich bin generell eher kein Fan von übertriebenen Tuning. Ich gehe lieber vor dem losfahren nochmal kacken und optimiere das Fahrergewicht. :-)


Suche aktuell:
- Gabelbrücke ETZ250 Export (für Neimann-Schloß)


Fuhrpark: viel zuviel, man hat schließlich nur einen Arsch

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 11:29 
Offline

Registriert: 3. November 2021 14:26
Beiträge: 277
Themen: 4
Bilder: 5
Wohnort: Bad Schandau
Alter: 41
Hier folgend nochmal der Papier-Werdegang meiner 300er in 2022 und Hufu 2023.
Seit dem hat sich die Welt zwar weiter gedreht, aber mein Kumpel hat den selben Weg im November zuletzt mit einer 98er Sachs bestritten (außer die Preise :cry: ). Meines Wissens nach, ist die Aufbietung ohne vorherige 21er bzw. TÜV gar nicht möglich. Und die Mitarbeiter der ZLS bzw. Landratsamt waren mir keine Hilfe (Nuller!).

Ich wußte ja ungefähr wies läuft.... DEKRA Vollabnahme, Eidesstattliche Versicherung (Eigentumsnachweis), Briefaufbietung auf der Zulassungsstelle und anschließende Zulassung.
So wars bei mir:

1.) Dekra Vollabnahme durch bekannten Sachverständigen
2.) Eidesstattliche Versicherung wurde nicht durch die Zulassungsstelle abgenommen, Selbstauskunft reicht auch nicht, also ab zum Notar.
3.) Mit Dekra, EV, Kaufvertrag usw. zur Zulassungsstelle. Dort sagte man mir das eine Briefaufbietung gar nicht nötig sei und hat mir direkt die Maschine zugelassen

Hier zu den Kosten:

DEKRA 120 EUR
Notar 76 EUR
Brief+Zulassung+"Ausnahmegenehmigung für kleines Nummernschild" 82 EUR
Nummernschild 20 EUR

_________________
Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nr 146
Bild


Fuhrpark: IZH 49 BJ. 1955
MZ ES 300 BJ. 1964
MZ ES 150 BJ. 1966
MZ ES 150 BJ. 1963
DKW RT 175 S BJ. 1956
Simson S51 B1 inkl. Anhänger
Simson S50 B2
Simson Schwalbe KR51/1

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 15:17 
Offline

Registriert: 18. Juni 2011 19:00
Beiträge: 213
Themen: 37
Alter: 60
Gelöscht....


Fuhrpark: ja

Zuletzt geändert von Keith am 28. Januar 2025 14:00, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 15:27 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 18. Oktober 2008 12:35
Beiträge: 2113
Themen: 55
Bilder: 0
Wohnort: Brandenburg
Alter: 46
Keith hat geschrieben:
Noch was ganz wichtiges.
Deine Maschine !
Du hast die Papiere verloren !!
Somit kannst Du auch alles machen.

Sonst springt der ganze Mist zum deinem Verkäufer zurück.
Und der muss dann den ganzen Zirkus machen, wozu er sicherlich keine Lust hat.
Hab das Ganze 2024 gemacht.

Gutachten § 21 StvZo
Notar Erklärung
Aufbietung durch KFZ Zulassungsstelle
2 Wochen warten ... keine Meldung
Zulassung

Gruß



Ganz Schlau im Internet zu einer Falsch Aussage aufzufordern.

Was ist wenn die Kiste gestohlen ist ?

Nur weil die Polizeiliche Überprüfung keinen Treffer ergab, heisst das nicht das die MZ nicht gestohlen sein kann.

Im Forum gibt es auch Fälle,wo einer 30 Jahre lang gesucht hat. Und es ist wieder aufgetaucht.

Dann hast du ganz schnell noch andere Probleme.

Eidestaatliche Versicherung vom Notar.
Brief aufbieten lassen.
Vollgutachten machen lassen .
Dann mit gutem Gewissen zulassen fahren.

Wenn sich dann noch ein Diebstahl oder ähnliches rausstellt, hast du zu deiner Verteidigung noch den Kaufvertrag vom Vorbesitzer.


Fuhrpark: .

Gruß Daniel

--------------------------------------------------------------------------------

1. Mitglied des Fanclubs lustiger Avatare

--------------------------------------------------------------------------------

Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 16:48 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 25. August 2011 21:47
Beiträge: 4944
Artikel: 4
Themen: 37
Bilder: 29
Wohnort: im Altenburger Land
Alter: 53
Nochmal als Kurzfassung - Zulassung anrufen und fragen was die alles haben wollen.

Das wichtigste hast du schon getan, bei der Polizei dich über die Rahmennummer erkundigt.

Es sollte, wenn sie wieder fahrbar ist, eine Abnahme bei der DEKRA ausreichen.
Damit bekommst du einen neuen Brief.

Den Kaufvertrag - brauchst du nicht wirklich.

Wenn sich Glauchau quer stellt, komm nach Thüringen, da passt das so :wink:

_________________
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 17:24 
Offline

Registriert: 14. Februar 2011 19:15
Beiträge: 1051
Themen: 13
Wohnort: mv
Alter: 50
Svidhurr hat geschrieben:
Den Kaufvertrag - brauchst du nicht wirklich.


klingt interessant. wie weißt du dann dein eigentum an dem krad nach?


Fuhrpark: MZ ETS/G 1967
MZ ETS/G 1970

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 18:16 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 15. Februar 2006 20:00
Beiträge: 21138
Artikel: 28
Themen: 854
Bilder: 118
Wohnort: SG
Keith hat geschrieben:
Noch was ganz wichtiges.
Deine Maschine !
Du hast die Papiere verloren !!
Somit kannst Du auch alles machen.


Nicht Dein ernst, oder?
https://dejure.org/gesetze/StGB/156.html

Als Betreiber dieser Plattform distanziere ich mich ausdrücklich von solchen Aussagen.

Ich verkürze das Ganze hier mal.
MrSchaf hat geschrieben:
Moin,

ich habe mir einen Scheunenfund zugelegt. Eine MZ ES 175 / 1 in Lachsrot.
Nun interessiert mich der Vorgang, wie ich sicher gehen kann, dass ich die Karre zugelassen bekomme.

Da sie nicht fahrfähig ist, kann ich sie keinem TÜV vorführen. Motor fest und etliche Fehlteile.

Ich habe einen Kaufvertrag gemacht und in dem steht, dass die Papiere nicht vorhanden sind.
Heute war ich als erstes bei der Polizei und habe die Rahmennummer überprüfen lassen, indem ich denen meinen Kaufvertrag gegeben hatte. Ist nicht geklaut.
Etwas schriftliches habe ich nicht von der Polizei erhalten.

Nun weiß ich nicht wo ich mich mit welchen Dokumenten melden soll.
Ich habe etwas von einer Aufbietung gelesen, was man tun sollte, bevor man Geld in das Fahrzeug steckt. Das ist auch in meinem Interesse.

Ich hoffe mir kann jemand mit diesem ausufernden Bürokratiewahnsinn helfen.

(Ja, ich weiß man kauft keine Fahrzeuge ohne Papiere um das zu vermeiden, ich wollte aber genau diese Karre haben ;) )

MfG Steven


1. zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Kohle in das Mopped investieren
2. die für Dich zuständige Zulassungsstelle kontaktieren und die Vorgehensweise klären (bestenfalls schriftlich)
3. Antwort abwarten
4. bei Rede- /Klärungsbedarf dazu hier noch mal melden

Alles andere hier bringt Dich leider nicht wirklich weiter.

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild


Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 18:48 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 9. Juli 2020 23:17
Beiträge: 528
Themen: 19
Bilder: 14
Alter: 48
Wenn du Glück hast, kannst du dir die Aufbietung sparen, die ZuLa in Duderstadt wollte das eigentlich auch von mir haben, und urplötzlich hieß es dann, ach, geben Sie mal her, und zack, gab's neue Papiere. Da hatten die Damen mal kurzzeitig selbst keine Lust mehr auf ihre eigene Bürokratie.

Viel Erfolg, wird schon werden.

_________________
© 2009 Mal bist du Hund - mal bist du Baum..... All Rights Reserved.


Fuhrpark: MZ ETZ 250 deluxe Baujahr '85
V-Strom DL 1000 Baujahr '14
KTM Duke 690 '17
Simson S51 '85

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 18:55 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 25. August 2011 21:47
Beiträge: 4944
Artikel: 4
Themen: 37
Bilder: 29
Wohnort: im Altenburger Land
Alter: 53
ets_g hat geschrieben:
Svidhurr hat geschrieben:
Den Kaufvertrag - brauchst du nicht wirklich.


klingt interessant. wie weißt du dann dein eigentum an dem krad nach?


Der Kaufvertrag ist kein Eigentumsnachweis.
Du hast das Fahrzeug und es ist nicht Gestohlen.

_________________
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 19:59 
Offline

Registriert: 12. Januar 2014 19:41
Beiträge: 1493
Bilder: 16
Jeder hat andere Meinung, ich auch. Die vom rechtselbischen (Schandauer) ist die Beste. Notar kostet, aber das akzeptiert zulassungsstelle am ehesten und es funktioniert. Kostet, aber keinÄrger.


Fuhrpark: ETZ 250 1987, TS 250 1973, TS 250/1 Neckermann 1981, ES 175 1958, ES 125 1962, ES 125/1 1977, ES 150 1964, ES 150/1 1976, ETZ 150 1989, Jawa 360 1968,

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 20:00 
Offline

Registriert: 24. Januar 2017 14:40
Beiträge: 400
Themen: 7
Wohnort: Waldenburg
Alter: 29
Danke für die Antworten.
Ich werde mich erstmal schriftlich bei denen melden und fragen.
Glauchau ist etwas speziell, aber sollte klappen.
Leider ist seit meiner letzten Anmeldung meine Nachbarin verstorben. Die kannte dort gefühlt alle persönlich. Versicherungsfrau eben :)

Kann ja nicht unmöglich sein bevor man Geld reinsteckt, festzustellen, ob das Fahrzeug zulassungsfähig ist. Alles andere wäre ja auch blöd.
Man baut die Ruine auf, lässt sie zu und es wird festgestellt... Gehört doch jemand anderen, upsi 🤦🏻
Ich selber habe nämlich einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis gehabt.

Eine Werkstatt wollte ein Moped zulassen in Sachsen. Dann wurde festgestellt, das fährt schon 15 Jahre mit der Rahmennummer in Thüringen...

Mich drängt die Zeit nicht. Deswegen kann ich diesen Bürokratieakt parallel dieses Jahr laufen lassen. Meine BK350 wartet zusammengebaut zu werden.

Mfg Steven


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


Fuhrpark: MZ TS250/1, 81, MZ ETZ250, 82
Simson S50B1, S50B2, AWO Sport mit Superelastik (original),
MZ BK350
MZ ES175/1 (lachsrot)

Golf3 1.8 91

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 20:10 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 9. April 2012 19:37
Beiträge: 1054
Themen: 16
Alter: 55
Ich denke mal dieses Forum ist TOP für TECHNISCHE Fragen und deren Erfahrungen.

Alles was RECHTLICH ist, sollte man mit den Behörden VOR ORT klären!

Was nützt es wenn die Traudel aus Zulassungsstelle Buxtehude bei kleinen Kennzeichen ein Auge zudrückt und die Schandalle aus Berlin das nicht will?

Ich persönlich halte es so (eigene Erfahrung!) bei unbekannten KFZ

- Anfrage bei der Polizei vor Ort
- Anfrage bei der Prüfbehörde vor Ort
- Anfrage bei der ÖRTLICHEN Zulassungsstelle

ERST DANN ist man sicher das es in SEINEM Ort klappt.


Fuhrpark: 2005 - jetzt => zwei MZ 1000 SF (eine kompletter Neuaufbau aus Teilen!)
1987 - 1998 mehrere ETZ250 und ES250/2 (auch mit Personenseitenwagen)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 20:14 
Offline

Registriert: 14. Februar 2011 19:15
Beiträge: 1051
Themen: 13
Wohnort: mv
Alter: 50
Svidhurr hat geschrieben:
Der Kaufvertrag ist kein Eigentumsnachweis.
Du hast das Fahrzeug und es ist nicht Gestohlen.


alles klar..


Fuhrpark: MZ ETS/G 1967
MZ ETS/G 1970

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 20:42 
Offline

Registriert: 24. Januar 2017 14:40
Beiträge: 400
Themen: 7
Wohnort: Waldenburg
Alter: 29
Ich habe jetzt eine Email geschrieben in dem besten Beamtendeutsch, was ich kann.
Mal sehen, ob überhaupt was kommt.
Auf der Seite werben sie damit, das die schneller beantwortet werden.

Mit Anrufen kommt man durch die vielen Mitbürger leider nicht durch...

Zur aller größten Not habe ich noch ein Fax, das geht besonders schnell, da es keiner mehr nutzt ;)

Mfg Steven :)


Fuhrpark: MZ TS250/1, 81, MZ ETZ250, 82
Simson S50B1, S50B2, AWO Sport mit Superelastik (original),
MZ BK350
MZ ES175/1 (lachsrot)

Golf3 1.8 91

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 20:42 
Offline

Registriert: 27. September 2008 15:52
Beiträge: 1001
Themen: 35
Bilder: 10
Wohnort: Rheinland Pfalz
Alter: 40
Schau dir meinen Aufbau an "Neues Projekt durch Zufall"
Kosten ca. 310€ 💸💸
Habe alles genau aufgelistet.
viewtopic.php?f=28&t=86223&p=2105326&hilit=Neues+Projekt+durch#p2105326

Ergebnis :
1. Kaufvertrag+ eidesstattliche Versicherung des Verkäufers

2. Typ von der Zulassung hat im PC nach der Rahmennummer gesucht und nichts gefunden /keine Einträge./bzw Nachfrage bei der Polizei
3. Mit Kaufvertrag und Eidesstattlicher Versicherung des Verkäufers zum Notar und dort muss ich eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Ca. 35€
4. Mit der notariellen Bestätigung zur Zulassungsstelle und die Briefaufbietung beantragen.
5. Ergebnis abwarten.Ca. 2 Wochen (bevor das nicht war, habe ich kein Geld 💸 investiert, da Risiko zu hoch)
6. Vollabnahme bei TÜV/Dekra
7. Wiederinbetriebnahme Papiere bekommen und mal wieder zahlen 💸💸💸

Hinweis:
Es kann von Landkreis zu Behörde unterschiedlich sein ☝️.

Ich habe das nun 2 mal auf verschiedene Art und Weise gemacht mit MZ ohne Papiere.
Würde es nicht nochmal tun 😔.


Fuhrpark: Mz + Simson

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 21:12 
Offline

Registriert: 4. Oktober 2010 11:16
Beiträge: 690
Themen: 3
Svidhurr hat geschrieben:
Der Kaufvertrag ist kein Eigentumsnachweis.
Du hast das Fahrzeug und es ist nicht Gestohlen.


Im Gegensatz zum Fahrzeugbrief ("Papieren") zählt der Kaufvertrag sehr wohl als Eigentumsnachweis.


Fuhrpark: 3x S50N/75, S50(110)N/77,Spatz mit M54/65, Sperber/69, Habicht/73, ES 250/2 /71, KTM EGS 200/99, Touareg 4,2 und noch einiges mehr...

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 21:34 
Offline

Registriert: 23. November 2019 15:38
Beiträge: 822
Themen: 70
Wohnort: 09477
Alter: 51
Frag bitte bei der Zulassungsstelle ob es möglich ist ein Motorrad ohne Brief zuzulassen.Bei uns im Erzgebirge ( Annaberg ) nicht möglich. Auch nicht mit eidesstattlicher Versicherung

_________________
Bild


Fuhrpark: MZ TS 250 1973

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 27. Januar 2025 23:07 
Offline

Registriert: 12. Januar 2014 19:41
Beiträge: 1493
Bilder: 16
Interessant in Annaberg. Ich habe nur ein Motorrad ohne Brief. Auf 07ner Nummer zulassen war kein Problem.


Fuhrpark: ETZ 250 1987, TS 250 1973, TS 250/1 Neckermann 1981, ES 175 1958, ES 125 1962, ES 125/1 1977, ES 150 1964, ES 150/1 1976, ETZ 150 1989, Jawa 360 1968,

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 07:29 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 31. Juli 2009 04:53
Beiträge: 526
Themen: 17
Bilder: 3
Wohnort: nördl. Oberpfälzer Wald
Alter: 45
Persönlich bei der Zulassungsstelle vorsprechen halte ich für am sinnvollsten. Interessant wäre noch, ob es seine Frist gibt, in der das Fahrzeug nach Ende Aufbietung im Verkehrsblatt zugelassen werden sollte/muss. Hab ich bisher noch nichts dazu gefunden.

_________________
Mein Beitrag zur Erhaltung sächsischer Ingenieurleistung.


Fuhrpark: MZ ES 175 (1960); MZ ES 175 (1959); MZ ES 250/1 (1966); MZ ES 250 (1960)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 08:26 
Offline

Registriert: 28. April 2008 14:30
Beiträge: 126
Themen: 3
Wohnort: Schifferstadt
Alter: 63
Dicker Onkel hat geschrieben:
Frag bitte bei der Zulassungsstelle ob es möglich ist ein Motorrad ohne Brief zuzulassen.Bei uns im Erzgebirge ( Annaberg ) nicht möglich. Auch nicht mit eidesstattlicher Versicherung



Muss aber möglich sein, da es in der FZV § 14 Abs. 5 ausdrücklich vorgesehen ist. Behörden haben sich an geltendes Recht zu halten und können nicht einfach machen, was sie wollen.

Bei solchen Problemen würde ich mich dann mal an die nächst höhere Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung bzw. Landesregierung) wenden. Sollte das nicht fruchten, gibts noch das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht.

@MrSchaf Man geht in solchen Fällen mit dem Kaufvertrag und seinem Personalausweis zur Zulassungsstelle und fragt nach den weiteren erforderlichen Unterlagen. Da gibt es normalerweise eine vernünftige Auskunft. Direkt zulassen kann man die Fahrzeuge aber nicht. Dazu muss zuerst der alte Fzg-Brief bzw. die Zul.Bescheinigung II aufgeboten werden. Die Zul-Stelle sagt einem dann schon, wie es weitergeht.


Fuhrpark: Derzeit fahre ich GS 500 Bj. 95

Zuletzt geändert von berndy am 28. Januar 2025 10:04, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 09:25 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
FE1 - TS250 Käufer

Registriert: 6. September 2008 01:06
Beiträge: 10816
Themen: 170
Bilder: 31
Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz
Alter: 51
Und wo in der FZV $15 Abs 5 steht ausdrücklich etwas dazu, ein Fahrzeug ohne Papiere ummelden zu können :?: Abs.5 wird durch Abs.6 sogar für stillgelegte Fahrzeuge für ungültig erklärt, ich würde deine Aussage gern verstehen wollen. Ich selbst bin 2014 auch den mehrfach beschriebenen Weg gegangen, weil anders gar nichts ging. Ich denke ein Fahrzeug ohne Papiere das bisher nicht in der Bundesrepublik zugelassen war ist vermutlich mit einem offiziell außer Betrieb gesetzten Fahrzeug gleichzusetzen, wobei die fehlenden Papiere noch ein verwaltungstechnisches Sahnehäubchen oben drauf setzen.

_________________
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft


Fuhrpark: RT 125/2, BJ 1956 mit PAV40 Anhänger; TS250/1 (FE1) Standpark: RT125/2, BJ 1958; ETS250 Bj. 1971,

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 09:50 
Offline

Registriert: 28. April 2008 14:30
Beiträge: 126
Themen: 3
Wohnort: Schifferstadt
Alter: 63
@Ralle Also ich verstehte jetzt deinen Post nicht so recht. MrSchaf schrieb von Anfang an, dass er das Fahrzeug zulassen will, nicht ummelden. Das darf man nicht durcheinander bringen. Nicht zugelassene Fahrzeuge kann man nicht ummelden.

Fahrzeuge ummelden ohne Papiere, was auch immer du unter Papieren verstehst, war noch nie möglich. Man benötigt immer Fahrzeugschein- und Brief oder neuerdings genannt Zulassungsbescheinigung 1 und 2 (oder ausländisches Äquivalent) sowie u.U. eine gültige Versicherungszusage. Fahrzeuge ummelden, geht nur, solange diese auch zugelassen sind. Bei zugelassenen Fahrzeugen ist das eigentlich kein Problem, auch wenn Dokumente fehlen. Es ist zwar nervig, weil man für jedes Dokument eine eidesstattliche Versicherung persönlich abgeben muss (oder aber den Umweg über einen Kaufvertrag gehen muss), aber es geht. Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind und keine Zulassungsdokumente besitzen, kann man nicht ummelden, die muss man vorher zulassen. Also das gestreckte Zulassungsverfahren durchlaufen (mit Brief/Zul.Besch. aufbieten, Neuausstellung Zul.Bescheinigung usw.). Außerdem kann man eigentlich auch nur betriebsbereite Fahrzeuge zulassen (ja ich weiß, solange die HU gültig ist, geht man davon aus, dass die betriebsbereit sind, auch wenn sie nicht fahren.)


Nachtrag: Nachdem ich meinen vorherigen Post nochmal gelesen habe, habe ich gemerkt, dass ich statt § 14 Abs. 5 FZV § 15 Abs. 5 geschrieben habe. Das erklärt natürlich den Post von Ralle. Ich ändere dann mal 15 in 14.


Fuhrpark: Derzeit fahre ich GS 500 Bj. 95

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 11:21 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
FE1 - TS250 Käufer

Registriert: 6. September 2008 01:06
Beiträge: 10816
Themen: 170
Bilder: 31
Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz
Alter: 51
Jetzt habe ich auch kurz gegrübelt, bis ich dein P.S. gelesen habe :wink:

_________________
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft


Fuhrpark: RT 125/2, BJ 1956 mit PAV40 Anhänger; TS250/1 (FE1) Standpark: RT125/2, BJ 1958; ETS250 Bj. 1971,

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 12:44 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 18. Februar 2006 20:54
Beiträge: 747
Themen: 102
Bilder: 12
Wohnort: niederschlesien
Alter: 68
vergasernadel hat geschrieben:
Interessant in Annaberg. Ich habe nur ein Motorrad ohne Brief. Auf 07ner Nummer zulassen war kein Problem.

Die 07 ner Zulassung ist nur eine Berechtigung zum Fahren unter bestimmten Voraussetzungen,
Es ist kein Eigentums bzw. Besitznachweis des Fahrzeugs.


Fuhrpark: MZ ETS 250 Gespann, YAMAHA XJR1200 und .........

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 14:01 
Offline

Registriert: 4. Oktober 2010 11:16
Beiträge: 690
Themen: 3
sch.raube hat geschrieben:
vergasernadel hat geschrieben:
Interessant in Annaberg. Ich habe nur ein Motorrad ohne Brief. Auf 07ner Nummer zulassen war kein Problem.

Die 07 ner Zulassung ist nur eine Berechtigung zum Fahren unter bestimmten Voraussetzungen,
Es ist kein Eigentums bzw. Besitznachweis des Fahrzeugs.


Eine "Zulassung" ist auch kein Eigentumsnachweis.
Dieser Grubenhund sollte doch nun langsam mal begraben sein.

Der Gesetzgeber hats mit Einführung der EU-Papiere gar extra auf den "Brief" (ZB II) gedruckt.
Halter ≠ Eigentümer
Eigentümer ≠ Besitzer
Besitzer ≠ Halter


Die Unterschiede zwischen Eigentum und Besitz scheinen auch noch nicht so ganz für alle bekannt zu sein.


Fuhrpark: 3x S50N/75, S50(110)N/77,Spatz mit M54/65, Sperber/69, Habicht/73, ES 250/2 /71, KTM EGS 200/99, Touareg 4,2 und noch einiges mehr...

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 14:32 
Offline

Registriert: 28. April 2008 14:30
Beiträge: 126
Themen: 3
Wohnort: Schifferstadt
Alter: 63
07er Kennzeichen haben auch ihre Tücken/Vorteile und m.M.n. aber überwiegend Nachteile. Wenn man nur ein Fahrzeug hat, das man normal nutzen will, schließt sich eigentlich ein 07er Kennzeichen aus, da ist man mit einer normalen Zulassung besser bedient. Bei einem 07er Kennzeichen möchte ich eigentlich gar nicht von einer Zulassung reden. Es ist eher eine Ausnahmeerlaubnis ein nicht ordnungsgemäß zugelassenes Fahrzeug in stark begrenztem Umfang im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Wenn man mit einem Oldtimer nur hin und wieder an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen will, ok. Wenn man aber das Fahrzeug normal nutzen und dabei auch noch Geld sparen will, sollte man das Fahrzeug normal, noch nicht einmal mit H-Kennzeichen zulassen. Bei H-Kennzeichen werden pauschal Steuern fällig. Bei Motorrädern lohnt sich das erst, wenn man über 600 ccm hat. Darunter bezahlt man mehr als bei einer normalen Zulassung. Außerdem benötigt man für das H-Kennzeichen ein Oldtimer-Gutachten, das man auch zuerst einmal bezahlen muss. Muss man sich überlegen, ob man das Geld nicht besser anderweitig investiert.


Fuhrpark: Derzeit fahre ich GS 500 Bj. 95

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 14:37 
Offline

Registriert: 24. Januar 2017 14:40
Beiträge: 400
Themen: 7
Wohnort: Waldenburg
Alter: 29
07er kommt für mich nicht infrage, da ich alle meine Fahrzeuge bewege (sofern betriebsbereit). Ich will auch in keiner Nutzung eingeschränkt sein.
Ich fahre im Jahr mindestens 9000km auf zwei Rädern. Selbst eine H Zulassung kommt da nicht infrage.


Ich habe bereits eine Antwort vom Amt erhalten.

Ich soll ein Bild vom Kaufvertrag senden und meine Handynummer angeben um alles weitere zu besprechen.

Kann ich allerdings erst heute Abend machen, da ich gerade den KV nicht zur Hand habe.

Mfg Steven


Fuhrpark: MZ TS250/1, 81, MZ ETZ250, 82
Simson S50B1, S50B2, AWO Sport mit Superelastik (original),
MZ BK350
MZ ES175/1 (lachsrot)

Golf3 1.8 91

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 16:36 
Offline

Registriert: 30. Januar 2014 21:56
Beiträge: 2991
Themen: 16
Bilder: 0
Wohnort: 61231
Alter: 50
Man sollte hier mal das Zivilrechtliche und das Öffentlich-rechtliche auseinander halten. Dann erklärt sich vielleicht einiges von selbst...


Fuhrpark: Zweiraedrig: Adler MB 250 BJ 54 (Großbaustelle), NSU Quickly Bj 55 (restauriert), Miele K52/2 Bj 59 (restauriert), MZ RT 125/3 Bj 59 (Patina-restauriert), MZ ES 175/0 Bj 1960, IWL Berlin Bj 62 (Patina-restauriert), MZ ES 150 Bj 64 (in Warteschleife)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 18:45 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 25. August 2011 21:47
Beiträge: 4944
Artikel: 4
Themen: 37
Bilder: 29
Wohnort: im Altenburger Land
Alter: 53
Der Sterni hat geschrieben:
Svidhurr hat geschrieben:
Der Kaufvertrag ist kein Eigentumsnachweis.
Du hast das Fahrzeug und es ist nicht Gestohlen.


Im Gegensatz zum Fahrzeugbrief ("Papieren") zählt der Kaufvertrag sehr wohl als Eigentumsnachweis.


Der Kaufvertrag sagt nur aus, das du der Besitzer dieses Fahrzeug bist - Kein Eigentümer.

Im Altenburger Land wird das recht einfach gehandhabt. Kein Notar o,ä.

_________________
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 19:01 
Offline

Registriert: 4. Oktober 2010 11:16
Beiträge: 690
Themen: 3
Es ist sinnlos...
Eher bringt man ner Kuh Stabhochsprung bei.

Der Kaufvertrag sagt absolut nichts über die Besitzverhältnisse aus. Gar nichts.


Fuhrpark: 3x S50N/75, S50(110)N/77,Spatz mit M54/65, Sperber/69, Habicht/73, ES 250/2 /71, KTM EGS 200/99, Touareg 4,2 und noch einiges mehr...

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 19:33 
Offline

Registriert: 18. September 2023 20:02
Beiträge: 41
Themen: 3
Wäre es nicht verständlicher, wenn anstatt vom Besitzer, vom Halter zu schreiben? Eigentümer- ihm gehört das Kfz., auf den Halter ist es zugelassen. Eigentümer kann durchaus auch ein Kind sein, z.B. durch vererben.

mfg tommy11


Fuhrpark: ETZ 250 Bj. 1982, gek.1986 nach 26 Jahre seit Sept. 24 reaktiviert, ehem. S 51 E Bj.83, B1000 KM/2

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 19:42 
Offline

Registriert: 30. Januar 2014 21:56
Beiträge: 2991
Themen: 16
Bilder: 0
Wohnort: 61231
Alter: 50
Der Kaufvertrag sagt weder etwas über das Eigentum, noch etwas über den Besitz aus, sondern statuiert nur Verpflichtungen der Vertragsparteien.

Besitzer durch Halter zu ersetzen vermengt die zivilrechtliche Seite mit der öffentlich-rechtlichen Seite.


Fuhrpark: Zweiraedrig: Adler MB 250 BJ 54 (Großbaustelle), NSU Quickly Bj 55 (restauriert), Miele K52/2 Bj 59 (restauriert), MZ RT 125/3 Bj 59 (Patina-restauriert), MZ ES 175/0 Bj 1960, IWL Berlin Bj 62 (Patina-restauriert), MZ ES 150 Bj 64 (in Warteschleife)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 19:47 
Offline

Registriert: 23. November 2019 15:38
Beiträge: 822
Themen: 70
Wohnort: 09477
Alter: 51
vergasernadel hat geschrieben:
Interessant in Annaberg. Ich habe nur ein Motorrad ohne Brief. Auf 07ner Nummer zulassen war kein Problem.


In ANA ? Wenn ja wann ?

_________________
Bild


Fuhrpark: MZ TS 250 1973

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 19:52 
Offline

Registriert: 12. Januar 2014 19:41
Beiträge: 1493
Bilder: 16
Ich fahre wunderbar mit 07. Ob nun zugelassen oder nicht, jedenfalls amtlich mehr wie sauber.


Fuhrpark: ETZ 250 1987, TS 250 1973, TS 250/1 Neckermann 1981, ES 175 1958, ES 125 1962, ES 125/1 1977, ES 150 1964, ES 150/1 1976, ETZ 150 1989, Jawa 360 1968,

Zuletzt geändert von Lausi am 28. Januar 2025 21:11, insgesamt 1-mal geändert.
Auf FSK 12 reduziert ;-)


Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 19:57 
Offline

Registriert: 4. Oktober 2010 11:16
Beiträge: 690
Themen: 3
schrauberschorsch hat geschrieben:
Der Kaufvertrag sagt weder etwas über das Eigentum, noch etwas über den Besitz aus, sondern statuiert nur Verpflichtungen der Vertragsparteien.

Das sehen Gerichte regelmäßig anders.

Wozu sollte man einen Kaufvertrag verfassen wenn sich die Eigentumsverhältnisse nicht ändern? :roll:


Fuhrpark: 3x S50N/75, S50(110)N/77,Spatz mit M54/65, Sperber/69, Habicht/73, ES 250/2 /71, KTM EGS 200/99, Touareg 4,2 und noch einiges mehr...

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 20:12 
Offline

Registriert: 28. April 2008 14:30
Beiträge: 126
Themen: 3
Wohnort: Schifferstadt
Alter: 63
Kinder können auch Halter von Fahrzeugen sein, ohne deren Eigentümer zu sein. Z.B. aus steuerrechtlichen Gründen, wenn die Kinder eine Behinderung haben. Generell ist es möglich auf seine minderjährigen Kinder Fahrzeuge zuzulassen.

Tatsächlich ist es so, dass man sein Eigentum an einer Sache nur schwer nachweisen kann. Ein schriftlicher Kaufvertrag ist die Niederschrift der Willenserklärung über die Eigentumsübertragung zwischen dem vorherigen Eigentümer und dem Erwerber. Der schriftlich Kaufvertrag ist zumindest mal ein vorzeigbares Dokument um seine Behauptung des Eigentums glaubhaft zu machen. Nach § 1006 BGB (Eigentumsvermutung) wird vermutet, dass der Besitzer auch Eigentümer ist.

§§ 903, 929 und 433 BGB kann man sich auch mal durchlesen.

-- Hinzugefügt: 28th Januar 2025, 8:27 pm --

vergasernadel hat geschrieben:
Ich fahre wunderbar mit 07. Ob nun zugelassen oder nicht, jedenfalls amtlich mehr wie sauber. Krümelkacker.


Bei mehreren Fahrzeugen kann das auch durchaus sinnvoll sein und weniger Kosten verursachen als alle mit eigenem Kennzeichen zuzulassen. Man muss sich dann nur an die Einschränkungen halten:

Mit dem 07-er Kennzeichen dürfen nur Fahrten anlässlich Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, einschließlich der An- und Abfahrt, auch Probefahrten und Überführungsfahrten durchgeführt werden.
Zusätzlich sind Fahrten erlaubt, die der Reparatur oder der Wartung des Fahrzeuges dienen.

Alle anderen Fahrten sind nicht erlaubt. Noch nicht einmal zum Tanken. OLG Dresden vom 01.06.2005
Aktenzeichen: Ss (OWi) 213/05

Wenn man erwischt wird, kann es unangenehm werden.


Fuhrpark: Derzeit fahre ich GS 500 Bj. 95

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 20:50 
Offline

Registriert: 12. Januar 2014 19:41
Beiträge: 1493
Bilder: 16
Schlaumeier. Denkst du das wissen wir nicht. Ich mache eine Einstellfahrt.


Fuhrpark: ETZ 250 1987, TS 250 1973, TS 250/1 Neckermann 1981, ES 175 1958, ES 125 1962, ES 125/1 1977, ES 150 1964, ES 150/1 1976, ETZ 150 1989, Jawa 360 1968,

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Januar 2025 20:59 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 18. Februar 2006 20:54
Beiträge: 747
Themen: 102
Bilder: 12
Wohnort: niederschlesien
Alter: 68
beim gericht in dresden ging es um eine tankfahrt nach polen
-
https://www.kulturgut-mobilitaet.de/akt ... n-verboten
-
wenn ich ohne Veranstaltung/ausfahrt tanken fahre hab ich kerzenschlüssel und schraubenzieher griffbereit (eigentlich immer)
-
zumindest zeigt dieses thema mal wieder warum es irgendwie immer weiter ..........
es gibt klare gesetze in D,
aber jeder kleinfürst ist der meinung sein wort ist das gesetz(nicht nur im kfz bereich)


Fuhrpark: MZ ETS 250 Gespann, YAMAHA XJR1200 und .........

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 29. Januar 2025 06:53 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 31. Juli 2009 04:53
Beiträge: 526
Themen: 17
Bilder: 3
Wohnort: nördl. Oberpfälzer Wald
Alter: 45
Und jeder kennt die lange Liste der Oldtimer Treffen / Markt Termine im Jahr. Quasi täglich kann man sich auf den Weg machen.

Mir selbst war das trotzdem zu unspontan..daher habe ich für alle eine normale Zulassung, die große in Saison. Aufgrund der %te halten sich die Kosten in Grenzen. Da sind die HU der größte Posten.

Zurück zum Thema Zulassungsstelle. Hinfahren und sagen was man vor hat. Kann doch nicht so schwer sein.

_________________
Mein Beitrag zur Erhaltung sächsischer Ingenieurleistung.


Fuhrpark: MZ ES 175 (1960); MZ ES 175 (1959); MZ ES 250/1 (1966); MZ ES 250 (1960)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 29. Januar 2025 10:11 
Offline

Registriert: 17. September 2022 19:11
Beiträge: 511
Wie kann ich den nachweisen das ich Eigentümer bin?


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 29. Januar 2025 10:11 
Offline

Registriert: 30. Januar 2014 21:56
Beiträge: 2991
Themen: 16
Bilder: 0
Wohnort: 61231
Alter: 50
Der Sterni hat geschrieben:
schrauberschorsch hat geschrieben:
Der Kaufvertrag sagt weder etwas über das Eigentum, noch etwas über den Besitz aus, sondern statuiert nur Verpflichtungen der Vertragsparteien.

Das sehen Gerichte regelmäßig anders.

Wozu sollte man einen Kaufvertrag verfassen wenn sich die Eigentumsverhältnisse nicht ändern? :roll:


Das sehen Gerichte nicht anders. Kann ich Dir aus langjähriger Berufserfahrung sagen.


Fuhrpark: Zweiraedrig: Adler MB 250 BJ 54 (Großbaustelle), NSU Quickly Bj 55 (restauriert), Miele K52/2 Bj 59 (restauriert), MZ RT 125/3 Bj 59 (Patina-restauriert), MZ ES 175/0 Bj 1960, IWL Berlin Bj 62 (Patina-restauriert), MZ ES 150 Bj 64 (in Warteschleife)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 29. Januar 2025 11:16 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 15. Februar 2006 20:00
Beiträge: 21138
Artikel: 28
Themen: 854
Bilder: 118
Wohnort: SG
Ich würde ja fast vermuten das Mopped ist schon längst restauriert und zugelassen.
Aber diskutiert ruhig weiter über Antworten zu Fragen, die der TE nie gestellt hat.

:rofl:

Irgendwem werden sie womöglich helfen.

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild


Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 30. Januar 2025 11:39 
Offline

Registriert: 24. Januar 2017 14:40
Beiträge: 400
Themen: 7
Wohnort: Waldenburg
Alter: 29
Das Amt hatte gestern zu, hat aber gerade eben mich angerufen.
Die haben das Fahrzeug anhand der Rahmennummer geprüft und konnten erstmal nichts feststellen. Hat aber gesagt: "unter Vorbehalt.".

Die Zuständigkeit wird jetzt von Zwickau nach Glauchau verschoben, weil das meine nächste Anlaufstelle ist ;)

Alle 3 KFZ Zulassungen haben die gleiche E-Mail-Adresse...

Sie hatte beiläufig im Telefonat noch erwähnt, dass sie was vom Verkäufer noch brauchen. Ich glaube das wird diese Eidesstattliche Versicherung sein.
Mal sehen wann die Mitarbeiter aus Glauchau sich bei mir melden :)

MfG Steven


Fuhrpark: MZ TS250/1, 81, MZ ETZ250, 82
Simson S50B1, S50B2, AWO Sport mit Superelastik (original),
MZ BK350
MZ ES175/1 (lachsrot)

Golf3 1.8 91

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 87 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Impressum

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de