Steffen G hat geschrieben:
Das ist aber seit paar Jahren aufgrund einee EU- Verfügung nichtig und kann ignoriert werden.
Ob das bei Motorrädern auch so ist, weiss ich nicht,
aber ich kann mal übermorgen meinen TÜV-er fragen, wenn ich ihn sehe.
Hallo Steffen!
Das mit der EU-Verfügung (also daß Reifenbindung nichtig ist) stimmt auch; nur wird die hierzulande NUR bei PKW, nicht jedoch bei Motorrädern umgesetzt (schon komisch, sonst sind wir bei jedem Sch***, der aus Brüssel kommt, auch die ersten die´s umsetzen!). Evtl. steht was dazu z. B. hier:
www.bvdm.de
Ansonsten kenn ich Reifenbindung auch bei Motorrädern, z. B. ist bei der Fun meines Vaters Heidenau vorgeschrieben.
Gruß, Martin.