Das MZ Forum für MZ Fahrer

Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 7 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: ES 175/2 Zulassung
BeitragVerfasst: 4. April 2011 11:07 
Offline

Beiträge: 49
Wohnort: 19294 Neu Kaliß
Moin Moin ich würde gerne meine ES wieder durch den Tüv bringen doch leider habe ich kein Typenschild dran und as wollte ich auch nicht ran bauen!
Nun meine Frage is das schild wirklich Tüv relevant? Da die Rahmennummer ja hinten auch noch dran steht .

Danke für die Antworten.
Mfg Lukas


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ES 175/2 Zulassung
BeitragVerfasst: 4. April 2011 11:20 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 312
Wohnort: Berlin
Alter: 61
Solange die Rahmennummer stimmt, ist das Typschild vielleicht nicht so relevant, kann jeder kaufen, und irgendwas raufschreiben. Außerdem hängts bei der ES ja an der Schwinge.
Aber wenn der TÜV einen schlechten Tag hat, dann gehts bestimmt nicht...


Zuletzt geändert von Bobbel am 29. Mai 2011 19:03, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ES 175/2 Zulassung
BeitragVerfasst: 4. April 2011 11:41 
Offline

Beiträge: 49
Wohnort: 19294 Neu Kaliß
Ja Rahmennummer stimmt alles soweit. Da das schild a eh am schwingenträger könnt man ja auch sagen das es ein austauschteil ist.Oder?


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ES 175/2 Zulassung
BeitragVerfasst: 4. April 2011 11:50 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 989
Wohnort: Mecklenburg
Alter: 51
Gesetz

vielleicht hilt das weiter.

LG MV


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ES 175/2 Zulassung
BeitragVerfasst: 4. April 2011 14:45 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 782
Wohnort: Coburg
Alter: 39
Mach doch einfach eins dran. Hab mir eins für die 175er geholt und gravieren lasse.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ES 175/2 Zulassung
BeitragVerfasst: 4. April 2011 16:30 
Offline

Beiträge: 7879
Wohnort: Regensburg
ein typenschild ist pflicht. egal ob original oder mit schreibmaschine beschriftet, dran sein muß eines. ob ers kontrolliert, ist dann natürlich sache des prüfers.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ES 175/2 Zulassung
BeitragVerfasst: 4. April 2011 21:51 
Offline

Beiträge: 49
Wohnort: 19294 Neu Kaliß
Achso Danke jetzt weiß ich bescheid.


Nach oben
 Profil  
 
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 7 Beiträge ] 

Powered by phpBB © 2010 phpBB Group
Template by kutt