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 Betreff des Beitrags: Reifen trotz Freigabe eintragen?
BeitragVerfasst: 5. Mai 2012 16:43 
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Ich hoffe da kennt sich einer aus:
Ich habe auf meiner Kawa einen Hinterreifen in 3,25X17. Den gibts nur noch von Avon und evtl. VeeRubber. Beide will ich nicht haben. (Avon schon garnicht :evil: ).
Was ich aber habe, ist eine Contiental Freigabe für 100/90x17 (Conti Go!) und 100/80x17 (Battleax) von Bridgestone in Kopie und jeweils für die Kawa Z200, Typ KZ200 A. Also meine.
So liebe Männers:
Dummfrach:
-Muß ich trotzdem den Reifen eintragen lassen?
-Reicht es nicht die Freigabe mitzuführen?
-Sollte man das Original beim Hersteller anfordern?
-Welche Reifengrösse ist breiter oder besser: 100/90x17 oder 100/80x17 ?

Vielen Dank für Sachdienliche Hinweise im vorraus!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen trotz Freigabe eintragen?
BeitragVerfasst: 5. Mai 2012 17:10 
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RE: Reifen eintragen lassen?

#2 von Willi , vor 12 Minuten

Gude Eichy
Leider musst du den Reifen eintragen lassen:-(
Habe nämlich beim Tüv wegen meiner ETZ wegen breiterer Reifen gefragt und hatte die Gutachten von HG dabei.
Und die Sagten das sie nur eingetragen gültig sind.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen trotz Freigabe eintragen?
BeitragVerfasst: 5. Mai 2012 17:16 
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Nicht ganz richtig, Willi...ein Gutachten von HG ist was anderes als ne Reifenfreigabe...
@ Eichy: Es reicht aus, die Freigabe mitzuführen...in den neuen Fahrzeugpapieren ist eh nur noch (meist) eine Reifengröße eingetragen, der Rest geht über Freigaben der Reifenhersteller...in der Regel ist es sogar so, dass die Rennleitung bei dieser Art Motorrad (und nem Fahrer deines Alters) sowas gar nicht sehen will...


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen trotz Freigabe eintragen?
BeitragVerfasst: 5. Mai 2012 17:33 
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g-spann hat geschrieben:
Nicht ganz richtig, Willi...ein Gutachten von HG ist was anderes als ne Reifenfreigabe...
@ Eichy: Es reicht aus, die Freigabe mitzuführen...in den neuen Fahrzeugpapieren ist eh nur noch (meist) eine Reifengröße eingetragen, der Rest geht über Freigaben der Reifenhersteller...in der Regel ist es sogar so, dass die Rennleitung bei dieser Art Motorrad (und nem Fahrer deines Alters) sowas gar nicht sehen will...


Meist ist aber mein Junior mit der Kawa unterwegs.
Als Vater will ich ihn halt nicht irgendwie "illegal" auf die Strasse lassen. :oops:


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen trotz Freigabe eintragen?
BeitragVerfasst: 5. Mai 2012 17:37 
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Am Auto sollte es ja nicht wirklich anders sein :nixweiss:

Da ist es zwar gut den passenden Zettel dabei zu haben :wink:
Aber Eingetragen müssen die nicht sein :roll:

Da sind die Behörden in der Beweisplicht :mrgreen:

Ist seit ca. 5 Jahren so :!:

Beispiel: Mein alter Herr fährt einen Suzuki Liana, Reifen laut Papiere 185 / 60 / 14" Stahl - Sommerreifen sind Alu in 15" 195 / 55 - Eintragung nicht erforderlich :shock: Da sind sich das Autohaus und TÜV einig :roll:

Fazit: Der Prüfer muss sich laut dieser Reglung die Zulassung jeweiliger Felgen und Reifen selber suchen :mrgreen: Nur ist es ja viel einfacher das erstmal abzulehnen und den Halter des Fahrzeuges dies ins Auge zu drücken.

BITTE jetzt keine Diskussion darüber - das sind meine Erfahrungen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen trotz Freigabe eintragen?
BeitragVerfasst: 5. Mai 2012 17:43 
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Ich finde bei Conti diese Freigabe:
http://www.reifen-freigaben.de/pdf/661.pdf

Da die Reifengröße nicht der Originalgröße entspricht, gilt die Fußnote 2. Danach ist keine weiter Aktion nötig. Der Passus "...wenn ansonsten der ABE entspricht..." würde nur zum Tragen kommen, wenn Du z.B. eine andere als die originale Felgengröße montiert hast, dann müsstest Du zum TÜV.

Wenn ansonsten original, nur die Freigabe mitführen.

Gruß
Andreas


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen trotz Freigabe eintragen?
BeitragVerfasst: 5. Mai 2012 18:16 
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Diese Freigabe hab ich auch. Eigentlich müsste ja damit alles klar sein. Eigentlich...
Vielleicht fahr ich am besten mal beim Dampfkesselprüfmann vorbei.
Ich will halt nur auf Nummer sicher gehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen trotz Freigabe eintragen?
BeitragVerfasst: 5. Mai 2012 18:47 
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Gude Eichy
Dann berichte mal bitte,dann könnte ich nämlich bei mir auch breitere Reifen aufs Gespann ziehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen trotz Freigabe eintragen?
BeitragVerfasst: 5. Mai 2012 19:02 
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@ Eichy:
Freigabe mitführen reicht aus. Falls es ein Fax ist, empfehle ich Dir, es zu kopieren (Fax bleicht aus).
@ Svidhurr:
Auto und Motorrad ist nicht das Gleiche, was Reifenfreigaben betrifft:
Bei Autos gibt es m. W. seit einigen Jahren keine Reifenbindung mehr, da sie EU-Recht widerspricht. Von daher werden, zumindest wenn die Größen stimmen, keine Freigaben für z. B. andere Marken benötigt.
Bei Motorrädern hat sich Deutschland darüber weggesetzt, d. h. wenn bestimmte Fabrikate eingetragen sind, dann gelten die auch (außer natürlich, man hat zusätzliche Freigaben). Das ist zumindest mein Kenntnisstand.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen trotz Freigabe eintragen?
BeitragVerfasst: 5. Mai 2012 19:14 
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AHO hat geschrieben:
Ich finde bei Conti diese Freigabe:

M.W. ist nur die Freigabe durch den Fahrzeughersteller der einzige Weg, ohne Eintragung andere Reifen fahren zu dürfen.
Die Freigabe durch den Reifenhersteller vereinfacht lediglich die Eintragungsprozedur.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen trotz Freigabe eintragen?
BeitragVerfasst: 5. Mai 2012 19:17 
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Enz-Zett hat geschrieben:
M.W. ist nur die Freigabe durch den Fahrzeughersteller der einzige Weg, ohne Eintragung andere Reifen fahren zu dürfen.
Die Freigabe durch den Reifenhersteller vereinfacht lediglich die Eintragungsprozedur.

Ich hatte mal ´ne Freigabe von Heidenau für meine Silverstar, die ich - auch zum TÜV - mitführte. Der Prüfer hat das anstandslos so akzeptiert. Ohne Eintragung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen trotz Freigabe eintragen?
BeitragVerfasst: 5. Mai 2012 19:33 
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Naja, ich bin mit meiner MZ mehrere male ohne rotem Katzenauge am Heck durch die HU gekommen, die Prüfer haben es bis auf die letzte HU nie mokiert.
Ob ein Prüfer was akzeptiert und durchwinkt, oder ob was "wasserdicht" ist, ist nicht das gleiche.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen trotz Freigabe eintragen?
BeitragVerfasst: 5. Mai 2012 21:50 
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AHO hat geschrieben:
Ich finde bei Conti diese Freigabe:
http://www.reifen-freigaben.de/pdf/661.pdf

Diese Reifenfreigabe vom Reifenhersteller mitführen, am besten abgestempelt und unterschrieben vom Motorrad-oder Reifenhändler reicht in allen Fällen aus. Alles andere(sorry) ist Schmarren.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen trotz Freigabe eintragen?
BeitragVerfasst: 6. Mai 2012 08:59 
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Sorry, Jürgen, das stimmt nicht. Der Reifenhersteller müßte dann prüfen, ob das Fahrverhalten des Fahrzeugs ok bleibt. Das tut aber der Reifenhersteller nicht, sondern der Fahrzeughersteller. Der Reifenhersteller verbrieft lediglich, dass seine Schlappen die Anforderungen zu Leistungsübertrag, Geschwindigkeit und Tragfähigkeit erfüllt.
Der Fahrzeughersteller muss dafür geradestehen, dass sein Fahrzeug durch die Bereifung keine ungünstigen oder gefährlichen Fahreigenschaften bekommt. Deswegen ist nur die Reifenfreigabe durch den Fahrzeughersteller verbindlich, auch wenn das oft nicht "so eng gesehen" werden mag.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen trotz Freigabe eintragen?
BeitragVerfasst: 6. Mai 2012 09:22 
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Ich habe von Heidenau für meine Niederquerschnittreifen auf der ETZ eine Unbedenklichkeitserklärung erhalten,
aus der eindeutig hervorgeht, dass eine Anbaumaßnahme und ein Eintrag in die Papiere nicht nötig ist.


Zitat:
Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I
/ der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.
Bei der Montage der Reifen liegt somit eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor.
Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung
des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die Anforderungen nach Kap. 1, Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft.
Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht;
eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO).
Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung besteht nicht

(§ 13 Abs. 1 iVm. Anl. 5 – Zulassungsbescheinigung Teil I – Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) FZV).


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