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 Betreff des Beitrags: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 19:45 
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Hallo,
Heute wollte Ich mit meiner ETS 250 Bj`73 beim Tüv eine Vollabnahme machen lassen um das gute Stück bald anmelden zu können, aber zu meinem Erschrecken hat mir der Prüfer gesagt "Ohne Blinker mit Bj`nach 1969 geht mal garnichts".
Nun meine Frage: Hat jemand erfahrung mitso einem Problem?
Kann denn das wirklich sein das Ich Blinker nachrüsten muß ?
Vielen Dank im vorraus!
MfG


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 19:50 
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Ost oder Westmodell?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 19:55 
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ETS hatte damals sowohl in Ost alsauch West schon Blinker. Also wirst du da wohl nicht Drumherum kommen.

Gruß Schumi.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 20:10 
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die ets als inlandsmodell ddr war ohne blinker...


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 20:14 
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Maddin1 hat geschrieben:
die ets als inlandsmodell ddr war ohne blinker...

Bist du sicher?
Die gab's doch eigentlich schon ab der ES/1 .

Gruß Schumi.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 20:16 
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Schumi1 hat geschrieben:
Maddin1 hat geschrieben:
die ets als inlandsmodell ddr war ohne blinker...

Bist du sicher?
Die gab's doch eigentlich schon ab der ES/1 .

Gruß Schumi.


Ganz sicher, DDR Inland war definitiv ohne Blinker! Selbst Moppeds wurden Ende 70iger, Anfang 80iger noch ohne Blinker ausgeliefert....


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 20:20 
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Wenn die Rahmennummer hinten an der Lasche für die Kotflügel Befestigung ist, ist es ein Ost Modell.
In diesem Fall ist auf Bestandsschutz und den Einigungsvertrag hin zuweisen, und das sich dieser Tüv Schlaumeier informieren soll. Es kann auch nicht falsch sein, selber Unterlagen dazu dabei zu haben, allein um ihm zu zeigen, dass man sich über alles Informiert hat und der einen nicht für doof halten braucht.
In hartnäckigen Fällen ist der Vorgesetzte zu verlangen. Briefe an diesen können auch nicht schaden.
Ist es eine Neckermann, müssen Blinker angebaut werden.
Aber mal ganz davon ab. Ohne bekommt man echt den Arsch abgefahren. Ich würde lieber mit fahren.


Zuletzt geändert von Trabant am 21. März 2013 20:22, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 20:21 
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Von den Mopeds ohne Blinker wußte ich, aber man lernt ebend nie aus. :wink:

Gruß Schumi.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 20:24 
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Hier ein Beitrag über die Simson S51N aus Wikipedia:

S51 N (N für Normal, im Volksmund auch oft für Nichts verwendet) - diese Ausführung hatte eine minimale elektrische Ausstattung ohne Akku, Zündschloss, Standlicht und Blinker. Die Hupe wurde über vier Monozellen mit Strom versorgt. Dieses Modell, sowie die S51E/4, hatte auch nicht, wie alle anderen Modelle, einen Kombischalter am Lenker, sondern die Armaturen des S50. Die Hinterradführung erfolgt bei diesem Modell über mechanische Dämpfer. Außerdem wurde sie fast ausschließlich in Olympiablau oder Brillantblau lackiert. Dieses Modell wurde bis 1987 gebaut.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 20:27 
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Und was hat die S51 mit der ETS zu tun?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 20:30 
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Trabant hat geschrieben:
Ohne bekommt man echt den Arsch abgefahren.


Warum dies?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 20:34 
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Vielen Dank für die zügigen Antworten.
Mal angenommen Ich müßte Lenkerblinker ( Die guten alten Ochsenaugen nachrüsten), Wie soll Ich denn die Strippen in den Lenker kriegen oder besser wie ist das im Original gelöst?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 20:34 
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Arni25 hat geschrieben:
Warum dies?


Weil japanische Motorräder auch Blinker haben...
Schaut am Besten mal nach ner Honda mit ordentlich Leistung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 20:38 
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EmmZett hat geschrieben:
Vielen Dank für die zügigen Antworten.
Mal angenommen Ich müßte Lenkerblinker ( Die guten alten Ochsenaugen nachrüsten), Wie soll Ich denn die Strippen in den Lenker kriegen oder besser wie ist das im Original gelöst?


Also ist es ein Westmodell?
2 Löcher in den Lenker bohren ..... mittig zw. Die Klemmung oder einen Originallenker suchen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 20:41 
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Matthieu hat geschrieben:
Arni25 hat geschrieben:
Warum dies?


Weil japanische Motorräder auch Blinker haben...
Schaut am Besten mal nach ner Honda mit ordentlich Leistung.


Stimmt, so ollen Scheiß ohne Blinker und mit nur einem Zylinder zu fahren ist echt hinterwäldlerisch.....


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 21:03 
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Wenn du nachweisen kannst, daß die ETS in der DDR zugelassen war, dann gilt der Einigungsvertrag. Dort ist nichts über die Nachrüstung von Blinkern festgelegt, also gilt DDR-StVZO. Demnach waren Blinkleuchten erst für Krafträder vorgeschrieben, für die ab 1984 erstmalig eine Betriebserlaubnis erteilt wurde (3.DB zur StVZO, Ausgabe 1982).
Wenn Bedarf besteht, kann ich die genauen Texte zur Verfügung stellen, das dauert aber wegen technischer Probleme (Scanner) ein paar Tage.
Viele Grüße
Oldiekurt


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 21:20 
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Gilt das mit den Blinkern nur für Erstzulasssung in der DDR?
Meine ES ist aus Polen hatte auch keine Blinker, aber da gibt es wohl keinen Einigungsvertrag. :biggrin:

PS: Sorry für das Reindrängeln, passt aber gerade so gut.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 21:24 
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lorchrchen hat sogar eine TS250 ohne blinker (original)


lorchen ich bin mal so frei...

Bild


Zuletzt geändert von mz-schrauber am 21. März 2013 21:27, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 21:25 
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Vom Einigungsvertrag mal abgesehen - Blinker sind ab EZ 01.01.1962 vorgeschrieben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 21:44 
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Aber wenn ein Fahrzeug original ohne Blinker ausgeliefert wurde, dann muss man auch nachträglich keine montieren. In nem Oldtimer PKW muss man ja auch keine Gurte nachrüsten....


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 21:51 
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Nur wenn es Vorschrift ist das etwas vorhanden sein muß wird es auch nicht ohne ausgeliefert weil es sonst nicht zulassungsfähig ist.

Aber alles was vor einem Stichtag so zugelassen war -Gurte, Blinker etc. hat Bestandschutz.

Diese DDR-Einigungsvertraggeschichte ist da eine absolute Ausnahme.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 22:01 
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Bei Motorrädern (Oldis) gilt fast gar keine Nachrüstpflicht. Für nichts. Kein Spiegel, Bremslicht, ja sogar ohne Beleuchtung (mit der eingetragenen Auflage nur bei Tageslicht zu fahren) geht. Das einzige was gefordert ist sind 2 voneinander unabhängige Bremsen. Natürlich nur wenn das Fahrzeug so ausgeliefert wurde. Bei Kraftwagen sieht das schon wieder anders aus - da müssen z. Bsp. generell Blinker und eine Warnblinkanlage nachgerüstet werden. Was vielfach die Optik dermaßen versaut... :kotz:
Im Fall der ETS dürfte es sogar egal sein ob Neckermann oder nicht, denn dieses Modell gab es ja eben auch ohne Blinker... Zum Verständniss ein Beispiel: Vorkriegsmotorräder wurden wahlweise mit Zubehörlichtanlage oder eben ohne ausgeliefert... demzufolge könnte ich an einer solchen die Beleuchtung komplett entfernen um den Auslieferungszustand ohne zu simulieren... :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 22:17 
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Ich Denke du hast einfach einen sch... Prüfer erwischt :roll:
Die ETS sollte es da original auch ohne Blinker gegeben gaben.

@Feuerstein - auch bei ganz alten Motorrädern, ein Spiegel ist da Plicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 22:23 
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Nein, ist er definitiv nicht. Meine AWO T hatte und hat keinen - auch nicht bei der HU. Schau Dir mal auf Treffen Vorkriegsmotorräder an.. wie viele davon haben keinen Spiegel und trotzdem ne Zulassung?

Dateianhang:
R0010658.JPG


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


Zuletzt geändert von Feuereisen am 21. März 2013 22:38, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 22:28 
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Ich denke zu wissen das Blinker bei Motorrädern ab Bj 62 Pflicht sind, Bremslicht ab Bj 55 und kann mir nicht vorstellen das die ETS original keine hatte? Da wär ich mal an Beweisen interessiert.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 22:32 
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ES-Rischi hat geschrieben:
Bremslicht ab Bj 55


Nee, das kam komischerweise erst vieeel später, Anfang der 80er...... :shock:


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 22:37 
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Feuereisen hat geschrieben:
Nein, ist er definitiv nicht. Meine AWO T hatte und hat keinen - auch nicht bei der HU. Schau Dir mal auf Treffen Vorkriegsmotorräder an.. wie viele davon haben einen Spiegel und trotzdem ne Zulassung?


Bin mir da aber ganz Sicher, dass sie beim TÜV alle einen haben :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 22:41 
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Das ist Quatsch, viele meiner"Oldifreunde" und ich auch fahren ohne hin. Es gibt keine Gesetzesgrundlage dafür.
@ Rischi: Schau Dir mal ETS Bilder hier im Forum an...


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 22:51 
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Feuereisen hat geschrieben:
Es gibt keine Gesetzesgrundlage dafür.


Doch die gibt es, allerdings weiß ich nicht wie es sich bei dem H-Kennzeichen verhält.
Für eine normale Zulassung ist ein linker Spiegel plicht.
Steht irgendwo auch in der StVO.

PS: Mein Spiegel am Moped entspricht auch nicht ganz der TÜV-Norm,
wurde aber immer d´über weg gesehen :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 22:54 
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hm na da bin ich ja mal gespannt was ich da erleben werde mit meiner Neckermann. nen spiegel hat die aber auchnicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 22:59 
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Nix H Kennzeichen oder 07er... ganz normal zugelassen... Zig mal angehalten und die selbe Diskussion mit den uninformierten Herren in Grün/Blau gehabt...aber nie einen wirksamen Strafbefehl bekommen...
RT, SR, EMW und BSA haben auch keinen...


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 23:13 
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Nochmal für alle:
Blinker waren vorgeschrieben in StVZO West ab1962,
in StVZO DDR ab 1984 für neu erteilte ABE !!!!! (also nur z.B. ETZ 251 und was sonst danach noch kam)
alles andere, was vorher in der DDR zugelassen war, hat Bestandsschutz, was man natürlich in geigneter Form belegen können sollte, z.B. durch Eintrag in der Zulassungsbescheinigung oder Vorlage des DDR-Fahrzeugbriefes.
Übrigens sind die Prüfer bei TÜV und DEKRA auch nicht allwissend, möglicherweise aber lernfähig.
Grüße von Oldiekurt


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 21. März 2013 23:19 
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Richtig Kurt, meine ES 250-2A hatte und hat auch keine Blinker... das ist in den Papieren eingetragen: "ohne Fahrtrichtungsanzeiger da NVA Version" steht drin.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 22. März 2013 08:53 
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Feuereisen hat geschrieben:
Nein, ist er definitiv nicht. Meine AWO T hatte und hat keinen - auch nicht bei der HU. Schau Dir mal auf Treffen Vorkriegsmotorräder an.. wie viele davon haben keinen Spiegel und trotzdem ne Zulassung?

Dateianhang:
R0010658.JPG

Wie jetzt, AWO ist ein Vorkriegsmodell? :shock: :wink: Er sollte mal zur einer andern Prüforg. gehen die was von Motorrädern verstehen.
Gruß mzschraubi


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 22. März 2013 09:15 
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ES-Rischi hat geschrieben:
Ich denke zu wissen das Blinker bei Motorrädern ab Bj 62 Pflicht sind, Bremslicht ab Bj 55 und kann mir nicht vorstellen das die ETS original keine hatte? Da wär ich mal an Beweisen interessiert.

Bremslicht wurde in Trizonien erst in den 80er Jahren Pflicht. Deswegen hab ich auch kein Problem mit meinem gelben Bremslicht an meiner TS.
Korinthenkacker hebeln den Bestandsschutz nach Einigungsvertrag damit aus, dass das Fahrzeug unverändert im damaligen Zustand sein müsse. Also Umbauten oder selbst eine Restauration würden den Bestandsschutz killen.
Aber zu Korinthenkackern geht man nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 22. März 2013 09:29 
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Ist es denn nun eine Inlands-ETS oder eine Export? :confused: Das ist das einzig entscheidende.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 22. März 2013 09:32 
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ES-Rischi hat geschrieben:
Ich denke zu wissen das Blinker bei Motorrädern ab Bj 62 Pflicht sind, Bremslicht ab Bj 55 und kann mir nicht vorstellen das die ETS original keine hatte? Da wär ich mal an Beweisen interessiert.


Motor Jahr, KFT, Strassenverkehr, div. Inlandsprospekte - reicht das als Beweis? (Alles bei mir vorhanden) ES gab definitiv keine einzige Inlands ETS 250, die vom Werk mit Blinkern ausgerüstet wurde - kannst du als Tatsache ansehen....


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 22. März 2013 10:21 
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oldiekurt hat geschrieben:
Wenn du nachweisen kannst, daß die ETS in der DDR zugelassen war, dann gilt der Einigungsvertrag. Dort ist nichts über die Nachrüstung von Blinkern festgelegt, also gilt DDR-StVZO. Demnach waren Blinkleuchten erst für Krafträder vorgeschrieben, für die ab 1984 erstmalig eine Betriebserlaubnis erteilt wurde (3.DB zur StVZO, Ausgabe 1982).
Wenn Bedarf besteht, kann ich die genauen Texte zur Verfügung stellen, das dauert aber wegen technischer Probleme (Scanner) ein paar Tage.
Viele Grüße
Oldiekurt


Wenn du den genauen Text nochmal zur Verfügung stellen könntest wäre ich sehr dankbar. Der Weg zum TÜV steht mir irgendwann auch noch bevor...:-)

Gruß Tobi


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 22. März 2013 12:26 
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Zeitungsausschnitte reichen zwar manchmal, wenn nichts Besseres da ist, die originalen Gesetzestexte sind natürlich wesentlich schlagkräftiger.
Ich stelle die ein, dauert aber wie gesagt noch ein paar Tage. Bitte ein bißchen Geduld, ist versprochen!
Gruß von Old Kurt


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 22. März 2013 12:38 
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Lorchen hat geschrieben:
Ist es denn nun eine Inlands-ETS oder eine Export? :confused: Das ist das einzig entscheidende.


Aber darauf gibt es leider keine Antwort .... :?

Ich wage mal folgende These:
Ob eine ETS Blinker hat oder nicht ist eigentlich nur bei einer Vollabnahme von Belang.
Dort ist entscheidend, ob es sich um ein Ost- oder Westmodell handelt. Westmodelle haben Blinker zu haben, Ostmodelle sind davon befreit.
Kann man bei der Vollabnahme nachweisen, dass die ETS bereits im Osten gelaufen ist (anhand des Ostbriefes z.B.), brauchen keine Blinker montiert zu werden.

Aber:

Hat man die Vollabnahme bestanden und es wird ein neuer Brief zugeteilt wird es spätestens bei den nächsten HUs spannend. Im neuen Brief steht nämlich nichts von Ost- oder Westmodell! Auch nichts von Blinkern .... !
Rein theoretisch könnte man also nach erfolgreicher Vollabnahme die Blinker wieder demontieren und bei anschließenden HUs behaupten, es sei ein Ostmodell. Nachprüfen wird der Ing. dies bei einer HU vermutlich nicht können.
Ausnahme: Er ist derart in der Materie drin und er weiß von den unterschiedlichen Einschlagstellen der Rahmennummern.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 22. März 2013 12:46 
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Hallo "Blinkermuffel",

also ich kenn jemanden, der hat zwar eine Neckermann ETS - er hat aber unter Hinweis auf einen "MZ Typenkompass" bei der Vollabnahme kein Problem ohne Blinker bekommen. Das war hier in Dresden bei der sehr strengen DEKRAim Jahr 1999.

Bei der letzten HU - wieder bei der DEKRA - hat der junge ambitionierte DEKRA-Prüfer die Blinker wieder sehen wollen. Da konnte die schnelle Intervention eines älteren Kollegen unter Hinweis auf den besagten "MZ Typenkompass" helfen.

Beste Grüße
Nils


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 27. März 2013 18:37 
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Also es ist ne Neckermann maschine (weiß ich zufällig,is die von mein bruder).Nur ist denn da auch nen loch im lenker?oder wie werden die kabel original verlegt?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 27. März 2013 19:17 
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kukst Du hier:

http://pdfkatalog.louis.de/schrauberhan ... f/0077.pdf

Grüße vom Bodensee

-- Hinzugefügt: 27. März 2013 19:26 --

2. Versuch!

Ich zitiere aus "Das TÜV Buch Motorrad" von Frank-Albert Illg aus dem Verlag TÜV Reihnland (Stand 1996) (Dein Problem ist nun wirklich nicht neu!) :

....Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) sind nicht erforderlich an Fahrädern mit Hilfsmotor, Krafträdern mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50km/h und Leichtkrafträdern sowie an Krafträdern, die vor dem 1.1.1962 erstmals in den Verkehr gekommen sind. An vor dem 1.1.1970 erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen dürfen auch Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein.....
...Nach hinten wirkende F. dürfen bei Motorädern, die ab dem 1.1.1987 erstmals in den Verkehr gekommen sind, nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. (d.h. "Ochsenaugen" durften ab dann nicht mehr als alleinige Blinker angebaut werden.)

Kurz und Gut: Ochsenaugen dran!


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 27. März 2013 21:02 
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es mög ja falsch sein oder auch nicht hier passen. Wir hatten schon einen "Batteriefred", einen
"Lichtfred" und jetzt den aktuellen " Blinkerfred".

Vorneweg gesagt freue ich mich wirklich original erhaltene Fahrzeuge zu sehen. Und ich bewundere
die Fahrzeughalter, welche viel Zeit und Geld in solche " Schätzchen" stecken. Ich habe auch so ein
"altes Teil". Ich fahre auch gern damit. TÜV braucht es auch. Es soll auch Original erhalten bleiben.

Ist das Fahrzeug erstmal zugelassen darf dieses auf unseren Straßen bewegt werden. Ich gehe davon aus,
das die Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand sind. Aber wa sagt das aus ?. Damals wo diese
Fahrzeug fahren durften herschten ganz andere Verkehrsbedingungen. Es war ganz einfach zu dem jetzigen
Verkehrsaufkommen " nix los uff der Gas ". Da war es wurschtpipegal ob der Blinker ging beim linksabbiegen
oder der Fahrer diese durch Handzeichen kundgetan hat. Ob das Stoplicht ging jukte auch keinen. Und
wenn an einer der damals sehr wenig vorhandenen Ampel ein unbeleuchtetes Fahrzeug auf der linken
Straßenseite stand, war auch kein Problem. 6 Volt und der Motor war gerade ausgegangen. Batterie war ja
eh nicht vorhanden.

So, jetzt stellt euch mal vor solch ein Fahrzeug ohne Batterie und ohne Blinker in dem heutigen Straßenverkehr.
Sonntagsnachmittag, es zieht urplötzlich ein Gewitter auf, die Straßenbeleuchtung geht an, die Lichtwerbung,
und der "glückliche Oldifahrer" auf dem Nachhauseweg steht auf der Gass, winkt mit dem linken Arm um anzuzeigen
das er Linksabbieger ist, der Motor ist grad abgestorben.....kein Rücklicht mehr..... und dann kommt von hinten
einer ohne Fahrspurassistent,ohne Abstandmessanlage, ABS und Airback auf die rote Ampel zugefahren. Der Fahrer ist
einer welcher aus dem mittleren Drittel unser Demogravischen Bevölkerungsschicht der in 10 Jahren das Rentenalter
erreicht hat, Brillenträger ( ca. 45 % aller Autofahrer ) und rauscht dir voll von hinten in den schönen sehr guten
fahrfähigen Oldi rein.

Weitere Ausführungen überlasse ich dem geneigten Leser.

Vorschriften, Bestandsschutz, Einigungsvertrag, Ost-Westmodell hin oder her. Meine Sicherheit kommt für
mich an erster Stelle. Und wenn ich auf Batterie oder Blinker oder Rückspiegl oder Bremslicht in einzelnen
oder beliebiger Kombinationen verzichte, gehe ich ein sehr hohes Risiko ein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 27. März 2013 21:21 
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Dann mach das mal wie du das willst
und respektiere es das es da auch andre Meinungen gibt,
ich schaue zb das es gut ausschaut für meinen Geschmack und dann kümmer ich mich um die Sicherheit :mrgreen:
Und Motorrad fahren ist nun mal gefährlich.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 27. März 2013 22:42 
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Gespann Willi hat geschrieben:
Dann mach das mal wie du das willst
und respektiere es das es da auch andre Meinungen gibt,
ich schaue zb das es gut ausschaut für meinen Geschmack und dann kümmer ich mich um die Sicherheit :mrgreen:
Und Motorrad fahren ist nun mal gefährlich.


:D


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 29. März 2013 13:42 
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Hier mal eine angebrachte Frage zu diesem Thema: Ab wann wurde eigentlich auch in die BRD ausgeliefert? Neckermann?
Gruß Dennis


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 29. März 2013 17:02 
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Die ETS 250 von ´69 bis ´73.

SW:

1968 = 29 UdSSR
1969 = 2 Cuba, 10 Jugoslawien, 1 Polen
1970 = 2 Bulgarien, 11 Cuba, 1 Jugoslawien, 16 Rumänien, 139 UdSSR,
1971 = 1 Bulgarien, 3 Cuba, 50 Jugoslawien, 1 Polen, 231 UdSSR, 1 Ungarn
1972 = 20 Bulgarien, 1 CSSR, 220 UdSSR, 2 Ungarn
1973 = 200 UdSSR, 5 Ungarn

NSW

1968 = 1 Griechenland, 1 Niederlande
1969 = 50 Algerien, 56 BRD, 50 Dänemark, 10 England, 1 Finnland, 10 Griechenland, 2 Jemen, 24 Niederlande, 10 Norwgen, 1 Portugal, 2 USA
1970 = -
1971 = 24 Australien, 515 BRD, 8 Kolumbien, 41 Dänemark, 222 England, 189 Frankreich, 101 Irak, 50 Iran, 3 Norwegen, 1 Panama, 10 Portugal, 3 Schweiz, 1 Syrien
1972 = 20 Australien, 816 BRD, 6 Cypern, 75 Dänemark, 402 England, 460 Frankreich, 1 Ghana, 15 Griechenland, 1 Irak, 24 Niederlande, 5 Norwegen, 1 Panama, 2 Portugal, 4 Schweiz, 4 Tansania
1973 = 20 Australien, 130 BRD, 16 Dänemark, 45 Jemen, 12 Niederlande, 2 USA

Bild

Bild

© Exportstatistik des Werkes

Die 16022 in der Exportstatistik ist falsch. Muß 16222 heissen.

Angaben ohne Gewähr, so ganz schlüssig ist die Exportstatistik nicht ....


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 29. März 2013 17:26 
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Beiträge: 12
flotter 3er hat geschrieben:
Schumi1 hat geschrieben:
Maddin1 hat geschrieben:
die ets als inlandsmodell ddr war ohne blinker...

Bist du sicher?
Die gab's doch eigentlich schon ab der ES/1 .

Gruß Schumi.


Ganz sicher, DDR Inland war definitiv ohne Blinker! Selbst Moppeds wurden Ende 70iger, Anfang 80iger noch ohne Blinker ausgeliefert....


oha - haben sie dann wohl geändert, als sie gemerkt haben, dass es unnatürlich oft beim Abbiegen gekracht hat!


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV ohne Blinker ETS 250 ?
BeitragVerfasst: 25. August 2013 17:04 
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Also ich habe meine ETS 250 ohne Probleme durch die Vollabnahme bekommen ohne Blinker ist nen Neckermann Exportmodell und hatte ab Werk welche dran. Denke aber das dass im Westen eher schwierig wird als in den östlichen Ländern da Prüfer bei ner MZ anders rangehen größtenteils als im Westen.


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