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eichy
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Betreff des Beitrags: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 13. November 2014 21:40 |
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† 28.09.2016 |
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------ Titel ------- † 28.09.2016
Beiträge: 7417 Wohnort: Oberursel/Taunus Alter: 64
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Vielleicht weiß jemand hier was: Meine CZ453 hat kein Parklicht, keine Fernlichtkontrolle, (aber einen Schalter im Blickfeld) keine Blinkerkontrolle (aber Ochsenaugen im Blickfeld) keine Tachobeleuchtung, nur eine Hauptständerfeder, (aber ein zusätzliches Halteblech) einen Bremslichtschalter nur hinten. Und der rote Reflektor hinten ist bestimmt zu klein. Das symmetrische Abblendlicht juckt mich noch am wenigsten... Das Teilchen war aber mal in der BRD zugelassen. Neckermann macht's möglich? Ich bin ein wenig unsicher bezüglich der noch ausstehenden §21 (Vollabnahme). Gerade bin ich am Kabelbaumstricken und könnte evtl. das ein oder andere "Gimmick" noch ergänzen. Noch eine sehr spezielle Frage für Jawaspezies: Muß ich tatsächlich von der Limaklemme 51 ein Kabel bis vorn an die 30 vom Zündschloß ziehen oder kann ich die 51 nicht gleich "um die Ecke" an die Batterie ans Minus ziehen? (Plus ist ja Masse).
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 13. November 2014 21:51 |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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eichy hat geschrieben: Vielleicht weiß jemand hier was: Meine CZ453 hat kein Parklicht, keine Fernlichtkontrolle, (aber einen Schalter im Blickfeld) keine Blinkerkontrolle (aber Ochsenaugen im Blickfeld) keine Tachobeleuchtung, nur eine Hauptständerfeder, (aber ein zusätzliches Halteblech) einen Bremslichtschalter nur hinten. Und der rote Reflektor hinten ist bestimmt zu klein. Das symmetrische Abblendlicht juckt mich noch am wenigsten... Das Teilchen war aber mal in der BRD zugelassen. Neckermann macht's möglich? Ich bin ein wenig unsicher bezüglich der noch ausstehenden §21 (Vollabnahme). Warum? Wenn sie doch schon mal in D zugelassen war ... Wegen dem Parklicht würde ich mal googeln, ab wann das Pflicht war. Blinkerkontrollleuchte und Fernlichtkontrolle habe ich weder am Berliner, noch an der ETS. An der ETS zudem auch nur eine Hauptständerfeder. Von wann ist die Jawa?
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eichy
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 13. November 2014 21:59 |
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† 28.09.2016 |
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------ Titel ------- † 28.09.2016
Beiträge: 7417 Wohnort: Oberursel/Taunus Alter: 64
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Sollte so um 1965 sein. Grosse Gedanken mach ich mir auch nicht, ja, sie war ja mal in D. zugelassen. Aber ist das ein Freibrief?
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 13. November 2014 22:01 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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eichy hat geschrieben: Sollte so um 1965 sein. Grosse Gedanken mach ich mir auch nicht, ja, sie war ja mal in D. zugelassen. Aber ist das ein Freibrief? Hast Du einen Brief, oder woher weißt Du dass sie in D zugelassen war?
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eichy
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 13. November 2014 22:07 |
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† 28.09.2016 |
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------ Titel ------- † 28.09.2016
Beiträge: 7417 Wohnort: Oberursel/Taunus Alter: 64
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Nein, garnix... Aber Sie ist weiss und das waren nur Neckermänner-CZ. Ausserdem hat Sie Hella Ochsenaugen und das Typschild "spricht" Deutsch. Tja, beweisen kann ich nix.
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Feuereisen
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 13. November 2014 22:10 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 3600 Wohnort: Bernau (Barnim) / Neuenkirchen (Rügen) Alter: 51
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Guck mal hier: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer da steht z. Bsp. was zum Hauptständer. Standlicht/ Parklicht ist bei einer EG Zulassung vorgeschrieben. Bei einer Zulassung nach StVZO nicht, da war es optional. Da Deine Maschine von 65 ist (also nach StVZO in Betrieb genommen wurde) sollte es da auch kein Problem geben. Wichtig ist wie immer ein sachkundiger Prüfingenieur.
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 13. November 2014 22:13 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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Wenn mich nicht alles täuscht ist Standlicht nach EG-Recht Pflicht, nach der StVZO hingegen zulässig. Die Jawa wird im Zweifel keine EG-Betriebserlaubnis haben, insofern gilt die StVZO. Die besagt, Standlicht ist an 2Rädern zulässig. Mehr nicht. Wenn in Deinem Reflektor eine Vorrichtung für ein Standlicht ist, muß es auch vorhanden sein und funzen. Ist keine Vorrichtung vorhanden, gibt es halt auch kein Standlicht. Siehe auch: http://www.dekra.de/fileadmin/Downloads ... assung.pdfZu den Kontrolleuchten findest Du dort auch Antworten.
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Egon Damm
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 13. November 2014 23:24 |
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Beiträge: 6131 Wohnort: 35325 Mücke
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Eichy, deine Fragen kann ein Zuständiger vom Dampfkesselprüfverein beantworten.
Der Hauptständer muss beim abbocken hochklappen und dort in Fahrstellung bleiben. Egal ob eine oder 5 Federn benötigt werden um diese Vorraussetzung zu erfüllen. Es gibt Unterlagen von dem Fahrzeug mit Beschreibung und Ausstattung. Soetwas hat der Dampfkesselprüfverein.
An der Zündschlapp, wo ich am basteln bin, habe ich 4 Bilder gemacht, die Papiere kopiert und mich beim Dampfkesselprüfverein schlau gemacht. Stopplicht braucht die nicht. Standlicht war Original, muss also gehen. Blinker hatte die auch nicht. Keinen Seitenständer. Der Hauptständer hat eine Feder die diesen oben hält. Die Reifenmarke gibt es nicht mehr, stört den Prüfer auch nicht, da die Reifenbindung aufgehoben wurde.
Der Prüfer war sehr aufgeschlossen, erteilte bereitwillig alle notwendigen Auskünfte und das hat nix aber garnix gekostet. Und sparen kanste auch noch, weil als Bündelungsbehördenfreie Zone diese Kosten wegfallen.
Doch eines wollte er zusätzlich haben.......einen rechten Rückspiegel.
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Feuereisen
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 13. November 2014 23:34 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 3600 Wohnort: Bernau (Barnim) / Neuenkirchen (Rügen) Alter: 51
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Egon Damm hat geschrieben: Der Hauptständer muss beim abbocken hochklappen und dort in Fahrstellung bleiben.
Doch eines wollte er zusätzlich haben.......einen rechten Rückspiegel. Für den Hauptständer reicht auch eine Klemmvorrichtung die ihn oben hält - hatten viele Vorkriegsfahrzeuge z. Bsp. am hinteren Kotflügelende und da muß nicht´s nachgerüstet werden. Bei Fahrzeugen mit einer Zulassung vor dem 1.1.1990 ist ein linker Spiegel mit mind. 69 Quadratzentimeter Fläche Vorschrift - mehr nicht.
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 14. November 2014 09:04 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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Feuereisen hat geschrieben: Bei Fahrzeugen mit einer Zulassung vor dem 1.1.1990 ist ein linker Spiegel mit mind. 69 Quadratzentimeter Fläche Vorschrift - mehr nicht. 0,69 m 2 Bißchen viel, oder?
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lothar
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 14. November 2014 09:18 |
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Moderator |
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Beiträge: 8276 Wohnort: Dresden Alter: 76
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Andreas hat geschrieben: Feuereisen hat geschrieben: Bei Fahrzeugen mit einer Zulassung vor dem 1.1.1990 ist ein linker Spiegel mit mind. 69 Quadratzentimeter Fläche Vorschrift - mehr nicht. 0,69 m 2 Bißchen viel, oder? Oder habe ich jetzt einen mathematischen Denkfehler?  Ja. 69cm 2 = 0,69dm 2 = 0,0069m 2Gruß Lothar
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 14. November 2014 09:21 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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Danke. Ist noch zu früh .... Aber müßte es dann nicht 0,069 m 2 heissen? 
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Wolle69
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 14. November 2014 09:37 |
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Beiträge: 2222 Wohnort: Sachsen
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 14. November 2014 09:44 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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Ok, dann leg ich mich mal wieder hin.
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samasaphan
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 14. November 2014 15:07 |
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Beiträge: 1321 Wohnort: 15370 Alter: 58
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luckyluke2
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 14. November 2014 15:18 |
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† 05.11.2015 |
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------ Titel ------- Heiligenstadt 2015 Helfer
Beiträge: 8162 Wohnort: Oberthulba Alter: 59
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eichy hat geschrieben: Vielleicht weiß jemand hier was: Meine CZ453 hat kein Parklicht, keine Fernlichtkontrolle, (aber einen Schalter im Blickfeld) keine Blinkerkontrolle (aber Ochsenaugen im Blickfeld) keine Tachobeleuchtung, nur eine Hauptständerfeder, (aber ein zusätzliches Halteblech) einen Bremslichtschalter nur hinten. Und der rote Reflektor hinten ist bestimmt zu klein. Das symmetrische Abblendlicht juckt mich noch am wenigsten...
Eichy , eine ES hat keine FLK , keine BlK , nur eine Ständerfeder , Bremslichtschalter nur hinten und auch symmetrisches Abblendlicht . Das wurde erst mit der /2 geändert . Wenn keine Tachobeleuchtung vorgesehen war brauchst Du auch keine einbauen , Parklicht geht ja auch nur in Verbindung mit einem entsprechenden Zündschloß und Reflektor . Aber wenn Du unbedingt willst , bau Dir doch eins der Simson Vogelserie drauf... 
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eichy
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 14. November 2014 16:57 |
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† 28.09.2016 |
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------ Titel ------- † 28.09.2016
Beiträge: 7417 Wohnort: Oberursel/Taunus Alter: 64
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samasaphan hat geschrieben: Hilft vielleicht der Schaltplan? http://www.powerdynamo.biz/deu/systems/ ... cz-476.gif-- Hinzugefügt: 14/11/2014, 15:15 --http://databikes.com/infophoto/jawa/cz_45303-1968.htmlDa ist der TÜV-Bericht über einen Kontakt vielleicht erhältlich? Der Schaltplan hat leider garnix mit meiner 453er CZ zu tun, und das Gutachten hab ich mir vom Eigentümer sogar besorgt (Databikes hats aus Mobile.de, naja, "geliehen") @all: Ich denke mal, so ein Parklicht ist ja nicht schlecht. Mancher nennt es vielleicht auch Standlicht. Aber lt. Schaltung ist es an, wenn bereits auch die Zündung (=Stufe2) an ist. Die 3.Stufe des Zündschloßes ist dann die "Licht an" Stellung. Zur Erinnerung, es gab eine Zeit, da durften die Moppeds ohne Licht fahren. So hab ich also eine "vermeintliche Standlichtbirne" im Reflektor, die mal eine Fahrlichtbirne wohl war. Ich denke mal, ich mache die 15 zur Zündspule schaltbar, so kann ich mit Licht "parken" ohne das es mir die Zündspule durchbrennt/Akku leersaugt. Über alles andere sollte ich vielleicht wirklich mal mit dem TÜVer meines Vertrauens reden.
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luckyluke2
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 14. November 2014 17:03 |
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† 05.11.2015 |
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------ Titel ------- Heiligenstadt 2015 Helfer
Beiträge: 8162 Wohnort: Oberthulba Alter: 59
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eichy hat geschrieben: @all: Ich denke mal, so ein Parklicht ist ja nicht schlecht. Mancher nennt es vielleicht auch Standlicht. Aber lt. Schaltung ist es an, wenn bereits auch die Zündung (=Stufe2) an ist. Die 3.Stufe des Zündschloßes ist dann die "Licht an" Stellung. Zur Erinnerung, es gab eine Zeit, da durften die Moppeds ohne Licht fahren. So hab ich also eine "vermeintliche Standlichtbirne" im Reflektor, die mal eine Fahrlichtbirne wohl war. Eichy , Standlicht und Parklicht sind 2 verschiedene Dinge . "Parklicht" hast Du in der TS mit Schalterstellung 1 rechts von Zündung aus . Da kannst Du nämlich den Schlüssel abziehen...  "Standlicht" muß auch bei laufendem Motor fonktionieren . 
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eichy
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Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur Zulassung einer CZ453 Verfasst: 14. November 2014 17:09 |
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† 28.09.2016 |
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------ Titel ------- † 28.09.2016
Beiträge: 7417 Wohnort: Oberursel/Taunus Alter: 64
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luckyluke2 hat geschrieben: eichy hat geschrieben: @all: Ich denke mal, so ein Parklicht ist ja nicht schlecht. Mancher nennt es vielleicht auch Standlicht. Aber lt. Schaltung ist es an, wenn bereits auch die Zündung (=Stufe2) an ist. Die 3.Stufe des Zündschloßes ist dann die "Licht an" Stellung. Zur Erinnerung, es gab eine Zeit, da durften die Moppeds ohne Licht fahren. So hab ich also eine "vermeintliche Standlichtbirne" im Reflektor, die mal eine Fahrlichtbirne wohl war. Eichy , Standlicht und Parklicht sind 2 verschiedene Dinge . "Parklicht" hast Du in der TS mit Schalterstellung 1 rechts von Zündung aus . Da kannst Du nämlich den Schlüssel abziehen...  "Standlicht" muß auch bei laufendem Motor fonktionieren .  Weiss ich, hab ja selber ne TS. Ist aber bei der CZ anders, da kannste immer und überall den Schlüssel ziehen. Wenn ich also die 15 schaltbar mach kann ich mit Licht parken und mit (Stand-) licht fahren. Also: Stufe 2 Zündung an, Standlicht an. Zündspule jedoch nicht bestromt (mittels separatem, unauffälligem Schalter) -- Hinzugefügt: 15. Nov 2014 16:03 --Asche auf mein Haupt... Hab eben bemerkt, daß man ein CZ Zündschloß nicht nur drehen kann; -Nein man kann auch den Schlüssel weiterreinschieben. Dann geht auch die Zündung an. So kann man dann auch mit Standlicht parken wenn der Schlüssel nicht voll reingesteckt ist. Schon doof, wenn man keine Bedienungsanleitung (mehr) hat.
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