Egon Damm hat geschrieben:
wenn...er das Fahrzeug hier zulassen möchte, braucht er ein Gutachten. Der Prüfer muss alle vorgeschriebenen Daten vom Fahrzeughersteller prüfen. Erst
dann ist ein Zulassung möglich. Dieses Gutachten wird genötigt, damit die Zulassungsstelle einen KFZ-Brief ausstellt...
Wir reden aber jetzt nicht aneinander vorbei, oder? Ich habe die Frage so verstanden, dass es um die Hauptuntersuchung (gewöhnlich TÜV genannt) geht, und nicht um die Betriebserlaubnis. Ob ABE oder Einzelgutachten sei jetzt mal dahin gestellt.
Egon Damm hat geschrieben:
...Natürlich ist es leichter ein Fahrzeug aus einer Großserie, wie zum Beispiel ein VW Golf, einzuführen. Da ist der Prüfvorgang erheblich einfacher und damit das Gutachten preiswerter.
Da braucht es kein Gutachten, da z.B. der Golf ECE-Regeln entspricht. Die Bestätigung liefert der Hersteller. Das heißt ein Fahrzeug bzw. ein Teil das eine ECE-Zulassung besitzt, ist in Österreich genauso wie in Deutschland ohne weiteres zuzulassen.
Sind darüberhinaus Teile verbaut und eingetragen die die ECE-Zulassung haben, sind auch diese unproblematisch. Anders ist es bei Teilen ohne ECE-Zulassung. Hier ist eine nationale Einzelabnahme fällig. Das sind aber alles Fragen zur Zulassung bzw. Betriebserlaubnis.
Gruß Carsten