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 Betreff des Beitrags: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 11:13 
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Hallo,

ich habe für meine RT 125/3 einen Bundesdeutschen Fahrzeugbrief, ausgestellt 1997 bei Wiederzulassung nach §27 Abs. 7 StVZO, und einen Stilllegungsbeleg ("vorübergehend stillgelegt") von 2002. Sowie den letzten HU Bericht von 1999.
Jetzt wurde mir von einem Bekannten, der häufiger Oldtimer zum Prüfen bringt, gesagt das eine Vollabnahme fällig wäre, weil die letzte HU länger als 8 Jahre abgelaufen ist. Bisher dachte ich, dass eine Neuanmeldung mit vorhandenem Brief problemlos möglich ist und nur eine "normale" HU fällig ist. Was sind Eure Erfahrungen?

Gruß,
David


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 11:17 
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Es reicht eine normale hu da die Regelung mit der vollabnahme nicht mehr gültig ist.

Äsop hinfahren Hu machen und gut


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 12:16 
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Servus

Das kann ich nur bestätigen ! Normale HU reicht , da Vollabnahme länger als 7 Jahre stillgelegt nicht mehr benötigt wird.
Habe meine TS im Oktober letzten Jahres nach 12 Jahren Stilllegung auch problemlos wieder zugelassen. Kosten : 43 €

-- Hinzugefügt: 26. Februar 2015 12:16 --


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 12:45 
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Das wird von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandelt.
Eigene Erfahrung... :roll:


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 12:49 
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biebsch666 hat geschrieben:
Das wird von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandelt.
Eigene Erfahrung... :roll:


Na toll. Das klingt nach Rechtsstaat...

David


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 14:22 
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biebsch666 hat geschrieben:
Das wird von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandelt.
Eigene Erfahrung... :roll:



Wann hast du zulassen wollen? Die Regelung gilt so weit ich weiß seid letztem Jahr.

Das die Prüforgane das selber in seltenen Fällen nicht wissen kann ja sein


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 14:27 
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Verkehr ist Ländersache.
Also kann es von Land zu Land variieren.

Beispiel Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot.

In Bayern ist der Inhalt der Ausnahmegenehmigung, daß ich ab 18 Uhr statt 22 Uhr fahren darf am Sonntag.Mehr geht bei uns nicht.
In Sachsen würde ein Kollege mit dem gleichen Auto und dem gleichen Anhänger eine Genehmigung für das komplette Wochenende bekommen.
So kann es sein, daß wir beide auf eine Autobahn unterwegs sind(egal wo in Deutschland). Mit dem gleichen Auto und dem gleichen Anhänger.
ER darf fahren und ich nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 19:52 
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Weils gerade irgendwie zu Thema passt: gibt es eigentlich häufig Probleme bei der HU mit den Nachbaurücklichtern? Man hört da ja so einiges...
Ein Originales habe ich im Moment nicht auftreiben können :o(

Gruß,
David


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 19:55 
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So lang es ein E-Prüfzeichen hat und sinnvoll montiert ist, sollte dem nichts im Wege stehen....


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 19:57 
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Tja, ich kenne kein Nachbaurücklicht das ein Prüfzeichen hat...


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 20:03 
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Hallo, stehe da jetzt auch im Regen,war heute wegen Sondereintragung beim TÜV und habe dort nach Abnehme zwecks Zulassung für ein Mopped nach TÜV-Ablauf von 1994 gefragt, der( TÜV Sachverständige) hat gesagt das ist Sache der Zulassungstelle, wenn die ne Vollabnahme haben wollen,muss man die vorlegen oder die sagen ne HU reicht.Die von der Zulassungsstelle hat gesagt sie will ne Vollabnahme, weil der letzte TÜV 20 Jahre abgelaufen ist und die Abmeldung schon 13 Jahre her ist, jetzt stehe ich da.Weil habe ja auch nach 20 Jahren gar nicht mehr alle Unterlagen von dem Umbau und kann die auch nicht mehr besorgen.


Zuletzt geändert von Cly1M am 26. Februar 2015 20:05, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 20:03 
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Ach so, direkt für die Emme... Ich war jetzt irgendwie bei den Universalrücklichtern von der Tante, völlig falscher Film :oops:

-- Hinzugefügt: 26. Februar 2015 20:06 --

Cly1M hat geschrieben:
Hallo, stehe da jetzt auch im Regen,war heute wegen Sondereintragung beim TÜV und habe dort nach Abnehme zwecks Zulassung für ein Mopped nach TÜV-Ablauf von 1994 gefragt, der( TÜV Sachverständige) hat gesagt das ist Sache der Zulassungstelle, wenn die ne Vollabnahme haben wollen,muss man die vorlegen oder die sagen ne HU reicht.Die von der Zulassungsstelle hat gesagt sie will ne VOllabnahme, weil der letzte TÜV 20 Jahre abgelaufen ist und die Abmeldung schon 13 Jahre her ist, jetzt stehe ich da.Weil habe ja auch nach 20 Jahren gar nicht mehr alle Unterlagen von dem Umbau und kann die auch nicht mehr bersorgen.


Such dir ein anderes Bundesland :mrgreen: Hier in NRW geht das immer ganz easy per HU. Verlässt sich der Prüfer nicht auf die eh schon eingetragenen Sachen im Brief? Dann müsste der ja nur abtippen...


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 20:06 
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ronin hat geschrieben:
Ach so, direkt für die Emme... Ich war jetzt irgendwie bei den Universalrücklichtern von der Tante, völlig falscher Film :oops:

-- Hinzugefügt: 26. Februar 2015 20:06 --

Cly1M hat geschrieben:
Hallo, stehe da jetzt auch im Regen,war heute wegen Sondereintragung beim TÜV und habe dort nach Abnehme zwecks Zulassung für ein Mopped nach TÜV-Ablauf von 1994 gefragt, der( TÜV Sachverständige) hat gesagt das ist Sache der Zulassungstelle, wenn die ne Vollabnahme haben wollen,muss man die vorlegen oder die sagen ne HU reicht.Die von der Zulassungsstelle hat gesagt sie will ne VOllabnahme, weil der letzte TÜV 20 Jahre abgelaufen ist und die Abmeldung schon 13 Jahre her ist, jetzt stehe ich da.Weil habe ja auch nach 20 Jahren gar nicht mehr alle Unterlagen von dem Umbau und kann die auch nicht mehr bersorgen.


Such dir ein anderes Bundesland :mrgreen: Hier in NRW geht das immer ganz easy per HU. Verlässt sich der Prüfer nicht auf die eh schon eingetragenen Sachen im Brief? Dann müsste der ja nur abtippen...

:lach: :lach: :lach: :lach:

-- Hinzugefügt: 26. Februar 2015 20:09 --

Hm, ich versuche das mit ner HU und sehe dann was passiert. Ansonsten ziehe ich nach Gütersloh, :P :P :roll:


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 20:11 
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Ja mal im Ernst... Kennst du wen in einem Landkreis wo die Abnahme per HU durchgeht?

Mopped hinschaffen...Tüvven...vom Bekannten zulassen lassen und damit nach hause fahren... Ummelden und gut is :patpat:


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 20:21 
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Bin hier in Hannover und TÜV kann ich bei einer bekannten Werkstatt machen lassen,kostet 50 € und dann versuche ich das einfach mal mit der Zulassung.Ansonsten lasse ich das Mopped beim TÜV Nord abnehmen, habe da ja Heute schon mal Nett vorgefühlt und wie eine Pussy rumgeheult. :tongue: :tongue: :tongue: Weil ich keine Sonderpapiere habe, der TÜV-Man sagte das kriegen wir schon hin, nur mal langsam.Bei so eine alte Mopped, wird das schon.Sind halt nur erhöhte Kosten, die man so Sparen könnte.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 20:28 
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Cly1M hat geschrieben:
habe da ja Heute schon mal Nett vorgefühlt und wie eine Pussy rumgeheult. :tongue: :tongue: :tongue:


Frei nach der doofen Katzenberger: Sei schlau, stell dich dumm. :mrgreen:
Ich bin mal auf die Tüvrennerei gespannt, wenn ich meinen Umbau in Angriff nehme. Ich muss auch nochmal zum Straßenverkehrsamt, mal schauen was die haben wollen um ein Mopped ohne Papiere zu zulassen... TS-Rahmen mit Papieren sind ja anscheinend doch recht rar.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 20:30 
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Das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" im Volksmund "Vollgutachten" oder "Vollabnahme" genannt ist seit dem 1.3.2007 weitestgehend Geschichte. Das ist die Folge EU - einheitlicher Regelungen.

Dass die Daten nach 7 Jahren beim KBA gelöscht werden, ist unerheblich, auch wenn Dein Mopped 10 Jahre abgemeldet ist, solange Du den Fahrzeugbrief noch hast. Das reicht der -mittlerweile mit dem KBA online vernetzten- Zulassungsstelle zur Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis, die mit der Zulassungsbescheinigung Teil II dokumentiert wird. Den guten alten Fahrzeugbrief kannst Du Dir dann mit dem Stempel "ungültig" einrahmen.

Habe ich hier gefunden:

http://www.motor-talk.de/forum/tuevabna ... 73740.html

-- Hinzugefügt: 26. Februar 2015 20:32 --

ronin hat geschrieben:
TS-Rahmen mit Papieren sind ja anscheinend doch recht rar.


jep :ja:


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 20:37 
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In Hessen kann man mit dem originalen und entwerteten Brief aus Adolfs Zeiten und einer normalen HU auch ein Zweirad, was vor 57 Jahren das letzte mal Zugelassen war Anmelden. :biggrin:

Lg. Mario


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 20:41 
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Muss mit meiner Emme eh ne 21er machen lassen, wenn die fertig ist. Da schau ich mal beim Amt rum, was da zu machen ist.

Ich finds immer lustig, wenn bei ebay mal wieder Rahmen ohne Papiere für 150€ angeboten werden. Für 350€ kann man immer schonmal eine gut abgerockte Zwofu für 350€ mit Papieren schießen. Da muss man sich dann ja auch echt zusammenreißen...


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 20:44 
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Ebay hat eigene Gesetze....... :tongue: :tongue: :tongue: .Weißte doch :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 26. Februar 2015 20:49 
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Cly1M hat geschrieben:
Ebay hat eigene Gesetze....... :tongue: :tongue: :tongue: .Weißte doch :mrgreen:


Aber sowas von... :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 27. Februar 2015 00:02 
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David_S hat geschrieben:
Hallo,

ich habe für meine RT 125/3 einen Bundesdeutschen Fahrzeugbrief, ausgestellt 1997 bei Wiederzulassung nach §27 Abs. 7 StVZO, und einen Stilllegungsbeleg ("vorübergehend stillgelegt") von 2002. Sowie den letzten HU Bericht von 1999.
Jetzt wurde mir von einem Bekannten, der häufiger Oldtimer zum Prüfen bringt, gesagt das eine Vollabnahme fällig wäre, weil die letzte HU länger als 8 Jahre abgelaufen ist. Bisher dachte ich, dass eine Neuanmeldung mit vorhandenem Brief problemlos möglich ist und nur eine "normale" HU fällig ist. Was sind Eure Erfahrungen?

Gruß,
David


Also ich hab meine Etz 250 letztes Jahr zugelassen und sie wollten in Halberstadt eine Vollabnahme . Wie es in Wernigerode ist weiß ich leider nicht. Da du ja in Halberstadt oder Wernigerode zulassen mußt ,investier die 20 euro was die Vollabnahme mehr kostet und du bist auf jedenfall auf der sicheren Seite.Ich hatte auch einen BRD Brief ,Fahrzeug war über 10 jahre abgemeldet. Der Unterschied zur reinen HU ist ,wenn man es genau nimmt, eigentlich eigentlich nur das Geld ,denn wirklich mehr gucken tut der tüver auch nicht. Das Problem besteht darin,wenn der Zulassungstelle der HU wisch nicht reicht ,darfste die Vollabnahme auch nochmal VOLL bezahlen und das muß ja nicht sein.

In Goslar wo ich arbeite ,ist ja niedersachsen reicht der HU wisch und ich meine mein tüver auf arbeit hat mir zur Vollabnahme geraten, weil er schonmal nen kunden aus wernigerode hatte ,der wegen nur HU Probleme mit der Zulasung hatte.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 27. Februar 2015 06:02 
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heizer2977 hat geschrieben:

In Goslar wo ich arbeite ,ist ja niedersachsen reicht der HU wisch und ich meine mein tüver auf arbeit hat mir zur Vollabnahme geraten, weil er schonmal nen kunden aus wernigerode hatte ,der wegen nur HU Probleme mit der Zulasung hatte.


ich wohne in der Region Hannover, und er Tüv-Man hat mir gesagt HU reicht,wie ich ja oben schon gepostet habe.Aber meine Zulassungstelle hier in Seelze sagt, Voll.
Na ja , mein Mopped ist ja noch nicht ganz fertig,brauche noch ein paar Wochen, aber dann versuche ich das nochmal mit der HU bei der ZUlassung.Kommt mir jetzt nicht so auf die Euronen an,aber die brauchen nicht alles bekommen. Weil bei mir ist der TÜV 21J. abgelaufen und das Krad seit 2000 Abgemeldet, da meinen die Zicken zu müssen.lg.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 27. Februar 2015 08:42 
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Da es ja wohl in den einzelnen Ländern wieder mal unterschiedlich gehand habt wird :roll:

Einfach mal auf der Zulassungsstelle anrufen :idea:
Die werden dir schon verraten ob eine HU reicht ...

Rücklicht: Würde es einfach mal mit den Nachbau versuchen.
Wie Güsi schon geschrieben hat, die Nachbau Rülis sowie Blinker haben alle keine Prüfzeichen :shock:
Bei Simson und MZ wird es aber in den meisten Fällen geduldet.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 27. Februar 2015 12:09 
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Ich hab grad mit der Zulassungsstelle bei uns in NP telefoniert, bin dort von der DEKRA hinverwiesen, worden, weil der DEKRA-Mann meinte es ist immer unterschiedlich, ob HU oder Vollgutachten von der Zulassungsstelle verlangt wird. Also im Zweifel immer erst zur Zulassungsstele. Da ich schon den BRD-Brief, habe, reicht bei uns die HU und die Motorräder sind seid 95 bzw. 98 vorrübergehend stillgelegt.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 27. Februar 2015 12:11 
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Ja, ich wollte die RT in Halberstadt anmelden. Gut das ich jetzt weiss, das die da empfindlich sind. Sicher kann man da einfach ne Vollabnahme machen lassen und gut. Wenn es da aber eine gesetzliche Grundlage gibt, dann muss die auch von den Behörden durchgeführt werden. Ich habe jetzt mal nach geschaut. Seit dem 1. März 2007 trat die FZV (Fahrzeug - Zulassungsverordnung) bundesweit (!) in Kraft. Damit sind die, die Zulassung betreffenden §§ der StVZO hinfällig. Im vorliegenden Fall regelt der Paragraf 14 Abs. 1-2 der FZV die Abmelde- und Wiederzulassungsmodalitäten. Demnach ist, für Fahrzeuge die vor 2007 vorübergehend stillgelegt, oder ausser Betrieb gesetzt wurden, keine sog. Vollabnahme mehr notwendig, wenn ein Dokument (Fahrzeugbrief) mit den technischen Spezifikationen vorliegt. In meinem Brief gibt es sogar einen Vermerk: "ABE/ Gutachten - Nr. 36144755 vom 27.08.1997 des DEKRA Schwerin lag zugrunde".

Hier nochmal zu lesen: Änderung durch FZV

Für mich heisst das ganz klar, keine Vollabnahme. Wenn einzelne Behörden das verlangen, so entspricht es nicht geltendem Recht. Ich zahle reichlich Steuern, auch für die Gehälter dieser Damen und Herren, da sollte man ja nicht der Willkür von Behörden ausgesetzt sein. Auch der TÜV Onkel bekommt nur das, was er berechtigterweise zu bekommen hat. Ich habe schliesslich nichts zu verschenken und wir leben hier ja auch nicht in, sagen wir, Griechenland... Man muss sich doch als Bürger auf die Gesetze, oder dessen Einhaltung verlassen können.

Telefonisch konnte ich bei der Zulassungsstelle in Halberstadt noch keinen erreichen, die lassen offenbar einfach klingeln. Ich werde mal sehen was da auf mich zukommt.

Ohjee...
David


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 27. Februar 2015 13:29 
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Wenn es nach dem geht haste recht,aber die sind eh komisch in Halberstadt . Wenn du nen kennzeichen haben willst das kein kuchenblech ist akzeptieren die in HBS nur eingetragenes .


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 27. Februar 2015 13:55 
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Mit Kuchenblech meinst du ein großes Schild? Kann man da spezielle Formen beantragen? Ich habe davon gar keine Ahnung, bisher nur Autos zugelassen... :shock:

David

-- Hinzugefügt: 28. Februar 2015 00:12 --

Habe mich mal kurz mit dem Thema beschäftigt. Auf ein großes Blech habe ich tatsächlich auch keinen Bock.
Aber auch hier gibt es doch eindeutige gesetzliche Regelungen. Die MZ 125/3 gilt laut FZV § 2 Abs. 10 als Leichtkraftrad:

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind [...]

10. Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3;

Dafür gilt lt. FZV Anlage 4 Abschnitt 1 Abs.1, das Leichtkrafträder das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen mit den Maßen 255mm x 130mm zugeteilt bekommen:

FZV - Anlage 4
(zu § 10 Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 3)

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschiften

1. Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für: [...]
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.


Sonst ist da nichts weiter geregelt. Damit sind irgenwelche Eintragungen vom TÜVer überflüssig. Eigentlich können die einem das gar nicht verweigern. Ich will mich da keineswegs zu tief ins Juristische begeben, aber ich verstehe das so. Vielleicht verstehe ich es aber auch falsch... :gruebel: Es aht aber auch oft den Anschein, dass in den Behörden alles kleine Könige und Königinnen sitzen, die mit den Bürgern machen was sie wollen (zumindest in ihrem überschaubaren Einflussbereich).
Ein wenig gruselt es mich vor der ganzen Zulassungsgeschichte.

Na dann mal Gute Nacht,
David


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 10. März 2015 13:17 
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Hallo zusammen,

ich bin mit der Frage bezüglich der Neuregelung nach FZV mal an die Dekrazentrale herangetreten. Man hat mir sogar freundlich geantwortet. Die Antwort möchte ich Euch nicht vorenthalten:

Sehr geehrter Herr Seidlitz,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Herr des Wiederzulassungsverfahrens ist die Zulassungsbehörde und zwar
jene, in welcher letztendlich der Vorgang abschließend bearbeitet wird.

Sind bei der Zulassungsbehörde keine Unterlagen oder Nachweise (mehr)
vorhanden wird i.d.R. eine Begutachtung gem. § 21 StVZO durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraft-
fahrzeugverkehr" (TP) verlangt.

Zur Wiederzulassung wird i.d.R., solange die Fahrzeugdaten nachgewiesen
werden können, eine "normale Hauptuntersuchung" nach § 29 StVZO ausreichen,
wie sie in jeder DEKRA Prüfstelle möglich ist.

Nach der Verwaltungsvorschrift für die Zulassungsbehörden ist, wenn die Fahrzeug-
und Halterdaten im zentralen Fz-Register bereits gelöscht worden sind (i.d.R. >7
Jahre Stilllegung ) oder ohne Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung
bzw. Bescheinigung über Einzelgenehmigung, ist eine Abnahme durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO gefordert. (§ 14 FZV Abs. 6
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html)

In einigen Zulassungsbehörden wird das strenger, in anderen Behörden
großzügiger ausgelegt. Aber dazu haben sie wohl das Recht.

Bitte wenden Sie sich daher im Vorfeld der Anmeldung an die Zulassungsbehörde,
in welcher die Wiederzulassung des Fahrzeugs erfolgen soll.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. Andreas Forkert


Alles klar? Offensichtlich hat tatsächlich die Zulassungstelle das letzte Wort, die können diesen Gummiparagraphen 14 FZV Abs. 6 auslegen wie sie wollen. Damit ist der Willkür natürlich Tür und Tor geöffnet. Blöd, aber man muss es wohl akzeptieren...

David


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 10. März 2015 13:30 
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David_S hat geschrieben:
Alles klar?


:ja:


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BeitragVerfasst: 10. März 2015 13:30 
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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 10. März 2015 13:59 
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David_S hat geschrieben:
...
Nach der Verwaltungsvorschrift für die Zulassungsbehörden ist, wenn die Fahrzeug-
und Halterdaten im zentralen Fz-Register bereits gelöscht worden sind (i.d.R. >7
Jahre Stilllegung ) ODER ohne Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung
bzw. Bescheinigung über Einzelgenehmigung
, ist eine Abnahme durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO gefordert. (§ 14 FZV Abs. 6
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html)
...


Ist nach obiger Aussage eigentlich eindeutig:

- Fahrzeugdaten noch im Zentralregister vorhanden -> HU

- Fahrzeugdaten im Zentralregister gelöscht, aber Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung bzw.
Bescheinigung über Einzelgenehmigung (also z.B. Kfz-Brief) vorhanden -> HU

- Fahrzeugdaten im Zentralregister gelöscht und keine Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung bzw.
Bescheinigung über Einzelgenehmigung (also z.B. Kfz-Brief) vorhanden -> Vollabnahme nach §21

Die Vollabnahme ist also eigentlich nur nötig, weil die Zulassungsstelle ohne Brief keine Daten hat.


Zuletzt geändert von Treibstoff am 10. März 2015 23:36, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 10. März 2015 14:10 
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Unter "Einzelgenehmigung" hätte ich jetzt nicht den KFZ Brief identifiziert... Aber wenn Du das sagst.
Ich habe der Zulassungsstelle eben auch noch mal eine Mail geschrieben, weil da seit Tagen niemand ans Telefon zu bekommen ist. Mal sehen ob, und was die antworten.


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BeitragVerfasst: 10. März 2015 16:12 
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In Höxter läuft es so ab:

MZ 125/3 hat 125ccm, also kleines Kennzeichen. Habe ich für keine andere MZ bekommen.

Abmeldung ist egal wann, wenn Brief vorhanden, dann reicht HU. Durchgeführt letztes Jahr mit einer ETZ 251, welche 1995 abgemeldet wurde. Ich habe aber auch erst auf der Zulassungsstelle gefragt.


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BeitragVerfasst: 10. März 2015 23:36 
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David_S hat geschrieben:
Unter "Einzelgenehmigung" hätte ich jetzt nicht den KFZ Brief identifiziert... Aber wenn Du das sagst. ...


Nimms nicht so genau. Ein Kfz-Brief ist eine möglich Urkunde. Aber ich editiere meinen Beitrag oben gern für Dich.
Kann ja z.B. sein, an dem Mop wurden Umbauten vorgenomme, die abnahmepflichtig sind.
Dafür bräuchte man dann noch einen Extrawisch.
Letztlich geht's nur darum, daß Du was vorlegen kannst, aus dem die relevanten Daten des Fahrzeuges hervor gehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 11. März 2015 09:17 
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Sv-enB hat geschrieben:
In Höxter läuft es so ab:

MZ 125/3 hat 125ccm, also kleines Kennzeichen. Habe ich für keine andere MZ bekommen.

Abmeldung ist egal wann, wenn Brief vorhanden, dann reicht HU. Durchgeführt letztes Jahr mit einer ETZ 251, welche 1995 abgemeldet wurde. Ich habe aber auch erst auf der Zulassungsstelle gefragt.


Stimmt, kleines Kennzeichen in HX gabs für meine 150ger TS auch nicht.
Normale HU für meine letzens gekaufte und 1993 abgemeldete KLR250 hat auch gereicht, da der Brief sowie Abmeldebescheinigung vorhanden war/ist. Hatte auf´m Amt angerufen und bin dann zur Dekra gefahren und hab HU machen lassen. Ist knapp 3 Wochen hin.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 11. März 2015 12:36 
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Hallo,

es geschehen noch Zeichen und Wunder. Auf Emails antwortet man in Wernigerode (Zweigstelle von Halberstadt) offensichtlich, und sogar mit Durchwahl des Bearbeiters. Die Antwort lautet folgendermaßen:

Sehr geehrter Herr Seidlitz,

da Sie im Besitz des Fahrzeugbriefes sind, ist bei der Wiederzulassung eine gültige HU vorzulegen. Ansonsten übersende ich Ihnen Informationsmaterial, aus dem Sie die sonstigen vorzulegenden Unterlagen entnehmen können sowie die SEPA-Mandatserklärung für die Fahrzeugsteuer.

Bitte nutzen Sie für Ihre Zulassung unser Online-Termin-Vergabe auf der Internetseite http://www.kreis-hz.de.

Weitere Fragen beantworte ich auch gern telefonisch: 03941/5970-xxxx.

Mit freundlichen Grüßen

Beckmann
Zulassungsstelle Wernigerode


Na also, fahr ich doch zur Zulassung gleich nach Wernigerode :ja:
Und wo ich einmal dabei bin, werde ich auch gleich nochmal wegen des kleinen Schildes für die 125er nachfragen. Dann habe ich es quasi amtlich.

David

-- Hinzugefügt: 11. März 2015 12:39 --

Mal ne ganz andere Frage, wie bewegt Ihr Eure Motorräder eingentlich zur Prüfstelle? Ich habe keinen Hänger, und auch keine AHK an meinem Auto... Holt ihr euch dafür extra Überführungskennzeichen?


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 11. März 2015 12:51 
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David_S hat geschrieben:
Und wo ich einmal dabei bin, werde ich auch gleich nochmal wegen des kleinen Schildes für die 125er nachfragen. Dann habe ich es quasi amtlich.


in Altenburg leider nicht mehr möglich :(
Die vergeben nur noch die neuen Schilder.
Außer man hat schon eins und will die 125iger wieder anmelden :roll:

David_S hat geschrieben:
Mal ne ganz andere Frage, wie bewegt Ihr Eure Motorräder eingentlich zur Prüfstelle?
Ich habe keinen Hänger, und auch keine AHK an meinem Auto...
Holt ihr euch dafür extra Überführungskennzeichen?


Tja, ohne AHK und Anhänger - da musste wohl ein gelbes Kennzeichen holen :D
ABER braucht man nicht neuerdings eine gültige HU für ein Ü-Kennzeichen :?:


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 11. März 2015 14:34 
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Svidhurr hat geschrieben:
David_S hat geschrieben:
Und wo ich einmal dabei bin, werde ich auch gleich nochmal wegen des kleinen Schildes für die 125er nachfragen. Dann habe ich es quasi amtlich.


in Altenburg leider nicht mehr möglich :(
Die vergeben nur noch die neuen Schilder.


Ist ja geil .... wenn nicht für HuFüZwa, für was denn dann?
Grade die kleinen Kennzeichen sind doch explizit den 125ern vorbehalten.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 11. März 2015 14:38 
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Andreas hat geschrieben:
Grade die kleinen Kennzeichen sind doch explizit den 125ern vorbehalten.


Als es noch die 80km/h Drosselung gab, was das kleine Kennzeichen das sichtbare Erkennungsmerkmal für die Drosselung!
Meine ETZ125 hatte ein großes Kennzeichen. Wobei die auch als Motorrad und nicht als Kleinkraftrad zugelassen war.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 11. März 2015 14:40 
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Svidhurr hat geschrieben:

Tja, ohne AHK und Anhänger - da musste wohl ein gelbes Kennzeichen holen :D
ABER braucht man nicht neuerdings eine gültige HU für ein Ü-Kennzeichen :?:


Soweit ich weiß, ist eine gültige HU für ein Überführungskennzeichen erst ab dem 01.04.2015 erforderlich. :nixweiss: Sicher bin ich mir aber nicht, deshalb lieber vorab klären.

Oder besser: Das Auto gegen eines mit AHK ersetzen oder eine AHK nachrüsten :lol:.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 11. März 2015 14:46 
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ETZChris hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Grade die kleinen Kennzeichen sind doch explizit den 125ern vorbehalten.


Als es noch die 80km/h Drosselung gab, was das kleine Kennzeichen das sichtbare Erkennungsmerkmal für die Drosselung!
Meine ETZ125 hatte ein großes Kennzeichen. Wobei die auch als Motorrad und nicht als Kleinkraftrad zugelassen war.


Jo, aber die 80 km/h-Regelung gibt es nicht mehr und demzufolge bekommen alle 125er das kleine Kennzeichen (zumindest hier in SG).

:irre:


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 11. März 2015 14:48 
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Andreas hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Grade die kleinen Kennzeichen sind doch explizit den 125ern vorbehalten.


Als es noch die 80km/h Drosselung gab, was das kleine Kennzeichen das sichtbare Erkennungsmerkmal für die Drosselung!
Meine ETZ125 hatte ein großes Kennzeichen. Wobei die auch als Motorrad und nicht als Kleinkraftrad zugelassen war.


Jo, aber die 80 km/h-Regelung gibt es nicht mehr und demzufolge bekommen alle 125er das kleine Kennzeichen (zumindest hier in SG).

:irre:


SG ist anders! ;D


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/Dekra Vollabnahme bei Anmeldung
BeitragVerfasst: 11. März 2015 18:28 
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Hallo,

die Antwort kam prompt:

Hallo Herr Seidlitz,

Leichtkrafträder erhalten automatisch das verkleinerte Kennzeichen. In Ihrem konkreten Fall kann ich leider ohne Kenntnis über die technischen Angaben in Ihrem Fahrzeugbrief nicht sagen, ob es sich um ein Leichtkraftrad handelt. Dies wäre dann in der Zulassung vor Ort zu klären.

Mit freundlichen Grüßen
Beckmann

Zulassungsstelle Wernigerode


Definition Leichtkraftrad (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Leichtkraftrad; 11.03.2015)

Deutschland

Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten. Eine vollständige Angleichung des nationalen Begriffes in der FZV (Zulassungsrecht) an das EU-Recht ist noch nicht gegeben, während das Fahrerlaubnisrecht bereits vollständig an das EG-Recht angepasst wurde (keine 50-cm³-Grenze). Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwirbt, erhält zusätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse AM (Kleinkrafträder bis 45 km/h und Mofa mit 25 km/h).

Leichtkrafträder sind in Deutschland zulassungsfrei (FZV § 3 Abs.2 Nr. 1c) und deswegen steuerfrei (KFZ-Steuer-Gesetz). Sie müssen ein eigenes amtliches Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Abs. 1 FZV führen. Die Größe dieses Kennzeichens ist unabhängig von Erstzulassung mit einem Größtmaß der Breite von 255 mm und einer fixen Höhe von 130 mm (verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen; ehemaliges „80er“-Kennzeichen; als auch landwirtschaftliche Zugmaschinen). Leichtkrafträder müssen alle zwei Jahre zur technischen Hauptuntersuchung.


Damit sollte es eigentlich klar sein.

David


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