Betreff des Beitrags: RT 125/3 DDR Brief aber keine Abmeldebescheinigung
Verfasst: 3. November 2015 18:17
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Hallo, an sich steht alles oben. Ich habe das Motorrad, den alten DDR Brief, einem Kaufvertrag. Abgemeldet im November 1991 ist im Brief vermerkt. Den Schnipsel vom Fahrzeugschein habe ich beim Kauf nicht bekommen bzw. Weiss ich nicht ob dieser damals eingezogen wurde. Wie ist nun der Ablauf für mich? Gibt es Probleme wegen des fehlenden Scheins?
Betreff des Beitrags: Re: RT 125/3 DDR Brief aber keine Abmeldebescheinigung
Verfasst: 3. November 2015 18:53
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Wenn im kfz brief steht das er ungültig ist, ist alles ok. Ich habe letztes einen Anhänger angemeldet, der zur wende nicht umgemeldet wurde. Somit hatte er auch kein abmeldeschein.
Betreff des Beitrags: Re: RT 125/3 DDR Brief aber keine Abmeldebescheinigung
Verfasst: 4. November 2015 07:43
Beiträge: 161 Wohnort: Hude
Bedeutet also Vollabnahme richtig? Habe ich kein Problem mit, in meinem Brief steht allerdings nicht welcher Vergaser rein gehört, ebenso nichts zu den Blinkern, da habe ich noch etwas Bedenken. Anbei ein Foto, kann ich davon ausgehen, dass der Schein eingezogen wurde?
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Betreff des Beitrags: Re: RT 125/3 DDR Brief aber keine Abmeldebescheinigung
Verfasst: 4. November 2015 08:44
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Welcher Vergaser ist für den Tüv uninteressant, Hauptsache kein offener Trichter dahinter. Blinker brauchste ab BJ 1962. So vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wenn keine dran waren, gehören sie dann nachgerüstet. Beim Unfall gibt das schon mal Probleme. Beim TÜV u.U. auch.
Betreff des Beitrags: Re: RT 125/3 DDR Brief aber keine Abmeldebescheinigung
Verfasst: 4. November 2015 11:29
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Die Daten für deine RT trägt doch der Gutachter in seinem Gutachten ein.Diese schreibt er sich von einer Kopie oder aus seinem Unterlagen (PC) ab. Damit arbeitet dann doch die Zulassungsstelle. So jedenfalls in unserer Gegend. Diesen Vorgang hab ich nun schon öfter so gemacht immer erfolgreich.
Betreff des Beitrags: Re: RT 125/3 DDR Brief aber keine Abmeldebescheinigung
Verfasst: 4. November 2015 12:35
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Der Brief ist ja auch nicht das Problem, ich lese ab und ab, dass es Probleme bei der Zulassung wegen eines fehlenden Scheins gibt. Wenn ich aber nun weiß, dass der Schein bei der Stilllegung eingezogen wurde würde es mir besser gehen. Bzw. Wenn mein alter DDR Brief ausreichend ist für die Zulassungsstelle nebst den Unterlagen die ich vom TÜV bekomme.
Betreff des Beitrags: Re: RT 125/3 DDR Brief aber keine Abmeldebescheinigung
Verfasst: 12. November 2015 18:00
Beiträge: 38
Hallo! Ich habe bei mir ein ähnliches Problem: Zu meiner ES habe ich einen "Kraftfahrzeugbrief Nr. C" bekommen, sowie einen Zulassungsschein vom letzten Besitzer (der nicht der Vorbesitzer ist). Allerdings ist bei mir keine "Ausßerbetriebnahme" vermerkt. Die ES wurde Anno 1973 das letzte Mal umgemeldet und ich habe noch die Steuermarken bis 1990. Danach verliert sich die Spur. Angeblich ist der Vorbesitzer dann noch mit einem Kurzzeitkennzeichen herumgefahren - kann ich nicht mehr genau sagen, ich habe sie auch schon etliche Jahre hier stehen. Weitere Papieren stehen aber nicht zur Verfügung. Wie würde sich das Zulassungsprozedere (wenn überhaupt noch möglich) für mich gestalten? Gruß Sören