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 Betreff des Beitrags: KFZ Brief MZ TS250
BeitragVerfasst: 17. November 2015 16:26 
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Hallo zusammen.
Ich war heute auf der Zulassungsstelle und wollte mich erkundigen wie ich mit meiner TS verfahren soll. Ich habe die TS als Scheunenfund mit Kaufvertrag und ohne Papiere gekauft. Die gute Dame wollte wissen ob bekannt ist wer das Fahrzeug zuletzt angemeldet hatte,natürlich weiß ich das nicht. Auf jeden Fall sagte die Dame mir das ich das Motorrad nicht anmelden kann und höchstens als Ersatzteilspender verwenden kann wenn nichts bekannt ist. Gehts noch? :evil:
Kann mir hier jemand weiter helfen?


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 Betreff des Beitrags: Re: KFZ Brief MZ TS250
BeitragVerfasst: 17. November 2015 16:41 
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Sollte eigentlich keine großes Problem sein und ist gewiss schon mehrfach vorgekommen.

Hab mal kurz Google befragt
http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... eugpapiere

http://www.motorradonline.de/recht-und- ... und/264239


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 Betreff des Beitrags: Re: KFZ Brief MZ TS250
BeitragVerfasst: 17. November 2015 16:56 
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Alex1989 hat geschrieben:
Sollte eigentlich keine großes Problem sein und ist gewiss schon mehrfach vorgekommen.

Hab mal kurz Google befragt
http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... eugpapiere

http://www.motorradonline.de/recht-und- ... und/264239

Davon bin ich auch ausgegangen. Trotz Kaufvertrag würde ich aber auch erstmal wissen wollen ob irgendwas dazu vor liegt. Laut Verkäufer schlummerte die gute seit der "Wende" in der Scheune...


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 Betreff des Beitrags: Re: KFZ Brief MZ TS250
BeitragVerfasst: 17. November 2015 17:17 
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Lass dir eine eidestattliche Erklärung vom VK geben und ggf machst du eine bei der Zulassungsstelle. Die sagen dir dann dass dir die Maschine jederzeit wieder abgenommen werden kann wenn einer mit dem echten Brief bedarf anmeldet.
BZW lässt du die Maschine über die Zulassung im Amtsblatt ausschreiben. Dauert aber ein bis zwei Monate.


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 Betreff des Beitrags: Re: KFZ Brief MZ TS250
BeitragVerfasst: 17. November 2015 17:31 
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Jena MZ TS hat geschrieben:
Lass dir eine eidestattliche Erklärung vom VK geben und ggf machst du eine bei der Zulassungsstelle. Die sagen dir dann dass dir die Maschine jederzeit wieder abgenommen werden kann wenn einer mit dem echten Brief bedarf anmeldet.
BZW lässt du die Maschine über die Zulassung im Amtsblatt ausschreiben. Dauert aber ein bis zwei Monate.

Das könnte ich auch versuchen. Mich macht nur etwas stutzig das die Dame heute sagte das garkeine Zulassung möglich ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: KFZ Brief MZ TS250
BeitragVerfasst: 17. November 2015 17:55 
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Alles Schmarrn......
Hatte ich auch vor 4 Jahren.... Kaufvertrag, Eidesstattliche und dann sollte das laufen.....
Geh an nem anderen Tag zu einem anderen Sachbearbeiter, am besten in eine andere Zulassungsstelle.....
Die Gute hatte bestimmt ihre Erdbeerwoche oder war kurz vorm Mittagessen


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 Betreff des Beitrags: Re: KFZ Brief MZ TS250
BeitragVerfasst: 17. November 2015 18:13 
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Nix Schmarn. Hab das genau so durch und mein Kollege auch.


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 Betreff des Beitrags: Re: KFZ Brief MZ TS250
BeitragVerfasst: 17. November 2015 19:08 
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Leider wird das in Deutschland bei jeder Zulassungsstelle anders gehandhabt :roll:

Als erstes muss klar sein, ob die MZ als gestolen gemeldet ist.
Alles weitere bekommt man als Auskunft bei der jeweiligen Zulassungsstelle per Telefon.

Wie man das dann regelt, ist eine andere Sache :D


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 Betreff des Beitrags: Re: KFZ Brief MZ TS250
BeitragVerfasst: 17. November 2015 19:46 
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Ich würde als erstes auf die Polizei in der Stadt gehen
in der sie als letztes zugelassen/gemeldet war.Dort nach
fragen,ob sie als gestohlen gemeldet ist.Mit so einem Schrieb
sieht das meist besser bei der Zulassung aus.Davor haben
sie nämlich den meisten Schiss,das da was ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: KFZ Brief MZ TS250
BeitragVerfasst: 17. November 2015 19:49 
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Gespann Willi hat geschrieben:
Ich würde als erstes auf die Polizei in der Stadt gehen
in der sie als letztes zugelassen/gemeldet war.Dort nach
fragen,ob sie als gestohlen gemeldet ist.Mit so einem Schrieb
sieht das meist besser bei der Zulassung aus.Davor haben
sie nämlich den meisten Schiss,das da was ist.


Die Polizei hier gibt mir keine Bescheinigung.


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 Betreff des Beitrags: Re: KFZ Brief MZ TS250
BeitragVerfasst: 17. November 2015 19:53 
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Also bei uns auf der zulassungsstelle hat der in seinen Viereckigen Kasten geguckt und meinte was von wegen meine Rahmennummer sei zugelassen in einer isetta in Dänemark und der Motor in einer Puch in Österreich. Unbedenklichkeitsbescheiningung gibt´s dann bei Vorführung beim SVA und dann ab zum Tüv §21 Abnahme.

MFG Dirk


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 Betreff des Beitrags: Re: KFZ Brief MZ TS250
BeitragVerfasst: 17. November 2015 19:58 
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Bei uns kann die Dame (oder der Herr) in der Zulassung anscheinend selber schauen, ob für Rahmennummer xy was hinterlegt ist. Zumindest hab ich das bisher immer so gemacht. Motorrad mit Kaufvertrag ohne Brief. Anruf in der Zulassungsstelle, Sachverhalt geschildert, Rahmennummer durchgegeben. Antwort abgewartet: Alles in Ordnung. Zulassung mit §21, Kaufvertrag und HU anschließend kein Problem.
Also nächster Sachbearbeiter oder jemanden in nem anderen Landkreis zur Zulassung schicken und anschließend ummelden...

Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: KFZ Brief MZ TS250
BeitragVerfasst: 17. November 2015 20:30 
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Svidhurr hat geschrieben:
Leider wird das in Deutschland bei jeder Zulassungsstelle anders gehandhabt :roll:


Deshalb kauf ich nix was nochmal auf die Strasse soll ohne Papiere. Wenn irgendwiemöglich muss der alte BRD Brief vorhanden sein denn damit spar ich mir auch den Schwachfug §21. Die TS die ich gekauft hab, ohne Papiere, war von anfang an als Schlachtfahrzeug gedacht.


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 Betreff des Beitrags: Re: KFZ Brief MZ TS250
BeitragVerfasst: 5. Dezember 2015 11:33 
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Ich hatte vor Jahren das selbe Problem, keine Papiere und die Tante von der Zulassungsstelle wollte auch keine neuen ausstellen. Da könnte ja jeder kommen meinte sie. Also hatte ich ne Kawasaki GPZ als Spender. Glücklicherweise konnte ich die 14 Tage später gewinnbringend verklingeln :-)


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