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 Betreff des Beitrags: Wiederzulassung RT125/2 nach Ausserbetriebsetzung
BeitragVerfasst: 10. April 2016 19:10 
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Hallo Zweitaktfreunde,
ich habe vor eine RT wieder zuzulassen die sich seit über 20 Jahren in Familienbeseitz befindet und wollte bevor ich Hand anlege mal horchen, ob mir jemand sagen kann was ich bezüglich der Zulassung beachten muss.
Folgendes an Papierkram ist vorhanden:
Original DDR-Brieg(entwertet) und dazugehörige Abmeldebestätigung mit dem letzten Besitzer.

Das Fahrzeug wurde 1992 stillgelegt und ist danach in unseren Besitz übergegangen. Das Fahrzeug hat offenbar eine bewegte Historie bei Lufthansa und anschließend Interflug hinter sich. Der Rahmen wurde lt. Papieren gegen einen Ersatzrahmen getauscht. Da muss wohl mal was ernsteres vorgefallen sein.

sonntägliche Grüße
Chris


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 Betreff des Beitrags: Re: Wiederzulassung RT125/2 nach Ausserbetriebsetzung
BeitragVerfasst: 10. April 2016 19:19 
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Da du im Osten wohnst geht's erstmal zu Dekra. Da musst du eine Vollabnahme machen lassen und von dort mit dem Motorrad zu Zulassungstelle. Und vergiss nicht die originalen Papiere. Das Moped sollte funktionieren, ganz wichtig neue Reifen. Die ganze Prozedur habe ich gerade mit meiner Zündapp durch.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wiederzulassung RT125/2 nach Ausserbetriebsetzung
BeitragVerfasst: 10. April 2016 19:19 
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Na, zumindest hast du schon mal einen Nachweis über die RT :D

Das einfachste wird sein, du rufst mal die Zulassungsstelle an.
Die werden dir schon sagen was sie alles an Unterlagen haben möchten.
Das ist leider überall anders :roll:


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 Betreff des Beitrags: Re: Wiederzulassung RT125/2 nach Ausserbetriebsetzung
BeitragVerfasst: 10. April 2016 19:33 
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pass auf daß du die alten Papiere nicht abgenommen bekommst, die steigern den Wert deutlich.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wiederzulassung RT125/2 nach Ausserbetriebsetzung
BeitragVerfasst: 10. April 2016 19:37 
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Um die technischen Parameter mach ich mir im Moment keine Gedanken. Bis zur Abnahme muss noch viel gemacht werden... z.B. die Risse in den 50 Jahre alten Reifen schön mit Schuhcreme zuschmieren damit die wie neu aussehen :versteck: nee Quatsch :)
Geht mir ertsmal nur um den Papierkrieg. Vollabnahme ist mir schon klar. Was mich eigentlich interessiert ist ob es zulassungstechnisch noch Dinge zu beachten gibt an die ich grad nicht denke weil ich noch nie was neu zugelassen habe.
Ja Svidhurr das hatte ich befürchtet.
Gibts hier Berliner die das in jüngerer Vergangenheit schon mal gemacht haben und Auskunft geben können?


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 Betreff des Beitrags: Re: Wiederzulassung RT125/2 nach Ausserbetriebsetzung
BeitragVerfasst: 10. April 2016 20:33 
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Für die Zulassungstelle brauchste dann nur noch die Versicherungsnummer (eVB, elektronische Versicherungbestätigung) von einer Versicherung deiner Wahl.
Eventuell noch bei der Dekra ein Oldtimergutachten nach §23 machen lassen, falls du die RT mit H-Kennzeichen fahren willst (macht aber keinen Sinn geldtechnisch, Steuern zahlste eh keine und Versicherung ist eigentlich ein unerheblicher Jahresbeitrag). Macht die Dekra aber gleich mit der 21er mit wenn du das verlangst.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wiederzulassung RT125/2 nach Ausserbetriebsetzung
BeitragVerfasst: 11. April 2016 19:35 
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Danke Lutz. Dann sollte es ja theoretisch relativ einfach sein. H-Kennzeichen werde ich wohl nicht machen. Wird sich wohl nicht lohnen.


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