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 Betreff des Beitrags: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?
BeitragVerfasst: 20. Juni 2016 16:45 
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Hallo Leute,

nächste Woche soll es nun endlich soweit sein - meine Retaurierte TS 250/1 NVA soll die VOllabnahme bekommen.
Nun habe ich dazu eine Frage: Ich habe eine Kopie des Fahrzeugscheines, den Kaufvertrag (dieser ist 1991 von der Treuhand der DDR ausgestellt worden) und das Original Typenschild. Die Fahrgestellnummer ist auf dem Kaufvertrag vermerkt und stimmt mit der auf dem Typenschild überein. Allerdings sieht man auf dem Rahmen nicht mehr die Rahmennummer, diese ist wohl von der Pulverbeschichtung überdeckt worden.
Ist dies ein problem beim TÜV bei der Vollabnahme nach Paragraph 21? Wenn ja, was soll ich dann tun? Ich habe noch ein Bild mit dem Rahmen vor der Restauration, dort kann man die Rahmennummer deutlich sehen. Alternativ selber einschlagen?

Danke für eure Hilfe ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?
BeitragVerfasst: 20. Juni 2016 16:52 
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Ich denke schon.... :schlaumeier:


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 Betreff des Beitrags: Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?
BeitragVerfasst: 20. Juni 2016 16:53 
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Ich denke schon das es Probleme geben könnte / wird.
Leg die Nummer frei und versiegel sie anständig.


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 Betreff des Beitrags: Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?
BeitragVerfasst: 20. Juni 2016 16:55 
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Hallo,

bei mir hatte der Prüfer damals die Farbe runter gekratzt... :roll:
jetzt ist es übermalt und sieht an der STelle :stumm: aus


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 Betreff des Beitrags: Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?
BeitragVerfasst: 20. Juni 2016 17:54 
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Wohnort: Regensburg
Tobi93 hat geschrieben:
Alternativ selber einschlagen?



das ist keine Alternative, leg die originale Nummer frei und konsveriere mit Klarlack, alternativ sprich vorher mit dem Prüfer was genau du tun sollst. Meiner war sehr verständnisvoll und hat keine Probleme gemacht. Sonst könnte ja jeder irgendwo irgendwelche Nummern einschlagen. Wenn die Nummer nicht mehr richtig lesbar ist, kannst du sie in Anwesenheit des Prüfers nachschlagen, das wird dann aber auch in die Papiere eingetragen (bei meiner TS: "Original FZ Ident Nr schlecht lesbar, zus a lenkkopf rechts neu eingeschlag.")


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 Betreff des Beitrags: Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?
BeitragVerfasst: 20. Juni 2016 18:15 
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Alter: 32
Danke für eure Tipps ;)
Habe mir die Sache gerade nochmal genauer angeschaut, und habe festgestellt, dass man die Nummer bei ganz genauem hinschauen doch sehen kann, am besten mit einer Lampe. Nur auf den ersten BLick sieht es so aus als wäre die komplett überbeschichtet. Soll der Prüfer einfach seine Augen aufmachen ^^


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 Betreff des Beitrags: Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?
BeitragVerfasst: 20. Juni 2016 18:46 
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Wohnort: nahe Ueckermünde am Haff
Alter: 81
Bei mir hat der Abnehmende auch die Rahmennummer gesucht. und gefunden - mit Farbe bedeckt, aber noch lesbar. Ich hätte nicht gewusst, wo die war. Das Typenschild hatte ich ja besorgt - mit der Nummer aus dem Brief. :ja:


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 Betreff des Beitrags: Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?
BeitragVerfasst: 20. Juni 2016 21:45 
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Wohnort: 61231
Alter: 50
Pulverbeschichten ist manchmal zuviel des Guten...(nur meine persönliche Meinung).


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 Betreff des Beitrags: Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?
BeitragVerfasst: 20. Juni 2016 22:06 
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Beiträge: 6131
Wohnort: 35325 Mücke
nicht immer. Aber gute Beschichter ob Lack oder Pulver schützen die Rahmennummerso,
das diese klar und deutlich zu erkennen ist. Schließlich hat der Prüfer die Pflicht zu prüfen
ob die Papiere zu dem Fahrzeug passen.


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