Das MZ Forum für MZ Fahrer

Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 25 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 8. November 2016 13:03 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 585
Wohnort: Gardelegen
Alter: 46
Hallo zusammen,

ich hätte die Möglichkeit mir ein Wintermoped zu besorgen. Es handelt sich um eine Enduro, welche 1993 neu gekauft aber nie zugelassen wurde. Papiere gibt es natürlich keine mehr, aber eine FIN und einen Kaufvertrag.

Jetzt die Frage: kann ich das gute Stück überhaupt noch (erst)zulassen? Oder spricht da die Euro3 / Euro4 dagegen? Ein eigenes Abgasgutachten möchte ich natürlich nicht erstellen lassen.

Hiernach sollte eine unbekannte Emissionsklasse in den Papieren stehen.

Danke schonmal!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 8. November 2016 13:06 
Offline

Beiträge: 21020
Keine Chance, außer du hast die alten Papiere, mit der sie schon mal zugelassen war, verloren 8)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 8. November 2016 13:09 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 585
Wohnort: Gardelegen
Alter: 46
ETZChris hat geschrieben:
Keine Chance, außer du hast die alten Papiere, mit der sie schon mal zugelassen war, verloren 8)


Habe ich auch schon dran gedacht - aber müsste da nicht die FIN behördlich irgendwo schonmal aufgetaucht sein? Oder werden die Daten irgendwann gelöscht? Ich meine, damit ich weiß, wann ich sie verloren habe :floet:


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzlassung anmelden
BeitragVerfasst: 8. November 2016 13:10 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 749
Wohnort: 63110
Alter: 60
Soweit ich das beurteilen kann wird eine echte Neuzulassung schwer werden, aber ich würde erstmal eine allgemeine telefonische Anfrage an die Zulassungsstelle richten.
Es könnte die Zulassung funktionieren wenn das Datum der Neuzulassung letztendlich unklar ist, z.B. wenn keine Papiere vorhanden sind, dann musst du halt neue Papiere beantragen und es wird ein fiktives/passendes Neuzulassungsdatum eingetragen.

LG
Markus


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 8. November 2016 13:12 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 351
Wohnort: Hildesheim
Alter: 26
Die Daten werden m.W. beim KBA nach 7 Jahren gelöscht. Also falls die Papiere verloren sind, könnte man wohl mit Gutachten nach §21
das Motorrad wieder in den Verkehr bringen. Natürlich unerlaubter Weise (die Umwelt und so), also besser keine schlafenden Hunde beim Straßenverkehrsamt wecken...

Gerüchteweise sollen so auch ein paar untote Abwrackopfer zu neuem Leben gefunden haben...


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 8. November 2016 13:33 
Offline
Benutzeravatar

------ Titel -------
Treffen Edersee Organisator

Beiträge: 10293
Wohnort: Wald und Feld
Alter: 43
mzheinz hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:
Keine Chance, außer du hast die alten Papiere, mit der sie schon mal zugelassen war, verloren 8)


Habe ich auch schon dran gedacht - aber müsste da nicht die FIN behördlich irgendwo schonmal aufgetaucht sein? Oder werden die Daten irgendwann gelöscht? Ich meine, damit ich weiß, wann ich sie verloren habe :floet:


Geht in der Regel problemlos :angel:


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 8. November 2016 17:57 
Offline

Beiträge: 7876
Wohnort: Regensburg
ein Motorrad welches schon mal zugelassen war und bei welchem die Papiere verloren gegangen sind, kann man meist problemlos wieder zulassen. Ein Nachweis der ersten Zulassung wird meines Wissens nicht verlangt, die Daten werden nach 7 Jahren gelöscht. ist doch bei allen Oldtimern so, die ohne Papiere verkauft werden. Woher weißt Du überhaupt, daß die noch nie zugelassen war, wenn du keine Papiere hast? Zugelassen und wirklich gefahren sind ja 2 unterschiedliche Dinge.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 8. November 2016 18:01 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 1311
Wohnort: FRM (Freie Republik Münsterländchen)
einfach mal lügen!
Die Papiere sind natürlich verloren gegangen :schaf:


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 8. November 2016 19:34 
Offline

Beiträge: 3315
Wohnort: Thüringen
Alter: 56
Man lügt doch nicht ;) Man ist ganz fest der Meinung, dass die Papiere verlorengegangen sind, weil die Maschine ja schon mal auf der Straße unterwegs war. Aber Menschen könne sich auch irren, niemand ist perfekt.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 8. November 2016 19:55 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 179
Wohnort: 68xxx Mannheim, wo der Neckar in den Rhein mündet.
Alter: 66
Im Ausland mal zulassen, dann..............


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 8. November 2016 19:59 
Offline

Beiträge: 74
wichtig ist, dass man den Verlust selbst verantwortet - Hochwasser ist da ein gutes Alibi...
Wer irgendwann darlegt, das Fahrzeug ohne Pap. erworben zu haben, kann nicht später eidesstattlich versichern,selbige verloren zu haben! Also keine noch so unverfänglich Vorabfragen ans Amt!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 8. November 2016 20:02 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 585
Wohnort: Gardelegen
Alter: 46
Jau, erstmal danke für die Hinweise.

Der potenzielle Verkäufer hat mir die Infos über die Noch-Nie-Zulassung und die fehlenden Papiere gegeben.

Ich denke, mit nem sauberen Kaufvertrag und nem 21er Gutachten sollte das also gehen 8)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 9. November 2016 09:34 
Offline

Beiträge: 21020
Gut. Dann kann der Fred ja wieder gelöscht werden ;)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 9. November 2016 09:45 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 585
Wohnort: Gardelegen
Alter: 46
Wieso? Weil eine Frage beantwortet wurde ohne zerredet zu weden? :wink:


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 9. November 2016 10:12 
Offline

Beiträge: 21020
mzheinz hat geschrieben:
Wieso? Weil eine Frage beantwortet wurde ohne zerredet zu weden? :wink:


Weil es nicht ganz legal ist ;)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 9. November 2016 10:21 
Offline
† 21.11.2022
Benutzeravatar

Beiträge: 2893
Wohnort: Roßlau/Elbe
Alter: 52
schon komisch, noch nie zugelassen und schon mal im straßenverkehr bewegt worden? das beißt sich doch :shock:


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 9. November 2016 10:42 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

------ Titel -------
LaLu 2011
ES Philosoph

Beiträge: 34684
Wohnort: Strausberg, die grüne Stadt am See
Alter: 56
mzheinz hat geschrieben:
Ich denke, mit nem sauberen Kaufvertrag und nem 21er Gutachten sollte das also gehen 8)

:ja: Davon bin ich überzeugt.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 9. November 2016 10:44 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 585
Wohnort: Gardelegen
Alter: 46
voodoomaster hat geschrieben:
schon komisch, noch nie zugelassen und schon mal im straßenverkehr bewegt worden? das beißt sich doch :shock:


Nich ganz: laut Noch-Besitzer wurde das Motorrad nur im Wald / auf dem Feld bewegt. Ist zwar nicht üblich, dass man seinerzeit ~9000 Mark ausgegeben hat um nur mal so über den Feldweg zu heizen, ausschließen würde ich es aber nicht. War vielleicht noch billiger als ne Sportenduro aus der Zeit...

Ich kucke mir den Hobel erstmal an - vielleicht isses auch ne runtergerittene Leiche, die den Aufwand nicht lohnt.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 9. November 2016 12:07 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 3232
Wohnort: 19073
voodoomaster hat geschrieben:
schon komisch, noch nie zugelassen und schon mal im straßenverkehr bewegt worden? das beißt sich doch :shock:

Muss nicht. Es gibt ja verschiedene Wege, mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug legal am Straßenverkehr teilzunehmen. Ok, in irgend einer Weise sind sie es dann doch, aber es steht nichts in den Fahrzeugpapieren.
Und dann gibt es Fahrzeuge, die sammeln tausende an Kilometern, ohne regulär zugelassen zu sein.

Aber ich kenne es auch so - bei Fahrzeugen, bei denen die Erstinbetriebnahme nicht mehr nachvollzogen werden kann, wird einfach das Baujahr herangezogen. 1.1. oder 1.7.
Dass es da Voraussetzung sein soll, dass ich selbst die Papiere verloren habe, ist mir neu.

Ich würde es so machen:
- Anfrage ans KBA
- mit Unbedenklichkeitsbescheinigung und Typenblatt zur HU
- mit KBA-Anfrage, UBB, Typenblatt und HU sowie Kaufvertrag zur Zulassungsstelle.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 9. November 2016 14:23 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 4385
Wohnort: Würzburg
Alter: 45
Natürlich ist es keine Voraussetzung, dass Du selbst die Papiere verloren hast.

Aber wenn Du eine Versicherung an Eides statt abgibst, dass die Papiere verloren gegangen sind, sie später aber auftauchen, dann hast Du möglicherweise nicht nur Probleme, Dein Eigentum nachzuweisen, sondern bekommst auch noch Ärger wegen Meineids. (Ob da wirklich jemand eine Anzeige erstattet oder Anklage erhoben wird, weiß ich nicht.)

Wenn in Deinem Fall sicher ist, dass es keine Papiere gab und gibt, dann spricht nichts dagegen.

(Ich habe bei meiner Versicherung an Eides statt darauf bestanden, dass der Standardtext abgewandelt wird. Am Ende hieß es dann "Ich versichere, dass nach meinem Kenntnisstand keine Papiere mehr existieren." Das entsprach der Wahrheit und kann mir auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Die Sachbearbeiterin war damit einverstanden.)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 9. November 2016 16:47 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 3027
Wohnort: 99846 Seebach
Alter: 57
Den Kaufvertrag den kannst du getrost in die Tonne hauen. Das Einzigste, was etwas bringt, ist eine eidesstattliche Versicherung, vom Vorbesitzer. Oder du unterschreibst die EV selber. Ich hab das schon 3 mal durch.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 9. November 2016 16:59 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 4948
Wohnort: im Altenburger Land
Alter: 53
Kai2014 hat geschrieben:
Den Kaufvertrag den kannst du getrost in die Tonne hauen. Das Einzigste, was etwas bringt, ist eine eidesstattliche Versicherung, vom Vorbesitzer. Oder du unterschreibst die EV selber. Ich hab das schon 3 mal durch.


Selbst diese Erklärung brauchst du normalerweise nicht :wink:

Die Nummer muss sauber sein.
Dann die Abnahme (ca. 70 €) und du bekommst da alle Papiere Neu,
die du zur Anmeldung brauchst :wink:

Auf der Zulassung wir dir die MZ dann wieder zugelassen.

Jedenfalls wird das so in Altenburg gehandhabt :ja:


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 9. November 2016 17:06 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 3027
Wohnort: 99846 Seebach
Alter: 57
Bei uns schon, ohne geht gar nichts. :wall:


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 9. November 2016 17:28 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 2043
Wohnort: Oboom
Also kurz zusammengefasst:
1. wecke keine schlafenden Hunde
2. erwähne nie, dass das Mopped noch nie zugelassen war
3. frag auf deiner Zulassungsstelle nach, was zur Wiederzulassung nach Verlust der Papiere benötigt wird

Was dann hier zum 384sten mal geklärt wäre.

Nachtrag: Das Einzige was halbwegs einheitlich sein sollte -Ausnahmen bestätigen die Regel- ist die Festlegung des Erstzulassungsdatums auf den 01.07. des Baujahres. Das ist seit 1962!!! so geregelt und gilt noch immer. :mrgreen:


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden
BeitragVerfasst: 9. November 2016 18:21 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 3232
Wohnort: 19073
Kai2014 hat geschrieben:
Das Einzigste, was etwas bringt, ...
Ich hab das schon 3 mal durch.

Was wohl noch nicht durch ist, ist die Erkenntnis dass es keine Steigerung einer Einmaligkeit gibt... :biggrin: scnr

CJ hat geschrieben:
Was dann hier zum 384sten mal geklärt wäre.

Das ist ja quasi noch nichts.
Das Forum hat 16312 Mitglieder. Da geht noch was, bis alles von jedem gesagt wurde...
:lach:


Nach oben
 Profil  
 
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 25 Beiträge ] 

Powered by phpBB © 2010 phpBB Group
Template by kutt