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mzheinz
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Betreff des Beitrags: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 8. November 2016 13:03 |
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Beiträge: 585 Wohnort: Gardelegen Alter: 46
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Hallo zusammen, ich hätte die Möglichkeit mir ein Wintermoped zu besorgen. Es handelt sich um eine Enduro, welche 1993 neu gekauft aber nie zugelassen wurde. Papiere gibt es natürlich keine mehr, aber eine FIN und einen Kaufvertrag. Jetzt die Frage: kann ich das gute Stück überhaupt noch (erst)zulassen? Oder spricht da die Euro3 / Euro4 dagegen? Ein eigenes Abgasgutachten möchte ich natürlich nicht erstellen lassen. Hiernach sollte eine unbekannte Emissionsklasse in den Papieren stehen. Danke schonmal!
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ETZChris
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 8. November 2016 13:06 |
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Beiträge: 21020
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Keine Chance, außer du hast die alten Papiere, mit der sie schon mal zugelassen war, verloren 
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mzheinz
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 8. November 2016 13:09 |
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Beiträge: 585 Wohnort: Gardelegen Alter: 46
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ETZChris hat geschrieben: Keine Chance, außer du hast die alten Papiere, mit der sie schon mal zugelassen war, verloren  Habe ich auch schon dran gedacht - aber müsste da nicht die FIN behördlich irgendwo schonmal aufgetaucht sein? Oder werden die Daten irgendwann gelöscht? Ich meine, damit ich weiß, wann ich sie verloren habe 
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guzzimk
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzlassung anmelden Verfasst: 8. November 2016 13:10 |
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Beiträge: 749 Wohnort: 63110 Alter: 60
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Soweit ich das beurteilen kann wird eine echte Neuzulassung schwer werden, aber ich würde erstmal eine allgemeine telefonische Anfrage an die Zulassungsstelle richten. Es könnte die Zulassung funktionieren wenn das Datum der Neuzulassung letztendlich unklar ist, z.B. wenn keine Papiere vorhanden sind, dann musst du halt neue Papiere beantragen und es wird ein fiktives/passendes Neuzulassungsdatum eingetragen.
LG Markus
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TPM
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 8. November 2016 13:12 |
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Beiträge: 351 Wohnort: Hildesheim Alter: 26
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Die Daten werden m.W. beim KBA nach 7 Jahren gelöscht. Also falls die Papiere verloren sind, könnte man wohl mit Gutachten nach §21 das Motorrad wieder in den Verkehr bringen. Natürlich unerlaubter Weise (die Umwelt und so), also besser keine schlafenden Hunde beim Straßenverkehrsamt wecken...
Gerüchteweise sollen so auch ein paar untote Abwrackopfer zu neuem Leben gefunden haben...
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TS-Jens
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 8. November 2016 13:33 |
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------ Titel ------- Treffen Edersee Organisator
Beiträge: 10293 Wohnort: Wald und Feld Alter: 43
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mzheinz hat geschrieben: ETZChris hat geschrieben: Keine Chance, außer du hast die alten Papiere, mit der sie schon mal zugelassen war, verloren  Habe ich auch schon dran gedacht - aber müsste da nicht die FIN behördlich irgendwo schonmal aufgetaucht sein? Oder werden die Daten irgendwann gelöscht? Ich meine, damit ich weiß, wann ich sie verloren habe  Geht in der Regel problemlos 
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ea2873
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 8. November 2016 17:57 |
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Beiträge: 7876 Wohnort: Regensburg
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ein Motorrad welches schon mal zugelassen war und bei welchem die Papiere verloren gegangen sind, kann man meist problemlos wieder zulassen. Ein Nachweis der ersten Zulassung wird meines Wissens nicht verlangt, die Daten werden nach 7 Jahren gelöscht. ist doch bei allen Oldtimern so, die ohne Papiere verkauft werden. Woher weißt Du überhaupt, daß die noch nie zugelassen war, wenn du keine Papiere hast? Zugelassen und wirklich gefahren sind ja 2 unterschiedliche Dinge.
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muenstermann
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 8. November 2016 18:01 |
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Beiträge: 1311 Wohnort: FRM (Freie Republik Münsterländchen)
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einfach mal lügen! Die Papiere sind natürlich verloren gegangen 
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rausgucker
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 8. November 2016 19:34 |
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Beiträge: 3315 Wohnort: Thüringen Alter: 56
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Man lügt doch nicht  Man ist ganz fest der Meinung, dass die Papiere verlorengegangen sind, weil die Maschine ja schon mal auf der Straße unterwegs war. Aber Menschen könne sich auch irren, niemand ist perfekt.
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Morris Mouse
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 8. November 2016 19:55 |
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Beiträge: 179 Wohnort: 68xxx Mannheim, wo der Neckar in den Rhein mündet. Alter: 66
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Im Ausland mal zulassen, dann..............
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uwebe
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 8. November 2016 19:59 |
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Beiträge: 74
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wichtig ist, dass man den Verlust selbst verantwortet - Hochwasser ist da ein gutes Alibi... Wer irgendwann darlegt, das Fahrzeug ohne Pap. erworben zu haben, kann nicht später eidesstattlich versichern,selbige verloren zu haben! Also keine noch so unverfänglich Vorabfragen ans Amt!
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mzheinz
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 8. November 2016 20:02 |
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Beiträge: 585 Wohnort: Gardelegen Alter: 46
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Jau, erstmal danke für die Hinweise. Der potenzielle Verkäufer hat mir die Infos über die Noch-Nie-Zulassung und die fehlenden Papiere gegeben. Ich denke, mit nem sauberen Kaufvertrag und nem 21er Gutachten sollte das also gehen 
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ETZChris
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 9. November 2016 09:34 |
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Beiträge: 21020
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Gut. Dann kann der Fred ja wieder gelöscht werden 
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mzheinz
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 9. November 2016 09:45 |
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Beiträge: 585 Wohnort: Gardelegen Alter: 46
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Wieso? Weil eine Frage beantwortet wurde ohne zerredet zu weden? 
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ETZChris
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 9. November 2016 10:12 |
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Beiträge: 21020
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mzheinz hat geschrieben: Wieso? Weil eine Frage beantwortet wurde ohne zerredet zu weden?  Weil es nicht ganz legal ist 
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voodoomaster
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 9. November 2016 10:21 |
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† 21.11.2022 |
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Beiträge: 2893 Wohnort: Roßlau/Elbe Alter: 52
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schon komisch, noch nie zugelassen und schon mal im straßenverkehr bewegt worden? das beißt sich doch 
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Lorchen
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 9. November 2016 10:42 |
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Moderator |
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------ Titel ------- LaLu 2011 ES Philosoph
Beiträge: 34684 Wohnort: Strausberg, die grüne Stadt am See Alter: 56
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mzheinz hat geschrieben: Ich denke, mit nem sauberen Kaufvertrag und nem 21er Gutachten sollte das also gehen   Davon bin ich überzeugt.
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mzheinz
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 9. November 2016 10:44 |
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Beiträge: 585 Wohnort: Gardelegen Alter: 46
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voodoomaster hat geschrieben: schon komisch, noch nie zugelassen und schon mal im straßenverkehr bewegt worden? das beißt sich doch  Nich ganz: laut Noch-Besitzer wurde das Motorrad nur im Wald / auf dem Feld bewegt. Ist zwar nicht üblich, dass man seinerzeit ~9000 Mark ausgegeben hat um nur mal so über den Feldweg zu heizen, ausschließen würde ich es aber nicht. War vielleicht noch billiger als ne Sportenduro aus der Zeit... Ich kucke mir den Hobel erstmal an - vielleicht isses auch ne runtergerittene Leiche, die den Aufwand nicht lohnt.
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Enz-Zett
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 9. November 2016 12:07 |
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Beiträge: 3232 Wohnort: 19073
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voodoomaster hat geschrieben: schon komisch, noch nie zugelassen und schon mal im straßenverkehr bewegt worden? das beißt sich doch  Muss nicht. Es gibt ja verschiedene Wege, mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug legal am Straßenverkehr teilzunehmen. Ok, in irgend einer Weise sind sie es dann doch, aber es steht nichts in den Fahrzeugpapieren. Und dann gibt es Fahrzeuge, die sammeln tausende an Kilometern, ohne regulär zugelassen zu sein. Aber ich kenne es auch so - bei Fahrzeugen, bei denen die Erstinbetriebnahme nicht mehr nachvollzogen werden kann, wird einfach das Baujahr herangezogen. 1.1. oder 1.7. Dass es da Voraussetzung sein soll, dass ich selbst die Papiere verloren habe, ist mir neu. Ich würde es so machen: - Anfrage ans KBA - mit Unbedenklichkeitsbescheinigung und Typenblatt zur HU - mit KBA-Anfrage, UBB, Typenblatt und HU sowie Kaufvertrag zur Zulassungsstelle.
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Ysengrin
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 9. November 2016 14:23 |
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Beiträge: 4385 Wohnort: Würzburg Alter: 45
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Natürlich ist es keine Voraussetzung, dass Du selbst die Papiere verloren hast.
Aber wenn Du eine Versicherung an Eides statt abgibst, dass die Papiere verloren gegangen sind, sie später aber auftauchen, dann hast Du möglicherweise nicht nur Probleme, Dein Eigentum nachzuweisen, sondern bekommst auch noch Ärger wegen Meineids. (Ob da wirklich jemand eine Anzeige erstattet oder Anklage erhoben wird, weiß ich nicht.)
Wenn in Deinem Fall sicher ist, dass es keine Papiere gab und gibt, dann spricht nichts dagegen.
(Ich habe bei meiner Versicherung an Eides statt darauf bestanden, dass der Standardtext abgewandelt wird. Am Ende hieß es dann "Ich versichere, dass nach meinem Kenntnisstand keine Papiere mehr existieren." Das entsprach der Wahrheit und kann mir auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Die Sachbearbeiterin war damit einverstanden.)
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Kai2014
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 9. November 2016 16:47 |
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Beiträge: 3027 Wohnort: 99846 Seebach Alter: 57
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Den Kaufvertrag den kannst du getrost in die Tonne hauen. Das Einzigste, was etwas bringt, ist eine eidesstattliche Versicherung, vom Vorbesitzer. Oder du unterschreibst die EV selber. Ich hab das schon 3 mal durch.
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Svidhurr
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 9. November 2016 16:59 |
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Beiträge: 4948 Wohnort: im Altenburger Land Alter: 53
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Kai2014 hat geschrieben: Den Kaufvertrag den kannst du getrost in die Tonne hauen. Das Einzigste, was etwas bringt, ist eine eidesstattliche Versicherung, vom Vorbesitzer. Oder du unterschreibst die EV selber. Ich hab das schon 3 mal durch. Selbst diese Erklärung brauchst du normalerweise nicht Die Nummer muss sauber sein. Dann die Abnahme (ca. 70 €) und du bekommst da alle Papiere Neu, die du zur Anmeldung brauchst Auf der Zulassung wir dir die MZ dann wieder zugelassen. Jedenfalls wird das so in Altenburg gehandhabt 
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Kai2014
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 9. November 2016 17:06 |
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Beiträge: 3027 Wohnort: 99846 Seebach Alter: 57
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Bei uns schon, ohne geht gar nichts. 
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 9. November 2016 17:28 |
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Beiträge: 2043 Wohnort: Oboom
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Also kurz zusammengefasst: 1. wecke keine schlafenden Hunde 2. erwähne nie, dass das Mopped noch nie zugelassen war 3. frag auf deiner Zulassungsstelle nach, was zur Wiederzulassung nach Verlust der Papiere benötigt wird Was dann hier zum 384sten mal geklärt wäre. Nachtrag: Das Einzige was halbwegs einheitlich sein sollte -Ausnahmen bestätigen die Regel- ist die Festlegung des Erstzulassungsdatums auf den 01.07. des Baujahres. Das ist seit 1962!!! so geregelt und gilt noch immer. 
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Enz-Zett
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Betreff des Beitrags: Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden Verfasst: 9. November 2016 18:21 |
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Beiträge: 3232 Wohnort: 19073
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Kai2014 hat geschrieben: Das Einzigste, was etwas bringt, ... Ich hab das schon 3 mal durch. Was wohl noch nicht durch ist, ist die Erkenntnis dass es keine Steigerung einer Einmaligkeit gibt...  scnr CJ hat geschrieben: Was dann hier zum 384sten mal geklärt wäre. Das ist ja quasi noch nichts. Das Forum hat 16312 Mitglieder. Da geht noch was, bis alles von jedem gesagt wurde... 
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