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 Betreff des Beitrags: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 10:25 
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So, wie einige von Euch ja mitbekommen haben wird der Stall wieder voller und ein "Held" (Ercole=Hercules) zieht ein.

Und um die Forengemeinde mild zu stimmen die erste Opfergabe in Form von Bildern, sonst geht ja hier nix.... :mrgreen:

Nun gibt es aber verschiedene Möglichkeiten so einen Eimer zu zulassen - LKW, Dreirad, Offener PKW, Trike, Dreirädriges Kfz . Vor und Nachteile? Beim LKW besteht keine Helmpflicht, sowohl bei LKW als auch dreirädriges KFZ braucht man keine Motorradfahrerlaubnis.
Zur Zeit ist das Ding aber als LKW zugelassen. Ich bin eigentlich der Meinung - nicht gut weil Steuer und Versicherung damit deutlich zu teuer. Kann ich das einfach so ändern lassen durch einen Dekra Onkel? Papiere hätte ich dann sicher da, auch Briefkopien mit anderen Eintragungen. Oder ist das mal wieder eine riesen Bürokratieaktion und ich sollte alles lassen wie es ist?
Vor-/Nachteile, Verfahrensweisen?

Übrigens - ich frag mich die ganze Zeit wie ich da einen Tacho nachrüsten soll, ohne am Rad vorn ein Loch zu bohren für einen Sensor (oder zu kleben - was auch nicht besser ist und vor allem nicht so halten dürfte) - vom "losen Zubehör" für "Diebstahlschutz" mal ganz zu schweigen....


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 10:40 
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Du hast doch genug Ladefläche um loses Zubehör wie Diebstahlsicherungen zu befördern.

:biggrin:

Bei LKW-Zulassung fällt mir spontan das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ein, mußt Du aber nachlesen ob das zutrifft. Ich denke eher nicht.
Cooles Teil!


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 10:42 
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Zum Tacho: Kleben hält, ich hab Knetepoxi genommen. Räder hast Du ja genug, und man kanns auch gut unsichtbar anbringen.

Gruß
Hans


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 10:44 
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Andreas hat geschrieben:
Bei LKW-Zulassung fällt mir spontan das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ein, mußt Du aber nachlesen ob das zutrifft. Ich denke eher nicht.
Cooles Teil!

Ein LKW darf am Sonntag fahren, nur halt nicht mit Anhänger.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 10:45 
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Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist für LKW über 7,5 t.
Ich könnte mich irren, aber ich glaub nicht, daß dieses Gerät über 0,5t Zuladung hat.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 10:46 
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hiha hat geschrieben:
Zum Tacho: Kleben hält, ich hab Knetepoxi genommen. Räder hast Du ja genug, und man kanns auch gut unsichtbar anbringen.

Gruß
Hans

...als Magnet empfehle ich Neodym-Magnete, sind in Festplatten aus alten PCs verbaut...da ist man etwas flexibler, was den Abstand zum Sensor angeht...


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 10:47 
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Starfahrer hat geschrieben:
Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist für LKW über 7,5 t.
Ich könnte mich irren, aber ich glaub nicht, daß dieses Gerät über 0,5t Zuladung hat.


Du irrst gewaltig.... :tongue: Zuladung 1550kg, Eigengewicht 840kg..... :ja: Das ist ein 2,5 Tonner....


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 10:59 
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flotter 3er hat geschrieben:
Starfahrer hat geschrieben:
Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist für LKW über 7,5 t.
Ich könnte mich irren, aber ich glaub nicht, daß dieses Gerät über 0,5t Zuladung hat.


Du irrst gewaltig.... :tongue: Zuladung 1550kg, Eigengewicht 840kg..... :ja: Das ist ein 2,5 Tonner....



Das passt, LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger über 3,5 Tonnen. Sonst völlig egal und wenn du Privat unterwegs bist auch.

Aktuell und gestern von der BG Augsburg bekommen. Weil ich da ja auch immer wieder mal Probleme habe.
http://www.regierung.schwaben.bayern.de ... triebe.pdf


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 11:06 
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Sandmann hat geschrieben:
Aktuell und gestern von der BG Augsburg bekommen. Weil ich da ja auch immer wieder mal Probleme habe.
http://www.regierung.schwaben.bayern.de ... triebe.pdf


"Regierung von Schwaben"? Ich brech zusammen..... :rofl: Ich hatte ja schon lange den Verdacht das mein Freund Achim Ausländer ist, ich verstehe den manchmal so schlecht wenn er redet.... :lach:


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 11:07 
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UUiii. so kann man sich irren. Das will ich auch haben!Wo gibt es so eine Höllenmaschine zu kaufen?
Wie alt ist das denn?


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 11:21 
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g-spann hat geschrieben:
...als Magnet empfehle ich Neodym-Magnete, sind in Festplatten aus alten PCs verbaut...da ist man etwas flexibler, was den Abstand zum Sensor angeht...


Aber gut einkleistern, denn die sind absolut nicht korrosionsfest. Sie zerfallen von selber, wenn Luftfeuchtigkeit drankommt.

Gruß
Hans


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 11:25 
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flotter 3er hat geschrieben:
Zur Zeit ist das Ding aber als LKW zugelassen. Ich bin eigentlich der Meinung - nicht gut weil Steuer und Versicherung damit deutlich zu teuer.


136€ Steuer und dazu dann eine günstige Oldtimerversicherung, das könnte doch gehen.
Alternativ ablasten, irgendwie noch 350kg Nutzlast, dann wären es nur noch 67€ Steuern.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 11:31 
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Wie willst Du dieses Dreirad denn hinstellen? :)

Sieht sehr schick aus, Frank :D

/Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 11:48 
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Die Schaltkulisse! :shock: Ist der Schaltknüppel für beidhändige Bedienung?


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 11:50 
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...tja Frank, als Therapeut hast du ja nun schon oft genug versagt...aber der Krankheitsverlauf bei dir selbst macht mir Sorgen...willst du drüber reden?
Ich denke auf der Ladefläche könnte ein Gespann gut aussehen... :mrgreen: ...
Lässt sich an der Hinterachse nirgends ein Tachoantrieb unterbringen? :oops:

... über den Platz würde ich mir bei Frank keine Sorgen machen...notfalls wird der "Zeltplatz" überdacht.... :lach:


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 12:07 
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Sandmann hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
Starfahrer hat geschrieben:
Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist für LKW über 7,5 t.
Ich könnte mich irren, aber ich glaub nicht, daß dieses Gerät über 0,5t Zuladung hat.


Du irrst gewaltig.... :tongue: Zuladung 1550kg, Eigengewicht 840kg..... :ja: Das ist ein 2,5 Tonner....



Das passt, LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger über 3,5 Tonnen. Sonst völlig egal und wenn du Privat unterwegs bist auch.

Aktuell und gestern von der BG Augsburg bekommen. Weil ich da ja auch immer wieder mal Probleme habe.
http://www.regierung.schwaben.bayern.de ... triebe.pdf



Stimmt nicht so.
LKW über 7,5 Tonnen und LKW mit Anhänger (also ohne Tonnenangabe) unterliegen dem Sonntagsfahrverbot.

Also z.B. auch der SUV der als LKW zugelassen ist und einen Pferdeanhänger am Sonntag zieht...

Handwerkerregelung gilt nur im Umkreis von 100 km und eben nur für entsprechende Firmen mit entsprechender Ladung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 13:17 
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Ist ja ein waaaahnsinns Teil. :lach:

Behalte die Lkw-Zulassung, das sollte es Dir Wert sein!
Einfach schon der Gaudi wegen den Fakt mal an passender Stelle anzubringen (das glaubt ja keiner, schon gar nicht ein Gesetzeshüter)

Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen gibt es dafür nicht wirklich, wenn Du da nicht noch was dran hängen möchtest. (hat der überhaupt eine Hängerkupplung?)
Mein Barkas (ist ja auch ein Zweieinhalb-Tonner) hat ebenfalls eine Lkw-Zulassung und ist steuerlich deswegen billiger.
Versicherung ist dann Verhandlungssache.

Wenn es ganz dumm läuft stellt nur ein Bürokrat beim Finanzamt die Lkw-Einstufung in Frage weil a) Fahrerhaus nicht mit Trennwand vom Laderaum abgegrenzt und b) Rundum-Sicht im Laderaum.
Mein Steuerbeamter hat das damals kritisiert, aber nach meiner Zusicherung, das Fahrzeug ausschliesslich privat und nicht gewerblich zu nutzen, ein Auge zugedrückt.

Viel Spaß damit
Manfred


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 13:22 
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smokiebrandy hat geschrieben:
...tja Frank, als Therapeut hast du ja nun schon oft genug versagt...aber der Krankheitsverlauf bei dir selbst macht mir Sorgen...willst du drüber reden?
Ich denke auf der Ladefläche könnte ein Gespann gut aussehen... :mrgreen: ...
Lässt sich an der Hinterachse nirgends ein Tachoantrieb unterbringen? :oops:

... über den Platz würde ich mir bei Frank keine Sorgen machen...notfalls wird der "Zeltplatz" überdacht.... :lach:


Hinterachse.... :twisted: Leider noch nicht gut zu sehen... Dafür wüsste ich aber wie ich dein Gespann ohne fremde Hilfe abladen kann... :twisted:

Dateianhang:
9.jpg


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 13:26 
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Guesi hat geschrieben:
Sandmann hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
Starfahrer hat geschrieben:
Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist für LKW über 7,5 t.
Ich könnte mich irren, aber ich glaub nicht, daß dieses Gerät über 0,5t Zuladung hat.


Du irrst gewaltig.... :tongue: Zuladung 1550kg, Eigengewicht 840kg..... :ja: Das ist ein 2,5 Tonner....



Das passt, LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger über 3,5 Tonnen. Sonst völlig egal und wenn du Privat unterwegs bist auch.

Aktuell und gestern von der BG Augsburg bekommen. Weil ich da ja auch immer wieder mal Probleme habe.
http://www.regierung.schwaben.bayern.de ... triebe.pdf



Stimmt nicht so.
LKW über 7,5 Tonnen und LKW mit Anhänger (also ohne Tonnenangabe) unterliegen dem Sonntagsfahrverbot.

Also z.B. auch der SUV der als LKW zugelassen ist und einen Pferdeanhänger am Sonntag zieht...

Handwerkerregelung gilt nur im Umkreis von 100 km und eben nur für entsprechende Firmen mit entsprechender Ladung.


Stimmt so nicht ganz.
Und damit es richtig kompliziert wird, haben einige Bundesländer wie z.B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Baden-Württemberg darüber hinaus eigene Ausnahmen gegenüber ihren zuständigen Behörden erlassen. Dort heißt es dann zum Beispiel, dass Wohnwagenanhänger und sonstige Anhänger, die zu Sportzwecken oder Freizeitzwecken hinter einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden, nicht unter das Sonntagsfahrverbot fallen.

Praktisch bedeutet das, dass das Sonntagsfahrverbot zwar über die StVO bundesweit gilt, es aber in mehreren Bundesländern generell erlassene Ausnahmen gibt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 13:31 
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warum ist die Guzzi Ercole nicht unter Moto Guzzi eingefügt? :wink:

http://www.guzzi-ercole.de/

Sicher wurden Zulassungsfragen auch schon hier abgefragt:

http://guzzi-ercole.forenking.com/

Gruß
Holger


Zuletzt geändert von holger999 am 21. Februar 2017 13:33, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 13:32 
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holger999 hat geschrieben:
warum ist die Guzzi Ercole nicht unter Moto Guzzi eingefügt? :wink:

http://www.guzzi-ercole.de/

Gruß
Holger


Wieso, da bin ich doch - sogar als "flotter 3er"..... :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 13:35 
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Guesi hat geschrieben:
Also z.B. auch der SUV der als LKW zugelassen ist und einen Pferdeanhänger am Sonntag zieht...


das stimmt auch wieder nur halb!
Der Pferdehänger, darf wenn der auschließliche Zweck des Hängers dem Transport von Sportpferden dient, auch hinter nem LKW SUV mitgeführt werden und unterliegt nicht dem Sontagsfahrverbot.
Da darf dann aber schon nicht mehr der Kasten mit dem Feierabendbier mit eingeladen werden.
Gleiches gilt für Bootsanhänger ect.

aus Daubner Verkehrrecht

In der Verkehrsministerkonferenz am 9. und 10. Oktober 2007 in Merseburg wurde unter Punkt 7.1 vereinbart, dass es erlaubt sein soll Wohnwagenanhänger und sonstige Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mitzuführen.

Bisher haben sich noch nicht alle Länder dieser Praxis angeschlossen und verlangen immer noch eine Ausnahmegenehmigung (§ 46 (1) Nr.7, § 47 (1) Nr. 6 StVO).
Nach Angaben des ADAC haben folgenden Bundesländern zugestimmt:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.

Siehe auch Mitteilung der Juristischen Zentrale des ADAC vom 28.05.2014.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 13:35 
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...na..da warst Du doch ein wenig schneller :wink: 21.2. 11:02 :ja:
habe Deine Frage gerade gelesen...

Aber...
Hier http://guzzi-ercole.forenking.com/f5-download.html gibt es doch auch schon Briefkopien...

ercole dreirad-lkw
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Viel Erfolg
Gruß
Holger


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 13:46 
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brauchst Du unbedingt einen Tacho? Es gibt doch genügend Smartphone-Apps, die die Geschwindigkeit per GPS schätzen. So ein Ding mit einer Halterung an den Lenker, ginge das nicht auch? Wenn Du nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs bist, kannst Du das Teil dann auch abbauen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 13:53 
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kt1040 hat geschrieben:
brauchst Du unbedingt einen Tacho? Es gibt doch genügend Smartphone-Apps, die die Geschwindigkeit per GPS schätzen. So ein Ding mit einer Halterung an den Lenker, ginge das nicht auch? Wenn Du nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs bist, kannst Du das Teil dann auch abbauen.


Ich brauche den nicht, aber mein Tüver steht drauf, der will immer einen aktuellen Kilometerstand.... Und - isch abe kein Smartfone.... :tongue:


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 13:57 
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holger999 hat geschrieben:
...na..da warst Du doch ein wenig schneller :wink: 21.2. 11:02 :ja:
habe Deine Frage gerade gelesen...

Aber...
Hier http://guzzi-ercole.forenking.com/f5-download.html gibt es doch auch schon Briefkopien...

ercole dreirad-lkw
KFZ Brief Dreirädriger Kraftfahrzeug
KFZ-Brief LKW

Viel Erfolg
Gruß
Holger


Weiß ich. LKW habe ich ja selber, mir ging es um Alternativen - pro/contra. Und bei 130 Mitgliedern dauert es auch ein wenig bis eine Antwort kommt. In meinem Vorstellungsfr4ed habe ich jetzt eine Antwort. Nach nicht einmal knapp 2 Jahren.... :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 14:23 
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Was zum Geier ist denn das für ein Gefährt? Ich werd bekloppt :lupe: :scherzkeks:
Das Teil sieht aus wie aus einem großem Stück Stahl gestanzt. :biggthumpup:


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 17:23 
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flotter 3er hat geschrieben:
kt1040 hat geschrieben:
brauchst Du unbedingt einen Tacho? Es gibt doch genügend Smartphone-Apps, die die Geschwindigkeit per GPS schätzen. So ein Ding mit einer Halterung an den Lenker, ginge das nicht auch? Wenn Du nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs bist, kannst Du das Teil dann auch abbauen.

Ich brauche den nicht, aber mein Tüver steht drauf, der will immer einen aktuellen Kilometerstand.... Und - isch abe kein Smartfone.... :tongue:

Ob sich da ein Prüfer drauf einläßt? Was ist in Tunneln z.B.? Ne ECE-Regelung gibt`s da auch noch (R39). Ich weiß nicht...würd mich aber mal interessieren.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 17:27 
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Ein Fahrradtachometer mit Beleuchtung wäre ein Gedanke von mir. Müsste dann aber vom TÜV auch abgenickt und eingetragen werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 17:36 
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Einfach das was am billigsten ist, man muss ja nicht mehr Steuern zahlen wie nötig. Möglich das auch je nach Zulassung die Versicherung unterschiedlich teuer ist. Ist einfach ein Rechenexempe.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 21:07 
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also so was wie Tacho wird Frank schon anbauen. Aber ........brauchen für die Geschwindigkeit wird er diesen
nicht dringend. Als Wegstreckenzähler ist OK. Ja ich kenne diese Fahrzeuge von verschiedenen Treffen. Angekommen
sind diese na so........ Einmal wurde eine Ercole von einer Suzuki 500 GS die letzten Meter bis zum Gipfel
in Feldatal Windhausen gezogen weil die Puste nicht mehr reichte.

Die kamen aus der Gegend von Mainz und waren schon 12 Stunden unterwegs. Vielleicht irre ich mich. Das
Ding muss mit Zwischengas geschaltet werden ?? Stoßstangenmotor mit den längsten Stößelstangen und einem
Drum von Schwungscheibe.

Ist aber ein oberaffengeiles Gerät.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 21:32 
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Egon Damm hat geschrieben:
also so was wie Tacho wird Frank schon anbauen. Aber ........brauchen für die Geschwindigkeit wird er diesen nicht dringend. Als Wegstreckenzähler ist OK.


Natürlich nicht. Frank hat eine hochsensible Gesichtshaut und kann die Geschwindigkeit in der 20er oder 30er Zone anhand der Aufprallwucht der Mücken und Fliegen exakt und genau auf den km/h bestimmen. Er sucht quasi nur noch nach einem willigen a.a.S., der ihm das so einträgt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 21:46 
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flotter 3er hat geschrieben:
...Übrigens - ich frag mich die ganze Zeit wie ich da einen Tacho nachrüsten soll, ohne am Rad vorn ein Loch zu bohren für einen Sensor (oder zu kleben - was auch nicht besser ist und vor allem nicht so halten dürfte) - vom "losen Zubehör" für "Diebstahlschutz" mal ganz zu schweigen....

Magnetankleben geht auch mit 2-Komponentenkleber (z. B. UHU Plus schnellfest); hält an meiner Guzzi schon zehn Jahre und die dürfte etwas schneller sein als dein Ercole.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 21:48 
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die hat den Motor der Guzzi Falcone...ein Langläufer und Langhuber...unverwüstlich...die Policia fuhr immer gerne Falcone.

Gruß
Holger


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 21:48 
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ich brech ab...........

-- Hinzugefügt: 21. Feb 2017 21:50 --

Andreas hat geschrieben:
Egon Damm hat geschrieben:
also so was wie Tacho wird Frank schon anbauen. Aber ........brauchen für die Geschwindigkeit wird er diesen nicht dringend. Als Wegstreckenzähler ist OK.


Natürlich nicht. Frank hat eine hochsensible Gesichtshaut und kann die Geschwindigkeit in der 20er oder 30er Zone anhand der Aufprallwucht der Mücken und Fliegen exakt und genau auf den km/h bestimmen. Er sucht quasi nur noch nach einem willigen a.a.S., der ihm das so einträgt.


ich brech ab ............

-- Hinzugefügt: 21. Feb 2017 22:01 --

holger999 hat geschrieben:
die hat den Motor der Guzzi Falcone...ein Langläufer und Langhuber...unverwüstlich...die Policia fuhr immer gerne Falcone.

Gruß
Holger


das wusste die Camorra und Cosa Nostra. Sind der Policia ständig entwischt. :D


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BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 22:50 
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Andreas hat geschrieben:
Natürlich nicht. Frank hat eine hochsensible Gesichtshaut und kann die Geschwindigkeit in der 20er oder 30er Zone anhand der Aufprallwucht der Mücken und Fliegen exakt und genau auf den km/h bestimmen. Er sucht quasi nur noch nach einem willigen a.a.S., der ihm das so einträgt.


:oops: ... aha Fliegen und Mücken ... :mrgreen: woran muss ich da nur wieder denken... :gruebel: ... Nummernschilder...?


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 22:57 
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smokiebrandy hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Natürlich nicht. Frank hat eine hochsensible Gesichtshaut und kann die Geschwindigkeit in der 20er oder 30er Zone anhand der Aufprallwucht der Mücken und Fliegen exakt und genau auf den km/h bestimmen. Er sucht quasi nur noch nach einem willigen a.a.S., der ihm das so einträgt.


:oops: ... aha Fliegen und Mücken ... :mrgreen: woran muss ich da nur wieder denken... :gruebel: ... Nummernschilder...?


Das hatten wir doch schon mal :mrgreen:
viewtopic.php?p=1370108#p1370108


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 23:14 
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Mensch Frank...
Natürlich musst du das Teil als Trike zulassen!
SPOILER:
darf ich damit doch nicht fahren... :twisted:


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 23:25 
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Kannst du nicht trotz allem mal das Baujahr verraten ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 22. Februar 2017 00:25 
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Frank, evtl wäre eine Zulassung als Sonder KFZ was für Dich.. damit unterliegst Du keinem Sonntagsfahrverbot (mit Anhänger) und auch die Oldieversicherung hat da mitgespielt. Bei einer einfachen LKW Zulassung unterliegst Du dem Fahrverbot in Umweltzonen. Hiervon würde dich wiederum nur eine Zulassung als Krad/Trike, ein H Kennzeichen oder die rote 07 er befreien. Deshalb hat der Volvo H Kennzeichen und eine Zulassung als So Kfz....


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 22. Februar 2017 12:49 
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oldiekurt hat geschrieben:
Kannst du nicht trotz allem mal das Baujahr verraten ?


1967


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 22. Februar 2017 18:51 
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Bei einem solchen Baujahr benötigt der Tacho keine Beleuchtung, damit tut es ein Fahrradtacho, Sensor hinten an der Hinterachse und fertig.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 22. Februar 2017 21:52 
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flotter 3er hat geschrieben:
oldiekurt hat geschrieben:
Kannst du nicht trotz allem mal das Baujahr verraten ?


1967

Dann kommst du um die Tacho-Nachrüstung tatsächlich nicht herum. Die hätte allerdings schon der Kollege, der das 21er GA erstellt hat, fordern müssen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 22. Februar 2017 22:22 
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in Bezug auf den Tacho hat Frank viele Infos bekommen. Er wird handeln. Bezüglich der Zulassung
muss geschaut werden welche Summen das Finanzamt in Sachen KFZ-Steuer aufruft. Die andere Pflichtseite
Versicherung ist Verhandlungssache. Da steht im Vordergrund die Typenzuodnung mit der in den Papieren
angegebenen Schlüsselnummer. Ist die mit vielen Nullen versehen, gibt es Spielraum. LKW-Zulassung.......
berechnet das Finanzamt die Nutzlast. Das kostet.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 22. Februar 2017 22:49 
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oldiekurt hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
oldiekurt hat geschrieben:
Kannst du nicht trotz allem mal das Baujahr verraten ?


1967

Dann kommst du um die Tacho-Nachrüstung tatsächlich nicht herum. Die hätte allerdings schon der Kollege, der das 21er GA erstellt hat, fordern müssen.


abwarten,
einfach mal hingehen zu den Zulassern und ummelden, mal kucken was passiert.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 23. Februar 2017 12:24 
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flotter 3er hat geschrieben:
Vor und Nachteile? Beim LKW besteht keine Helmpflicht, ...

Sicher?

§ 21a Abs. 2 StVO:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 23. Februar 2017 13:25 
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Dann müßtest Du auf schnellen Treckern oder im Oldtimer Cabrio ohne Gurt ja auch einen Helm tragen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 23. Februar 2017 14:41 
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ventilo hat geschrieben:
Dann müßtest Du auf schnellen Treckern oder im Oldtimer Cabrio ohne Gurt ja auch einen Helm tragen?

Nein, die Änderung des §21a StVO ist in Bezug auf die Formulierung richtig in die Hose gegangen. Ursprünglich waren im §21a an dieser Stelle nur Kräder und die entsrechende Helmpflicht erfasst. Mit dem Aufkommen der Trikes und Quads behalf man sich durch Eintragen der Helmpflicht in die Zulassung bei Erteilung der (nationalen) Einzelbetriebserlaubnis bzw. ABE. Ende 2005 änderte man den §21a in die jetzige Form, da diese Fahrzeuge ab 2006 in eine eigene EG-Fahrzeugklasse fielen und mit der EG-Typgenehmigung keine Eintragungsmöglichkeit mehr bestand. Wer vom Küchenpersonal des Bundestages dann an der Ausarbeitung beteiligt war ist nicht mehr bekannt. Das mit den drei- und mehrrädrigen Kfz eben nur Trikes und Quads gemeint sind kann man nur aus der Begründung in der Bundesratsdrucksache 813/05 ableiten. In einigen Kommentaren zur StVO wird dies auch getan.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung LKW vs. dreirädriges KFZ
BeitragVerfasst: 13. April 2018 12:48 
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In die Niederlanden haben wir ein Kategorie "Fahrzeugen mit eingeschrankte Geschwindigkeit". Das sind zum beispiel fahrenden geschafften.
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Ich nehme an das es basiert is auf EU regeln.
Die Fahrzeugen sind beschrankt auf 45 km/stunde. Mann darf die fahren mit Auto oder Traktor Führerschein. In die Niederlanden fahren 16 jährigen (im aussengebiet) mit Kompakt pkw (4 und 5 gang blockiert und gas limitiert) mit T Führerschein damit.
Ich denke das sowas für dein Guzzi billiger ist.


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