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Maik80
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Betreff des Beitrags: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 5. Juli 2017 20:08 |
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Beiträge: 8403 Wohnort: Löbejün, Job: Donauwörth Alter: 44
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Hallo Allwissendes Forum, folgendes Szenario, das PKW wird morgens abgemeldet. Kennzeichen werden behalten. Darf ich den Rest des Tages noch im eignen Landkreis, bzw. nahem Umfeld kleine Fahrten durchführen ? Keine Weltreise, kein Export oder dergleichen... Mir war mal so, dass die Aussage gilt: auch wenn morgens abgemeldet, gilt Steuern und Versicherung für den ganzen Tag bezahlt. Ist das aktuell noch so ? Gibts da eventuell was schriftliches ? Bitte keine Geschichten von vor 10 Jahren, Verwandten, Bekannten oder Egon D.Dankö 
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Luse
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 5. Juli 2017 20:13 |
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Beiträge: 912 Wohnort: Saarland Alter: 60
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Kann ich mir nicht vorstellen. Aber wenn, dann wird das in jedem Zulassungsbezirk wieder anders sein.
Einzige Lösung, maile die Zulassungsstelle an und lass es dir schriftlich geben, dass du fahren darfst. Lass dir auch von der Versicherung schriftlich bestätigen,dass du versichert bist. Ich würde da nicht auf ein allwissendes Forum hören.
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P-J
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 5. Juli 2017 20:16 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 16690 Wohnort: Dreis-Brück Alter: 62
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soweit mir bekannt darf man das. 
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Der Gärtner
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 5. Juli 2017 20:17 |
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Beiträge: 614
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Klick! Damit dürften deine Fragen wohl beantwortet sein... 
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Maik80
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 5. Juli 2017 20:22 |
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Beiträge: 8403 Wohnort: Löbejün, Job: Donauwörth Alter: 44
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Der Gärtner hat geschrieben: Klick! Damit dürften deine Fragen wohl beantwortet sein...  Alles klar, ich fahre dann mit dem Bus. 
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Klaus P.
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 5. Juli 2017 21:02 |
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Beiträge: 12118 Wohnort: 57271 Alter: 78
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Am Tage der Abmeldung darfst du sehrwohl noch lustig umherfaheren, auch mit abgekratztem Siegel. DENN Steuern u. Versicherung hast du ja für den kpl. Tag noch zu bezahlen. Frag die Fuzzis beim Amt.
Gruß Klaus
Zuletzt geändert von Klaus P. am 5. Juli 2017 21:16, insgesamt 1-mal geändert.
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herr blümel
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 5. Juli 2017 21:10 |
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Beiträge: 547 Wohnort: berlin Alter: 60
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er schrieb,die kennzeichen wurden behalten man kann doch nicht ohne kennzeichen durch den rajon rammeln
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Maik80
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 5. Juli 2017 21:11 |
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Beiträge: 8403 Wohnort: Löbejün, Job: Donauwörth Alter: 44
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herr blümel hat geschrieben: er schrieb,die kennzeichen wurden behalten man kann doch nicht ohne kennzeichen durch den rajon rammeln Die Kennzeichen werden behalten, von MIR. Meins! 
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herr blümel
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 5. Juli 2017 23:04 |
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Beiträge: 547 Wohnort: berlin Alter: 60
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samasaphan
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 5. Juli 2017 23:41 |
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Beiträge: 1321 Wohnort: 15370 Alter: 58
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Klaus P. hat geschrieben: Am Tage der Abmeldung darfst du sehrwohl noch lustig umherfaheren, auch mit abgekratztem Siegel. DENN Steuern u. Versicherung hast du ja für den kpl. Tag noch zu bezahlen. Frag die Fuzzis beim Amt.
Gruß Klaus Wenn abgemeldet, dann ab dem Moment vorbei.
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Marwin87
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 6. Juli 2017 06:10 |
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Beiträge: 1223 Wohnort: Zwickau Oberplanitz Alter: 38
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samasaphan hat geschrieben: Klaus P. hat geschrieben: Am Tage der Abmeldung darfst du sehrwohl noch lustig umherfaheren, auch mit abgekratztem Siegel. DENN Steuern u. Versicherung hast du ja für den kpl. Tag noch zu bezahlen. Frag die Fuzzis beim Amt.
Gruß Klaus Wenn abgemeldet, dann ab dem Moment vorbei. Nein stimmt nicht! Was Klaus schreibt haut schon hin. Meine Tante hat genau DAS vor zwei Monaten bei der Zulassungsstelle erfragt und konnte nach der Abmeldung den Tag noch mit ihrem Auto fahren.
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Matthieu
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 6. Juli 2017 06:29 |
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------ Titel ------- Treffen Heiligenstadt 2009/2011/2013/2015 Organisator
Beiträge: 3833 Wohnort: Franken
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Marwin87 hat geschrieben: Was Klaus schreibt haut schon hin. Meine Tante hat genau DAS vor zwei Monaten bei der Zulassungsstelle erfragt und konnte nach der Abmeldung den Tag noch mit ihrem Auto fahren. Ich bin neulich mit Motorradsachen und Helm in die Zulassungsstelle rein und habe ein Motorrad abgemeldet. Da wurde mir deutlich gesagt, dass ich mit dem Motorrad aber jetzt nicht mehr fahren darf. Als ich gesagt habe, dass ich mit einem anderen da bin, war alles ok. Lt. dem obigen Link darf man nicht einfach so den Tag noch fahren. Lt. dem Link darf man nur auf direktem Weg nach Hause fahren.
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Der Harzer
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 6. Juli 2017 06:41 |
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Beiträge: 1712 Wohnort: Bad Lauterberg Alter: 60
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Nur direkte Weg nach Hause, darf noch gefahren werden
Gruß Frank
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Stephan
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 6. Juli 2017 07:20 |
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------ Titel ------- T-Shirt Besteller
Beiträge: 7975 Wohnort: Bertsdorf Alter: 38
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Der Harzer hat geschrieben: Nur direkte Weg nach Hause, darf noch gefahren werden
Gruß Frank Weil genau das und nur das die Fahrt ist, welche im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren steht, wie in den obigen Links angegeben. Einmal fix beim Bäcker angehalten und schon ist der Ofen aus. @Maik: Wenn es im selben Kreis ist, warum meldest du das Auto dann nicht erst Nachmittags ab? Ich nehme mal an du möchtest ein Fahrzeug kaufen, aber der Halter möchte es nur abgemeldet übergeben? Warum nicht einfach auf dich ummelden?
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Maik80
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 6. Juli 2017 08:22 |
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Beiträge: 8403 Wohnort: Löbejün, Job: Donauwörth Alter: 44
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Das neue steht abgemeldet in Nürnberg. Papiere habe ich da, melde meins ab und auf die selben Kennzeichen das neue an. Dann Freitag mit der Bahn und alten/neuen Kennzeichen nach Nürnberg. Nachmittag hab ich Besuch und wollen noch Schrott fahren. Paar Dörfer weiter. 
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trabimotorrad
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 6. Juli 2017 08:24 |
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------ Titel ------- Mr. Maultasche
Beiträge: 16746 Wohnort: Wüstenrot Alter: 65
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Vermutlich wird es da auch wieder von Bundesland zu Bundesland(oder gar von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle??) Unterschiede geben. Da ich erfreulicherweise immer noch ein zweites Fahrzeug angemeldet habe, werde ich mich auf diesen "Affentanz" nicht einlassen (müssen). ich könnte mir vorstellen, das bei eine Polizeikontrolle es einiges zu klären gäbe, bzw. wenn der "liebe Nachbar" der einen schon immer auf dem Kieker hat, einen anzeigt, ist auch wieder viel Handlungsbedarf. Woran ich nicht denken möchte, wenn man mit so einem Fahrzeug einen Unfall verursacht. Da die Versicherungen immer eine Möglichkeit suchen, sich aus der Zahlungsverpflichtung heraus zu mogeln, wird es dann da sicher sehr viel zu tun geben - je höher der Schaden um so "lustiger" wird das dann...
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kt1040
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 6. Juli 2017 10:58 |
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Beiträge: 2826 Wohnort: Burgkunstadt Alter: 58
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Maik80 hat geschrieben: Das neue steht abgemeldet in Nürnberg. Papiere habe ich da, melde meins ab und auf die selben Kennzeichen das neue an. Dann Freitag mit der Bahn und alten/neuen Kennzeichen nach Nürnberg. Nachmittag hab ich Besuch und wollen noch Schrott fahren. Paar Dörfer weiter.  Da steht aber in dem Link oben klar drin, dass Du das nicht darfst, da die Kennzeichen bereits einem anderen Fahrzeug zugeteilt sind.
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Maik80
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 6. Juli 2017 11:33 |
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Beiträge: 8403 Wohnort: Löbejün, Job: Donauwörth Alter: 44
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Deswegen auch die Aussage, fahre Bus:-D
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 7. Juli 2017 10:27 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17247 Wohnort: Gransee Alter: 63
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Ich kenne es auch nur so - direkter Weg von der Zula nach Hause. Das ist durchs Gesetz gedeckt. @Matthieu - insofern ist die Aussage deiner Zulassungsstelle falsch.
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Maik80
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 7. Juli 2017 10:35 |
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Beiträge: 8403 Wohnort: Löbejün, Job: Donauwörth Alter: 44
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Das Personal in Halle scheint es dann auch nicht zu wissen.
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 7. Juli 2017 12:35 |
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Beiträge: 2043 Wohnort: Oboom
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flotter 3er hat geschrieben: Ich kenne es auch nur so - direkter Weg von der Zula nach Hause. Das ist durchs Gesetz gedeckt... Ich auch. In der FZV ist zwar nur von der "Rückfahrt" die Rede, aber im Zweifel würde ich nicht auf eine weite Auslegung bauen, wenn es mal vor Gericht darum gehen sollte. trabimotorrad hat geschrieben: Vermutlich wird es da auch wieder von Bundesland zu Bundesland(oder gar von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle??) Unterschiede geben... Gibt es nicht. Nur mehr oder weniger kompetente Auskünfte. trabimotorrad hat geschrieben: ...Woran ich nicht denken möchte, wenn man mit so einem Fahrzeug einen Unfall verursacht. Da die Versicherungen immer eine Möglichkeit suchen, sich aus der Zahlungsverpflichtung heraus zu mogeln, wird es dann da sicher sehr viel zu tun geben - je höher der Schaden um so "lustiger" wird das dann... Das sollte man vorher erfragen, ob der Versicherer eine Klausel eingebaut hat, die das ausschließt. Nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung" (AKB 2015) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind solche Fahrten abgedeckt (siehe AKB 2015 Punkt H.3.2). Leider sind die nicht zwingend verbindlich, so das theoretisch der Versicherungsschutz ausgeschlossen werden kann.
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Herr B aus Z
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 7. Juli 2017 13:30 |
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Beiträge: 271 Wohnort: Zwickau
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... melde meins ab und auf die selben Kennzeichen das neue an. ...
Genau das kannste vergessen. Du kannst das Fahrzeug nicht am gleichen Tag mit den selben Kennzeichen anmelden, weil eben diese Regelung gilt, dass das Kennzeichen noch den ganzen Tag (bis 24:00 Uhr) gilt. Du kannst das neuen Fahrzeug erst am nächsten Tag mit den alten Kennzeichen anmelden.
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 7. Juli 2017 13:36 |
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Beiträge: 2043 Wohnort: Oboom
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Herr B aus Z hat geschrieben: ... melde meins ab und auf die selben Kennzeichen das neue an. ... Genau das kannste vergessen. Du kannst das Fahrzeug nicht am gleichen Tag mit den selben Kennzeichen anmelden, weil eben diese Regelung gilt, dass das Kennzeichen noch den ganzen Tag (bis 24:00 Uhr) gilt. Du kannst das neuen Fahrzeug erst am nächsten Tag mit den alten Kennzeichen anmelden. Hat das irgend jemand behauptet? 
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der janne
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 7. Juli 2017 15:06 |
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Beiträge: 9429 Wohnort: Limbach-Oberfrohna (Exil-Vogtländer) Alter: 43
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Doch...hab ich letzte Woche erst gemacht...Kennzeichen auf das neue Auto mitgenommen. Musste aber unterschreiben das ich mit dem alten nicht mehr fahre!!!
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trabimotorrad
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 7. Juli 2017 15:40 |
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------ Titel ------- Mr. Maultasche
Beiträge: 16746 Wohnort: Wüstenrot Alter: 65
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Herr B aus Z hat geschrieben: ... melde meins ab und auf die selben Kennzeichen das neue an. ...
Genau das kannste vergessen. Du kannst das Fahrzeug nicht am gleichen Tag mit den selben Kennzeichen anmelden, weil eben diese Regelung gilt, dass das Kennzeichen noch den ganzen Tag (bis 24:00 Uhr) gilt. Du kannst das neuen Fahrzeug erst am nächsten Tag mit den alten Kennzeichen anmelden. Da bin ich aber richtig froh, das die freundliche Dame die im LRA-Heilbronn mir die Abmeldung der einen K75RT und Anmeldung der anderen K75RT, das anders gesehen hat und mich sogar freundlich gefragt hat, ob ich mein Kennzeichen behalten wolle  Als sparsamer Schwabe habe ich natürlich das Kennzeichen sofort recycelt, bzw. die Dame an der Ausgabe hat mir den gültigen TÜV-Bäpper drauf geklebt. Und weil das so schön war, habe ich das exakt gleiche Spiel zwei Wochen später mit dem Mondeo-Kombi gemacht: Nur das Fahrzeug ZWISCHEN den Kennzeichen ausgetauscht und den TÜV-Bäpper "aktualisieren" ( und weil die Nummis einen Ford Mondeo-Kombi gewohnt waren und ich nicht zum Kennzeichen-Psychologen gehen wollte hat es wieder einen Mondeo gegeben, zwei Jahre älter und statt dunkelblau eben dunkelgrau - die Nummis haben es nicht bemerkt  )
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 7. Juli 2017 15:48 |
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Beiträge: 2043 Wohnort: Oboom
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der janne hat geschrieben: Doch...hab ich letzte Woche erst gemacht...Kennzeichen auf das neue Auto mitgenommen. Musste aber unterschreiben das ich mit dem alten nicht mehr fahre!!! Jetzt wird`s aber akademisch. Wenn sich deine Zulassungsstelle darauf einläßt geht fast alles. ABER: Wenn du dein "neues" Fahrzeug am selben Tag, mit dem selben Kennzeichen wieder zulässt ist am selben Tag wieder eine Plakette drauf bzw. wird gar nicht nicht entfernt. Solange du dieses Kennzeichen an dem "neuen" Fahrzeug führst wäre ja auch alles ok. Hier ging es aber darum, dass du mit dem abgemeldeten Fahrzeug mit dem "entstempeltem" Kennzeichen von der Zulassungsstelle nach Hause fährst. Das ist zulässig. Das kannst du dann aber nicht mehr, da das Kennzeichen ja schon zu deinem "neuen" Fahrzeug gehört; ist ja gerade zugelassen worden! Highlander-Prinzip eben; es kann nur Einen geben. Deswegen praktisch nur möglich, wenn dein "altes" Fahrzeug zu Hause ist und bleibt. Hier in unserer Gegend lassen sich die Zulassungsstellen aber auch nicht darauf ein. Ein Tag muß dazwischen liegen. Ich finde nachvollziehbar. -- Hinzugefügt: 7th Juli 2017, 4:50 pm --trabimotorrad hat geschrieben: ...Da bin ich aber richtig froh, das die freundliche Dame die im LRA-Heilbronn mir die Abmeldung der einen K75RT und Anmeldung der anderen K75RT, das anders gesehen hat und mich sogar freundlich gefragt hat, ob ich mein Kennzeichen behalten wolle... Du warst aber eben nicht mit dem abgemeldeten Fahrzeug da und wolltest noch nach Hause fahren... 
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Maik80
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 7. Juli 2017 21:32 |
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Beiträge: 8403 Wohnort: Löbejün, Job: Donauwörth Alter: 44
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Herr B aus Z hat geschrieben: ... melde meins ab und auf die selben Kennzeichen das neue an. ...
Genau das kannste vergessen. Du kannst das Fahrzeug nicht am gleichen Tag mit den selben Kennzeichen anmelden, weil eben diese Regelung gilt, dass das Kennzeichen noch den ganzen Tag (bis 24:00 Uhr) gilt. Du kannst das neuen Fahrzeug erst am nächsten Tag mit den alten Kennzeichen anmelden. Oh man. Und es geht doch! Hab die Kennzeichen auf den Tisch gelegt, Papiere vom Alten und Neuen dazu und gesagt, ab- und anmelden, aber Kennzeichen bleiben. Kurze Frage ob ich mit dem einen Auto da bin - nein - kein Problem. Hätte ich das Neue daheim gehabt, hätte ich sofort damit fahren dürfen. Mit dem Alten natürlich nicht mehr. Fertig aus, Drops gelutscht.
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Richy
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrzeug abmelden aber den Tag noch fahren ? Verfasst: 8. Juli 2017 16:04 |
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Beiträge: 3644 Wohnort: Tal der Ahnungslosen Alter: 44
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Und welches Auto musste nun gehen? Und was für eins kommt dazu? 
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