Es sollte der Zulassungsstelle und dem Prüfer vollkommen egal sein, ob MZ eine entsprechende "Empfehlung" abgegeben hat oder nicht. Kein Motorradhersteller äußert sich überhaupt zum Thema Anhänger. Warum auch? Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Motorradherstellers nicht notwendig.
Grundsätzlich ist das Ziehen von Anhängern durch Motorräder zulässig. Ob es im konkreten Einzelfall den geltenden Regeln entspricht, stellt der Gutachter fest. Natürlich kann man ihn dabei ggf. durch die Vorlage entsprechender Unterlagen
überzeugen unterstützen. Oder eben je nach Baujahr "Werksempfehlungen" vorenthalten.

Rechtlich vollkommen egal.
Die Zulassungsstelle trägt letztendlich alles in die Papiere ein -erteilt die BE- und gut.
Kurzfassung: Lass das theoretisieren und sprich die Details mit Zulassungsstelle und TÜV ab.
-- Hinzugefügt: 13th Februar 2018, 8:41 pm --Mainzer hat geschrieben:
Gespann hatte ich schon, ist nix für mich - mir gefällt die Fahrdynamik einer Solomaschine einfach besser.
Darum geht's hier aber auch nicht

Btw; nach der von dir angeführten Werksinformation wäre das auch nur bei einem "originalen" SW-Rahmen zulässig. Also nix mit Rahmenklammer rantüdeln und dann abnehmen lassen...
