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 Betreff des Beitrags: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 13. Juni 2019 23:25 
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Liebe Foristi,

heut war ich beim TÜV und wollte mal wieder den TÜV erneuern. Der Prüfer teilte mir mit, dass er die das Motorrad nicht prüfen werde, da offensichtlich keine Blinker dran sind - und die gehören da dran. Da hat er wohl erstmal recht. Das Problem ist nur - sowohl mein Vorbesitzer und auch dessen Vorbesitzer hatten keine Blinker an dem Ding. Und auch ich bin damit bereits beim letzten mal durch den TÜV gekommen. Nun - der technische Leiter der Stelle, teilte mir mit, dass ich ihm gerne Regelungen zeigen könne, die er noch nicht kennt - er sei lernwillig.

Daraufhin habe ich nun noch fleißig herumrecherchiert und habe festgestellt, dass ich bisher eher mit Halbwissen ausgestattet war und der Prüfer wahrscheinlich recht hat. Auch hier im Forum habe ich viele Meinungen (Bestandsschutz, Einigungsvertrag, Aussagen von TÜVlern usw.) gelesen, aber eigentlich nie irgendwelche Belege für die Aussagen gefunden, die das Zulassen ohne Blinker rechtfertigen würden. (Ach ja, mein Moped ist übrigens ne DDR-ES 150/1 von '71.)

Daraufhin habe ich weiter recherchiert. Oft habe ich leider nicht die richtigen Stellen gefunden, aber mein Wissensstand bis dato:

Der Einigungsvertrag - dort fand ich zwei Stellen. Ich glaube, wenn manche über "Bestandsschutz" sprechen, beziehen sie sich darauf - im Endeffekt soll hier (so wie ich's verstanden habe), geregelt werden, wie mit erteilten Betriebserlaubnissen aus der DDR-Zeit umzugehen sei - nämlich dass diese weiterhin gültig sind, sofern die Erlaubnisse vor dem aufgeführten Datum erteilt wurden.

(25) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Einzelbetriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die betreffenden Fahrzeuge bis spätestens 31. Dezember 1991 erstmals in den Verkehr gebracht werden.

(27) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Bauartgenehmigungen gelten als vorschriftsmäßig im Sinne von § 22a, wenn sie nach dieser Bestimmung bauartgenehmigungspflichtig wären, oder werden - ohne Bauartgenehmigungspflicht - als vorschriftsmäßig im Sinne von § 22 angesehen.

Das heißt also im Klartext, dass ich nun herausfinden musste, wann die Erstzulassung meiner Möhre war und welche Regeln damals galten. Das einzige Dokument, was ich hatte, war ein altes Versicherungsheft von 1980. Also ist das das frühest halbwegs belegbare Betriebserlaubnisdatum. Was aber keine Rolle spielt, denn als nächstes, musste ich herausfinden, welche StVO zu dieser Zeit galt.

Anscheinend gab es 1956, 1964 und 1982 Neuauflagen der Straßenverkehrsordnung der DDR. Zuerst schaute ich mir die 82'er an - dort in §19 war eindeutig von Blinkerpflicht die Rede - hinten und vorn. Mist - dann eben die 64'er! - Aber oweh! - Auch hier war eindeutig zu lesen, dass Blinker Pflicht sind (§62) - Schade, denn genau diese StVO wäre für eine angenommen Erst-Betriebserlaubnis die richtige gewesen. Die 56'er brauchte ich nun gar nicht mehr anzuschauen - hab ich aber trotzdem gemacht - hier waren Blinker noch keine Pflicht für Krafträder.

So, falls ich etwas falsch verstanden habe und nun doch in irgendeiner Weise um eine Blinkermontage herumkommen kann, würde ich mich über (belegbares) Wissen freuen, da mein Lenker auch zu kurz für die Blinker ist - denn dann ist kein Platz mehr für den Spiegel (vlt, hat ihn irgendwer mal links abgesägt :? ) Ansonsten hoffe ich, dass vielleicht der ein oder andere einen Erkenntnisgewinn aus dem Post ziehen möge.

Gruß Chris

PS.: Die StVos habe ich hier gefunden, den Einigungsvertrag hier hier.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 06:07 
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Kein Platz für Lenkerendenblinker? Glaub ich nicht ;) Die Dinger werden, analog zum Lenkerendenpilz (bzw "Rotkäppchen-"Sekt-Korken), reingesteckt.

Gruss

Mutschy


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 06:14 
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Zitat:
nach § 72 Absatz 1 StVZO: Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile
und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012
erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung
geltenden Vorschriften fort.


Das habe ich erst mal gefunden


Quelle ist hier
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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 06:21 
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Die kleine ES wurde nun mal mit Blinker ausgeliefert, daran kommst du nicht vorbei.
Bestandsschutz wäre zB. , daß diese Serie mit nur einem Rückspiegel auskommt und so weiter gefahren werden darf.
Was du darfst, ist, von zwei auf vier Blinkleuchten erweitern und einen rechten Spiegel nachrüsten.
Schöne Grüße elsa150


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 07:47 
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Alt68er hat geschrieben:
da mein Lenker auch zu kurz für die Blinker ist - denn dann ist kein Platz mehr für den Spiegel


kann ich mir nicht vorstellen, mach doch einfach mal ein Foto von beiden Enden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 08:06 
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Hattest Du hier nur rumprobiert, oder warum ist da links ein Blinker? :arrow: viewtopic.php?f=23&t=73983#p1426461

Rechts sieht das wirklich sehr kurz aus.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 08:10 
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Geile Øfnungszeiten- 24Stundenservice ? :gut:


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 08:22 
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nett vom Prüfer, immerhin hat er dich nicht abgezockt und dann wegen der fehlenden Blinker durchfallen lassen.

Der Einigungsvertrag besagt nur, dass die Regelungen die zu DDR Zeiten gültig waren, auch ihre Gültigkeit behalten. Was zu DDR Zeiten schon nicht zulässig war, bleibt auch weiter unzulässig. Die ES150/1 wurde ab Werk und bei Erteilung der Betriebserlaubnis nun mal mit Blinkern ausgestattet, somit müssen da auch welche ran.

Anders war es bei der ETS, die wurde in der DDR ohne Blinker, in der BRD mit Blinkern ausgeliefert, hier darfst du eine in der DDR erstmals zugelassene auch ohne Blinker weiter nutzen.

Was deine Lenkerlänge angeht, verstehe ich das Problem nicht so ganz, da die Lenkerendblinker der Lenker ja nicht kürzer machen. Evtl. ist dein Lenkergummi verdreht, so dass du nicht das Loch im Lenker siehst. Schau mal am Ende rein, auf jeder Seite sollte ein Loch im Lenker sein, damit wird der Blinker fixiert.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 08:43 
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Da heute sowieso FUNKTIONIERENDE Blinker vermutlich viel Aufpreis kosten, zumindest habe ich so den Eindruck, ist es doch eigentlich wurscht ob der hinter dir fahrende Dosenfahrer weiß wo du hin willst, oder nicht. :nixweiss:
Blöd ist halt, das du beim Aufprall keine Knautschzone um dich rum hast...
Aber in den Krankenhäusern hat es genug leere Betten und hübsche Schwestern :love: , bzw. wer früher stirbt, ist länger Tod... :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 08:49 
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ea2873 hat geschrieben:
nett vom Prüfer, immerhin hat er dich nicht abgezockt und dann wegen der fehlenden Blinker durchfallen lassen.

Die ES150/1 wurde ab Werk und bei Erteilung der Betriebserlaubnis nun mal mit Blinkern ausgestattet, somit müssen da auch welche ran.



Ja, ist das so? - Dass der Werkszustand eine Legitimierung ist für die Nutzung im Straßenverkehr ist - entgegen einer zur Erstzulassung gültigen StVo? Wo findet man etwas dazu? Das interessiert vielleicht auch andere.

Was den Lenker angeht: links hört er halt mit dem Griff auf und es ist kein Platz mehr um einen Spiegel anzubringen. Der montierte Spiegel steckt wie die Blinker im Lenkerrohr. Kann man bestimmt auch hinfrickeln, aber ich will da eigentlich keine Bastellösung.

Gruß Chris

-- Hinzugefügt: 14. Juni 2019 09:51 --

EmmasPapa hat geschrieben:
Hattest Du hier nur rumprobiert, oder warum ist da links ein Blinker? :arrow: viewtopic.php?f=23&t=73983#p1426461

Rechts sieht das wirklich sehr kurz aus.


Das ist mein anderes Motorrad - das worum's geht ist ne Trophy - also ES 150/1.

Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 10:14 
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Maßstab ist die Fahrzeugbeschreibung in der KTA-ABE.
Danach wurde die ES150/1 mit Blinkern typgenehmigt.
Abweichungen davon sind von einem Sachverständigen zu begutachten
und in den Fahrzeugpapieren aufzunehmen. :cry:


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 10:19 
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Der Spiegel steckt nicht im Lenkerrohr. Für Fahrzeuge mit Ochsenaugenblinker gab es Blinker mit einer Klemmschelle, so dass der Lenker zwar noch aussen am Lenker sitzt, aber nicht im Lenker, sondern durch Klemmung um den Lenker befestigt wird. Die Klemmschelle ist ca. 15-20mm breit.

An meiner 64er ES 150 ist das so dran, nach der Rahmennummer vom Werk aus, weil sie hiernach recht nah nach Inkrafttreten der geänderten StvZO-DDR 1964 gebaut worden ist. Es scheint an Deiner ES vielleicht mal was umgebaut worden zu sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass MZ vom Werk aus gesetzeswidrig gehandelt hat und ab 1964 vorgeschriebene Blinker nicht verbaut hat (eine Ausnahmegenehmigung für die kleine ES, wonach keine Blinker erforderlich wären, ist mir nicht bekannt)...


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 10:39 
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Dann mach doch mal Bilder von dem entsprechendem Lenker. Es muss ja was geändert worden sein, wenn da kein Platz mehr ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 11:59 
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Servus,
ja, hab grad dreckige, ölige Hände und versuche Blinker zu montieren - Verdacht hat sich bestätigt - der Lenker scheint links gekürzt und es wurde ne Art Klemmhülse für den (nicht serienmäßigen) Außenspiegel reingehämmert. Keine Ahnung, wie ich das Teil wieder rausbekommen soll. Braucht man wahrscheihnlich einen Abzieher oder muss den Lenker demontieren und von der anderen Seite wieder durchhämmern. Ich schau mal, ob ich ne Gewindestange in der Größe finde, dann kann ich mir selbst nen Abzieher bauen. Um einen Spiegel mit Klemmschelle zu montieren, muss ich wahrscheinlich dann etwas vom Griffgummi wegschneiden. Schiet.

Viel Aufwand, herrje!

Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 12:11 
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Alt68er hat geschrieben:
...Ich glaube, wenn manche über "Bestandsschutz" sprechen, beziehen sie sich darauf - im Endeffekt soll hier (so wie ich's verstanden habe), geregelt werden, wie mit erteilten Betriebserlaubnissen aus der DDR-Zeit umzugehen sei - nämlich dass diese weiterhin gültig sind, sofern die Erlaubnisse vor dem aufgeführten Datum erteilt wurden...

Der Bestandsschutz gilt für den Rechtsstand, der am 02.10.1990 galt. Das heißt in deinem Fall, hatte das Mopped am 02.10.1990 eine nach geltendem Recht (3.DB zur StVZO vom 05.09.1988) gültige Betriebserlaubnis und keine Blinker, so bleibt weiterhin alles rechtens. Auch dann wenn es nicht der ab 03.10.1990 Rechtslage entspricht. Vorausgesetzt die "Erstzulassung" erfolgt bis zum genannten Stichtag, aber das ist bei dir ja nicht das Problem. Kannst du also nachweisen, das dein Mopped damals - abweichend von der ABE - ohne Blinker zugelassen war, so ist alles ok = Bestandsschutz. Kannst du das nicht, so wird der Prüfer zwangsläufig und üblicherweise den Zustand unterstellen (müssen), der der ABE zu Grunde lag, also mit Blinkern.

Alt68er hat geschrieben:
Anscheinend gab es 1956, 1964 und 1982 Neuauflagen der Straßenverkehrsordnung der DDR. Zuerst schaute ich mir die 82'er an - dort in §19 war eindeutig von Blinkerpflicht die Rede - hinten und vorn. Mist - dann eben die 64'er! - Aber oweh! - Auch hier war eindeutig zu lesen, dass Blinker Pflicht sind (§62) - Schade, denn genau diese StVO wäre für eine angenommen Erst-Betriebserlaubnis die richtige gewesen. Die 56'er brauchte ich nun gar nicht mehr anzuschauen - hab ich aber trotzdem gemacht - hier waren Blinker noch keine Pflicht für Krafträder.

Zuerst mal StVZO, nicht StVO :mrgreen:
Im Anhang mal ein kurzer Überblick zur Entwicklung. Die Quellen liegen vor, könntest du bei Bedarf kriegen. Daran zu erkennen, eine Zulassung deines Moppeds ohne Blinker wäre in der DDR durchaus möglich gewesen. Die Frage ist, wie oben schon gestellt; kannst du das Belegen (z.B. Eintragung im Brief) oder kannst du den Prüfer überzeugen. Daran hängt es.
Dateianhang:
StVZO Entwicklung DDR.pdf

Im Übrigen hast du dieselbe Frage doch schon mal gestellt und dieselben Antworten bekommen
viewtopic.php?f=6&t=74315


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


Zuletzt geändert von CJ am 14. Juni 2019 14:13, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 12:13 
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Die Klemmhülse ist Bestandteil des Spiegels. Der Spiegel hat unten ein langes Gewinde, auf dem Gewinde sitzt eine längsgeschlitzte Hülse und innen im Lenker ein Konus, welcher beim Anziehen der Schraube aussen die längsgeschlitzte Hülse aufspreitzt. Das Prinzip ist ähnlich eines alten Lenkervorbaus am Fahrrad. Mit Glück lässt sich die Hülse mit einem Schraubendreher zusammendrücken und rausziehen. Wenn nicht, lässt sie sich mit Konrundstiften dünnschleifen bis die Spannung raus ist.

Mit dem Hammer würde ich da nicht arbeiten. Die Blechlenker der kleinen ES sind empfindlich.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 15:22 
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Egal was du genommen hast, ich will es auch haben!!!! :tanz: Lest ihr auch mal euren Text, bevor ihr ihn absendet??? :shock:


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 15:39 
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Oldimike hat geschrieben:
Zitat:
nach § 72 Absatz 1 StVZO: Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile
und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012
erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung
geltenden Vorschriften fort.

Das habe ich erst mal gefunden
Quelle ist hier
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Eine fatale Verkürzung, die einen sehr wichtigen Teil wegläßt!

"(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort."


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 16:11 
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Hier mal zum Abgleich ein Foto...


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 18:15 
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Etagentacho und Blinker mit breiten Stegen... :shock: :biggrin:


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 19:16 
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Das war eine 1967er, das war gerade der Umstellungszeitraum.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 14. Juni 2019 22:23 
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Alt68er hat geschrieben:
Servus,
ja, hab grad dreckige, ölige Hände und versuche Blinker zu montieren - Verdacht hat sich bestätigt - der Lenker scheint links gekürzt und es wurde ne Art Klemmhülse für den (nicht serienmäßigen) Außenspiegel reingehämmert. Keine Ahnung, wie ich das Teil wieder rausbekommen soll. Braucht man wahrscheihnlich einen Abzieher oder muss den Lenker demontieren und von der anderen Seite wieder durchhämmern. Ich schau mal, ob ich ne Gewindestange in der Größe finde, dann kann ich mir selbst nen Abzieher bauen. Um einen Spiegel mit Klemmschelle zu montieren, muss ich wahrscheinlich dann etwas vom Griffgummi wegschneiden. Schiet.

Viel Aufwand, herrje!

Gruß

Ist halt ein Oldtimer, dass ist doch kein Aufwand!


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 08:15 
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Moin
Als nicht eingeborener Mitteldeutscher muss ich hier nochmal einhaken : Bis wann konnte man in der damaligen DDR ohne Blinkanlage am Motorrad legal herumfahren ? (gefühlte Legalität reicht mir auch )
Mir gehts nicht um Überlegungen wie ich das heute auch noch kann , sondern um eventuelle Authentizität bei Filmfahrzeugen die zB die 80er Jahre darstellen sollen .
Danke für eure Sachkenntniss , Ralf


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 08:48 
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Bei Modellen die ohne Blinker ausgeliefert wurden bis heute, da es keine Nachrüstpflicht gab/gibt.
Oder meinst du Fahrzeuge bei denen die Blinker nachträglich demontiert/weggedreht wurden weil die Mangelwirtschaft mal wieder zum tragen kam?


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 09:03 
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Na nee , ich meine Modelle die es ohne Blinker zu kaufen gab . Bis wann gab es so etwas denn ? Ausser Mopeds ?
Durfte man zB gefühlt in den 80ern ne TS 250 ohne Blinker fahren ?

Ralf


Zuletzt geändert von 3einhalb am 17. Januar 2024 09:05, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 09:05 
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3einhalb hat geschrieben:
Na nee , ich meine Modelle die es ohne Blinker zu kaufen gab . Bis wann gab es so etwas denn ? Ausser Mopeds ?

Ralf


Ich meine, die ETS war die letzte Maschine im Inland ohne Blinker. Sie wurde bis 1973 gebaut.

Bei der TS scheiden sich die Geister, ob es welche gab,die ohne Blinker ausgeliefert wurden. Auf diversen Fotos in Bedienungsanleitungen oder in Werbeprospekten oder in der Fachpresse gab es Ausführungen ohne Blinker. Im Verkauf waren sie dann wohl immer mit dazu bzw. es gibt keinen Beleg, dass sie an den ersten ausgelieferten Maschinen gefehlt hätten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 09:31 
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Ok , danke dir . Wenn es Prospekte ohne Blinker gab , dann reicht mir das als Nachweis . Wir tun ja nur als ob .....

Ralf


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 09:39 
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3einhalb hat geschrieben:
Na nee , ich meine Modelle die es ohne Blinker zu kaufen gab . Bis wann gab es so etwas denn ? Ausser Mopeds ?
Durfte man zB gefühlt in den 80ern ne TS 250 ohne Blinker fahren ?

Ralf


Klar, auch heute darf man noch ohne Blinkleuchten herumfahren.
Entscheidend ist das EZ-Datum des Fahrzeugs:
Ab 01.01.1962 4 Blinkleuchten oder 2 Lenkerendenblinker.
Ab 01.01.1987 bei zwei Lenkerendenblinkern zus. 2 Blinker hinten.
Bei Fahrzeugen ab EZ 01.01.1962, welche ohne Blinker ausgeliefert wurden,
hilft ein Blick in die KTA-ABE. Sonst wird es wohl schwierig den Sachverständigen
von der "Blinkerlosigkeit" zu überzeugen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 09:46 
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3einhalb hat geschrieben:
Ok , danke dir . Wenn es Prospekte ohne Blinker gab , dann reicht mir das als Nachweis . Wir tun ja nur als ob .....

Ralf


Auf Prospekten gab es einiges, was nicht umgesetzt wurde. Oftmals auch Vorserie, Messe usw. Entscheidend ist die KTA Freigabe. Und das hat ja @Zweitakt gut erklärt... :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 10:35 
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Danke . Das man ohne fahren darf wenn das Gerät alt genug ist , ist klar . Sonst müsste ich einige nachrüsten .
Geht mehr um 70er 80er Jahre Motorräder in der DDR . Und auch nur zu dem Zeitpunkt .

Ralf


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 11:12 
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Hier einige Hinweise aus der DDR-Presse:

Berliner Zeigung 16.09.1962:
34148

Berliner Zeitung: 02.09.1978:
33540

Neues Deutschland 29-07-1982:
34149


Zuletzt geändert von samyb am 17. Januar 2024 11:31, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 11:27 
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Bei der Zulässigkeit auch unterscheiden, ob es sich um Beschränkungen seitens des Herstellers oder des Gesetzgebers handelt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 13:06 
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3einhalb hat geschrieben:
...Bis wann konnte man in der damaligen DDR ohne Blinkanlage am Motorrad legal herumfahren ? (gefühlte Legalität reicht mir auch )...

Eine Betriebserlaubnis ohne Blinker wäre bis 31.05.1982 ganz legal möglich gewesen. In der Praxis wurde allerdings letztmalig für die ETS eine ABE ohne Blinker erteilt. Inwieweit Umbauten dann den Segen der VP-Prüfer erhielten, wenn man sie denn legalisieren ließ, hing wie heute auch bis zu einem gewissen Grad vom Prüfer ab. Bei Moppeds war es in der Regel ohne weiteres geduldet die Blinker abzubauen, obwohl diese ja Bestandteil der ABE waren. Bei Motorrädern habe ich das nie wahrgenommen, dass die jemand abgebaut hätte, außer bei den Cross-Umbauten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 14:37 
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Und selbst bei Mopeds hat sich kaum jemand, wenn die Batterie das Zeitliche gesegnet hatte, die Mühe gemacht, die Blinker abzubauen. Die wurden einfach mit der Streuscheibe nach unten gedreht und damit "Außer Betrieb" signalisiert.
Und die Opas, die nie so ein Moped fahren wollten weil sie immer noch ihrer 98er Wanderer hinterhertrauerten, haben am nagelneuen Star erstmal die Blinker mit der Eisensäge "demontiert", wenn sie zum dritten Mal damit an der Schuppentüre hängen geblieben waren. Und das haben sie den ABV auch so ins Gesicht gesagt. Aber die sind auch noch mit Bommelmütze anstatt Helm gefahren und keiner hat was gesagt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 14:55 
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Mechanikus hat geschrieben:
Und selbst bei Mopeds hat sich kaum jemand, wenn die Batterie das Zeitliche gesegnet hatte, die Mühe gemacht, die Blinker abzubauen. Die wurden einfach mit der Streuscheibe nach unten gedreht und damit "Außer Betrieb" signalisiert.
Und die Opas, die nie so ein Moped fahren wollten weil sie immer noch ihrer 98er Wanderer hinterhertrauerten, haben am nagelneuen Star erstmal die Blinker mit der Eisensäge "demontiert", wenn sie zum dritten Mal damit an der Schuppentüre hängen geblieben waren. Und das haben sie den ABV auch so ins Gesicht gesagt. Aber die sind auch noch mit Bommelmütze anstatt Helm gefahren und keiner hat was gesagt.


Also bei mir nicht. In Berlin waren die Grünknechte schon etwas repressiver. Ich habe mit meinem SR 2 auch 2 Stempel kassiert - wg. Geschwindigkeit... :mrgreen: In Sachen Helm waren die aber tatsächlich auch sehr aufmerksam! Dafür habe ich für meinen Star einen Mängelschein bekommen wg. falschem Lenker - war aber nur die Abdeckung weg. Trotzdem meinte der Knecht, da gehöre sowas wie ein Fahrradlaneker ran, mit Konus... 8)


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 15:38 
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Mechanikus hat geschrieben:
Und selbst bei Mopeds hat sich kaum jemand, wenn die Batterie das Zeitliche gesegnet hatte, die Mühe gemacht, die Blinker abzubauen. Die wurden einfach mit der Streuscheibe nach unten gedreht und damit "Außer Betrieb" signalisiert...

Da gabs zumindest bei uns in der Gegend immer mal wieder Ärger, wegen der runtergedrehten Blinker. Nach dem Motto: "wenn dran, dann müssen sie auch funktionieren". Abbauen war dagegen akzeptiert.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 16:02 
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CJ hat geschrieben:
Mechanikus hat geschrieben:
Und selbst bei Mopeds hat sich kaum jemand, wenn die Batterie das Zeitliche gesegnet hatte, die Mühe gemacht, die Blinker abzubauen. Die wurden einfach mit der Streuscheibe nach unten gedreht und damit "Außer Betrieb" signalisiert...

Da gabs zumindest bei uns in der Gegend immer mal wieder Ärger, wegen der runtergedrehten Blinker. Nach dem Motto: "wenn dran, dann müssen sie auch funktionieren". Abbauen war dagegen akzeptiert.


So kenne ich es auch.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 16:35 
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flotter 3er hat geschrieben:
Mechanikus hat geschrieben:
Und selbst bei Mopeds hat sich kaum jemand, wenn die Batterie das Zeitliche gesegnet hatte, die Mühe gemacht, die Blinker abzubauen. Die wurden einfach mit der Streuscheibe nach unten gedreht und damit "Außer Betrieb" signalisiert.
Und die Opas, die nie so ein Moped fahren wollten weil sie immer noch ihrer 98er Wanderer hinterhertrauerten, haben am nagelneuen Star erstmal die Blinker mit der Eisensäge "demontiert", wenn sie zum dritten Mal damit an der Schuppentüre hängen geblieben waren. Und das haben sie den ABV auch so ins Gesicht gesagt. Aber die sind auch noch mit Bommelmütze anstatt Helm gefahren und keiner hat was gesagt.


Also bei mir nicht. In Berlin waren die Grünknechte schon etwas repressiver. Ich habe mit meinem SR 2 auch 2 Stempel kassiert - wg. Geschwindigkeit... :mrgreen: In Sachen Helm waren die aber tatsächlich auch sehr aufmerksam! Dafür habe ich für meinen Star einen Mängelschein bekommen wg. falschem Lenker - war aber nur die Abdeckung weg. Trotzdem meinte der Knecht, da gehöre sowas wie ein Fahrradlaneker ran, mit Konus... 8)

Naja, im hintersten Ende der Provinz lief das eben auch bisschen anders. Wenn der Alte zum ABV sagte: "Du, ich kenne deinen Vater. Wenn ich der Kreisleitung erzähle, was der damals bei der HJ..." Damit fuhr der weiter und das Gespräch hatte nie stattgefunden.


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