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 Betreff des Beitrags: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 07:46 
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Zur Info:
Ich möchte Euch auf eine Veröffentlichung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufmerksam machen.
In der Veröffentlichung ist die Frist für die Nachuntersuchung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit Mängeln aufgefallen sind, auf 2 Monate (vorher 1 Monat) verlängert worden.

Auszug:
….
Weiterhin ist mit Einschränkungen der Prüfkapazitäten für die technische Überwachung zu
rechnen. Eine Änderung der Zeitabstände in der Anlage VIIIb der StVZO stünde im Widerspruch
zu den unionsrechtlichen Verpflichtungen aus der Richtlinie 2014/45/EU. Die Fristverlängerung
auf zwei Monate für die Nachuntersuchung ist durch Artikel 9 der Richtlinie
2014/45/EU abgedeckt.

….

Weitergehende Infos auf den Seiten des BMVI.
https://www.bmvi.de/DE/Home/home.html


Ob die Empfehlung in jedem Bundesland entsprechend umgesetzt wird klärt Ihr bitte bei Bedarf selber.
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wird es umsetzen, hier sind auch schon die technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen informiert.


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 07:58 
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Andreas hat geschrieben:
Zur Info:
Ich möchte Euch auf eine Veröffentlichung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufmerksam machen.
In der Veröffentlichung ist die Frist für die Nachuntersuchung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit Mängeln aufgefallen sind, auf 2 Monate (vorher 1 Monat) verlängert worden.

Auszug:
….
Weiterhin ist mit Einschränkungen der Prüfkapazitäten für die technische Überwachung zu
rechnen. Eine Änderung der Zeitabstände in der Anlage VIIIb der StVZO stünde im Widerspruch
zu den unionsrechtlichen Verpflichtungen aus der Richtlinie 2014/45/EU. Die Fristverlängerung
auf zwei Monate für die Nachuntersuchung ist durch Artikel 9 der Richtlinie
2014/45/EU abgedeckt.

….

Weitergehende Infos auf den Seiten des BMVI.
https://www.bmvi.de/DE/Home/home.html


Ob die Empfehlung in jedem Bundesland entsprechend umgesetzt wird klärt Ihr bitte bei Bedarf selber.
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wird es umsetzen, hier sind auch schon die technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen informiert.


Mal ne Frage in diese Richtung...

Mein Gespann müsste nächsten Monat zur HU... Gibt es da auch schon Fristverlängerungen, oder muss ich mich an die normale Frist halten?


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 08:07 
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sammycolonia hat geschrieben:
HU... Gibt es da auch schon Fristverlängerungen, oder muss ich mich an die normale Frist halten?


Darüber ist zumindest mir nichts bekannt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 08:08 
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Also, der Verkehrsminister hat gestern ne Pressekonferenz gegeben. Man hat ja Zeit und da schaut man sowas an.
Es gibt da auch Fristverlängerungen. Erstens, weil die Buden zu sind und sie wollen, das zur Zeit kein Transportmittel wegen sowas ausfällt. Ich wäre im April auch dran, von daher....


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 08:11 
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sammycolonia hat geschrieben:
...Mal ne Frage in diese Richtung...
Mein Gespann müsste nächsten Monat zur HU... Gibt es da auch schon Fristverlängerungen, oder muss ich mich an die normale Frist halten?

Keine Fristverlängerung, aber...

"Es wird daher vorgeschlagen, den Polizeibehörden der Länder (sowie dem Bundesamt für
Güterverkehr) eine vorübergehende Nichtahndung der Tatbestände nachlaufenden Nummern
186.1.1 (Vorführungsfrist bis zu 2 Monate überschritten) und 186.1.2 (Vorführungsfrist mehr
als 2 Monate und bis zu 4 Monate überschritten) der Bußgeldkatalog Verordnung (BKatV) zu
empfehlen.
"

d.h. bis zu 4 Monate überziehen bleibt OWI, aber es soll nicht geahndet werden. Umsetzen mus aber jedes Bundesland, das ist die Empfehlung BMVI.


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 08:15 
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Der Häuptling der OT Partisanen

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Ah, okay... Das hilft doch schon ein Stück weiter... Danke vielmals... :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 08:21 
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Das Hilft ungemein, ich hatte auch schon überlegt, da die Kawa auch zur HU muss was ich jetzt mache. Dann brauch ich ja erst einmal keinen Stress schieben.

Lg. Mario


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 08:34 
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Moin!

Sehr interessant... was ist "Vorführung" nach Pkt. 186.1.1/2 genau?

Hintergrund: Habe noch ein Jahr Frist, allerdings baue ich seit Monaten um und müsste ein paar Sachen eintragen lassen...

Ich könnte die Teilegutachten (keine ABE) mitführen und alles schön erklären, aber streng genommen ist das so ja nicht richtig.

Gruß
Wolle


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 09:00 
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Wolle69 hat geschrieben:
Moin!
Sehr interessant... was ist "Vorführung" nach Pkt. 186.1.1/2 genau?
Hintergrund: Habe noch ein Jahr Frist, allerdings baue ich seit Monaten um und müsste ein paar Sachen eintragen lassen...
Ich könnte die Teilegutachten (keine ABE) mitführen und alles schön erklären, aber streng genommen ist das so ja nicht richtig.
Gruß
Wolle


Das gilt für die HU (und SP). Nicht für Einzelabnahmen.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_55.php


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 10:33 
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Na, sehr gut. :zustimm: Ich hatte meine Frau schon instruiert, bei einem eventuellen Vorwurf des abgelaufenen TÜVs an ihrem Auto ab nächste Woche anarchisch auf Virusschutz abszustellen, aber mit der Empfehlung vom BMVI muss man sich wahrscheinlich auf nicht viel Stress einstellen. :bindafür:

Hoffen wir mal, dass auch nach der Krise noch viel an Menschenverstand und Augenmaß übrig bleibt... :wink:

...den Schweller haben wir natürlich diese Woche noch instandsetzen lassen...


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 11:11 
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Danke für die Info!
Ich muss im April mit 3 Fahrzeugen zum Tüv und im Mai mit 2 weiteren.


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 12:56 
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Vielölen Dank für die Info.
Bei mir kommen gerade auch ein paar Mopeds dafür in Frage.
Gruß
Rüdiger

Stimmt :oops:
Sinnerfassend lesen ist von Vorteil.


Zuletzt geändert von ETS-Fan am 27. März 2020 13:17, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 13:10 
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Wieso müsst Ihr alle zur Nachprüfung?
Und wisst das schon vor der HU?

:D


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 14:36 
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Ne, aber die Info, dass da was im Gange ist, nimmt etwas den Druck raus ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 15:37 
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na jetzt aber schnell..... zumindest die Bremshydraulik sollte ich noch überholen (der eine Kolben hat schon 2013 leicht geklemmt.....) :mrgreen:


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 16:12 
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Na, da hätte ich gar nich so nen Stress machen brauchen :rolleyes: Aber egal, alle Fahrzeuge haben bis mindestens Juni 2021 ne gültige HU 8)

Gruss

Mutschy


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 17:02 
Ich muss mit der BMW im April hin, mal sehen ob die überhaupt auf haben.
Wenn ja, dann fahre ich hin und mit den üblichen Schutzmaßnahmen dürfte es kein Problem sein, ich muss ja nicht daneben stehen.

Willy


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 17:11 
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CJ hat geschrieben:
Das gilt für die HU (und SP). Nicht für Einzelabnahmen.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_55.php

Hm.
Und nu?
5 Monate Umbau mal eben rückbauen?

Wäre schon schön, 2 Fahrzeuge im Haushalt zur Verfügung zu haben, um nicht den ÖPNV nutzen zu müssen...


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 17:18 
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Andreas hat geschrieben:
Zur Info:
Ich möchte Euch auf eine Veröffentlichung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufmerksam machen.
In der Veröffentlichung ist die Frist für die Nachuntersuchung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit Mängeln aufgefallen sind, auf 2 Monate (vorher 1 Monat) verlängert worden.

Auszug:
….
Weiterhin ist mit Einschränkungen der Prüfkapazitäten für die technische Überwachung zu
rechnen. Eine Änderung der Zeitabstände in der Anlage VIIIb der StVZO stünde im Widerspruch
zu den unionsrechtlichen Verpflichtungen aus der Richtlinie 2014/45/EU. Die Fristverlängerung
auf zwei Monate für die Nachuntersuchung ist durch Artikel 9 der Richtlinie
2014/45/EU abgedeckt.

….

Weitergehende Infos auf den Seiten des BMVI.
https://www.bmvi.de/DE/Home/home.html


Ob die Empfehlung in jedem Bundesland entsprechend umgesetzt wird klärt Ihr bitte bei Bedarf selber.
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wird es umsetzen, hier sind auch schon die technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen informiert.

...und da habe gestern erst von der Dekra in FF folgende Info auf genau diese Frage hin erhalten - keine Fristverlängerung für Nachkontrolle - in unserem Fall Teilelieferung verspätet wegen Corona ... ist kein Argument: DHL liefert...
Da werde ich am Montag nochmal anfragen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 18:17 
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Wohnort: Oboom
Wolle69 hat geschrieben:
CJ hat geschrieben:
Das gilt für die HU (und SP). Nicht für Einzelabnahmen.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_55.php

Hm.
Und nu?
5 Monate Umbau mal eben rückbauen?
Wäre schon schön, 2 Fahrzeuge im Haushalt zur Verfügung zu haben, um nicht den ÖPNV nutzen zu müssen...

Ich verstehe dein Problem nicht ganz. :gruebel: Dein Umbau hat doch nichts mit der Fristverlängerung nach einem Durchfaller bei der HU oder dem Absehen von Bußgeldern bei Überziehung des HU-Termins zu tun. Nur darum dreht es sich hier.
Du brauchst eine Einzelabnahme/ ein Gutachten eines Prüfers um dann bei der Zulassungsstelle irgendwelche Sachen eintragen zu lassen. Ob eine Prüforganisation derzeit solche Abnahmen macht und wenn ja, ob und wie die Zulassungsstelle diese Eintragung vornimmt, mußt du dort erfragen. Das hat aber nichts mit diesem Fred hier tun. :nixweiss:


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 18:48 
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Richtig.
In meinem Falle muss ich ja aber auch "unverzüglich" vorstellig werden. Und wenn das nun nicht geht? Deswegen ja die Frage oben, worauf sich das bezieht (bzw. beschränkt).

Die anvisierte Dekra-Stelle hat jedenfalls Flatterband ringsum. Und die Zulassungsstelle nur mit Anmeldung und nur bei dringenden und nicht aufschiebbaren Angelegenheiten...


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 19:09 
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Also, auch wenn es nix mit dem hier geschilderten Sachverhalt zu tun hat.

Du brauchst offensichtlich eine Änderungsabnahme, die die gewünschte Dekraprüfstele zur Zeit nicht anbietet.

Ich würde
1. die Dekra kontaktieren, wer wann sowas wo machen kann
2. das StVA kontaktieren, wer wann wie und wo die Änderung kurzfristig in die Papiere überträgt.

Mach das vorzugsweise per Mail, dann hast Du eine schriftliche Aussage.

Wenn es ganz dumm läuft, dann geht das halt momentan nicht so fix wie gewünscht, dann muss man leider damit leben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Corona / HU Nachprüfung / Frist jetzt 2 Monate
BeitragVerfasst: 27. März 2020 19:15 
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Wolle69 hat geschrieben:
Richtig. In meinem Falle muss ich ja aber auch "unverzüglich" vorstellig werden...

Aber eben nicht zur Hauptuntersuchung nach §29 StVZO!
Wolle69 hat geschrieben:
...Deswegen ja die Frage oben, worauf sich das bezieht (bzw. beschränkt)...

Wurde doch beantwortet; nur auf die Hauptuntersuchung nach §29 StVZO.
Wolle69 hat geschrieben:
...Die anvisierte Dekra-Stelle hat jedenfalls Flatterband ringsum. Und die Zulassungsstelle nur mit Anmeldung und nur bei dringenden und nicht aufschiebbaren Angelegenheiten...

Deswegen der Hinweis -> die entsprechenden Stellen anrufen, Problem schildern und sich eine Auskunft über den Lösungsweg holen.
War der Andreas schneller.


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