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lothar
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Betreff des Beitrags: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 2. Juni 2023 10:56 |
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Moderator |
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Beiträge: 8257 Wohnort: Dresden Alter: 76
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Tja, die Enkel treten auch bei mir in die Spur ... nächstes Jahr möchte unser Leandro den A1-Schein machen. In der Ecke steht noch eine ES150/1 rum. Was ist umzubauen, damit sie für ihn fahrbar wird.
Soweit ich mitbekommen habe, ist die vmax-Grenze aufgehoben. Lediglich Leistungsbeschränkung und 125ccm sind relevant. Richtig?
Das heißt, für die ES wären 125er Zyliner, Deckel, Kolben und Vergaser zu besorgen und einzutragen. Richtig?
Gruß Lothar
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Dieter
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 2. Juni 2023 11:04 |
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Beiträge: 3974 Wohnort: Dortmund Alter: 68
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Die Versicherung müsste auch auf den Jungspund angepasst werden. Und ein Starterknöpfchen wäre vielleicht auch hilfreich. Gruß Dieter
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der maaß
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 2. Juni 2023 11:11 |
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Beiträge: 2256 Wohnort: Nossen Alter: 30
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Hallo Lothar.
Minimalprogramm ist der 125er Zylinder mit passendem Kolben. Alles andere kannst du von der 150er nehmen und es ist legal.
125er Zylinderdeckel wäre schön, der Verdichdung bzw. Brennraumform zuliebe.
Will dein Prüfer unbedingt den 22er Vergaser sehen? Wenn ja: schreib mir, hab ich da. Wenn nein: lass den 24er dran.
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lothar
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 2. Juni 2023 11:50 |
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Moderator |
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Beiträge: 8257 Wohnort: Dresden Alter: 76
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Danke Burkhard, dann ist es ja kein allzugroßer Aufwand. Auf dem Ansaugstutzen steht je nach dem allerdings 150 oder 125, insofern müsste der schon getauscht werden, und dann passt wahrscheinlich der 24er nicht mehr dran. Ist ja auch nur für eine befristet Zeit, wenn die Limitierung in paar Jahren für ihn entfällt, wird ja alles wieder original zurückgebaut.
Die 150/1 stand einige Jahrzehnte trocken im Gebäude (nicht bei m mir!). Wenn der andere Opa das Projekt abnickt, muss sicher einiges an der ES gemacht werden, damit sie wieder auf die Straße kann. Sollte aber in meiner "Spezialwerkstatt" kein Problem sein ...
Gruß Lothar
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der maaß
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 2. Juni 2023 11:55 |
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Beiträge: 2256 Wohnort: Nossen Alter: 30
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Die Anschlussmaße der beiden Stutzen sind gleich. Unterschätz nicht wie lange es dauern kann einen guten 125er Zylinder zu bekommen.
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kutt
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 2. Juni 2023 13:08 |
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Technischer Admin |
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------ Titel ------- AmForumSchrauber Mr. Kardan
Beiträge: 18406 Wohnort: Freiberg Alter: 46
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War da nicht noch was mit einem Drosselkrümmer, der länger ist? Oder war das nur bei der ETZ so?
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mutschy
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 2. Juni 2023 13:16 |
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Beiträge: 3780 Wohnort: Werther Alter: 47
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Der Drosselkrümmer ist nicht mehr notwendig, da die vmax-Beschränkung nicht mehr existiert. Ansonsten kann ich nur den Rat geben, evtl das vordere Ritzel noch anzupassen. Statt dem 16er ein 15er, das macht sich durchaus bemerkbar.
Zur Not kann ich auch Bärbels Papiere zur Verfügung stellen. Das war mal ne 150er TS, die seit etlichen Jahren als 125er läuft, da ich nur die 1b hab. Mit Garnitur, Kopf und Ansaugstutzen der 125er und eingetragenem 24er Vergaser. Kopf is aktuell ein 150er drauf, da sie mitm 125er nich klargekommen is ? Dem verbauten Kopf sieht keiner an, ob es ein 125er oder 150er is.
Gruss
Mutschy
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EmmasPapa
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 2. Juni 2023 13:17 |
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Beiträge: 5200 Wohnort: Nuthe-Urstromtal Alter: 52
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kutt hat geschrieben: War da nicht noch was mit einem Drosselkrümmer, der länger ist? Oder war das nur bei der ETZ so? Das gab es nur bei der kleinen ETZ um die alte 80 km/h-Regelung bei den 125ern einzuhalten. Für die TS und ES gab es das meiner Kenntnis nach nicht.
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kutt
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 2. Juni 2023 13:24 |
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Technischer Admin |
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------ Titel ------- AmForumSchrauber Mr. Kardan
Beiträge: 18406 Wohnort: Freiberg Alter: 46
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Alles klar, danke für die Info. Wieder was gelernt 
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TS Paul
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 2. Juni 2023 17:35 |
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------ Titel ------- Vapekiller
Beiträge: 6559 Wohnort: Lothra/ Thür. Alter: 42
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Manchmal kann es auch Schnell gehen 
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Rossi1979
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 2. Juni 2023 18:02 |
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Beiträge: 273 Wohnort: Clausthal-Zellerfeld Alter: 45
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Hallo, es gibt für die ETZ einen Umrüstsatz mit Teilegutachten nach 19.3 StVZO. Der Umrüstsatz besteht aus Zylindersatz plus Deckel, Vergaser und Ansaugstutzen: https://www.zweirad-schubert.de/de/umba ... -mz-etz125Das Gutachten müsste ich sogar da haben, wenn Bedarf besteht... MfG Tobias
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mutschy
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 2. Juni 2023 19:04 |
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Beiträge: 3780 Wohnort: Werther Alter: 47
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Der Zylinder is ein 150er im Nullmaß (56 mm), der Kopf scheinbar ein 125er. Wobei ich es nur als Anguss ("erhaben") kenne, nich eingeschlagen  Gruss Mutschy
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 2. Juni 2023 19:18 |
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Beiträge: 2028 Wohnort: Oboom Alter: 53
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EmmasPapa hat geschrieben: kutt hat geschrieben: War da nicht noch was mit einem Drosselkrümmer, der länger ist? Oder war das nur bei der ETZ so? Das gab es nur bei der kleinen ETZ um die alte 80 km/h-Regelung bei den 125ern einzuhalten. Für die TS und ES gab es das meiner Kenntnis nach nicht. Die 80 km/h-Begrenzung kann nicht der ursprüngliche Grund für einen Drosselkrümmer sein, da die 125er bis 1996 ja ein "großes" Motorrad und keine LKR waren. Erst ab Februar 1996 wurde die Hubraumgrenze für LKR auf 125 ccm angehoben und gleichzeitig für unter 18jährige die (fahrerlaubnisrechtliche) Begrenzung auf 80 km/h beibehalten. Mit Einführung der Fahrerlaubnisklasse A1 ab 1999 entfiel dann diese altersabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung zugunsten einer generellen Begrenzung des Leistungsgewichts.
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EmmasPapa
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 2. Juni 2023 19:42 |
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Beiträge: 5200 Wohnort: Nuthe-Urstromtal Alter: 52
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Vorher gab es das Dingens aber nicht, schon gar nicht zu DDR-Zeiten. Einen anderen Sinn macht es bei der 125er auch nicht. Warum sollte man das eh schon schwache Triebwerk noch mit einem Drosselkrümmer in die Knie zwingen, außer einer gesetzlichen Notwendigkeit?
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Greif
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 3. Juni 2023 15:56 |
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Beiträge: 1792 Wohnort: Greifswald Alter: 68
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Es gibt noch einen weiteren kleinen Vorteil, wenn die Papiere ordentlich als Vollabnahme nach so langer Standzeit neu angelegt werden, dann wird aus dem Krad ein optisch gleiches "Leichtkraftrad" wenn man will mit kleinem Kennzeichen, dann zahlt man keine Steuern, soweit ich mich erinnere, unser Dekra-mann hat sich nur für die 125 am Zylinder Richtung Auspuff interessiert, die TS fährt mein Enkel und zurückbauen auf 150 würde ich ihm persönlich abraten, weil sie möglicherweise als 125 mehr nachgefragt ist, solange A1 über A2 zu A sich nicht ändert
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mutschy
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 3. Juni 2023 20:55 |
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Beiträge: 3780 Wohnort: Werther Alter: 47
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Richtig. Steuern werden keine fällig. Bei mir wären es damals knapp 10€ gewesen, deswegen hat mir die Zulassungsstelle mitgeteilt, dass keine Steuern erhoben werden. Kappungsgrenze liegt wohl bei 10€ im Jahr. Aktuell fahre ich sie für 7.79€ im Jahr (Haftpflicht). Das sind alle Fixkosten von staatlicher Seite. HU mit ~50€ kommt alle gut zwei Jahre dazu, und halt der Unterhalt (Sprit, Teile). Insgesamt ein seeehr genügsames Fahrzeug. Deswegen fahre ich sie auch so gerne.
Gruss
Mutschy
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Maische
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 4. Juni 2023 07:54 |
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Beiträge: 203 Wohnort: Senden (NRW) Alter: 44
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Die Willkür des deutschen Staates! Die 2€ Jahressteuer für meinen modernen Hybridkasten werden freundlicherweise abgebucht!  Und richtig. Der Prüfer checkt idR nur die eingegossene 125. Die schrauben nicht den Motor auseinander.
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mutschy
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 4. Juni 2023 10:22 |
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Beiträge: 3780 Wohnort: Werther Alter: 47
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Dein Hybrid is aber auch eine Dose, nehm ich an. Möglich, dass da andere Grundsätze gelten.
Selbstverständlich wird das Fahrzeug nur "zerstörungsfrei sichtgeprüft". Was mit Sicherheit gut kommt, is, vorher mit den einzelnen Teilen zum Prüfer zu gehen, ihm zu zeigen, dass alles seine Richtigkeit hat, und dann alles zu verbauen, und dann von genau dem Prüfer abnehmen zu lassen.
Gruss
Mutschy
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 4. Juni 2023 12:23 |
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Beiträge: 2028 Wohnort: Oboom Alter: 53
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mutschy hat geschrieben: Dein Hybrid is aber auch eine Dose, nehm ich an. Möglich, dass da andere Grundsätze gelten... Wir hatten das schon mal...Kein anderer Grundsatz, sondern gesetzlich so geregelt. LKR sind nicht steuerfrei, weil eine Bagatellgrenze unterschritten wird, sondern weil nicht zulassungspflichtige Kfz im Kfz-Steuergesetz davon befreit sind ->KraftStG §3. Der PKW offensichtlich nicht. Soviel zur Willkür.
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mutschy
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 4. Juni 2023 17:39 |
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Beiträge: 3780 Wohnort: Werther Alter: 47
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Ah, danke. Von Willkür war meinerseits hier nich die Rede, aber auch egal.
Gruss
Mutschy
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 4. Juni 2023 21:10 |
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Beiträge: 2028 Wohnort: Oboom Alter: 53
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Sorry, das Zitat ist mißverständlich gewählt. Natürlich warst du damit nicht gemeint.
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ets_g
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 5. Juni 2023 09:22 |
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Beiträge: 1049 Wohnort: mv Alter: 50
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CJ hat geschrieben: ...weil nicht zulassungspflichtige Kfz im Kfz-Steuergesetz davon befreit sind ->KraftStG §3... du mußt aber zugeben, dass das schon seltsam ist. LKR sind zulassungsbefreit, eine zulassung wird im so gesetz definiert "Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung." also wird zwar genau das bei LKR auch gemacht, was laut FZV eine zulassung ist, es aber anders genannt oder ignoriert oder was auch immer. also ich find das schon auch etwas willkürlich wenn man 2x das gleiche macht, aber nur 1x bezahlt werden muß..
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tippi
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 5. Juni 2023 12:00 |
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Beiträge: 3385 Wohnort: Dresden Alter: 49
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@lothar, ich habe vor Jahren dem Torsten meine ganzen Sachen zu den kleinen ES übergeben. Da waren auch 125-er Sachen dabei, ggf ist das eine weitere Quelle für Dich.
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 5. Juni 2023 17:58 |
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Beiträge: 2028 Wohnort: Oboom Alter: 53
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ets_g hat geschrieben: ...du mußt aber zugeben, dass das schon seltsam ist. LKR sind zulassungsbefreit... Ich versuch es mal am Handy, so gut es geht. Vorweg der §16 StVZO sinngemäß verkürzt: alle Fahrzeuge sind zum Verkehr zugelassen (also Kraft Gesetzes), es sei denn es ist ein besonderes Zulassungsverfahren vorgeschrieben. Und diese Verfahren sind in der FZV festgelegt. Folgt man dann den Regelungen dort, sind LKR also nicht wörtlich zulassungsfrei, sondern lediglich nicht einem formalen Zulassungsverfahren unterworfen. Das ist ein Unterschied. Auf Grund derselben Regelung wie z.B. KKR. Diese Kfz sind aber betriebserlaubnispflichtig, LKR zusätzlich kennzeichenpflichtig. Steht auch in der FZV. Das Zulassungsverfahren sieht also so aus: Ein LKR ist Kraft Gesetzes zum Verkehr zugelassen, wenn eine Betriebserlaubnis erteilt ist. Da darüber hinaus ein Kennzeichen zugeteilt werden muss, bleibt der Weg zum Amt trotzdem der gleiche wie bei der formalen Zulassung. Gefühlt gibt es im Ergebnis keinen Unterschied. Lediglich die Steuerbefreiung ist fühlbar. Mag man seltsam finden, aber Willkür ist es nicht.
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Greif
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 5. Juni 2023 19:54 |
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Beiträge: 1792 Wohnort: Greifswald Alter: 68
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Nun ist wohl dazu auch alles beschrieben, Lothar mach es einfach und nimm deinen Enkel dazu, habe ich auch so ganz behutsam gemacht, eines Tages kam sein blöder Lehrer auf dem Schulhof und stellte Fragen zur MZ weil es ihn an seine Jugend erinnerte, danach hatten beide ein gutes Verhältnis zueinander, weil mein Enkel in Fragen Technik mindetens mitreden konnte
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lasernst
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 6. Juni 2023 06:38 |
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Beiträge: 711 Wohnort: Dresden
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Wie schnell darf eine 1b A1 125er denn fahren heute
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 6. Juni 2023 07:09 |
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Beiträge: 2028 Wohnort: Oboom Alter: 53
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Weder zulassungsrechtlich, noch im Fahrerlaubnisrecht gibt es eine Begrenzung der Geschwindigkeit bei LKR. Zulassungsrechtlich definiert sich ein LKR über Hubraum (51-125ccm) und Leistung (max.11 kW). Im Fahrerlaubnisrecht kommt noch das limitierte Leistungsgewicht dazu (0,1kW/kg), wenn die Fahrerlaubnis nach dem 18.01.2013 erteilt wurde.
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lothar
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 6. Juni 2023 07:47 |
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Moderator |
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Beiträge: 8257 Wohnort: Dresden Alter: 76
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Greif hat geschrieben: Nun ist wohl dazu auch alles beschrieben, Lothar mach es einfach und nimm deinen Enkel dazu, ... Na klar, genau so ist es geplant. Er hat mir voriges Jahr schon den ETZ150-Motor gewechselt. Ich hab daneben gesessen und nur die Reihenfolge bestimmt: "Jetzt das ... dannn das ...", beim Einheben des Motors natürlich mit geholfen. Hat 100% geklappt. Gruß Lothar
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Greif
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 6. Juni 2023 20:23 |
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Beiträge: 1792 Wohnort: Greifswald Alter: 68
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Neuen Kabelbaum mit ihm einziehen,kostet nicht viel, ist ratsam wie du es weißt auch mit der Kontaktpfege und sollte ihn für alle Fälle auf den richtigen Weg vorbereiten ?, dabei verstehen die gleich mal die Zusammenhänge
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lothar
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 20. Oktober 2023 17:27 |
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Moderator |
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Beiträge: 8257 Wohnort: Dresden Alter: 76
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der maaß hat geschrieben: ... Unterschätz nicht wie lange es dauern kann einen guten 125er Zylinder zu bekommen. Das ist leider die Wahrheit. Hier gibt es eine Nachfertigung und das ist vermutlich das gleiche Produkt vom selben Lieferanten. Es würde sich um eine Neuproduktion handeln, zu näheren Angaben war der Anbieter nicht in der Lage (Hersteller? Technologie Laufbuchse?) Spannende Frage: Hat jemand so ein Teil schon in Verwendung? Viele Grüße Lothar
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lothar
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 22. Januar 2024 11:48 |
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Moderator |
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Beiträge: 8257 Wohnort: Dresden Alter: 76
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Wir haben einen besseren Rahmen gefunden und dürfen die Nummer umschlagen lassen.
Dazu wäre ein Metallklotz (Stahl) zwischen den Motorlaschen (lichtes Maß 28mm) der ES150/! zur Fixierung derselben im Moment des Einschlagens als Gegenhalter dienlich. Hat jemand so ein Teil (DD und Umgebung) vielleicht leihweise rumliegen?
Gruß Lothar
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Sven Witzel
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 22. Januar 2024 21:18 |
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------ Titel ------- Mr. Räuchermann
Beiträge: 8912 Wohnort: Herleshausen Alter: 37
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lothar hat geschrieben: der maaß hat geschrieben: ... Unterschätz nicht wie lange es dauern kann einen guten 125er Zylinder zu bekommen. Das ist leider die Wahrheit. Hier gibt es eine Nachfertigung und das ist vermutlich das gleiche Produkt vom selben Lieferanten. Es würde sich um eine Neuproduktion handeln, zu näheren Angaben war der Anbieter nicht in der Lage (Hersteller? Technologie Laufbuchse?) Spannende Frage: Hat jemand so ein Teil schon in Verwendung? Viele Grüße Lothar Da die Frage schon einige Zeit zurückliegt: Hast du das Teil erworben ? Maische hat geschrieben: Die Willkür des deutschen Staates! Die 2€ Jahressteuer für meinen modernen Hybridkasten werden freundlicherweise abgebucht!  Und richtig. Der Prüfer checkt idR nur die eingegossene 125. Die schrauben nicht den Motor auseinander. Die Lösung lautet § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz, welches wiederum auf die FZV verweist. Da sind die Leichtkrafträder als zulassungsfrei Fahrzeuge explizit steuerbefreit. Die Hybriddose nicht. 
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lothar
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 22. Januar 2024 21:37 |
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Moderator |
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Beiträge: 8257 Wohnort: Dresden Alter: 76
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Sven Witzel hat geschrieben: Da die Frage schon einige Zeit zurückliegt: Hast du das Teil erworben ? Das Teil, auf das du dich beziehst, habe ich nicht erworben. Aber ein anderes ... Gruß Lothar
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lothar
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 23. April 2024 20:31 |
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Moderator |
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Beiträge: 8257 Wohnort: Dresden Alter: 76
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lothar hat geschrieben: Wir haben einen besseren Rahmen gefunden und dürfen die Nummer umschlagen lassen. Dazu wäre ein Metallklotz (Stahl) zwischen den Motorlaschen (lichtes Maß 28mm) der ES150/! zur Fixierung derselben im Moment des Einschlagens als Gegenhalter dienlich. ... "Fahrer helfen Fahrern" ist unser Motto, und wiedermal hat ein Foríst ausgeholfen. Danke freebster für den saugend passenden Metallklotz! Die Nummer wurde heute von der DEKRA eingeschlagen. Von jetzt an geht es aufwärts. Allerdings soll der Enkel sich momentan erst mal auf die 10. Klasse-Abschlussprüfung konzentrieren, nach dem Sommer nehmen wir uns den Motor vor. Falls den Klotz zum FIN-Schlagen (ES150) jemand brauchen sollte, bitte gerne, einfach melden. Dateianhang: ID-Distanz-4.JPG Gruß Lothar
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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MZ-Wessi
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Betreff des Beitrags: Re: ES150/1 für A1-Fahrer Verfasst: 31. Juli 2024 08:59 |
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Beiträge: 42
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Hier. Ich habe den Nachbauzylinder und Kolben aktuell in Verwendung. Bin noch am Einfahren - kann daher noch keine Aussage zur Maximalleistung treffen.
Zylinder: Guss und Gewinde gut verarbeitet. Lediglich in den Kanälen war etwas Nacharbeit wegen Gussresten notwendig. Laufbuchse und Schliff sah optisch sehr gut aus und sehr passgenau zum gelieferten Kolben.
Kolben: War an den Kolbenaugen nicht so gut verarbeitet. Das Nadellager hat nicht dazwischen gepasst. Musste etwas nachschleifen.
Loben kann ich bisher die Laufruhe und die Gasannahme. Wie willig er nach der Einfahrzeit drehen wird, wird sich noch zeigen. Bisher konnte ich aber kein Nachteil zum Original "spüren".
Achtung: Die Kolbenringe haben ein außergewöhnliches Maß. Beim Einbau nicht brechen / verlieren. Sonst wird es schwer mit Ersatz.
Sollte ich doch nicht zufrieden sein habe ich die Option meinen Originalzylinder auf Übermaß schleifen zu lassen.
Ich würde dazu auf jeden Fall auch den Wechsel zum 22n1 Vergaser raten.
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