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stricheins
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Betreff des Beitrags: neue STVZO Verfasst: 22. August 2024 10:44 |
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Beiträge: 582 Wohnort: Vierlinden Alter: 74
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Hallo, ich hab da mal eine Frage aus folgendem Grund: Mein Enkel ist 18 Jahre alt und noch nicht lange im Besitz des Motorradführerscheins. Natürlich mußte da gleich eine große Maschine gekauft werden, allerdings gedrosselt, und wie es so ist, ist er vor kurzem damit zu Boden gegangen. Die originale Verkleidung ist natürlich hin und um Opa nicht wieder anzubetteln war er in Rosenheim beim TÜV und hat sich erkundigt, ob er auch eine preiswertere Zubehörverkleidung anbauen darf. Der nette Herr Prüfingenieur meinte ,das sei kein Problem, er müsse das aber unbedingt noch in diesem Jahr machen, weil die im nächsten Jahr neue STVZO für solche Teile kein Spielraum mehr läßt. Ist da etwas dran ? Ich habe mir den Entwurf dazu angeschaut, find eigentlich keinen Hinweis darauf - allerdings ist der Passus mit den Betriebserlaubnissen so ausgelegt, daß diese wohl nach europäischem Recht erteilt werden sollen. Weiß da jemand etwas darüber, oder ist das bloß wieder Panikmache ?
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tommy11
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Betreff des Beitrags: Re: neue STVZO Verfasst: 22. August 2024 12:59 |
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Beiträge: 41
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AHO
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Betreff des Beitrags: Re: neue STVZO Verfasst: 22. August 2024 14:46 |
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Beiträge: 1237 Wohnort: Wuppertal
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In der aktuellen "Motorrad" ist ein Artikel zu dem Thema. Dabei geht es wohl darum, dass nach EU Recht keine Erleichterungen für Einzelabnahmen oder Kleinserien möglich sind, also für eine Typprüfung immer der volle Umfang der Vorschriften und Prüfungen gilt. Dabei geht es aber wohl um die zukünftige Zulassung von Motorrädern und Zubehör, nicht um schon erteilte Zulassungen, die alten ABE oder Gutachten bleiben bestehen.
Andreas
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mutschy
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Betreff des Beitrags: Re: neue STVZO Verfasst: 22. August 2024 15:38 |
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Beiträge: 3780 Wohnort: Werther Alter: 47
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Joa, ich denke auch ma, dass der Bestandsschutz hier ne Rolle spielt. Also: keine Bange, Teile organisieren, ran hauen, Spaß haben.
Gruss
Mutschy
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Rossi1979
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Betreff des Beitrags: Re: neue STVZO Verfasst: 16. November 2024 12:47 |
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Beiträge: 273 Wohnort: Clausthal-Zellerfeld Alter: 45
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Hallo,
das ist eine "lustige" Sache, das hat keiner so richtig gelesen, was das nun bedeutet.
Es geht hauptsächlich um den § 19 STVZO. Seit 1.11. ist die neue StVZO nun endgülitig in Kraft.
Das heisst für Fahrzeuge ab EZ 19.06.2024 M (PKW),N (LKW), O (Anhänger) und Lof (Trecker) darf nur noch EG-Recht angewendet werden, keine nationalen Regelungen mehr. Sprich Radabdeckungen nach 36a STVZO ist Geschichte bei Fahrwerkseintragungen. Interessant ist das ganze für Einzelneuzulassungen von LKWs und Lof. Da ist nix mehr einfach, das muss jetzt alle EG Recht entsprechen. Das ist seit 10 Jahren so im Gespräch, sollte schon 2015 so kommen, nun ist es so.
Gleichzeitig sind Teilegutachten entfallen, dürfen nur noch bis 2028 angewendet werden. Dafür gibt es dann jetzt die nationale Typteilegenehmigung. Wie die aussieht, lassen wir uns überraschen.
Für Fahrzeuge vor 19.6.24 gibt es Übergangsvorschriften, da bleibt wohl alles beim alten. Nur die Teilegutachten werden 2028 ungültig. Wird spannend, die einfachen Abnahmen nach 19.3 sind dann quasi tot.
Abwarten und Tee trinken, wie das nun laufen soll, wird die Zeit zeigen.
MfG
Tobias
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