schrauberschorsch hat geschrieben:
Eine Ausnahmegenehmigung ist trotzdem erforderlich, wobei bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen die Zulassungsstelle kei Ermessen mehr hat, sondern die Ausnahmegenehmigung erteilen muss. Gerade so im Freundeskreis erlebt.
Ich lese aber aus dem Gesetzestext heraus, dass das kleine Kennzeichen Standard ist und du eine Ausnahmegenehmigung brauchst, wenn du eine andere Größe möchtest.