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ETZeStefan
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Betreff des Beitrags: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 7. Dezember 2024 17:49 |
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Beiträge: 2663 Wohnort: Wittichenau Alter: 34
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Grüße, hat jemand eventuell in den letzten zwei Monaten neue Papiere beantragt und bekommen?
Hab das ganze Spiel schonmal 2016 durch, ging problemlos.
Jetzt habe ich wegen einen Aktuellen Projekt eine FIN prüfen lassen und da wurde mir am Telefon mitgeteilt das es zur Zeit recht aussichtslos ist Papiere zu bekommen. (Hoyerswerda Kreis BZ)
Genau ins Detail sind wir am Telefon nicht gegangen, aber es soll wohl eine Gesetzesänderung gegeben haben und die neue Zulassungsstellen Chefin ist wohl das zweite Problem.
Eventuell hat ja jemand das ganze durch und kann mir mal sagen wie der Werdegang jetzt ist.
Viele Grüße
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Mechanikus
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 7. Dezember 2024 17:59 |
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Beiträge: 3628 Alter: 46
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Wie das? Täglich werden irgendwo etliche neue Papiere beantragt. Warum sollte das nicht gehen?
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Ralle
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 7. Dezember 2024 19:32 |
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Moderator |
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------ Titel ------- FE1 - TS250 Käufer
Beiträge: 10818 Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz Alter: 51
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Auf der Seite vom Amt steht dazu nichts. Guckst du. Im Unterpunkt „Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs“ steht auch geschrieben was die sehen wollen, wenn keine Papiere vorhanden sind. Allerdings war Bautzen selbst früher manchmal auch schon sehr speziell, wenn du in Hoywoy meinst das es Probleme geben könnte, dann ist ja Kamenz als Option auch nicht so weit weg. Ich würde zuerst in Hoywoy fragen wo genau das Problem liegt, die müssen dir ja konkrete Gründe nennen können, wenn es denn wirklich so ist. Diese Begründung kannst Du dann prüfen, einfach nur eine windige Aussage am Telefon ist noch kein Grund aufzugeben. Und wenn die wirklich nicht wollen aber der Grund nicht eindeutig genannt wird, fragst du in Kamenz nach, ohne zu sagen das du schon eine Auskunft hast. Entweder die erzählen dir was ähnliches, oder sie haben kein Problem damit.
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Schandauer
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 7. Dezember 2024 21:15 |
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Beiträge: 277 Wohnort: Bad Schandau Alter: 41
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ETZeStefan hat geschrieben: …. das es zur Zeit recht aussichtslos ist Papiere zu bekommen. (Hoyerswerda Kreis BZ)…….die neue Zulassungsstellen Chefin ist wohl das zweite Problem Die haben wohl jetzt die Bundeswahlleiterin mit ihrem Papiermangel nach Hoywoy versetzt 😂😂😂😂 Im Ernst, das muss erklärt werden!
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Rico77
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 7. Dezember 2024 22:01 |
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Beiträge: 110 Wohnort: Großenhain Alter: 47
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Schandauer hat geschrieben: Im Ernst, das muss erklärt werden!
Genau so in der Art,hatt mir der Verkäufer im Dachdeckerbedarf ,bei dem ich beruflich immer einkaufen,auch vor geraumer Zeit erzählt.Er wollte bei uns in Sachsen (Landkeis Meißen) für sein Mopped neue Papier beantragen,Laut Tippse von Amt keine Chance.Selbst der Abfrage als nicht gestohlen ec...also safe.Zu guter Letzt hatt er das Problem so gelöst. Ein von Ihm Kumpel der in Brandenburg wohnt,hatt für das Mopped neue Papiere beantragt und hatt Ihm das Gerät verkauft hatt.Mann muss es nicht verstehen,aber leider ist es Realität...jedes kann Bundesland kann machen wie auch immer.... vg Rico
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Sechsnsibbsch
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 7. Dezember 2024 22:06 |
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Beiträge: 145
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Also ich hab jetzt erfahren dass zumindest vorübergehend keine Simson Papiere mehr ausgestellt werden (zumindest Sachsen), weil da in letzter Zeit einfach zu viel Unfug getrieben wurde. Stichwort Re-Importe. Aber das hat ja nix mit ner MZ zu tun. Vielleicht waren die alarmiert, weil sie nur DDR und Kraftrad am Telefon verstanden haben 😄.
Bei meinen beiden MZ die ich die letzten zwei Jahre zugelassen habe (beide ohne Papiere) gab's keinen Stress
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Enz-Zett
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 7. Dezember 2024 22:52 |
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Beiträge: 3177 Wohnort: Schossin
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Wie sie die Weigerung begründen, wär aber schon interessant. Der §3 FZV ist da eigentlich eindeutig genug, dass die nicht nach Bundesland und Frei Schnauze entscheiden dürfen ob sie mal wollen oder nicht.
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ETZeStefan
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 8. Dezember 2024 12:12 |
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Beiträge: 2663 Wohnort: Wittichenau Alter: 34
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Moin an alle @Ralle Ja so werde ich auch vorgehen, jetzt weiß ich nicht ob die Chefin in Hoy sitzt oder vllt in Bautzen. Werde nochmal genau nachfragen was das Problem ist. Kamenz werde ich auf alle Fälle probieren. @Rico: Ja genau so läuft das leider ab, wenn die Zulassungsstelle da keine Lust drauf hat wird es echt schwierig. Wie gesagt vor ein paar Jahren kein Thema. Bis es soweit ist wird aber noch etwas Zeit vergehen Ich halt euch auf den laufenden.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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sch.raube
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 8. Dezember 2024 17:57 |
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Beiträge: 747 Wohnort: niederschlesien Alter: 68
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die amtierende Chefin von HY und BZ sitz in Kamenz und wurde laut Buschfunk von Dresden aufs Land weggelobt. Da geht im Moment vieles etwas anders als gewohnt, z.B. brauchte mann auch nur zur Verlängerung des 07ner Kennzeichens ein Führungszeugnis und Flensburgauskunft wie bei einer Neubeantragung. Das Thema Verweigerung der Zulassung einer MZ im Lankreis BZ ohne Papiere aus Ottendorf war dem MDR sogar ein eigener Fernsehbericht wert, Am Ende wurde die Mz zugelassen und die Landkreispressesprecherin hatt irgendetwas von fehlerhaften Unterlagen und Mißverständnissen vor der Kamera geredet, Mir fällt bloß nicht mehr ein wo genau in der MDR Mediathek nach welchem Thema mann suchen sollte.......??? Vielleicht hatts noch jemand gesehen ! Das Thema Führungszeugnis und Co bei "Verlängerung des 07 Oldikennzeichens" ist wohl nach einigen Beschwerden wieder vom Tisch
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ETZeStefan
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 8. Dezember 2024 20:40 |
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Beiträge: 2663 Wohnort: Wittichenau Alter: 34
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Vielen Dank für deine Info, also ist da ja etwas dran mit der „fähigen“ Chefin. Also fällt Kamenz doch aus 
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schmunzel
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 10. Dezember 2024 16:44 |
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Beiträge: 51 Wohnort: Olbernhau Alter: 61
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wie ist das gemeint mit der "Verlängerung des 07er Kennzeichens", was muss da verlängert werden ?
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ets_g
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 10. Dezember 2024 18:01 |
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Beiträge: 1051 Wohnort: mv Alter: 50
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die genehmigung das kz zu besitzen. war bzw ist in brb teilweise auch so, wird nur für 1 jahr befristet ausgestellt und muss jährlich verlängert werden. in brb lief das so ab, das jährlich ein antrag auf verlängerung gestellt werden musste, inklusive kostenbescheid und fahrtenbuchkontrolle.. (lk ee)
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sch.raube
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 10. Dezember 2024 22:05 |
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Beiträge: 747 Wohnort: niederschlesien Alter: 68
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Das mit 1 Jahr ist auch nicht allgemeingültig, In HY/BZ/KM meist 3 Jahre, teilweise 2 und 5 Jahre für bis 10 Fahrzeuge auf eine Nummer In Görlitz muss man wenn mann keine zu oder abtragungen hatt gar nicht mehr hin, is auch Sachsen, dann soll es Deutschlandweit auch Fürstentümer geben wo eine Erweiterung oder Neubeantragung der 07 abgelehnt wird, Ist halt Einig Vaterland..... 🙃Vielleicht muss manchen Pensionsberechtigten mal wieder gesagt werden für wen sie dazusein haben, Siehe auch kleines Kennzeichen, eigentlich gibt es mittlerweile klare Gesetzgebung dazu, aber mancherorts...???
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vergasernadel
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 11. Dezember 2024 00:00 |
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Beiträge: 1494
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Die pensionsberechtigten sind nur dem Dienstherrn verpflichtet, nicht dem Volk. Wahrscheinlich können die auch nicht lesen. Steht am Reichstag.
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schmunzel
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 11. Dezember 2024 16:45 |
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Beiträge: 51 Wohnort: Olbernhau Alter: 61
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im Erzgebirgskreis gibt es da bis jetzt keine Einschränkungen
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Rossi1979
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 11. Dezember 2024 17:08 |
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Beiträge: 273 Wohnort: Clausthal-Zellerfeld Alter: 45
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sch.raube hat geschrieben: Das mit 1 Jahr ist auch nicht allgemeingültig, In HY/BZ/KM meist 3 Jahre, teilweise 2 und 5 Jahre für bis 10 Fahrzeuge auf eine Nummer In Görlitz muss man wenn mann keine zu oder abtragungen hatt gar nicht mehr hin, is auch Sachsen, dann soll es Deutschlandweit auch Fürstentümer geben wo eine Erweiterung oder Neubeantragung der 07 abgelehnt wird, Ist halt Einig Vaterland..... 🙃Vielleicht muss manchen Pensionsberechtigten mal wieder gesagt werden für wen sie dazusein haben, Siehe auch kleines Kennzeichen, eigentlich gibt es mittlerweile klare Gesetzgebung dazu, aber mancherorts...??? fürs kleine Kennzeichen gilt immer noch erstmal klar Anlage 4 FZV und da ist nur von Leichtkraftrad und Trecker die Rede. Für das rote Kennzeichen muss man zuverlässig sein und es kann befristet oder auf Widerruf ausgegeben werden. Beides möglich. Siehe §43 FZV i.V.m. §42 (2) bis (6). MfG Tobias
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ets_g
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 11. Dezember 2024 18:13 |
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Beiträge: 1051 Wohnort: mv Alter: 50
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ich zitiere mal aus der FZV:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) § 79 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
(2) Einem Kraftrad, das vor dem 1. Januar 1959 erstmals in den Verkehr gekommen ist und dessen Hubraum 50 Kubikzentimeter übersteigt, sind verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nach Anlage 4 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d zuzuteilen, es sei denn, der Halter beantragt etwas anderes.
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Anlage 4 (zu § 12 Absatz 2, § 41 Absatz 6 Satz 1, § 42 Absatz 3 Satz 2, § 43 Absatz 2, § 45 Absatz 2 Satz 1 bis 4) Ausgestaltung der Kennzeichen (Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 71 - 91) Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
1. Abmessungen Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
klingt eigentlich eindeutig, ich glaube das gilt mittlerweile seit 5 jahren..
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Rossi1979
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 11. Dezember 2024 20:16 |
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Beiträge: 273 Wohnort: Clausthal-Zellerfeld Alter: 45
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ets_g hat geschrieben: ich zitiere mal aus der FZV:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) § 79 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
(2) Einem Kraftrad, das vor dem 1. Januar 1959 erstmals in den Verkehr gekommen ist und dessen Hubraum 50 Kubikzentimeter übersteigt, sind verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nach Anlage 4 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d zuzuteilen, es sei denn, der Halter beantragt etwas anderes.
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Anlage 4 (zu § 12 Absatz 2, § 41 Absatz 6 Satz 1, § 42 Absatz 3 Satz 2, § 43 Absatz 2, § 45 Absatz 2 Satz 1 bis 4) Ausgestaltung der Kennzeichen (Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 71 - 91) Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
1. Abmessungen Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
klingt eigentlich eindeutig, ich glaube das gilt mittlerweile seit 5 jahren.. ja VOR 1959 in den Verkehr gekommen ist, das betrifft aber nur wenige MZ...
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ets_g
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 11. Dezember 2024 20:44 |
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Beiträge: 1051 Wohnort: mv Alter: 50
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ist aber etwas anderes als " nur trecker und lkr"
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 11. Dezember 2024 22:48 |
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Beiträge: 690
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Rossi1979 hat geschrieben: sch.raube hat geschrieben: Das mit 1 Jahr ist auch nicht allgemeingültig, In HY/BZ/KM meist 3 Jahre, teilweise 2 und 5 Jahre für bis 10 Fahrzeuge auf eine Nummer In Görlitz muss man wenn mann keine zu oder abtragungen hatt gar nicht mehr hin, is auch Sachsen, dann soll es Deutschlandweit auch Fürstentümer geben wo eine Erweiterung oder Neubeantragung der 07 abgelehnt wird, Ist halt Einig Vaterland..... 🙃Vielleicht muss manchen Pensionsberechtigten mal wieder gesagt werden für wen sie dazusein haben, Siehe auch kleines Kennzeichen, eigentlich gibt es mittlerweile klare Gesetzgebung dazu, aber mancherorts...??? fürs kleine Kennzeichen gilt immer noch erstmal klar Anlage 4 FZV und da ist nur von Leichtkraftrad und Trecker die Rede. Man darf an dieser Stelle auf einige Allgemeinverfügungen verweisen. Im Falle Brandenburgs die Nr 01/2010 Allgemeinverfügung hat geschrieben: Amtsblatt Brandenburg Nr. 29 vom 28. Juli 2010 Allgemeinverfügung Nr. 01/2010 des Landesamtes für Bauen und Verkehr zur Genehmigung verkleinerter zweizeiliger Kennzeichen an Krafträdern, die vor dem 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR zugelassen waren - Ausnahmen gemäß § 47 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung Vom 15. Juni 2010 Gemäß § 47 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom 25. April 2006 (BGBl. 1 S. 988), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. 1 S. 2258), in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 7. Juli 2009 (GVBI. 1 S. 262) in Verbindung mit § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. 1 S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827), verfügt das Landesamt für Bauen und Verkehr: Für alle Krafträder, an denen ein vorschriftsmäßiges Kennzeichen nicht angebracht werden kann und für die glaubhaft nachgewiesen wird, dass sie vor dem 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR zugelassen waren, gilt folgende Abweichung von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung als genehmigt: § 10 Absatz 2 und Anlage 4 Es darf ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen gemäß Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 1 Buchstabe c durch die zuständige Zulassungsstelle zugeteilt werden. Die übrigen Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. Wenn eine Zulassungsbescheinigung der DDR nicht vorgelegt werden kann, kann die Zulassung in der DDR durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigt werden, auch in einem gegebenenfalls auszufertigenden Gutachten zur Erteilung einer Einzelgenehmigung. Bedingung Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Zulassung des Fahrzeuges zum Verkehr in einem Zulassungsbezirk des Landes Brandenburg sowie für die darauf nachfolgenden Fahrzeughalter. Widerrufs- und Auflagenvorbehalt Gemäß § 1 Absatz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 49 Absatz 2 VwVfG ist diese Allgemeinverfügung widerruflich und wird mit dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen erlassen. Inkrafttreten Diese Verfügung gilt gemäß § 1 Absatz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG am auf die Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg folgenden Tag als bekannt gegeben und tritt gemäß § 43 Absatz 1 VwVfG damit in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Bauen und Verkehr in 15366 Hoppegarten, Lindenallee 51, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Im Auftrag Aber auch daran fühlen sich viele auf der Faultierfarm - selbst bei DDR-Briefen - nicht gebunden...
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Luse
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 12. Dezember 2024 07:20 |
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Beiträge: 912 Wohnort: Saarland Alter: 60
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Sag denen halt, sie sollen dir die Ablehnung schriftlich in einklagbarer Form und begründet vorlegen.  Oder noch besser, schreib es ihnen oder noch besser, lass es von einem Anwalt schreiben.
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 12. Dezember 2024 07:40 |
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Beiträge: 690
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Im Jahre 19 habe ich 4 Schreiblinge verschlissen bis ich ne 1/4h nach Feierabend mein kleines Kennzeichen in der Hand hielt ;] viewtopic.php?f=28&t=86828
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AHO
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 12. Dezember 2024 09:27 |
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Beiträge: 1239 Wohnort: Wuppertal
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Das Problem könnte sein, dass da steht: "Es darf ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen gemäß...". So ist das eine Kannvorschrift, die im Ermessen des Amtes liegt. Bei den Motorrädern vor 1959 steht: "...sind verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nach Anlage 4 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d zuzuteilen, es sei denn, der Halter beantragt etwas anderes." Da hat das einzelne Amt keine andere Wahl.
Andreas
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Alk
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 12. Dezember 2024 09:40 |
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Beiträge: 480 Wohnort: 01877 Alter: 43
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Hallo Stefan, leider hab ich den Faden erst jetzt entdeckt, das Thema §21 (Beantragung neuer Papiere) kam nämlich vor kurzen auch bei mir zur Sprache.
Als ich kürzlich den 21er für meine GT550 machen mußte, da diese nur veraltete niederländische Papiere hatte, sollte ich noch fürn Kumpel und seine MZ (ohne Brief) nach einem Termin fragen.
Sowas macht bei uns im Ort immer der stellv. Chef vom Dekrastützpunkt BZ, da er hier im Ort wohnt...
Der kam dann auch gleich mit der Story über die Chefin der Zulassungsstelle (die Situation gibt´s jetzt wohl knapp 2 Jahre). O-Ton §21 kann ich dir machen, nützt dir aber ohne alte Papiere nix, da es besagte Chefin immer abblockt. Ist auch egal auf welchem Amt im Kreis-BZ man es versucht, da es immer über ihren Tisch läuft.
Da sollen auch schon einige Klagen laufen (da geht´s wohl auch um recht wertvolle 4-rädrige Gefährte...), er war sich auch recht sicher, dass die Kläger im Recht sind bzw. dieses bekommen. Er war sich aber nicht sicher, ob das dann das Vorgehen im Kreis-BZ bzw. der Frau Amtsleiterin ändern wird. Sollte es Neuigkeiten geben, werde ich informiert. Sein Tipp: ein Familienmitglied, oder Freund aus dem Kreis-GR, oder PIR mit dem Thema beauftragen dort gäbe es solche Probleme nicht. Dann muß man halt danach das KFZ nochmal auf sich ummelden......
Traurig, aber im Moment die Realität.
PS: Besagter Kumpel hat seine ES125 jetzt vom Verwandten in Rathenow (Brandenburg) prüfen und zulassen lassen....der bekam noch am selben Tag ohne Aufbietungsverfahren neu Papiere...hier undenkbar seit min 10-12 Jahren.
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tommy11
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 13. Dezember 2024 16:00 |
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Beiträge: 41
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ets_g
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 13. Dezember 2024 16:13 |
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Beiträge: 1051 Wohnort: mv Alter: 50
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ich hab mich mit einem ähnlich gelagertem problem mal an den bürgerbeauftragten gewendet. der ist genau für solche fälle zuständig. hat zwar ewig gedauert, aber letztlich bekam ich doch eine zufriedenstellende antwort.
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xtreas
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 13. Dezember 2024 17:10 |
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Beiträge: 2113 Wohnort: Süd-Oberlausitz Alter: 50
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Hilft zwar nicht weiter... aber als Frau Z....mann in Bautzen noch Chefin war gab es keine Probleme. Habe da selbst für drei Fahrzeuge neue Papiere machen lassen und ein kleines Nummernschild an den 250ern war kein Problem.
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ETZeStefan
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 13. Dezember 2024 17:31 |
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Beiträge: 2663 Wohnort: Wittichenau Alter: 34
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Alk hat geschrieben: Hallo Stefan, leider hab ich den Faden erst jetzt entdeckt, das Thema §21 (Beantragung neuer Papiere) kam nämlich vor kurzen auch bei mir zur Sprache.
Als ich kürzlich den 21er für meine GT550 machen mußte, da diese nur veraltete niederländische Papiere hatte, sollte ich noch fürn Kumpel und seine MZ (ohne Brief) nach einem Termin fragen.
Sowas macht bei uns im Ort immer der stellv. Chef vom Dekrastützpunkt BZ, da er hier im Ort wohnt...
Der kam dann auch gleich mit der Story über die Chefin der Zulassungsstelle (die Situation gibt´s jetzt wohl knapp 2 Jahre). O-Ton §21 kann ich dir machen, nützt dir aber ohne alte Papiere nix, da es besagte Chefin immer abblockt. Ist auch egal auf welchem Amt im Kreis-BZ man es versucht, da es immer über ihren Tisch läuft.
Da sollen auch schon einige Klagen laufen (da geht´s wohl auch um recht wertvolle 4-rädrige Gefährte...), er war sich auch recht sicher, dass die Kläger im Recht sind bzw. dieses bekommen. Er war sich aber nicht sicher, ob das dann das Vorgehen im Kreis-BZ bzw. der Frau Amtsleiterin ändern wird. Sollte es Neuigkeiten geben, werde ich informiert. Sein Tipp: ein Familienmitglied, oder Freund aus dem Kreis-GR, oder PIR mit dem Thema beauftragen dort gäbe es solche Probleme nicht. Dann muß man halt danach das KFZ nochmal auf sich ummelden......
Traurig, aber im Moment die Realität.
PS: Besagter Kumpel hat seine ES125 jetzt vom Verwandten in Rathenow (Brandenburg) prüfen und zulassen lassen....der bekam noch am selben Tag ohne Aufbietungsverfahren neu Papiere...hier undenkbar seit min 10-12 Jahren. Vielen Dank für deine Erfahrungen mit unser Zulassungsstelle. Die Dame müsste man degradieren, so ein diktatorisches Verhalten ist doch frech. Ich werde das so wie empfohlen versuchen und mir jemand für die Zulassung in OSL oder GR suchen. Hab keine Lust da sinnlos zu diskutieren. xtreas hat geschrieben: Hilft zwar nicht weiter... aber als Frau Z....mann in Bautzen noch Chefin war gab es keine Probleme. Habe da selbst für drei Fahrzeuge neue Papiere machen lassen und ein kleines Nummernschild an den 250ern war kein Problem. Ja 2016 war das in Hoyerswerda auch kein Thema.
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vergasernadel
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 13. Dezember 2024 17:35 |
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Beiträge: 1494
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Ja, Frau Z…. man war genau wie beschrieben. Schade dass sie nicht mehr arbeitet. Herr Wagner aus dem Oberland war auch gut. Habe Motorrad 1999 dort vorgeführt und bekam kleines KZ.
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dscheto
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 13. Dezember 2024 19:21 |
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Beiträge: 690
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Ich zitiere hier mal Sternis Anhang: "Für alle Krafträder, an denen ein vorschriftsmäßiges Kennzeichen nicht angebracht werden kann und für die glaubhaft nachgewiesen wird, dass sie vor dem 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR zugelassen waren, gilt folgende Abweichung von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung als genehmigt: § 10 Absatz 2 und Anlage 4 Es darf ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen gemäß Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 1 Buchstabe c durch die zuständige Zulassungsstelle zugeteilt werden." Auszug Ende
Also, ein heutiges normales oder verkleinertes normales Kennzeichen passt an jede MZ, wenn man denn nicht vollkommen abgeneigt ist. Die Zeit der bundesdeutschen Kuchenbleche ist lange vorbei. Zweitens steht da "und" und nicht "oder". Natürlich sehen Oldtimer mit alten Kennzeichen besser aus. Bei "darf" ist es dem Sachbearbeiter überlassen. Er/sie/es kann verlangen, dass ein Nachweis der Unvereinbarkeit praktisch vorgeführt wird - aber dann müsste er vom Stuhl aufstehen und nach draußen mit rauskommen. Grüße
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 14. Dezember 2024 16:18 |
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Beiträge: 690
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Erkläre mir wie man selbst mit einem verkleinerten Moppedschild (18x20) die 20cm Bodenabstand bei der /2 einhalten kann ohne das Rücklicht umzusetzen und du darfst weiter Schlaubergern... 
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Ysengrin
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 14. Dezember 2024 18:29 |
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Beiträge: 4354 Wohnort: Würzburg Alter: 45
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Auf die Gefahr hin, hier auch als Schlauberger beschimpft zu werden: Also ich fahre seit über 15 Jahren ein stinknormales Kennzeichen an der /2 und hatte noch nie Probleme mit der Bodenfreiheit. Selbst vollbeladen nicht.
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 14. Dezember 2024 18:53 |
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Beiträge: 690
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Ich kam bei der Probemontage bei meiner Solomaschine drunter und bin nicht der einzige dem dies so ergeht.
Edith: bessere Lichtverhältnisse bekomm ich vorm Außenlager akt. nicht hin. Korrekter Luftdruck, korrekte Stoßdämpfer auf Soziusstellung um meine 2 Zentner auszugleichen. Is nen kleines Kennzeichen in 130mm Höhe. Nun rechnen wir 7cm für nen verkleinertes "normales" dazu und merken, dass es schwierig wird, richtig?
Deine untere linke Ecke des Kennzeichens untermauern die Tatsache, dass du noch nie Probleme mit der Bodenfreiheit hattest ;] Fraglich ob die 20cm bei voller Beladung eingehalten werden, is mir aber an sich auch egal, weil weder mein Moppeds, noch meine Fleppen...
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dscheto
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 14. Dezember 2024 20:45 |
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Beiträge: 690
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Der Sterni hat geschrieben: Erkläre mir wie man selbst mit einem verkleinerten Moppedschild (18x20) die 20cm Bodenabstand bei der /2 einhalten kann ohne das Rücklicht umzusetzen und du darfst weiter Schlaubergern...  1. siehst Du, dass es geht 2. die 20 cm gelten bei unbeladenem Fahrzeug 3. gefällt mir der Ton nicht 4. willst Du eine aufwändige und kostenintensive Ausnahme von der dt. FZV, weil Du eine EG-Vorschrift nicht einhalten könntest, es stehen jedem die §§21 und 23 STVZO offen 5. wird Dich kaum jemand wegen der 3 cm anhalten und um 10,- € Bußgeld erleichtern, eher wegen eines ungewohnten Nummernschildes am Krad rausziehen 6. sieht das große, normale Nummernschild an der /2 wirklich beschixxxx aus
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Ralle
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 14. Dezember 2024 20:50 |
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Moderator |
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------ Titel ------- FE1 - TS250 Käufer
Beiträge: 10818 Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz Alter: 51
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7. Ging es in diesem Thread anfangs nicht ansatzweise um Kennzeichengrößen 🤣
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 14. Dezember 2024 21:05 |
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Beiträge: 690
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dscheto hat geschrieben: Der Sterni hat geschrieben: Erkläre mir wie man selbst mit einem verkleinerten Moppedschild (18x20) die 20cm Bodenabstand bei der /2 einhalten kann ohne das Rücklicht umzusetzen und du darfst weiter Schlaubergern...  1. siehst Du, dass es geht 2. die 20 cm gelten bei unbeladenem Fahrzeug 3. gefällt mir der Ton nicht 4. willst Du eine aufwändige und kostenintensive Ausnahme von der dt. FZV, weil Du eine EG-Vorschrift nicht einhalten könntest, es stehen jedem die §§21 und 23 STVZO offen 5. wird Dich kaum jemand wegen der 3 cm anhalten und um 10,- € Bußgeld erleichtern, eher wegen eines ungewohnten Nummernschildes am Krad rausziehen 6. sieht das große, normale Nummernschild an der /2 wirklich beschixxxx aus Du redest wirr. zu 1. ich sehe, dass es bei nem unbelastetem Dreirad anscheinend funktioniert zu 2.Bei dem unbelasteten Zustand biste aufm Holzweg, es zählt bei Bodenfreiheit stets der Zustand bei voller Zuladung. Nicht ohne Grund werden Fahrwerke bei Autos zur Abnahme verschränkt. zu 4. Weder ne Einzelabnahme, noch nen H-Kennzeichen befreien dich davon Mindestabstände einzuhalten. zu 5. deine Wahrscheinlichkeitsrechnung interessiert im Fall der Fälle absolut niemanden zu 6. das ist Geschmackssache und Geschmäcker sind wie Arschlöcher. Jeder hat eins/einen. zu 3. ich werde vorm schlafen gehen einen Trauertanz vollführen. Eventuell heilts die Wunden. Arschlöcher die sich für andere verbiegen gibts genug, da muss ich mich nicht mit einreihen.
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dscheto
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 14. Dezember 2024 21:26 |
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Beiträge: 690
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Sterni, auf dem Holzweg bist Du immer noch, siehe Punkt 5.1: klickins Abseits schreibst Du Dich von selbst.
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 14. Dezember 2024 21:56 |
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Beiträge: 690
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Nur gut, dass EU-Richtlinien neuerdings geltendes Gesetz in Deutschland darstellen. Lass gut sein, geh deinen Weg. Wird nich besser. Wieder einer mehr auf der Liste.
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Ysengrin
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 14. Dezember 2024 22:25 |
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Beiträge: 4354 Wohnort: Würzburg Alter: 45
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Die untere Ecke meines Kennzeichens ist das Ergebnis eines Remplers beim Rückwärtsrollen. Aber ich seh schon, Du hast Deine Meinung gefasst und Fakten interessieren Dich nicht.
Setz mich gerne mit auf Deine Liste.
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tommy11
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Betreff des Beitrags: Kl. Kennzeichen in Brandenburg aktuell Verfasst: 14. Dezember 2024 22:41 |
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Beiträge: 41
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So am Rande, wenn ich es recht interpretiere, in Deutschland betrifft der Sachverhalt die FZV (Fahrzeug-Zulassungs Verordnung) und hier den §76 Außnahmen - Anhang 1
Darauf basierte die Allgemeinverfügung des Landesamtes Brandenburg von 2010 - Anlage 2
Diese wurde, laut Vorsprache beim Landesamtes bereits 2011 (?) kassiert und den Zulassungsstellen übertragen - Anlage 3 (Antwortmail d. Landesamtes), interessant der Hinweis
Wird nur nach persönlicher Vorsprache , je nach Zulassungsstelle positiv, oder negativ beschieden, gesiegelt und eingetragen Anlage 4 (Zulassung, interessant dabei "darf geführt werden")
mfg tommy11
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ETZeStefan
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 2. Februar 2025 21:13 |
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Beiträge: 2663 Wohnort: Wittichenau Alter: 34
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So Rahmen 1 von 2 ist repariert. Jetzt geht es zum richten. Danach soll er in ein bestehendes Fahrzeug verbaut werden um Papiere zu erhalten.
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Rohsens
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 4. Februar 2025 10:11 |
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Beiträge: 16
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Hallo, bin Neuling im Forum. Habe diese RT mit Papieren erstanden. Nun ist es ja eine 125/3 aber in den Papieren steht 125,2. Die Nummern stimmen. Aber die Rahmennummer ist auf dem Typenschild mit schwarzen Zahlen eingeschlagen. Das macht mich skeptisch. Bekomme ich die überhaupt so zugelassen und TÜV?
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tommy11
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 4. Februar 2025 11:06 |
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Beiträge: 41
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Mit schwarzen Zahlen eingeschlagen, mhh daruter kann ich mir nicht so recht etwas vorstellen.
Wie wäre e, wenn Du davon ein Foto einstellst. Du kannst auf dem Foto einige Ziffern schwärzen, um es zu anonymisieren.
Meine Vermutung bezüglich der Diskrepanz...hier lag irgendwann ein Übertragungsfehler vor..?
mfg tommy11
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Rohsens
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 4. Februar 2025 11:33 |
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Beiträge: 16
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Die Nummer steht im Rahmen und in den Papieren. Ist aber definitiv ein Rahmen der 125/3 erkennt man sogar noch ganz leicht auf dem Typenschild.
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ets_g
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 4. Februar 2025 12:49 |
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Beiträge: 1051 Wohnort: mv Alter: 50
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das schild wurde ja offensichtlich überlackiert. die reste der farbe sind in den zahlen verblieben.. oder einfach dreck. wenn den tüver überhaupt was am typenschild interessiert, dann das nichts mehr lesbar ist. neues ran und gut ist
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Rohsens
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 4. Februar 2025 12:57 |
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Beiträge: 16
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Okay, also kann in den Papieren ruhig stehen das es ne 125/2 ist obwohl es eigentlich ne 125/3 ist, wo ja doch einiges anders ist? Oder kann ich ein neues Typenschild montieren für ne 125/3 und mir neue Papiere für ne 125/3 anfertigen lassen? Sonst müsste ich die Reifenkombination abnehmen lassen, da die 125/2 ja VA+HA = 2,75x19 eingetragen hat und ne 125/3 HA ja 3,0x19 hat.
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Herr B aus Z
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 4. Februar 2025 14:37 |
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Beiträge: 261 Wohnort: Zwickau
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Wenn Papier und Schild zueinenander passen, würde ich da niemals was ändern. Wie sicher ist es, dass es eine /3 ist? Vielleicht kann hier von den Altgedienten was sagen? Die Übergänge zwischen den Modellreihen war oftmals fließend.
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Kai2014
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 4. Februar 2025 15:24 |
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Beiträge: 2958 Wohnort: 99846 Seebach Alter: 57
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Lass das Typenschild wo es ist. Wenn da ein neues dran ist, werden die Prüfer hellhörig.
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tommy11
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 4. Februar 2025 15:27 |
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Beiträge: 41
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So wie es sich jetzt darstellt, würde ich die Daten in den Papieren mit den Daten der -2 und -3 abgleichen und dann bei der Prüforganisation meines Vertrauens vorher diesen Sachverhalt darstellen/anfragen/abklären, dann wenn von der Orga die Vorgehensweise positiv beschieden ein neues Schild (-2, od.-3) nummerieren und anbringen. Das Alte unbedingt aufheben und zur HU, zwecks Abgleich unbedingt mitnehmen. https://www.google.com/search?client=fi ... =apv&pvs=0 Wenn eine andere Vorgehensweise der Orga vorgegeben wird, diese Nutzen (Schild vor Ort demontieren-Neues anbringen) Halte ich persönlich für eher unwahrscheinlich.? Zum Vergleich der Daten in den Papieren kannst Du z.B. nutzen: http://www.mz-rt.de/ , oder https://de.wikipedia.org/wiki/MZ_125 unten Techn. Daten dort sind die unterschiedlichen Daten (Baujahr) von der -2 und -3 vermerkt. Ist sie laut Papier eine -2, oder -3 ? mfg tommy11
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Rohsens
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Betreff des Beitrags: Re: Neue Papiere beantragen. Verfasst: 4. Februar 2025 15:45 |
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Beiträge: 16
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Danke für eure antworten, es ist eine 3er da man dies auch auf der Plakate sieht.(Siehe Bild) Dazu kommt das an der RT nichts von einer 2er ist.
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