8. Februar 2010 11:11
dösbaddel hat geschrieben:Martin, Personen- oder Lastenboot? Persboot 3 Sitzpl.; Lastenboot 2 Sitzpl.(es sei denn Sitz im SW eingebaut, und Abnahmefähig befestigt, dann 3)
8. Februar 2010 11:17
8. Februar 2010 11:21

8. Februar 2010 11:23
8. Februar 2010 11:24
8. Februar 2010 11:24
ETZChris hat geschrieben:wat ne blöde frage und kosten-nutzenrechnung!
solltest du mit der fehlerhaften eintragung mal zu dritt fahren und dann verunfallen, wünsche ich dir viel spass bei der schadenregulierung. solche fragen sollten sich gar nicht stellen!!!
8. Februar 2010 11:26
TS Martin hat geschrieben:... kann ich es ja immer noch nachweisen, ...
8. Februar 2010 11:30
8. Februar 2010 11:34
8. Februar 2010 11:40
TS Martin hat geschrieben:Sollte man mal zu dritt fahren ... mehr als unwahrscheinlich.
TS Martin hat geschrieben:ETZChris hat geschrieben:wat ne blöde frage und kosten-nutzenrechnung!
solltest du mit der fehlerhaften eintragung mal zu dritt fahren und dann verunfallen, wünsche ich dir viel spass bei der schadenregulierung. solche fragen sollten sich gar nicht stellen!!!
Aber wenn kann ich es ja immer noch nachweisen, dass das Fzg. für 3 Personen freigegeben ist und nachträglich ändern lassen.

TS Martin hat geschrieben:
Mir stellt sich nur die Frage, wie sich dieser Fehler hat eingeschlichen.
Das Fahrzeug wurde 1991 im Lkr. Freiberg dem Fahrzeugbrieftausch Ost in West unterzogen.
Stand in den Ost Papieren keine Personenzahl drinne?
Oder hat da jemand nur Mist gebaut?
8. Februar 2010 11:43
8. Februar 2010 11:46
Ralle hat geschrieben: allerdings bestimmt der Ton die Musik, wenn man was erreichen möchte...
8. Februar 2010 12:05
Andreas hat geschrieben:..Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen....
8. Februar 2010 12:19
ETZChris hat geschrieben:Ralle hat geschrieben: allerdings bestimmt der Ton die Musik, wenn man was erreichen möchte...
...ich seh schon einen frustrierten martin vom TÜV wegfahren und sich auf diskussionen bei der zulassungsstelle einschießen...
Andreas hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:ETZChris hat geschrieben:wat ne blöde frage und kosten-nutzenrechnung!
solltest du mit der fehlerhaften eintragung mal zu dritt fahren und dann verunfallen, wünsche ich dir viel spass bei der schadenregulierung. solche fragen sollten sich gar nicht stellen!!!
Aber wenn kann ich es ja immer noch nachweisen, dass das Fzg. für 3 Personen freigegeben ist und nachträglich ändern lassen.
Natürlich. Sicherlich wirst Du im Falle eines Falles (Unfall) bei einem unter Umständen sichergestellten Gespann noch nachträglich versuchen, einen dritten Sitzplatz eingetragen zu bekommen um sich der Zahlungspflicht ggü. der verletzten Person im Boot zu entziehen.
Die Versicherungsfuzzis werden sich vor lachen bepissen .....
Bißchen naiv, oder?!
8. Februar 2010 12:43
8. Februar 2010 12:54
Ratzifatzi hat geschrieben:Einzig den Jungs in grün würde es auffallen, aber die meinten letztes mal "das versteht eh kein Mensch was da in den Papieren steht"
Last but not least, ich nehm hinten drauf eh niemanden mit und zwar aus Prinzip.
Sollte ich allerdings demnaechst mal was ergaenzen lassen in den Papieren, wuerde ich es mit eintragen lassen, aber auch nur dann.
8. Februar 2010 13:03
Locke hat geschrieben:[ot]Andreas hat geschrieben:..Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen....
?? Einer schiebt? Wieso 4?[/ot]
8. Februar 2010 13:31
ETZChris hat geschrieben:Locke hat geschrieben:[ot]Andreas hat geschrieben:..Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen....
?? Einer schiebt? Wieso 4?[/ot]
der superelastik ist für zwei kinder freigegebenich glaube mit alters- oder gewichtsbeschränkung.
8. Februar 2010 13:34
8. Februar 2010 13:51
8. Februar 2010 13:54
Locke hat geschrieben::idea: Danke. Also voll familientauglich....
8. Februar 2010 14:16
Andreas hat geschrieben:ETZChris hat geschrieben:Locke hat geschrieben:[ot]Andreas hat geschrieben:..Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen....
?? Einer schiebt? Wieso 4?[/ot]
der superelastik ist für zwei kinder freigegebenich glaube mit alters- oder gewichtsbeschränkung.
Nicht ganz.
1 Erwachsener + Kind unter 7 Jahren, oder 2 Kinder bis zu 12 Jahren.
Die Tragfähigkeit des Seitenwagens und/oder das zulässige Gesamtgewicht dürfen dabei aber nicht überschritten werden.
8. Februar 2010 15:14
8. Februar 2010 15:16
Andreas hat geschrieben:Das steht in der Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ES 250 und Simson AWO/S (1970).
In der Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ETZ 250/251 steht es m.E. nicht mehr drin.
8. Februar 2010 15:24
8. Februar 2010 15:27
TS Martin hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:ETZChris hat geschrieben:Locke hat geschrieben:[ot]Andreas hat geschrieben:..Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen....
?? Einer schiebt? Wieso 4?[/ot]
der superelastik ist für zwei kinder freigegebenich glaube mit alters- oder gewichtsbeschränkung.
Nicht ganz.
1 Erwachsener + Kind unter 7 Jahren, oder 2 Kinder bis zu 12 Jahren.
Die Tragfähigkeit des Seitenwagens und/oder das zulässige Gesamtgewicht dürfen dabei aber nicht überschritten werden.
Und wenn das noch irgendwo schriftlich drinne steht (ABE, Betriebsanleitung oder so), lasse ich mir gleich 4 Sitzplätze eintragen.
Natürlich mit dem entsprechenden Hinweis bei sonstiges.
Dann steht dort sowas in der Art:
zu S1: 4, wenn 1 Erwachsener + Kind unter 7 Jahren, oder 2 Kinder bis zu 12 Jahren; Die Tragfähigkeit des Seitenwagens und/oder das zulässige Gesamtgewicht dürfen dabei aber nicht überschritten werden.
8. Februar 2010 15:56
8. Februar 2010 16:04
Ratzifatzi hat geschrieben:
Wieviele Seiten die Zulassungsbescheinigung wohl bekommen darf?
8. Februar 2010 16:18
motorradfahrerwill hat geschrieben:Ratzifatzi hat geschrieben:
Wieviele Seiten die Zulassungsbescheinigung wohl bekommen darf?
Anfang der 90er mal ein Trike ausgeliehen, Boom-Chopper.
Der Schein mit allen Eintragungen war ca. 35cm lang.
8. Februar 2010 18:58