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Abweichende Rahmennummer

15. November 2014 20:04

Hallo,
wie verhält es sich, wenn in den DDR Papieren eine andere Rahmennummer steht als am Rahmen der Maschine? Meiner Meinung nach sind doch dann die Papiere wertlos, selbst wenn da derjenige drinsteht, von dem ich die Maschine kaufen will. Eine nachträgliche Änderung geht bestimmt nicht, oder? Sonst könnte ich ja jeden beliebigen Brief vom Flohmarkt zum Zulassen benutzen?

Re: Abweichende Rahmennummer

15. November 2014 20:28

Um es ganz kurz zu sagen: Ist im Fahrzeugbrief eine andere Nummer, als am Fahrzeug, dann gehört dieser Brief nicht zum Fahrzeug.
Kann durch ein Versehen passiert sein, nützt Dir aber nichts, fällt beim fälligen Vollgutachten mehr als auf.
Ich würde die Finger von lassen.

Re: Abweichende Rahmennummer

15. November 2014 22:30

genauso ist es. Bei jeder Hauptuntersuchung vergleicht der Prüfer die Fahrgestellnummer ( Rahmennummer )
mit dem ihm vorgelegten Fahrzeugschein.

Re: Abweichende Rahmennummer

15. November 2014 22:58

Impi64 hat geschrieben:Hallo,
wie verhält es sich, wenn in den DDR Papieren eine andere Rahmennummer steht als am Rahmen der Maschine? Meiner Meinung nach sind doch dann die Papiere wertlos, selbst wenn da derjenige drinsteht, von dem ich die Maschine kaufen will. Eine nachträgliche Änderung geht bestimmt nicht, oder? Sonst könnte ich ja jeden beliebigen Brief vom Flohmarkt zum Zulassen benutzen?


es kommt vor, daß mehrere Fahrzeuge die gleiche Fahrgestellnummer haben, :schaf:
oder diese sich verzaubern lassen :jump:

Re: Abweichende Rahmennummer

15. November 2014 23:08

muenstermann hat geschrieben:
Impi64 hat geschrieben:Hallo,
wie verhält es sich, wenn in den DDR Papieren eine andere Rahmennummer steht als am Rahmen der Maschine? Meiner Meinung nach sind doch dann die Papiere wertlos, selbst wenn da derjenige drinsteht, von dem ich die Maschine kaufen will. Eine nachträgliche Änderung geht bestimmt nicht, oder? Sonst könnte ich ja jeden beliebigen Brief vom Flohmarkt zum Zulassen benutzen?


es kommt vor, daß mehrere Fahrzeuge die gleiche Fahrgestellnummer haben, :schaf:
oder diese sich verzaubern lassen :jump:


das ist aber einer Urkundenfälschung.

Re: Abweichende Rahmennummer

15. November 2014 23:57

Egon Damm hat geschrieben:
muenstermann hat geschrieben:
Impi64 hat geschrieben:Hallo,
wie verhält es sich, wenn in den DDR Papieren eine andere Rahmennummer steht als am Rahmen der Maschine? Meiner Meinung nach sind doch dann die Papiere wertlos, selbst wenn da derjenige drinsteht, von dem ich die Maschine kaufen will. Eine nachträgliche Änderung geht bestimmt nicht, oder? Sonst könnte ich ja jeden beliebigen Brief vom Flohmarkt zum Zulassen benutzen?


es kommt vor, daß mehrere Fahrzeuge die gleiche Fahrgestellnummer haben, :schaf:
oder diese sich verzaubern lassen :jump:


das ist aber einer Urkundenfälschung.


kann man Urkunden verzaubern?

Re: Abweichende Rahmennummer

16. November 2014 10:22

es geht je nach Wohnort relativ problemlos eine Maschine ohne Papiere zuzulassen, außerdem gibt es genügend Maschinen mit Papieren (bzw. auch nur Rahmen mit Papieren). Urkundenfälschung solllte man sich nicht antun, wenn es ernsthafte Probleme mit der Zulassung ohne Papiere geben sollte, einfach einen Rahmen mit Papieren kaufen und umschrauben.
Wenn nur der DDR Brief vorhanden ist, muß eh eine Vollabnahme gemacht werden, Ausstellung eines EU Briefes etc., da ist finanziell kein großer Unterschied zur Zulassung ohne Papiere.

Re: Abweichende Rahmennummer

16. November 2014 12:16

Impi64 hat geschrieben:Hallo,
wie verhält es sich, wenn in den DDR Papieren eine andere Rahmennummer steht als am Rahmen der Maschine? Meiner Meinung nach sind doch dann die Papiere wertlos, selbst wenn da derjenige drinsteht, von dem ich die Maschine kaufen will. Eine nachträgliche Änderung geht bestimmt nicht, oder? Sonst könnte ich ja jeden beliebigen Brief vom Flohmarkt zum Zulassen benutzen?


Was ist es denn für eine Rahmennummer? Ein Ersatzrahmen, ein Austauschrahmen wo bei beiden der Wechsel nicht vermerkt wurde?

Um bei so etwas mal eine ordentliche Antwort zu geben, muss schon mal mehr kommen.
Grundsätzlich, wenn obige Rahmen ausgeschlossen, gehört der Brief nicht zum Rahmen.
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