Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....
12. Februar 2015 16:01
- ist genau die Frage. ein Fahrzeug mit frischem TÜV in Ösi Land, mit einigen (wichtigen) Eintragungen. Gilt der Tüv hier auch - oder muss ich nochmal? Gelten die gemachten Eintragungen?
12. Februar 2015 18:52
Mahlzeit, du solltest die Frage genauer stellen... Wofür soll der ösi-TÜV gelten? Zum hier fahren mit österreichischer Zulassung klar. Um den Wagen hier zu zu lassen? Nein! Österreich kocht da sein eigenes Süppchen. Soll ein Fahrzeug aus Österreich hier zugelassen werden, brauchst du ein Vollgutachten!
Gruß Wolfram
12. Februar 2015 18:57
derwolf1303 hat geschrieben:Mahlzeit, du solltest die Frage genauer stellen... Wofür soll der ösi-TÜV gelten? Zum hier fahren mit österreichischer Zulassung klar. Um den Wagen hier zu zu lassen? Nein! Österreich kocht da sein eigenes Süppchen. Soll ein Fahrzeug aus Österreich hier zugelassen werden, brauchst du ein Vollgutachten!
Gruß Wolfram
Vollgutachten Dank EU wohl nicht. Die Gültigkeit des österreichischen TÜV würde ich aber auch in Abrede stellen.
12. Februar 2015 18:59
flotter 3er hat geschrieben:- ist genau die Frage. ein Fahrzeug mit frischem TÜV in Ösi Land, mit einigen (wichtigen) Eintragungen. Gilt der Tüv hier auch - oder muss ich nochmal? Gelten die gemachten Eintragungen?
Die Frage kann so nicht beantwortet werden.
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich?
Wo sind die Bilder?
12. Februar 2015 20:22
Wenn`s dir um die Zulassung in Deutschland geht, KANN die im EU-Ausland durchgeführte Hauptuntersuchung anerkannt werden. Das solltest du bei deiner Zulassungsstelle erfragen. Ist wohl Ermessenssache. Bei den Eintragungen sollte es kein Problem geben. Teilegutachten aus Österreich gelten in Deutschland ja auch.
Gruß Carsten
12. Februar 2015 20:36
Naja, alles schön und gut.
Ich habe mich vor ein paar Jahren erkundigt und der Verkäufer (Händler) sagte mir:
Nach D nicht so einfach; nach A einfacher.
Er kaufte gerne in D weil die Motos dort (in A) um einiges teurer sind.
12. Februar 2015 20:52
wenn, ich vermute Frank hat da was Außergewöhnliches an der Angel, er das Fahrzeug hier zulassen möchte,
braucht er ein Gutachten. Der Prüfer muss alle vorgeschriebenen Daten vom Fahrzeughersteller prüfen. Erst
dann ist ein Zulassung möglich. Dieses Gutachten wird genötigt, damit die Zulassungsstelle einen KFZ-Brief
ausstellt.
Hilfreich ist soviel wie möglich an Daten zu sammeln in schriftlicher Form. An/Umbauten sollten auch dokumentiert
sein. Das macht das Gutachten erheblich billiger. Ob das Fahrzeug wie hier in Österreich TÜV hat, spielt keine
Rolle.
Natürlich ist es leichter ein Fahrzeug aus einer Großserie, wie zum Beispiel ein VW Golf, einzuführen. Da ist der
Prüfvorgang erheblich einfacher und damit das Gutachten preiswerter.
12. Februar 2015 22:15
Egon Damm hat geschrieben:wenn...er das Fahrzeug hier zulassen möchte, braucht er ein Gutachten. Der Prüfer muss alle vorgeschriebenen Daten vom Fahrzeughersteller prüfen. Erst
dann ist ein Zulassung möglich. Dieses Gutachten wird genötigt, damit die Zulassungsstelle einen KFZ-Brief ausstellt...
Wir reden aber jetzt nicht aneinander vorbei, oder? Ich habe die Frage so verstanden, dass es um die Hauptuntersuchung (gewöhnlich TÜV genannt) geht, und nicht um die Betriebserlaubnis. Ob ABE oder Einzelgutachten sei jetzt mal dahin gestellt.
Egon Damm hat geschrieben:...Natürlich ist es leichter ein Fahrzeug aus einer Großserie, wie zum Beispiel ein VW Golf, einzuführen. Da ist der Prüfvorgang erheblich einfacher und damit das Gutachten preiswerter.
Da braucht es kein Gutachten, da z.B. der Golf ECE-Regeln entspricht. Die Bestätigung liefert der Hersteller. Das heißt ein Fahrzeug bzw. ein Teil das eine ECE-Zulassung besitzt, ist in Österreich genauso wie in Deutschland ohne weiteres zuzulassen.
Sind darüberhinaus Teile verbaut und eingetragen die die ECE-Zulassung haben, sind auch diese unproblematisch. Anders ist es bei Teilen ohne ECE-Zulassung. Hier ist eine nationale Einzelabnahme fällig. Das sind aber alles Fragen zur Zulassung bzw. Betriebserlaubnis.
Gruß Carsten
12. Februar 2015 22:24
Wenn du das Motorrad aus Ö holst und hier zulassen willst brauchst du eine Abnahme nach §21 und Eintragungen musst extra machen lassen. Ob du da alles durch bekommst wird wohl rein vom Prüfer abhängen.
So war es bei mir als ich meine KTM aus Österreich nach Deutschland geholt hab. Alles wurde auch nicht umgetragen und wäre hier auch nicht abnahmefähig, z.B: Auspuff. Kommt immer auch drauf an wie gut so ein Prüfer beschied weiß. Aber wo kein Kläger....
Gruß Robert
12. Februar 2015 22:47
Hier wird es wohl eher um etwas älteres und dreirädriges gehen. Ich würde die Zulassungsstelle aufsuchen und einen fähigen a.a.S., der sich auch ein wenig mit geltendem EU-Zulassungsrecht auskennt. Der "Dorf-Tüver" könnte da nicht so zufriedenstellend sein.
12. Februar 2015 22:51
CJ hat geschrieben:Egon Damm hat geschrieben:wenn...er das Fahrzeug hier zulassen möchte, braucht er ein Gutachten. Der Prüfer muss alle vorgeschriebenen Daten vom Fahrzeughersteller prüfen. Erst
dann ist ein Zulassung möglich. Dieses Gutachten wird genötigt, damit die Zulassungsstelle einen KFZ-Brief ausstellt...
Wir reden aber jetzt nicht aneinander vorbei, oder? Ich habe die Frage so verstanden, dass es um die Hauptuntersuchung (gewöhnlich TÜV genannt) geht, und nicht um die Betriebserlaubnis. Ob ABE oder Einzelgutachten sei jetzt mal dahin gestellt.
Egon Damm hat geschrieben:...Natürlich ist es leichter ein Fahrzeug aus einer Großserie, wie zum Beispiel ein VW Golf, einzuführen. Da ist der Prüfvorgang erheblich einfacher und damit das Gutachten preiswerter.
Da braucht es kein Gutachten, da z.B. der Golf ECE-Regeln entspricht. Die Bestätigung liefert der Hersteller. Das heißt ein Fahrzeug bzw. ein Teil das eine ECE-Zulassung besitzt, ist in Österreich genauso wie in Deutschland ohne weiteres zuzulassen.
Sind darüberhinaus Teile verbaut und eingetragen die die ECE-Zulassung haben, sind auch diese unproblematisch. Anders ist es bei Teilen ohne ECE-Zulassung. Hier ist eine nationale Einzelabnahme fällig. Das sind aber alles Fragen zur Zulassung bzw. Betriebserlaubnis.
Gruß Carsten
ja, wir reden aneinander vorbei. Ob das Fahrzeug TÜV hat oder nicht ist egal.
Auch mit einem Großserienfahrzeug musst du zum TÜV wenn es in Deutschland eingeführt wird.
( ausgenommen Neufahrzeuge)
12. Februar 2015 23:52
Stephan, eigentlich egal ob altes oder neues Fahrzeug. Du brauchst die Abnahme.
Frank du gehst vorher mal zu deiner Zulassungsstelle und fragst nach was du benötigst. Hab ich auch so gemacht und hat alles funktioniert mit der Auskunft. Zu dem Thema findest im Internet so verschiedene Angaben da gibt es nix vernünftiges. Aber plane für die Zulassung schon mal Zeit am Schalter ein. Bei mir hat der ganze Vorgang 1,5h gedauert.
13. Februar 2015 08:10
Hallo Frank,
um es klar zu sagen, du brauchst eine neue HU. Mehr aber auch nicht. Als grober Grundsatz gilt: was in einem EU Staat zugelassen ist, ist in allen zulassungsfähig. Es gibt ein paar Ausnahmen mit Rechts- oder Linksverkehr und ob Meilen oder Kilometer verwendet werden. Der Rest ist vollständig Banane.
Am Einfachsten ist es, wenn das Fahrzeug schon die neuen EU Papiere und nicht mehr die alten nationalen Papiere hat. Da muss der Beamte nur noch malen nach Zahlen spielen.
Gruß
Robert
13. Februar 2015 09:04
Robert K. G. hat geschrieben:Hallo Frank,
um es klar zu sagen, du brauchst eine neue HU. Mehr aber auch nicht. Als grober Grundsatz gilt: was in einem EU Staat zugelassen ist, ist in allen zulassungsfähig. Es gibt ein paar Ausnahmen mit Rechts- oder Linksverkehr und ob Meilen oder Kilometer verwendet werden.
Der Rest ist vollständig Banane.Am Einfachsten ist es, wenn das Fahrzeug schon die neuen EU Papiere und nicht mehr die alten nationalen Papiere hat. Da muss der Beamte nur noch malen nach Zahlen spielen.
Gruß
Robert
13. Februar 2015 09:08
Sven Witzel hat geschrieben:derwolf1303 hat geschrieben:Mahlzeit, du solltest die Frage genauer stellen... Wofür soll der ösi-TÜV gelten? Zum hier fahren mit österreichischer Zulassung klar. Um den Wagen hier zu zu lassen? Nein! Österreich kocht da sein eigenes Süppchen. Soll ein Fahrzeug aus Österreich hier zugelassen werden, brauchst du ein Vollgutachten!
Gruß Wolfram
Vollgutachten Dank EU wohl nicht. Die Gültigkeit des österreichischen TÜV würde ich aber auch in Abrede stellen.
Kommt aufs Fahrzeug an.
US-Auto (mein ehemaliger Ford Thunderbird) mit gültigen Niederländischen Papieren und frischer APK (NL-TÜV): Vollabnahme nötig, genau als wenn ich den direkt aus den USA geholt hätte.
Ich dachte erst auch "EU Papiere, das wird ja etwas einfacher". Nix is.
13. Februar 2015 09:11
flotter 3er hat geschrieben:- ist genau die Frage. ein Fahrzeug mit frischem TÜV in Ösi Land, mit einigen (wichtigen) Eintragungen. Gilt der Tüv hier auch - oder muss ich nochmal? Gelten die gemachten Eintragungen?
du siehst was du hier wieder fuer eine
welle lawine ( die øsis haben davon ja mehr wie wellen

) losgetreten hast

frag lieber die in den blauen oder gruenen oder grauen kitteln
13. Februar 2015 09:29
Luzie hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:Hallo Frank,
um es klar zu sagen, du brauchst eine neue HU. Mehr aber auch nicht. Als grober Grundsatz gilt: was in einem EU Staat zugelassen ist, ist in allen zulassungsfähig. Es gibt ein paar Ausnahmen mit Rechts- oder Linksverkehr und ob Meilen oder Kilometer verwendet werden.
Der Rest ist vollständig Banane.Am Einfachsten ist es, wenn das Fahrzeug schon die neuen EU Papiere und nicht mehr die alten nationalen Papiere hat. Da muss der Beamte nur noch malen nach Zahlen spielen.
Gruß
Robert
Tja, das ist EU Recht und funktioniert in Deutschland einwandfrei. Rate mal wie man so ein Haufen wie ein Tula hier zulässt!

Ohne Papiere aus der EU

Kernschrott, mit Zulassung in der EU

Kernschrott mit deutscher Zulassung. Aber eine Erstzulassung in D wirst du nicht finden... Nur ein Beispiel.
Gruß
Robert
13. Februar 2015 09:30
Das mit mit den Europapieren und der problemlosen Zulassung gilt nur für Fahrzeuge mit ECE-Betriebserlaubnis Wenn die Kista damals nach KBA oder KTA geprüft wurde muss die 21er Abnahme gemacht werden. Weiterhin gelten Eintragungen aus dem Ausland kein bisschen, das Einzige was europaweit anerkannt wird, sind ECE-Abes (E-Nummern)...
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