Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....
23. Februar 2016 17:42
Moin moin
Heute kahm so ein netter Brief vom Hauptzollamt, dass ich für meine 125er TS 7 Euro Steuern bezahlen soll
An sich recht seltsam, da doch alles bis 125ccm und 15PS steuerfrei ist.....
Wie kann das sein, das ich trotzdem was zahlen muss?
Danke im Vorraus:)
23. Februar 2016 17:45
Steht in den Fahrzeugpapieren Kraftrad oder Leichtkrafrad?
Ersteres kostet Steuern, Leichtkraftrad nicht...
23. Februar 2016 17:46
Kraftrad mit Leistungsbeschränkung steht drin
23. Februar 2016 17:47
Dann sollte das die Ursache für den Steuerbescheid sein.
23. Februar 2016 17:47
Da steht do noch mehr drin als nur 7Euro.
Also auch Hubraum und Steuersatz. Kann es sein das da von 150cm ausgegangen wird?
Vergleiche das mit deinen Papieren, nicht das du eine "abgerüstete 150er hast, und dann einfach mal dort anrufen.
23. Februar 2016 17:50
Ist eine originale 125er.
Die haben mir 4 mal 25ccm angerechnet also genau passend für die 100 ccm die die TShat
23. Februar 2016 17:50
für 150 ccm bezahle ich 11 Euro
23. Februar 2016 17:53
der maaß hat geschrieben:für 150 ccm bezahle ich 11 Euro

ich auch
23. Februar 2016 17:54
Ja das passt weil 25 ccm kosten 1.84 Euro und dann wird auf den nächsten vollen Euro abgerundet.
23. Februar 2016 18:21
Das ist normal wenn sie als Kraftrad geschlüsselt ist.
Meine Neckermann-TS kostet auch Steuern.
Dafür ist die Versicherung für Krafträder im Vergleich zum Leichtkraftrad deutlich günstiger.
Hast du eine Saisonzulassung ? Eigentlich sind es nämlich sogar 9 € Steuer
23. Februar 2016 18:24
okay .
Unsere rt 125 ist als Leichtkraftrad zugelassen, die kostet das selbe wie die ts sind bei beiden um die 60 Euronen
23. Februar 2016 18:28
Sven Witzel hat geschrieben:Das ist normal wenn sie als Kraftrad geschlüsselt ist.
Meine Neckermann-TS kostet auch Steuern.
Dafür ist die Versicherung für Krafträder im Vergleich zum Leichtkraftrad deutlich günstiger.
Hast du eine Saisonzulassung ? Eigentlich sind es nämlich sogar 9 € Steuer

Da frag ich dich direkt mal: Darf man eine als Kraftrad geschlüsselte TS 125 dann auch mit dem A1 fahren?
23. Februar 2016 18:32
Nils
Nein,der Trick ist, welche Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist.
23. Februar 2016 18:36
Ist kein Saison Kennzeichen.
Ich werd die 7 Euro Steuern zahlen, da ess ich 7 Kugeln Eis im Sommer weniger und schon ist alles wieder okay
23. Februar 2016 18:38
Gespann Willi hat geschrieben:Nils
Nein,der Trick ist, welche Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist.
Das ist vollkommen wurscht.
Führerscheinklasse A1: Leichtkrafträder bis 125 cm³ mit maximal 0,1 kW/kg
23. Februar 2016 18:38
Für meine 125er ETZ wollten sie mir auch Geld abziehen.
Ne kurze Mail ans Hauptzollamt und die Sache war gegessen.
Grüße
Marius
23. Februar 2016 18:45
Danke für den Tip die E-Mail ist schon geschrieben
23. Februar 2016 19:10
Mainzer hat geschrieben:Sven Witzel hat geschrieben:Das ist normal wenn sie als Kraftrad geschlüsselt ist.
Meine Neckermann-TS kostet auch Steuern.
Dafür ist die Versicherung für Krafträder im Vergleich zum Leichtkraftrad deutlich günstiger.
Hast du eine Saisonzulassung ? Eigentlich sind es nämlich sogar 9 € Steuer

Da frag ich dich direkt mal: Darf man eine als Kraftrad geschlüsselte TS 125 dann auch mit dem A1 fahren?
Meiner Meinung nach Ja.
Die EG-Richtlinie die zu Grunde legt sagt:
EG Richtline hat geschrieben:Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leis- tungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg;
Sofern diese Daten passen, darf man es fahren eigentlich fahren. Der Zusatz Leichtkraftrad in Klammern besteht nicht im Ursprungstext nicht. Eigentlich dürfte es sich hierbei nur um eine Beschreibung handeln.
Das ist aber nur meine persönliche Rechtsauffassung.
MZ Alf 99 hat geschrieben:Danke für den Tip die E-Mail ist schon geschrieben
Die E-Mail kann als Widerspruch ausgelegt werden.
23. Februar 2016 19:37
Ja habe den Steuerbescheid angefochten an die dafür vorgesehene E-Mail Adresse:)
23. Februar 2016 21:08
Sven Witzel hat geschrieben:Das ist normal wenn sie als Kraftrad geschlüsselt ist.
Ich widerspreche mal...
23. Februar 2016 21:13
Ich hab ja jetzt Einspruch gegen die Steuer erhoben und wenn ich Antwort erhalte, werde ich auf jeden Fall berichten.
23. Februar 2016 22:20
Für meine ganzen offenen 125iger Roller hab ich nie Steuern gezahlt.
24. Februar 2016 14:51
Also heute kam die mail vom Hauptzollamt schon zurück.
Der Fehler läge bei der Zulassungsbehörde, die das Möp in die falsche Leistungsklasse/falsche "Fahrzeugschlüsselnummer" eingeordnet habe und daher müsse das Hauptzollamt jetzt Steuern dafür verlangen.
Sie wissen also das es falsch ist dafür Steuern zu verlangen aber sie können den Steuerbescheid nicht zurückziehen, bevor ich nicht zur Zulassungsstelle eiere und das Möp mit einer anderen "Fahrzeugschlüsselnummer" eintragen lasse...
Also bevor ich jetzt bei der Zulassungsstelle das Möp für unsummen an Bearbeitungsgebüren umtragen lasse, zahle ich lieber die 7 Euro...
24. Februar 2016 15:40
Nochmal zur Sachlage:
Hintergrund ist meiner Meinung nach, dass das Krad als Kraftrad geschlüsselt ist.
Dies scheint auch das HZA so zu sehen. Ist das bei dir auch Gießen ?
Es könnte eine Erklärung sein warum es für die TS insgesamt 3 verschiedene Schlüsselnummern gibt.
Das HZA könnte meiner Meinung nach dem schon abhelfen, sonst wäre die Rechtsbehelfsbelehrung falsch.
Der belastende Verwaltungsakt ist ja letztlich der Steuerbescheid.
Für die Änderung der TSN braucht es übrigens ein Gutachten. Ich hab das auch mal bei der ETS versucht, die bei mir mit 000 geschlüsselt ist.
Im Ergebnis ist deine Variante die entspannteste - zumal die sich ja verrechnet haben
24. Februar 2016 16:25
Ja mein netter Brief kommt auch aus gießen.
Ich habe noch einen Versuch gestartet und denn netten von HZA nochmals versucht beizubringen das die Ts leistungsmäßig als Lkrad durch geht.
Ich hab aber wenig Hoffnung da das HZA eigentlich im Recht ist .....
24. Februar 2016 17:14
Vielleicht bringt es etwas, wenn Du bei der Zulassungsbehörde die fehlerhafte Einordnung reklamierst und um eine Korrektur bittest? Es kann auch sein, dass dafür keine Bearbeitungsgebühren anfallen.
24. Februar 2016 17:35
Sven Witzel hat geschrieben:Hintergrund ist meiner Meinung nach, dass das Krad als Kraftrad geschlüsselt ist.
Glaube ich nicht. Die FZV definiert ein LKR ausschließlich nach technischen Parametern (Hubraum und Motorleistung). Diese Daten stehen auch in den Fahrzeugpapieren und müssten auch im Steuerbescheid genannt sein (jedenfalls der Hubraum), da Berechnungsgrundlage.
24. Februar 2016 18:31
Im Steuerbescheid steht drin, dass sie mir 4 mal 25ccm berechnet haben , was zur nur 100ccm sind aber egal.....
Ich bin etwas verwirrt, da die emme ja von der Motorleistung eigentlich steuerfrei sein musssssssssss...... Das habe ich jetzt erneut versucht den Pfeifen das beizubringen...
24. Februar 2016 18:54
Oben: Kraftrad mit Leistungsbeschränkung

steuerpflichtig
Unten: Leichtkraftrad

nicht steuerpflichtig
Die Pfeifen sind sicher nicht die vom Hauptzollamt, die machen ihre Berechnungen nach den Daten, die sie von der Zulassungsstelle bekommen haben. Die Pfeife ist derjenige, der zuerst das Kraftrad mit Leistungsbeschränkung ins Spiel gebracht hat bzw. nicht aufgepaßt hat, daß da ein Leichtkraftrad eingetragen wird. Sowas wird schon beim Anruf bei der Haftpflichtversicherung festgelegt, wenn man sich die EVB holt. Vielleicht warst du ja sogar die Pfeife?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
24. Februar 2016 19:08
Habe den alten Schein und den alten Brief der Frau von der Zulassungsstelle gegeben und hab die alles machen lassen. Das da Kraftrad mit lbs steht hab ich erst realisiert, als ich den Steuerbescheid bekommen habe...
24. Februar 2016 19:14
@Lorchen: Du hast allerdings die 109 als TSN - ich die 139.
Damit fällt meine Theorie der Schlüsselnummer wiederum flach.
MZ Alf 99 hat geschrieben:Habe den alten Schein und den alten Brief der Frau von der Zulassungsstelle gegeben und hab die alles machen lassen. Das da Kraftrad mit lbs steht hab ich erst realisiert, als ich den Steuerbescheid bekommen habe...
Hast du dir die wenigstens wieder aushändigen lassen ?
schrauberschorsch hat geschrieben:Sven Witzel hat geschrieben:Hintergrund ist meiner Meinung nach, dass das Krad als Kraftrad geschlüsselt ist.
Glaube ich nicht. Die FZV definiert ein LKR ausschließlich nach technischen Parametern (Hubraum und Motorleistung). Diese Daten stehen auch in den Fahrzeugpapieren und müssten auch im Steuerbescheid genannt sein (jedenfalls der Hubraum), da Berechnungsgrundlage.
Das ist korrekt. § 2 Abs. 1 Nr 10 definiert das so. Das Problem ist nur, dass der Absatz 9 sagt, dass
FZV §2 Abs. 1 Nr.9 hat geschrieben: Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
sind. Die FZV ist daher nicht zielführend für die Diskussion der Steuerpflicht. Es muss an dem Eintrag des Krades m. L. oder Leichtkraftrad liegen.
Letzteres hat sich eigentlich auch immer in Versicherungen deutlich bemerkbar gemacht.
24. Februar 2016 19:22
Sven Witzel hat geschrieben:@Lorchen: Du hast allerdings die 109 als TSN - ich die 139.
Damit fällt meine Theorie der Schlüsselnummer wiederum flach.
MZ Alf 99 hat geschrieben:Habe den alten Schein und den alten Brief der Frau von der Zulassungsstelle gegeben und hab die alles machen lassen. Das da Kraftrad mit lbs steht hab ich erst realisiert, als ich den Steuerbescheid bekommen habe...
Hast du dir die wenigstens wieder aushändigen lassen ?
schrauberschorsch hat geschrieben:Sven Witzel hat geschrieben:Hintergrund ist meiner Meinung nach, dass das Krad als Kraftrad geschlüsselt ist.
Glaube ich nicht. Die FZV definiert ein LKR ausschließlich nach technischen Parametern (Hubraum und Motorleistung). Diese Daten stehen auch in den Fahrzeugpapieren und müssten auch im Steuerbescheid genannt sein (jedenfalls der Hubraum), da Berechnungsgrundlage.
Das ist korrekt. § 2 Abs. 1 Nr 10 definiert das so. Das Problem ist nur, dass der Absatz 9 sagt, dass
FZV §2 Abs. 1 Nr.9 hat geschrieben: Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
sind. Die FZV ist daher nicht zielführend für die Diskussion der Steuerpflicht. Es muss an dem Eintrag des Krades m. L. oder Leichtkraftrad liegen.
Letzteres hat sich eigentlich auch immer in Versicherungen deutlich bemerkbar gemacht.
HZA sagt es liegt am Kraftrad mit lbs. Bei der Eintragung müssen Steuern verlangt werden...also ich unternehme jetzt nichts mehr und zahle braf die paar Euronen:)
24. Februar 2016 19:26
Und das Finanzamt ärgerst du auch damit
Die nehmen normal bei 125ccm keine Steuern
weil der Arbeitsaufwand mehr kostet,wie die
Einnahme
24. Februar 2016 19:29

Dann noch die nervigen Mails von mir...
25. Februar 2016 01:04
Sven Witzel hat geschrieben:Die FZV ist daher nicht zielführend für die Diskussion der Steuerpflicht. Es muss an dem Eintrag des Krades m. L. oder Leichtkraftrad liegen.
Naja. Hiernach wäre eine Definition des LKR überflüssig, weil ein LKR dann immer ein KR wäre. Das LKR muss daher ein Spezialfall des KR sein. Ein KR mit LB (diese Fahrzeugkategorie gibt es in der FZV nicht), welches die technischen Voraussetzungen eines LKR nach FZV erfüllt, soll dann trotzdem ein KR nach FZV sein?
25. Februar 2016 08:48
Es liegt an den Schlüsselnummern für LKR und KR...
25. Februar 2016 09:52
MZ Alf 99 hat geschrieben:Es liegt an den Schlüsselnummern für LKR und KR...
In Lorchens Fahrzeugschein zu seiner RT ist als Schlüsselnummer 000 eingetragen. Ich glaube nicht (weiß es aber nicht), dass alle LKR mit 000 geschlüsselt werden. Der Grund wird wohl eher sein, dass das Baumuster RT 125/2 aus einer Zeit stammt, in der es Schlüsselnummern noch nicht gab...
25. Februar 2016 10:07
Gespann Willi hat geschrieben:Und das Finanzamt ärgerst du auch damit
Das Finanzamt interessiert das nicht mehr. Die KFZ-Steuer ist ja jetzt eine Bundessteuer und wird direkt von der Bundeskasse kassiert
Interessant wäre, ob das Problem auch seit der Überleitung der Steuer an den Bund besteht.
schrauberschorsch hat geschrieben:Sven Witzel hat geschrieben:Die FZV ist daher nicht zielführend für die Diskussion der Steuerpflicht. Es muss an dem Eintrag des Krades m. L. oder Leichtkraftrad liegen.
Naja. Hiernach wäre eine Definition des LKR überflüssig, weil ein LKR dann immer ein KR wäre. Das LKR muss daher ein Spezialfall des KR sein. Ein KR mit LB (diese Fahrzeugkategorie gibt es in der FZV nicht), welches die technischen Voraussetzungen eines LKR nach FZV erfüllt, soll dann trotzdem ein KR nach FZV sein?
Das LKR ist immer ein KR.
Das LKR davon ein Spezialfall.
Soweit gehe ich mit. Die Frage ist eben, wie ein LKR zum LKR wird.
Reichen die technischen Voraussetzungen oder müssen diese bestätigt werden durch entsprechende Einstufung/Gutachten etc.?
Nur so kommt man dann auch mit der Steuer weiter:
LKR = zulassungsfrei, aber kennzeichnungspflichtig.
Krad = zulassungspflichtig -> KFZ-Steuer gem. KraftStG
Weitergedacht könnte das ganze dann historisch bedingt sein. Zu Zeiten der TS war die Definition eines LKR ja noch eine andere.
Daraus folgt dann zumindest die Einstufung der Neckermänner als Krad. Zumal es sich bei diesen ja eigentlich um TS 150 mit 122cm handelt.
Die 000 ist als TSN das Sammelbecken für alle nicht näher bestimmten Fahrzeuge.
25. Februar 2016 10:19
meine TS 125 ist auch ganz normales Leichtkraftrad, so getüvt...und so angemeldet = keine Kfz.Steuer
ICH würde keine Steuern dafür bezahlen, sondern auf dem Zulassungsamt darauf hinweisen und die Dokumente kostenlos korrigieren lassen.
Du wurdest ja schon gefragt, ob Du Dir den alten Brief hast aushändigen lassen?
Denn wenn dort nicht LKR drin steht, ist es schon dümmer
Aber den Weg über den TÜV bzw. im Osten DEKRA sollte man schon machen...nicht nur wegen den 7 Euro... die ja im Moment jedes Jahr bezahlt werden müssen...und wer weiß, wann wieder mal die Steuern erhöht werden...
aber entscheiden muss, wie immer, jeder selbst...
Gruß mit steuerfreier Nutzung der kleinen TS
Holger
25. Februar 2016 10:24
holger999 hat geschrieben:
Aber den Weg über den TÜV bzw. im Osten DEKRA sollte man schon machen...nicht nur wegen den 7 Euro... die ja im Moment jedes Jahr bezahlt werden müssen...und wer weiß, wann wieder mal die Steuern erhöht werden...
Naja wenn man so argumentiert kann man auch sagen, dass es ebenso wahrscheinlich ist die (in meinen Augen ohnehin in Zeiten der bargeldlosen Verwaltung nicht mehr nachvollziehbare) Steuerbefreiung für LKR zu kippen.
Bis sich das mit dem Gutachten und den Änderungskosten rechnet gehen rund 6-10 Jahre ins Land.
Da fließt viel Wasser die Flüsse runter.
25. Februar 2016 10:43
Sven Witzel hat geschrieben:Das LKR ist immer ein KR.
Das LKR davon ein Spezialfall.
Soweit gehe ich mit. Die Frage ist eben, wie ein LKR zum LKR wird.
Reichen die technischen Voraussetzungen oder müssen diese bestätigt werden durch entsprechende Einstufung/Gutachten etc.?
Nur so kommt man dann auch mit der Steuer weiter:
LKR = zulassungsfrei, aber kennzeichnungspflichtig.
Krad = zulassungspflichtig -> KFZ-Steuer gem. KraftStG
Weitergedacht könnte das ganze dann historisch bedingt sein. Zu Zeiten der TS war die Definition eines LKR ja noch eine andere.
Dann sind wir uns ja einig.
Die Einstufung als KR mit LB ist wohl historisch bedingt, weil es zur damaligen Zeit die Fahrzeugkategorie LKR (nicht zu verwechseln mit der Kategorie KKR, die es damals vielleicht schon gab) noch nicht gab. Technisch gesehen ist es nach heutigen Fahrzeugkategorien ein LKR (Hubraum, Motorleistung).
Sei es drum.
MZ Alf 99 hat geschrieben:Es liegt an den Schlüsselnummern für LKR und KR...
Wenn es soweit ist, dann schreib doch mal, wie Dein Widerspruchsverfahren ausgegangen ist...
25. Februar 2016 14:44
Ich habe auch schon geschrieben, dasses die Fahrzeugklasse LKR in der DDR zu der Zeit nicht gab und die Ts daher als KR mLBS geschüsselt ist. (Ist in den alten Papieren vom Vorgänger auch so)
Hie Ist die Antwort vom HZA :
.....die Geschichte des Motorrades oder die Frage, welche Fahrzeugklassen und Aufbauarten es in der ehemaligen DDR gab oder nicht gab, spielen keinerlei Rolle. Maßgebend sind die vorhanden Fahrzeugart- und Aufbauartschlüsselnummern im Zeitpunkt der Zulassung und deren heutige Bedeutung. Wie ich Ihnen mitgeteilt habe, stellt die Zulassungsbehörde mit Eintragung der Schlüsselnummernkombination 25 1200 gleichzeitig auch immer fest, dass es sich bei Ihrem Motorrad nicht um ein Leichtkraftrad handelt, auch wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Steuerfreie Leichtkrafträder werden mit der Schlüsselnummernkombination 25 2200 codiert.
Ich habe Ihnen darüber hinaus mitgeteilt, dass die Zollverwaltung auch an offensichtlich unzutreffende Feststellungen der Zulassungsbehörde zur Fahrzeugklasse und Aufbauart gebunden ist. Wie Sie weiter vorgehen können, habe ich Ihnen ebenfalls mitgeteilt.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
.....
25. Februar 2016 16:06
OK, danach kommt es also doch auf die Schlüsselnummern an...und ich bei Lorchens Fahrzeugschein bei den Schlüsselnummern in der Zeile verrutscht.
25. Februar 2016 16:42
Genau:)
Ich lass es trotzdem so;)
25. Februar 2016 19:06
schrauberschorsch hat geschrieben:OK, danach kommt es also doch auf die Schlüsselnummern an...und ich bei Lorchens Fahrzeugschein bei den Schlüsselnummern in der Zeile verrutscht.

Ja, aber scheinbar nicht auf die HSN und TSN sondern auf die Eintragungen in J und 4.
@ Alf: Kann es sein, dass du dem Beantworter etwas auf die Füße getreten bist mit deiner Mail ?
Die Antwort liest sich nämlich so und ist für eine Behörde ziemlich direkt.
25. Februar 2016 19:13
Ich hatte reichlich Druck gemacht
25. Februar 2016 22:07
MZ Alf 99 hat geschrieben:Ich hatte reichlich Druck gemacht

Du musst noch viel lernen

Wer so agiert erreicht nämlich meistens gar nichts. Insbesondere dann nicht wenn ein Ermessen der Behörde ins Spiel kommt.
26. Februar 2016 16:13
Ich wurde erst beim 2. Mal etwas kerniger beim 1.Mal war ich durchaus freundlich:
Sehr geehrte Damen und Herren des Hauptzollamts Gießen.
Ich habe soeben einen Steuerbescheid für das Fahrzeug mit dem Kennzeichen: FZ TS 125 und der Fahrzeugsteuernummer: XXXXXXXXXXXXXX erhalten.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Motorrad mit 100ccm Hubraum und 7kW/10PS. Die Steuer beträgt laut Steuerbescheid 7 Euro pro Jahr, was 4 mal 25ccm entspricht..
Jedoch sind Motorräder bis zu einer Leistung von11 kW/15 PS und 125 ccm eigentlich Steuerfrei.
Wesshalb also die Steuer von 7 Euro einberufen wird kann ich daher nicht nachvolziehen und bitte daher um eine Erklärung, wenn Motorräder dieser Leistungsklasse eigentlich steuerfrei sind.
Gruß
XXXXXXXX
26. Februar 2016 16:28
Wieso eigentlich 100 ccm und 7 PS ?
26. Februar 2016 17:22
Sven Witzel hat geschrieben:Wieso eigentlich 100 ccm und 7 PS ?
Weil immer abgerundet wird, denke ich mal.
Meiner Meinung nach ist das HZA der falsche Ansprechpartner.
Für die jeweilige Einstufung ist doch die Zulassungsbehörde verantwortlich.
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