Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....
4. Oktober 2016 20:40
Liebe Forengemeinde,
Mir ist zu Ohren gekommen, dass es eine Ausnahmeregelung gibt oder gab, um mit einem 125er Führerschein 150ccm zu fahren.
Wohlwissend, dass das Thema schon einmal besprochen wurde?!? stell ich erneut die Frage:)
Hat jemand offizielle Informationen?
Best Grüße!
4. Oktober 2016 20:48
Das wäre mir neu.
Begrenzung ist doch 125Kubik und 15PS
4. Oktober 2016 20:59
Es gab im Einigungsvertrag eine Übergangsregelung für Inhaber der Klasse A (DDR), die noch nicht 18 waren. Das hat sich aber schon einige Zeit erledigt
4. Oktober 2016 21:15
CJ hat geschrieben:Es gab im Einigungsvertrag eine Übergangsregelung für Inhaber der Klasse A (DDR), die noch nicht 18 waren. Das hat sich aber schon einige Zeit erledigt

5. Oktober 2016 05:55
Nanana! Das galt dann wohl aber auch für DDR-Bürger, die bis zur 18 noch viiiiel Zeit hatten
Fakt ist, dass es ab 1996 eine Ausnahmeregelung in Sachsen für 150er gab. Diese wurde den Landkreisen zur Umsetzung freigestellt. In meiner alten Heimat (Kreis Oschatz) wurde es natürlich nicht erlaubt....

Ob das noch Bestand hat, weiß ich nicht.
Hier ein "Schriftstück" aus der Mopped - müsste von Mai 96 sein:
IMG_1572.JPG
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
5. Oktober 2016 06:05
mzheinz hat geschrieben:Nanana! Das galt dann wohl aber auch für DDR-Bürger, die bis zur 18 noch viiiiel Zeit hatten
Fakt ist, dass es ab 1996 eine Ausnahmeregelung in Sachsen für 150er gab. Diese wurde den Landkreisen zur Umsetzung freigestellt. In meiner alten Heimat (Kreis Oschatz) wurde es natürlich nicht erlaubt....

Ob das noch Bestand hat, weiß ich nicht.
Hier ein "Schriftstück" aus der Mopped - müsste von Mai 96 sein:
IMG_1572.JPG
Gilt das jetzt für die Maschinen? Wenn dem so ist, dann sollte das zumindest in Sachsen doch immer noch gelten, oder?
5. Oktober 2016 06:14
Die 18 hatte sie damals wohl schon hinter sich.....
Wie gesagt, ob das nocht gilt, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass ich seinerzeit mit 17 und ner 150er TS in der Garage freudig erregt zur Zulassungsstelle gefahren bin, wo mir dann gesagt wurde, dass unser Landkreis bei der 150er Zulassung nicht mitspielt
5. Oktober 2016 06:48
Bei mir im Landkreis Bautzen war das damals möglich. Ein Kumpel ist so seine 150er TS ganz legal als 16 Jähriger gefahren.
Da es aber schon wieder 20 Jahre her ist, bezweifel ich fast das es heute noch möglich ist.
Es gab damals auch keine Pauschalfreigabe sondern musste per Einzelgenehmigung beantragt werden.
5. Oktober 2016 07:04
Warum geht man nicht den einfachsten Weg und frägt bei der zuständigen Führerscheinstelle nach ?
5. Oktober 2016 07:06
Ich kannte das auch und auf meine Anfrage hin bei der Dekra ( bei uns zuständig für Fahrprüfung und Vollabnahme) wurde mir gesagt das das nicht mehr funktioniert. Wenn ich mich recht entsinne ist es mit dem eu Führerschein entfallen.
5. Oktober 2016 15:04
So ist es. 1996 war ich 16 und der Saalekreis nicht weit von Sachsen, das Gerücht kannte ich auch, hatte aber keine Verwandschaft da um mich umzumelden.
Meine ETZ bin ich dann trotzdem gefahren.
5. Oktober 2016 15:25
Eine Nachfrage für meinen Cousin ergab bei uns im Landkreis für ihn: Da er den kleinen Schein gemacht hat muss er nur mit einer größeren Maschine vorfahren, allerdings hat er den kleinen Schein schon an die 20 Jahre.
Gruß Buddha
5. Oktober 2016 21:00
Buddha, wie meinst du das? Mit ner Maschine > 125ccm vorfahren, und der Lenkschein wird umgeschrieben? Wär natürlich fein, da ich 1993 die 1b gemacht hab. Sämtliche Fahrschulen in NDH wissen auch nichts von ner Vereinfachung (bzw wollen es nich wissen), dass ich als 1b-Besitzer nur ne praktische Prüfung brauch, um A zu bekommen. Alle wollen mich theoretisch u praktisch prüfen (incl Fahrstunden u allem, was extra kostet...)
Gruss
Mutschy
5. Oktober 2016 21:12
Matthieu hat geschrieben:Bei mir im Landkreis Bautzen war das damals möglich. Ein Kumpel ist so seine 150er TS ganz legal als 16 Jähriger gefahren.
Da es aber schon wieder 20 Jahre her ist, bezweifel ich fast das es heute noch möglich ist.
Es gab damals auch keine Pauschalfreigabe sondern musste per Einzelgenehmigung beantragt werden.
Das war damals komisch zur Wendezeit. Ich bin mit 15 zur Mopedprüfung mit ner 150er TS gefahren. Durfte dann erst Moped, Kleinkraftrad und mit 18 Motorräder fahren. Ohne zusätzliche Prüfungen.
5. Oktober 2016 23:03
mzheinz hat geschrieben:Die 18 hatte sie damals wohl schon hinter sich.....
War ja auch Mandy (19)
6. Oktober 2016 05:39
mzmessie hat geschrieben:mzheinz hat geschrieben:Die 18 hatte sie damals wohl schon hinter sich.....
War ja auch Mandy (19)

Haha - jawoll!!

Dass das noch einer kennt...
Die Tippse ist es jedenfalls nicht!
6. Oktober 2016 07:03
xtreas hat geschrieben:Das war damals komisch zur Wendezeit. Ich bin mit 15 zur Mopedprüfung mit ner 150er TS gefahren. Durfte dann erst Moped, Kleinkraftrad und mit 18 Motorräder fahren. Ohne zusätzliche Prüfungen.
so war es bei mir auch, mopedprüfung mit meinem sperber gemacht, und konnte mit dem entsprechenden alter alles andere fahren.
6. Oktober 2016 07:21
Das ist doch noch die DDR-Regelung.
6. Oktober 2016 07:50
Lorchen hat geschrieben:Das ist doch noch die DDR-Regelung.
So ist es. Man hat mit 15 bereits die Prüfung für die Klasse A (schließt ja M mit ein) gemacht und dann entsprechend dem Alter fahren dürfen. Hat mit der Frage hier nichts zu tun.
Es scheint, als ob es in Sachsen kurze Zeit eine "Sondererlaubnis" per Erlass des sächs. Verkehrsministeriums bezgl. der 150er MZ, und nur dieser, gab. Diese wurde wohl
personen- und fahrzeuggebunden erteilt und stellt somit also auch keine allgemeine "Erweiterung" des 125er-Scheins dar. Ich habe mal im sächs. Verkehrsministerium angefragt. Mal sehen was die antworten.
6. Oktober 2016 07:51
xtreas hat geschrieben:Matthieu hat geschrieben:Bei mir im Landkreis Bautzen war das damals möglich. Ein Kumpel ist so seine 150er TS ganz legal als 16 Jähriger gefahren.
Da es aber schon wieder 20 Jahre her ist, bezweifel ich fast das es heute noch möglich ist.
Es gab damals auch keine Pauschalfreigabe sondern musste per Einzelgenehmigung beantragt werden.
Das war damals komisch zur Wendezeit. Ich bin mit 15 zur Mopedprüfung mit ner 150er TS gefahren. Durfte dann erst Moped, Kleinkraftrad und mit 18 Motorräder fahren. Ohne zusätzliche Prüfungen.
Nein, ich rede nicht über die Wendezeit. Da war ich zu jung um legal Mopped fahren zu dürfen. Ich rede von 1996, von da stammt auch der Zeitungsbericht.
6. Oktober 2016 10:04
Hier die Antwort aus dem Ministerium. Wie streng die Auflagen dann umgesetzt wurden -"...technisch ausgeschlossen sein, das Kraftrad auf einen Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ umzurüsten usw."-, sei mal dahingestellt.
Sehr geehrter Herr XXXXX,
Sie baten um Auskunft zu Ausnahmegenehmigungen für in der DDR in Betrieb genommene MZ Motorräder, die einen 150cm³ Hubraum haben, um sie mit dem Führerschein der Klasse A1 fahren zu dürfen. Sie beziehen sich dazu auf einen Zeitungsbericht aus dem Jahr 1996.
Im Jahr 1996 wurde den Fahrerlaubnisbehörden des Freistaates Sachsen von der obersten Landesbehörde die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmeregelung unter strengen Einschränkungen eröffnet.
So musste es technisch ausgeschlossen sein, das Kraftrad auf einen Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ umzurüsten. Der Antragsteller musste auf das Kraftrad angewiesen sein, um von seinem Wohnort zu seinem Arbeits- oder Ausbildungsort zu gelangen. Zwischen diesen Orten durften keine zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittel verkehren und keine Ausnahmen von den übrigen Beschränkungen der Straßenverkehrszulassungsverordnung vorliegen. Der Antragsteller musste o. g. Tatsachen nachweisen. Wirtschaftliche Gründe, insbesondere Kosten für die Umrüstung eines Kraftrades oder für die Vorstellung bei der technischen Prüfstelle, rechtfertigten keinen Grund für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
Die Ausnahmegenehmigung wurde örtlich (Wohnort-/Arbeits-/Ausbildungsort) und zeitlich (höchstens 1 Jahr bzw. Ende des Ausbildungsjahres) beschränkt. Das Fahrzeug durfte darüber hinaus auch im Wege der Ausnahmegenehmigung mit der Fahrerlaubnis der Klasse lb (heute A1) nicht genutzt werden.
Die Regelung trat mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft und ist somit heute nicht mehr relevant.
Mit besten Grüßen
XXXXX
________________________________________________________________________
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR
SAXON STATE MINISTRY FOR ECONOMIC AFFAIRS, LABOUR AND TRANSPORT
Referat 61 | Recht und Finanzplanung
6. Oktober 2016 10:43
Da waren aber ganz tolle Juristen am Werke

Absolut praxisuntauglich. Es scheitert allein schon an der technischen Unmögichkeit der Umrüstung. Die Verfügbarkeit von Material ist dabei ja egal, technisch ist es bekannterweise ganz einfach möglich.
Ich wäre dafür, dass angehende Juristen (und Politiker auch) einfach mal etwas Lebenserfahrung sammlen müssen, bevor sie auf die Menschheit losgelassen werden. Z.B. einen richtigen Beruf erlernen oder tatsächlich mal ins Arbeitsleben reinschnuppern, wäre nicht so schlecht. Es muss ja nicht so enden, wie im 12-jährigen Reich, da mußten Rechtsreferendare für ein paar Wochen in ein Lager bei Jüterbog. Das war so eine Art WAL (Wehr-Ausbildungs-Lager), wie zu Ostzeiten.
Wenn diejenigen, die diese Regelung verzapft hatten, den "Unterschied" zwischen einer 150er und einer 125er MZ gekannt hätten, dann wäre so ein Blödsinn eher nicht rausgekommen. Und ja, es sind nicht alle Rechtsgelehrten so lebensfremd, das stimmt.
Und es war damals wohl eher ein Politikum, man wollte die ostdeutsche Industie öffentlichkeitswirksam stärken, indem man die Marke MZ unterstüzt. Da machten sich dann solche Schlagzeilen in der Presse ganz gut. Da war es wohl egal, ob die Regelung auch tatsächlich was bringt.
6. Oktober 2016 10:54
Abseits aller Belustigung und abweichender Umsetzung bleibt die Feststellung: es gab keine allgemeine Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse und die Sonderregelung im Einzelfall ist auch Geschichte. Das war doch die Frage.
6. Oktober 2016 11:13
mutschy hat geschrieben:Buddha, wie meinst du das? Mit ner Maschine > 125ccm vorfahren, und der Lenkschein wird umgeschrieben? Wär natürlich fein, da ich 1993 die 1b gemacht hab. Sämtliche Fahrschulen in NDH wissen auch nichts von ner Vereinfachung (bzw wollen es nich wissen), dass ich als 1b-Besitzer nur ne praktische Prüfung brauch, um A zu bekommen. Alle wollen mich theoretisch u praktisch prüfen (incl Fahrstunden u allem, was extra kostet...)
Gruss
Mutschy
Jau
6. Oktober 2016 12:47
@ CJ
sorry, sollte PN werden
Du hast PN
Powered by phpBB © phpBB Group.
phpBB Mobile / SEO by Artodia.