16. Mai 2017 12:43
16. Mai 2017 13:07
Marleen hat geschrieben:Hallo![]()
Ich bin neu hier, weil ich euch direkt mit einer Frage bombardieren wollte, nun erschließt sich das ganze "wie erstelle ich einen Beitrag?" oder "wie finde ich, was ich wirklich suche?!" nicht, deswegen kommentiere ich einfach hier, in der Hoffnung, dass ich vielleicht jemand für mich zuständig fühlt und mir weiterhelfen kann.
16. Mai 2017 13:19
16. Mai 2017 13:37
Feuereisen hat geschrieben:Warum die auf der Zulassungsstelle so ein Gewese machen ist allerdings unklar - eine Verlustanzeige des Fzg Scheins + Abmeldung des selbigen sollte eigentlich möglich sein -
16. Mai 2017 15:23
Marleen hat geschrieben:Jetzt bin ich verwirrt, weil mein Papa eigentlich nie etwas weggeworfen hat, bzw. immer alles sehr geordnet hatte und ich nun nicht weiß, wie und ob es eine gesonderte Zulassungsbescheinigung Teil I überhaupt gibt und ob die dann genauso aussieht wie jetzt?!
16. Mai 2017 16:10
Feuereisen hat geschrieben:...Warum die auf der Zulassungsstelle so ein Gewese machen ist allerdings unklar - eine Verlustanzeige des Fzg Scheins + Abmeldung des selbigen sollte eigentlich möglich sein - vor allem im Hinblick auf den vorhandenen Erbschein...
Matthieu hat geschrieben:...Genau so hatte ich es vor zwei Jahren auch erlebt. Ich habe ein angemeldetes Fahrzeug gekauft. Leider war der Fahrzeugschein nicht mehr auffindbar. Ich konnte das Fahrzeug (Yamaha Gespann) weder abmelden noch ummelden. Es musste auf der alten Zulassungsstelle (Darmstadt) ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden, mit diesem konnte ich dann das Fahrzeug bei uns in Fürth abmelden.
16. Mai 2017 16:20
CJ hat geschrieben:Matthieu hat geschrieben:...Genau so hatte ich es vor zwei Jahren auch erlebt. Ich habe ein angemeldetes Fahrzeug gekauft. Leider war der Fahrzeugschein nicht mehr auffindbar. Ich konnte das Fahrzeug (Yamaha Gespann) weder abmelden noch ummelden. Es musste auf der alten Zulassungsstelle (Darmstadt) ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden, mit diesem konnte ich dann das Fahrzeug bei uns in Fürth abmelden.
Beim Ummelden oder Wiederzulassen gilt das Gleiche. Und die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung kann aber eben nur der Halter/ Verfügungsberechtigte beantragen. Deswegen muß beim Kauf das der "alte" Halter bei der "alten" Zulassungsstelle tun.
Das ist nun mal so in der FZV festgelegt und, anders in Bananenrepubliken, kann eine Zulassungsstelle gar nicht anders handeln. Muß man nicht gut finden, ist aber so.
16. Mai 2017 17:16
Matthieu hat geschrieben:...Ich habe den Vorgang auch nur dargestellt wie es bei mir gelaufen ist, völlig wertfrei...
16. Mai 2017 21:14
CJ hat geschrieben:Wahrscheinlich gibt`s gleich wieder den Aufschrei aller "klardenkenden Praktiker", aber die Antwort ist einfach. Soll ein Fahrzeug abgemeldet werden ist auch die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorzulegen. Ist die nicht auffindbar muß also erst Ersatz beschafft werden. Dann kann abgemeldet werden. Sind zwei verschiedene Verwaltungsakte.
Das ist nun mal so in der FZV festgelegt und, anders in Bananenrepubliken, kann eine Zulassungsstelle gar nicht anders handeln. Muß man nicht gut finden, ist aber so.
16. Mai 2017 21:32