23. September 2017 09:07
23. September 2017 09:26
23. September 2017 09:36
schwammepaul hat geschrieben:- Oldtimerzulassung oder nicht
- HU/ Vollabnahme ??
- ist die HU 2 Jahre gültig?
- versicherungstechnisch dürfte nicht das Problem sein
- brauche ich ein Wertgutachten?
23. September 2017 09:37
schwammepaul hat geschrieben:1- Oldtimerzulassung oder nicht
2- HU/ Vollabnahme ??
3- ist die HU 2 Jahre gültig?
4- versicherungstechnisch dürfte nicht das Problem sein
5- brauche ich ein Wertgutachten?
Ich wäre für jede Info sehr dankbar und da hier immer Bilder gefordert werden, ist das natürlich auch dabei![]()
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23. September 2017 11:56
23. September 2017 12:24
23. September 2017 12:56
23. September 2017 13:44
§19.2a STVZO hat geschrieben:(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.
23. September 2017 19:32
23. September 2017 19:40
23. September 2017 19:44
schwammepaul hat geschrieben::shock:![]()
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Ups ...so einfach scheint es ja nun doch nicht zu funktionieren... da muss ich mich mal einlesen und intensiver damit beschäftigen
23. September 2017 19:50
Gespannfahrer hat geschrieben:Hallo,
fahr doch mal in Hartmannsdorf vorbei.
Nutzfahrzeugmuseum
Die können dir bestimmt helfen.
24. September 2017 00:18
24. September 2017 07:49
24. September 2017 08:12
Plasteruder hat geschrieben:Die HU dürfte grundsätzlich für LKW nur 1 Jahr gelten. Ob das in Verbindung mit einer Oldtimerzulassung abweicht - keine Ahnung...
§29 STVZO hat geschrieben:Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein
24. September 2017 10:41
24. September 2017 10:48
Plasteruder hat geschrieben:
Mir ist immer ein Rätsel, warum die Wehren ihre über Jahrzehnte gut gepflegten und gewarteten, im Schuppen untergestellten, wenig gelaufenen Fahrzeuge mit teurem Spezialaufbau abgeben.
24. September 2017 10:58
schwammepaul hat geschrieben:Plasteruder hat geschrieben:
Mir ist immer ein Rätsel, warum die Wehren ihre über Jahrzehnte gut gepflegten und gewarteten, im Schuppen untergestellten, wenig gelaufenen Fahrzeuge mit teurem Spezialaufbau abgeben.
Unsere Wehr gibt ihn nicht ab..wir wollen ihn zulassen... da wir aber kein eingetragener Verein sind, geht es nicht und jemand muss es
auf eigene Kappe machen.. und das bin ich
25. September 2017 03:23
19. Oktober 2017 18:05
19. Oktober 2017 19:10
16. November 2017 11:53

16. November 2017 15:20
27. Mai 2018 07:12
schwammepaul hat geschrieben:Jetzt ist alles in Sack und Tüten...![]()
Alles geklappt.. nun kann es los gehen...
27. Mai 2018 13:11
27. Mai 2018 17:00
27. Mai 2018 19:33
28. Mai 2018 05:31