Hier mal was zu der neuen Regelung... bzw. wie finde ich raus, ob die "Kiste" - "heiß" ist.
Kraftfahrt-Bundesamt
223-201
Sb.: Frau Ingwersen
Sehr geehrter Herr Thormann,,
Ihrem Antrag auf Bestätigung, dass das von Ihnen benannte Fahrzeug im ZFZR weder eingetragen ist, noch dass es gesucht wird (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab 01.03.2007 nicht mehr entsprechen.
Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01.03.2007 ist die Verpflichtung zur Vorlage der vorgenannten Bescheinigung für den die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragenden Bürger entfallen.
Nach § 12 Abs. 1 FZV können die Zulassungsbehörden in begründeten Einzelfällen beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen, ob das Fahrzeug im ZFZR eingetragen ist oder ob es gesucht wird. Diese Anfrage wird die Zulassungsbehörde in der Regel unmittelbar online bei Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II vornehmen. Damit entfällt für Sie als Antragsteller die Entrichtung der KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 €.
Ihr Antrag auf Auskunft aus dem ZFZR wird daher nicht mehr bearbeitet. Sie werden gebeten, sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Monika Ingwersen
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
E-Mail: referat22@kba.de
Internet: www.kba.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: xxx
Gesendet: Freitag, 22. Februar 2008 18:13
An: Andresen, Elfriede
Betreff: Fahrzeugregister
Text_Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über ein Krad, daß sich bei mir in Verwahrung befindet - möchte in Erfahrung bringen, ob irgend etwas vorliegt oder nicht.
Kraftrad 125 ccm, Zweitakter
Hersteller:
Caviga
Modell:
Roadster 125
Fahrgestellnummer:
XXXXXXXXX
Bitte senden sie mir die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu.
Mit freundlichen Grüßen
Roger Thormann
Vielleicht ist es ja von allgemeinem Interesse, wer zuständig ist.
Will die Kiste ja nicht anmelden, sondern verticken, ohne mich unbewußt der Hehlerei schuldig zu machen. Es ist ja ein Unterschied, ob ein Staat mit gekauftem Diebesgut handelt oder ein Privatmann (in Sachen Lichtenstein ^^)