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Papierkram - Zulassung - Unbedenklichkeitsbesch. - ZFZR

BeitragVerfasst: 27. Februar 2008 12:31
von rmt
Hier mal was zu der neuen Regelung... bzw. wie finde ich raus, ob die "Kiste" - "heiß" ist.


Kraftfahrt-Bundesamt
223-201
Sb.: Frau Ingwersen


Sehr geehrter Herr Thormann,,

Ihrem Antrag auf Bestätigung, dass das von Ihnen benannte Fahrzeug im ZFZR weder eingetragen ist, noch dass es gesucht wird (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab 01.03.2007 nicht mehr entsprechen.

Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01.03.2007 ist die Verpflichtung zur Vorlage der vorgenannten Bescheinigung für den die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragenden Bürger entfallen.

Nach § 12 Abs. 1 FZV können die Zulassungsbehörden in begründeten Einzelfällen beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen, ob das Fahrzeug im ZFZR eingetragen ist oder ob es gesucht wird. Diese Anfrage wird die Zulassungsbehörde in der Regel unmittelbar online bei Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II vornehmen. Damit entfällt für Sie als Antragsteller die Entrichtung der KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 €.

Ihr Antrag auf Auskunft aus dem ZFZR wird daher nicht mehr bearbeitet. Sie werden gebeten, sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Monika Ingwersen


Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg

E-Mail: referat22@kba.de
Internet: www.kba.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: xxx
Gesendet: Freitag, 22. Februar 2008 18:13
An: Andresen, Elfriede
Betreff: Fahrzeugregister

Text_Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über ein Krad, daß sich bei mir in Verwahrung befindet - möchte in Erfahrung bringen, ob irgend etwas vorliegt oder nicht.

Kraftrad 125 ccm, Zweitakter

Hersteller:
Caviga

Modell:
Roadster 125

Fahrgestellnummer:
XXXXXXXXX

Bitte senden sie mir die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu.

Mit freundlichen Grüßen
Roger Thormann


Vielleicht ist es ja von allgemeinem Interesse, wer zuständig ist.
Will die Kiste ja nicht anmelden, sondern verticken, ohne mich unbewußt der Hehlerei schuldig zu machen. Es ist ja ein Unterschied, ob ein Staat mit gekauftem Diebesgut handelt oder ein Privatmann (in Sachen Lichtenstein ^^)

BeitragVerfasst: 27. Februar 2008 12:35
von ETZChris
na dass ist doch mal was für die datenbank..

BeitragVerfasst: 27. Februar 2008 14:25
von horscht
rmt hat geschrieben:Nach § 12 Abs. 1 FZV können die Zulassungsbehörden in begründeten Einzelfällen beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen, ob das Fahrzeug im ZFZR eingetragen ist oder ob es gesucht wird. Diese Anfrage wird die Zulassungsbehörde in der Regel unmittelbar online bei Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II vornehmen.


Das heißt also...: klaut mir jemand meine K-arre und geht dann ohne Brief zur Zulassungsstelle, dann *kann* diese aus eigenem Ermessen eine ANfrage beim KBA starten, ob sie geklaut ist oder nicht - *muss* dies aber nicht?

BeitragVerfasst: 27. Februar 2008 20:03
von eichy
Find ich nicht so gut, immerhin weiß ich nicht, ob ich Hehlerware gekauft hab oder nicht..

BeitragVerfasst: 28. Februar 2008 14:53
von rmt
Ich war heute auf einer Polizeidienststelle.

Fahrgestellnr. rübergereicht, Sachverhalt erklärt und die haben sich dann bilderbuchreif rangemacht.... einer hat vermutlich im 2-Fingersystem den PC bedient, eskortiert von 2 Kollegen, den vermutlich einzigen PC in der ganzen Dienststelle... kam mir jedenfalls so vor.

War übrigens dieselbe Polizeistation, wo ich vor rund 10 Jahren den Diebstahl meiner ETZ meldete und der aufnehmende Beamte irgendwas von Interpol faselte... :shock:

Nach 15 Minuten sagte man mir, daß das Fahrzeug 2003 abgemeldet sei und aus dem Kreis Oberspree stamme. Schriftlich konnte man mir das nicht geben :?:

Naja, die Info hab ich ja auch umsonst gekriegt - nur mit beweisbarkeit hat dat nüscht zu tun...