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TÜV abgelaufen Zulassung Halterwechsel

BeitragVerfasst: 1. März 2008 16:36
von Prä Jonas-Treiber
Hallo,

ich vermute so Mitte März ist die ETZ 150 Bj 90 bei mir. Der Tüv ist abgelaufen (April 2007)

Brief und Abmeldebescheinigung ist alles vorhanden, so weit, so gut.

Was nuss ich beachten und machen, wenn ich die MZ, bei der der TÜV abgelaufen ist, auf mich zulassen will?

(Klar erst einmal durchschecken und selbstentdeckte Mängel beseitigen)

Nachweis über die Versicherunggesellschaft besorgen, was noch?

Mfg Walter

BeitragVerfasst: 1. März 2008 16:40
von Q_Pilot
TÜV abnehmen lassen, ohne TÜV kannst Du sie nicht zulassen.

BeitragVerfasst: 1. März 2008 16:43
von trabimotorrad
Das ist ärgerlich für Dich! Normalerweise keine Zulassung OHNE TÜV! Und zum TÜV entweder mit "Überführungskennzeichen" (wie die "rote Nummer" von früher heutzutage heißt) hinfahren, oder frag mal beim TÜV Deines Vertrauens nach, ob die auch ohne Überführungskennzeichen, d. h. ohne Probefahrt auf öffentlichen Straßen, die HU machen. Dann aufn Hänger mit der Hufu und mit dem Bescheid über den bestandenen TÜV kannst Du anmelden.

BeitragVerfasst: 1. März 2008 16:46
von wusie
Versicherung abschließen,
Kurzzeitkennzeichen besorgen, damit du zum TÜV fahren kannst (oder die Emme auf 'nen Hänger laden. Spart die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen!),
TÜV Abnahme...
...und dann mit den Papieren zur Zulassungsstelle
...fertig und Spass damit!

BeitragVerfasst: 1. März 2008 17:14
von Prä Jonas-Treiber
Um das Kurzzeitkennzeichen werde ich nicht drum rum kommen, obwohl ich die MZ theoretisch die 3km schieben könnte, aber nur theoretisch.....

Danke für die Infos, welche Reifen könnt Ihr für die ETZ 150 BJ 90 empfehlen? Ich kaufe lieber öfter welche, als bei Nässe wegzurutschen, habe BT 45 von Bridgestone auf der Guzzi sind super, haben vorne und hinten mit Wuchten 200 Euro gekostet, sind aber Niederquerschnittsreifen. Super vor Allem bei Nässe, kein Vergleich mit dem alten Pneumant oder der damals bessere Metzler Rille 10 und hinter Block C, die hab ich noch gegilstert....

Mfg Walter

BeitragVerfasst: 1. März 2008 17:21
von Nordlicht
Ich fahre ganz normale Heidenau.Strassenreifen und bin sehr zufrieden damit. Schau mal Linkliste Händler oder du kannst auch direkt beim Reifenhändler bestellen.

BeitragVerfasst: 1. März 2008 17:30
von Stefan.P
Nordlicht hat geschrieben: ganz normale Heidenau
:zustimm:

BeitragVerfasst: 1. März 2008 22:13
von wusie
Guck mal hier nach den Heidenau

http://www.reifentiefpreis.de/reifen.ph ... ad-Strasse


Mal unter uns Pastorentöchter: 3 km hab' ich mit 'nem alten Kennzeichen "überbrückt" :oops:
Zur Zulassung nimmt man dann das Auto :wink:

BeitragVerfasst: 1. März 2008 23:10
von Roland
wusie hat geschrieben:Mal unter uns Pastorentöchter: 3 km hab' ich mit 'nem alten Kennzeichen "überbrückt" :oops:

Das würde ich lieber nicht machen!
Schon ein paar Meter können ausreichen, um unglücklich zu werden.
Und dann ist das Gejammer groß.

BeitragVerfasst: 1. März 2008 23:16
von Sven Witzel
Besonders wenn man unerwartet auf grüne oder blaue Uniformen trifft...

Hab sie so zur Dekra "geschoben"!
Die 300m...

BeitragVerfasst: 1. März 2008 23:30
von trabimotorrad
So ein Überführungskennzeichen ist zwar sackteuer, aber beim Erwischt werden, oder gar einen Unfall verursachen OHNE Versicherungsschutz, das ist dann echt teuer, oder sogar Existenzvernichtend! Hol Dir das verdammte Ding und versichere nacher das Moped bei DA-Direkt, da bezahle ich für meine 17PS-Emmis nicht ganz 19€/Jahr bei 25%.

BeitragVerfasst: 2. März 2008 00:26
von Roland
Das Kurzzeitkennzeichen sollte über die Versicherung laufen, bei der das Fahrzeug auch später versichert wird. Dann ist die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen kostenlos, bzw. wird der regulären Fahrzeugversicherung zugeordnet.
Niemals eine extra Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen abschließen (z.b. bei der Zulassungsstelle oder beim Schildermacher).
Dann wird es extrem teuer.
@Trabimotorrad: Die Versicherungsprämien für Emmen dürften eigentlich bei allen Versicherungen recht günstig sein, auch wenn man noch nicht auf 25% fährt.

BeitragVerfasst: 2. März 2008 12:09
von Sven Witzel
Wenn man nicht zu einer Risikogruppe gehört sicherlich...
Meine laufen alle als Oldtimer...

BeitragVerfasst: 2. März 2008 12:14
von Roland
Sven Witzel hat geschrieben:Wenn man nicht zu einer Risikogruppe gehört sicherlich...
Meine laufen alle als Oldtimer...

Stimmt!
An die Fahrer "unter 25" habe ich jetzt garnicht gedacht.

Kurzzeitkennzeichen

BeitragVerfasst: 2. März 2008 12:23
von Prä Jonas-Treiber
Der Tip mit dem Kurzzeitkennzeichen über die Versicherung ist Klasse, so werde ich es machen. Alles andere (keine Anhängerkupplung an der Dose, kein Hänger--"schwarz-fahren"--) kommt für mich in Frage. Um diese Strecke, rund 3 km zu schieben, dafür bin ich inzwischen (oder schon immer?) zu alt....

BeitragVerfasst: 2. März 2008 12:27
von trabimotorrad
Dann bleiben Dir eben die ärgerlichen 15€ für das Nummernschild, das Du drei Tage fahren darfst und dann in die Tonne treten kannst. Das ist auch eine Art "Rohstoffverschwendung". Früher hat man sich ein "rates Nummi" geholt und hats wieder abgegeben! :evil: (hat aber auch Geld gekostet)

BeitragVerfasst: 2. März 2008 12:44
von wusie
Schaut euch doch mal diesen Thread an:

http://mz-forum.com/viewtopic.php?t=6937&highlight=


...und so habe ich es auch gemacht: Versicherung angemeldet und mit dem alten Kennzeichen zum TÜV und Zulassung 8)

BeitragVerfasst: 2. März 2008 13:10
von Paule56
wusie hat geschrieben:...und so habe ich es auch gemacht: Versicherung angemeldet und mit dem alten Kennzeichen zum TÜV und Zulassung


Hmmmh

Das ist ja seit Anfang 2007 in der Fahrzeugzulassungsverordnung FSV glaub im §10 so geregelt und aus einer anderen Verordnung gestrichen worden ...... und so wie Du es beschreibst, wohl auch zulässig.

Nun hatte ich dazu mal ne I-Netrecherche zu betrieben und dann doch abgebrochen.
Und da hab ich in Erinnerung, dass dies nur zulässig sei:
..... wenn das am Fahrzeug angebrachte Kennzeichen aus einer Abmeldung stammt, die weniger als 18 Monate zurückliegt.
Grund hierfür ist die Möglichkeit der Zulassungsstellen Kennzeichen nach der Sperrfrist von 18 Monaten neu zu vergeben.

Aber ob das noch passt?

Mein Schwager wechselte vor einem Monat seine Dose und hat das Kennzeichen im ExStoiberreich / Landkreis Kelheim direkt von der alten an die neue umschrauben dürfen.
Das kannte ich so auch nicht?