Hmmmm.... hier mal ein "paar" Worte aus dem Dunstkreis Kfz-Zulassung:
Die Typdaten der alten DDR-MZ's waren wie die Daten der alten Simsons beim Kraftfahrt-Technischen Amt (KTA) hinterlegt. Nach Übergang der DDR in die BRD "schluckte" das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die DDR-Daten.
Daher stellt das KBA ja auch die Betriebserlaubnisse für die kleinen Simsons als Zweitschrift aus, da für diese "kleinen" Maschienchen kein Fahrzeugbrief sondern eine ABE genügt. Fahrzeugbriefe sind jedoch von den Kfz-Zulassungsbehörden auszugeben. Daher bekommt man die nicht vom KBA.
Die Typdatenbank kann wohl vom TÜV eingesehen/abgerufen werden. Durch die BRD-Pflicht für "große" Maschinen Fahrzeugbriefe ausstellen zu müssen landen diese Daten dann in den Gutachten der TÜV's und aufgrund dieser Gutachten fertigen die Zulassungsbehörden dann die Fahrzeugbriefe. Da wir Schreibtischtäter auf den Zulassungsbehörden aber keine "Amtlich anerkannten Sachverständigen" sind, dürfen nur TÜV-Leute technische Daten feststellen (Im Osten auch die DEKRA).
Es gilt daher die Reihenfolge: Theoretische Daten (KBA) -> Ist-Zustand feststellen mit den beim KBA gespeicherten Typdaten (TÜV/DEKRA-Ost) -> Gutachten -> Zulassung pinnt alles ab und fabriziert nen Brief/ZB.
Für die Ausstellung von Fahrzeugbriefen gab es eine Bundesweite Richtlinie die 2005 im Rahmen der EInführung der neuen EU-Zulassungsbescheinigungen (ZB) geändert wurde.
Siehe auch im öffentlich zugänglichen Teil beim KBA:
www.kba.de -> Zentrale Register -> Zentrales Fahrzeugregister -> Informationen für Behörden
Da findet man dann auch den Leitfaden der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II in dem die "Übersetzungstabelle" der alten Technischen Daten in die neuen Felder beschrieben ist.
Ferner gibt das KBA auch ein "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" heraus, in dem dann alle Fahrzeugschlüsselnummern (z.B. PKW alt: 0102 xx - neu: 01 0200) aufgelistet sind. Kostet wenn man es bestellt um die 30 Euro. Darin gibt es wiederum die Rubrik "Auslaufende Schlüsselnummern" zu der auch die alten 0900/0901 Motorradschlüsselnummern zählen. Die neue Schlüsselung lautet dann meist 24 oder 25 mit einer 4 stelligen Folgeschlüsselnummer.
Für die Ausstellung von neuem Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nach Verlust ist regulär eine Versicherung an Eides statt (EV) vorzulegen / abzugeben. Jede "vernünftige" Zulassungsbehörde sollte dies nach §5 StVG (Straßenverkehrsgesetz) abnehmen, d.h. in geregelter schriftlicher Form in eigener Zuständigkeit (Kostet um die 30 Euro) oder eine eine EV die vor einem Notar abgenommen wurde vorlegen lassen. Den rechtlichen "schnickschnack" kann man entweder ignorieren (womit man u.U. im Knast einziehen kann wegen Uneidlicher Falschaussage bzw. Beihilfe dazu) oder man arbeitet nach Vorschrift und die Mopedfahrer verstehen den Sinn nicht...
Liegen alle Unterlagen vor (Eigentumsnachweis (Kaufvertrag), 21er-Gutachten oder HU, gültiger Perso, Deckungskarte (in Hessen) oder Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (außerhalb von Hessen), Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten Kennzeichenführenden Behörde) fehlt dann meist noch das ok vom KBA, denn der verloren gegangene Fahrzeugbrief muß erst noch "aufgeboten" werden. Dauert je nach Glück zwischen 4 bis 12 Wochen. Nach der seit 1.3.07 in Kraft gesetzten FZV ist diese Aufbietung zwingend abzuwarten bis ein neuer Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) im Rahmen einer Zulassung ausgestellt werden kann.
Durch die neue FZV gibt es (oder sollte es jedenfalls nicht mehr geben) keine "Leervordrucke" / "Blankobriefe" mehr ohne dass das Fahrzeug auf jemanden zugelassen wurde.
Ob man nun einen einfachen TÜV (HU) oder eine Vollabnahme nach §21 für die Zulassung braucht hängt davon ab, ob das KBA die Zulassungsdaten/Technische Daten von der letzten Zulassung noch vollständig im System hat. Seit der Einführung der FZV genügt ein normaler 2-Jahres-TÜV, wenn am Fahrzeug nicht herumgeschraubt wurde, das Fahrzeug in einem unverbastelten Zustand wie es in der Allgemeinen Betriebserlaubnis beschrieben ist befindet und die Daten vom KBA "gezogen" werden können. Dort sind die Daten der letzten 7 Jahre gespeichert. Ist da nix gespeichert (weil älter als 7 Jahre) oder unvollständige Technische Daten (was öfter vorkommt) oder das Fahrzeug wurde umgebaut, müssen die Daten von einem Amtlich anerkannten Sachverständigen "festgestellt" werden = 21er Gutachten/Vollabnahme.
Guter Ratschlag an alle die sich eine Maschine OHNE Brief kaufen: Schleift den Verkäufer zu nem Notar oder besser noch seiner Zulassungsbehörde und lasst ihn dort eine EV über den Verlust des Briefes abgeben, denn neben der EV braucht Ihr noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass die letzte Behörde nix dagegen hat dass Eure Zulassungsbehörde den alten Brief aufbietet und neu ausstellt. Dazu einen gescheiten Kaufvertrag (ADAC-Muster) und die Zulassung rückt schon in greifbare Nähe.
Daher: So "einfach" ist die Zulassung ohne Fahrzeugbrief nun auch wieder nicht... Solltet Ihr dennoch "einfacher" zu einem neuen Fahrzeugbrief kommen, dann hat der Kollege entweder Null Plan gehabt, oder Ihr habt ein zugelassenes Bike was rechtlich gar nicht so durch die Lande fahren dürfte...
Grüße
Llyrana