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Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
6. März 2008 18:59
von Sven Witzel
Da es in letzter Zeit mehrfach zu dieser Frage gekommen ist, will ich meiner Erfahrungen mal in einen abrufbaren Beitrag packen.
Die hier genannte Vorgehensweise beruht auf meiner Erfahrung mit der Zulassung der ES 150 im letzten Juni, den Auskünften der Zulassungsstelle und der Gesetzeslage.
1.) Allgemeine Infos suchen
Nicht umbedingt nötig erspart aber eventuell viel Arbeit ( und Geld ).
Manchmal kann ein bisschen nachharken bei dem Verkäufer schon helfen an die ein oder andere Info zum Verbleib der Papiere zu kommen.
2.) Anruf bei der Zulassungsstelle
Ruft bei eurer Zulassungsstelle an und fragt nach dem genauen Ablauf bei euch vor Ort !
Fragt gleich nach, ob sie die Rahmennummer schon überprüfen können.
Die bisherige Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es nicht mehr !
Die Daten werden direkt von der Zulassungsstelle abgefragt !
Wichtig ist, dass die Abfrage vollständig durchgeführt wird, d.h. dass auch angemeldete Fahrzeuge, überprüft werden!
So entgeht ihr der Gefahr, dass jemand mit eurer Rahmennummer unterwegs ist !
3.) Gutachten beim Tüv/Dekra gemäß §21 StVZO
Als nächstes bedarf es eines Gutachtens, damit eure Emme wieder auf die Straße darf.
in den alten Bundesländern gibt es das bei dem Tüv, in den neuen bei der Dekra.
Dort wird das Motorrad dann wie alle 2 Jahre bei der HU unter die Lupe genommen.
Ihr erhaltet ein Gutachten mit allen relevanten Daten für die neuen Papiere.
4.) Mit dem Gutachten, der Doppelkarte ( seit 01.03. elektronische Versicherungsbestätigung ) und dem Ausweis geht es zur Zulassungsstelle.
Hier gibt es 2 Möglichkeiten:
a.) man besteht auf eine eidesstattliche Versicherung.
Es wird meist vom Vorbesitzer verlangt, dass dieser den Verlust der Papiere/ Verkauf ohne Papiere bestätigt.
Gibt er sie ab, alles ok, wenn nicht, habt ihr ein Problem.
Ich rate davon ab , die Versicherung selbst abzugeben !
Hierbei handelt es sich um eine eidesstattliche Falschaussage !
Diese wird mit Strafe bis zu drei Jahren bestraft (§156 StGB) !!
b.) Die Zulassungsstelle besteht nicht auf die Versicherung,
dementsprechend bekommt ihr das Motorrad zugelassen und dürft euch ein Schild prägen lassen und dranschrauben.
Ich hoffe das hilft ein wenig weiter...
Wer Fragen , Kritik, oder Verbesserungsvorschläge hat - immer her damit !
Normales Feedback ist auch willkommen !

Verfasst:
28. April 2008 02:30
von Llyrana
Zu 1:
Schleift den Verkäufer zu seinem Straßenverkehrsamt und lasst ihn dort die EV abgeben. Dann braucht ihr (wenn die Kiste in den letzten 7 Jahren dort zugelassen war) noch eine sogenannte "Bestätigung der technischen Daten mit der Klausel, dass eine andere Zulassungsbehörde sich um die Neuausstellung eines neuen Briefes kümmern darf" - wird umgangssprachlich leider auch "Unbedenklichkeitsbescheinigung" genannt obwohl sie mit der alten Papier-KBA-Abfrage nix zu tun hat.
Zu 2:
Wegen der Fahrgestellnummer-Prüfung - lasst die Straßenverkehrsamtler nicht nur beim KBA suchen, sondern auch bei der zuständigen Datenstation der Polizei, da es oftmals Abfrage-Probleme bei "zu kurzen FIN-Nummern" (kleiner als 17 Stellen) auftreten können.
Zu 3:
Die TÜV'ler freuen sich immer, wenn sie nicht alle Daten erst raussuchen müssen - die technischen Daten aus 1) oder einer alten Briefkopie/Handbuch helfen dort meist weiter - ABER VORSICHT: Manch ein Amtlich anerkannter Sachverständiger macht es sich viel zu einfach und pinnt alles 1 zu 1 ab. Seit 2005 gibt es NEUE SCHLÜSSELNUMMERN - darauf sollen die bitteschön achten!!! Ach ja: Wenn der TÜV' ler einiges an Daten offen lässt: NIX GIBTS !!! Die Daten (meist Fahrgeräusch, etc) gibt es - die soll er hübsch rausfinden - dafür wird man ja auch richtig geld beim TÜV los!!! Emissionsschlüsselnummer (0088) ist bei einem Zweirad nicht einzutragen, da es anders wie bei einem PKW rein nach Hubraum statt nach Hubraum + Emissionsklasse versteuert wird.
Zu 4 b:
Selbst wenn die Zulassungsbehörde auf die nach §5 StVG vorgeschriebene EV verzichtet, so darf sie dennoch nicht sofort zulassen....
Seit dem 1.3.2007 ist die FZV anstelle der StVZO in Kraft getreten - demnach muß erstmal der alte Fahrzeugbrief beim KBA aufgeboten werden, das Aufbietungsverfahren bis zum Abschluß (4 bis 12 Wochen) abgewartet werden und erst dann darf die Zulassungsbehörde im Rahmen einer Zulassung bei ergebnisloser Aufbietung einen neuen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ausstellen.
Die ach so tolle EVB (Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) ist in Hessen erst gegen Jahresende einsetzbar - bis dahin bitte immer eine (neue) Deckungskarte vom Versicherer besorgen! Wichtig!!!! Es darf auf den Deckungskarten nicht mehr der alte ungültige §23 StVZO enthalten sein !!! Leider hängen 99% aller hessischen Zulassungsbehörden an einem Rechenzentrum was diese EVB's nicht verarbeiten kann... (und außerhalb von Hessen funktioniert es auch nicht so besonders gut... ) Daher: Möglichst EVB und Papierdeckungskarte zusammen mit zur Zulassung nehmen.
Ferner braucht ihr eine VERFÜGUNGSBERECHTIGUNG über das Fahrzeug - daher immer schön einen nach BGB gültigen Kaufvertrag (am besten ADAC- oder Zweckform-Vordruck) beim Kauf ausfüllen und dort vorlegen! (ebay-Ausdruck, dass Mickmaus von Rambo13 eine MZ ersteigert hat ist zwar lustig, aber belegt mal wer Rambo und wer Micky ist... soll also heißen: genügt nur bei ganz doofen Schreibtischtätern ,-) )
Für die Ausstellung von Fahrzeugbriefen gab es eine Bundesweite Richtlinie die 2005 im Rahmen der EInführung der neuen EU-Zulassungsbescheinigungen (ZB) geändert wurde.
Siehe auch im öffentlich zugänglichen Teil beim KBA:
www.kba.de -> Zentrale Register -> Zentrales Fahrzeugregister -> Informationen für Behörden
Da findet man dann auch den Leitfaden der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II in dem die "Übersetzungstabelle" der alten Technischen Daten in die neuen Felder beschrieben ist.
Ferner gibt das KBA auch ein "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" heraus, in dem dann alle Fahrzeugschlüsselnummern (z.B. PKW alt: 0102 xx - neu: 01 0200) aufgelistet sind. Kostet wenn man es bestellt um die 30 Euro. Darin gibt es wiederum die Rubrik "Auslaufende Schlüsselnummern" zu der auch die alten 0900/0901 Motorradschlüsselnummern zählen. Die neue Schlüsselung lautet dann meist 24 oder 25 mit einer 4 stelligen Folgeschlüsselnummer aus der dann hervorgeht ob das Möpp gedrosselt/ungedrosselt/Leistungsbeschränkung/Beiwagen hat.
Soviel zu meinem Feedback...
Greetings
Llyrana

Verfasst:
28. April 2008 07:05
von Dankar
bei mir war es so, zulassungsstelle angerufen, hingefahren, fahrgestellnummer checken lassen, 5.10 € bezahlt, sie sagte ich muß zur dekra, die prüfen, dann mit gutachten, kaufvertrag und perso nochmal zur zulassungsstelle, fertig.

Verfasst:
29. April 2008 23:57
von Llyrana
BOAH
Darf ich fragen wann das war? (Vor oder nach dem 1.3.2007 ???) Davor ging es wirklich "einfacher" Danach sollte es ohne Aufbietungsverfahren (wenn mal ein Fahrzeugbrief existent war) eigentlich nicht gehen, wenn die Kollegen "Gesetzeskonform" arbeiten...
Außer: Maschine war noch nie nach "Westdeutschem Zulassungsrecht" zugelassen - dann geht´s unter Umständen ohne Aufbietung...
Grüße
Llyrana

Verfasst:
30. April 2008 09:39
von Dankar
wenn du mich meinst dann war es vor ein paar tagen, siehe freed "rt aus dem tiefschlaf erweckt".

Verfasst:
30. April 2008 11:22
von rmt
Dumm gefragt kommt vielleicht weiter:
Folgendes... ich besitze eine Caviga Roadster 125 ohne Papiere, mit neuer x-stelliger Fahrgestellnummer... die Polizei sagte mir, daß das Fahrzeug 2003 im Kreis soundso abgemeldet wurde und keinerlei sonstiges Belastendes (Diebstahlanzeige, etc) gegen das Fahrzeug vorliegen würde... schriftlich wollten die mir nix geben (KBA hab ich auch versucht, wurde mit Hinweis auf zulassungstelle - mail beantwortet)
Kann ich nun zur Zulassungsstelle gehen und ein Aufbietungsverfahren beantragen, mit dem Ziel gültige Fahrzeugpapiere zu erlangen (zumindest den Brief (Teil 1) und eventuell einen Vermerk das die maschine abgemeldet wurde?
Zulassungspapiere (Teil 2) bekomm ich ja nur mit gültigem Tüv und Anmeldung.
Beides habe ich nicht vor, sondern will nur die papiere um das teil besser weiter verkaufen zu können... wie ist die Sachlage?

Verfasst:
30. April 2008 12:22
von Sachsenharley Driver
Hallo
Habe erst vor einer Woche eine TS 250 ohne Papiere zugelassen. Überhaupt keine Probleme wenn ein Kaufvertrag und eine eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer vorliegt, aus der hervor geht dass die Kfz-Papiere beim Vorbesitzer verloren gegangen sind. Also beim Einkauf immer gleich eine eidesstattlichr Erklärung ausstellen lassen, sonst kann`s Probleme geben.

Verfasst:
30. April 2008 19:10
von Llyrana
@RMT:
Wie Sachsenharley Driver schon gemeint hat: Kein Problem...
Du kannst um die Zulassung der Caviga "einfacher" zu machen unter Vorlage der Eidesstattlichen Versicherung und des Kaufvertrages als Eigentümer der Maschine die Aufbietung des alten verlorengegangenen Fahrzeugbriefes beantragen - kostet unter 20 Euro und dauert je nach dem wie schnell das KBA die verlorene Briefnummer (oder wenn die nicht bekannt ist die Fahrgestellnummer) im 2 x im Monat erscheinenden Verkehrsblatt veröffentlicht zwischen 4 bis 12 Wochen. Ist Dein gutes Recht die spätere Zulassung "einfacher" zu gestalten...
Mal eine kleine Erklärung: Fahrzeugbriefe gelten als "Eigentumsnachweis" - gerne mal für einen Kredit oder was weiß ich bei Banken, etc als Sicherheit hinterlegt. Meldet sich irgendeine Institution die den alten Brief in Verwahrung hat geht der Eigentumstanz los. Daher halte ich absolut garnichts von "Kollegen" die alte Maschinen ohne Aufbietungsverfahren nur so mit Vollabnahme wieder in den Verkehr bringen. Wäre mir (und der Behörde wo ich arbeite) einfach zu "ungesund" wegen eventueller Regressansprüchen von alten Besitzern/Eigentumsvorbehaltenden Stellen... Vor Regress ist man nur geschützt, wenn man bei einer öffentlichen Versteigerung (NICHT ebay - sondern einer von einem Gerichtsvollzieher veranstalteten Auktion) ein Fahrzeug erwirbt. Mit der Ersteigerungsurkunde erwirbt man unumschränktes EIgentum an der ersteigerten Sache. Aber auch dann ist im Regelfall eine Aufbietung vorgesehen, die wenn sie ergebnislos verläuft ebenfalls ein Stück Sicherheit bringt.
Also: Zu Eurer aller Sicherheit: Besteht auf ein Aufbietungsverfahren - sei es die alte Briefnummer oder nach der FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) - ist zwar utopisch, aber nicht dass dann irgendwann mal jemand mit dem Originalbrief Euer Schätzchen einkassiert und Euer Geld flöten geht...
Zur Eidesstattlichen Versicherung: Vorgeschrieben ist so ein Teil nach einer gewissen in §5 StVG genannten Form mit Rechtsmittelbelehrung, etc... und es darf nur von einer Zulassungsbehörde (für Fahrzeugpapiere) oder vor einem Notar abgegeben werden.
Es ist erfahrungsgemäß jedoch wohl jeder Zulassungsbehörde selbst zur Entscheidung gegeben was sie als "eidesstattliche Verlustmeldung" anerkennen - in der Praxis geht das vom handschriftlichen Fresszettel bis zur Urkunde vom Notar. Da fragt Ihr am besten bei Eurer lokalen Zulassungsbehörde an wie es die Kollegen gerne hätten...
Bis 2005 war es Usus die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vom KBA zu ordern. Das war die Überprüfung, dass nichts vorliegt (Diebstahl). Seit der EU-Harmonisierung machen das nun die Zulassungsbehörden per EDV direkt im KBA-Rechner. Das machen die meisten mit ihrer Zulassungssoftware die direkten Zugriff hat. Da das in einer Bildschirmmaske auftaucht die ausgedruckt meist doof ausschaut werden diese Daten ungerne herausgegeben. Auch fühlen sich viele Kollegen wegen Datenschutzrichtlinien der Hände gebunden, da nicht alles herausgegeben werden darf/kann/soll oder nicht genau bekannt ist was und ob man solche Daten überhaupt schriftlich herausgeben darf.
Was jedoch geht ist eine schriftliche Bescheinigung über den Abschluß des AUfbietungsverfahrens unter nennung der Veröffentlichungsquelle (Heft-nr des Verkehrsblattes). Diese Bescheinigung ist dann neben der Bestätigung der letzten Kennzeichenführenden Behörde über die dort erfassten Daten, der EV (oder Verlusterklärung), einer Vollabnahme und dem üblichen Papierkram (Deckungskarte, Perso...) dann die Gundlage für die Neuausstellung bei gleichzeitiger Zulassung des Fahrzeuges.
Uffff... jaaa das war wieder ein Monstertext - aber manche Fragen sind seit der EU-Harmonisierung (Stufe 1 2005, Stufe 2 1.3.07, Stufe 3 im September 2008) leider nicht mehr nur mit JA oder NEIN zu beantworten... Ist einfach vieeeeel zu kompliziert geworden...
Grüße
Llyrana, der sich schon auf den Freitag "freut", wenn wieder SEHR viele mit SEHR GROSSEM "SCHROTT" auf der Zulassung vorbeischneien und mosernd und beleidigend rumbrüllen, weil wir leider nicht nur mit einer Visitenkarte und einerm Fresszettel und dann auch noch kostenlos Dokumente möglichst Blanko ausgestellt werden kann... ARGL... In Italien dauert eine Zulassung lockere 4 Wochen und kostet kleinigkeiten um die 1500 Euro - dagegen ist das Bürokratische Deutschland schon ein Traum...

Verfasst:
30. April 2008 19:34
von Llyrana
Nachtrag: Das mit dem Aufbietungsverfahren gilt nur für Fahrzeuge MIT FAHRZEUGBRIEF !!! (=Amtliches Dokument mit Seriennummer/Briefnummer)
Wenn eine Maschine (wegen unter 125 ccm Hubraum) nur eine ABE hatte (Wie die Scheinchen der Simson Schwalben/S50 und 51 oder der 50er Plastikroller) ist eine öffentliche Ausschreibung nach diesem "Dokument" sinnlos, da es ja nur ein Abdruck der ABE ohne Dokumentencharakter (keine Seriennummer/Briefnummer auf dem Lappen).
Das ist der Grund, wieso manche Kollegen "nur" KBA/Polizei abfragen und per Gutachten sofort zulassen können... Dann gilt das Gutachten als "ABE" (nennt sich im Fachchinesisch "Einzelbetriebserlaubnis") und der Fahrzeugschein ist dann zum rumrollen gedacht. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I sollte dann als Briefnummer "ZF000000" stehen... steht für Zulassungsfreies Fahrzeug. Aus Antrag können diesen Fahrzeugen auch eine ZB II (Fahrzeugbrief) zugeteilt werden. Dann steht dann halt die ZB II Nummer im Fahrzeugschein.
Tja - manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht... (125ccm Maschinen)
Grüße
Llyrana

Verfasst:
1. Mai 2008 10:26
von Sven Witzel
Die Gutachten für Ostmoppeds ( Simson) können auch weiter beim KBA beantragt werden - steht zumindest auf deren Seite.

Verfasst:
11. Juli 2008 19:37
von Chriss81m
Hallo, wie ist das mit der eidesstattlichen Erklärung?
Kann ich da auch ein Formular vorbereiten?
z.B. Hiermit erklähre ich [Käufername] Eidesstatt, dass die Fahrzeugpapiere mir abhanden gekommen sind
Oder muß ich mit dem nochzu seiner Zulassungsstelle?

Verfasst:
11. Juli 2008 19:44
von Sven Witzel
Also bei mir war es ein Formular über mehrere Seiten der Zulassungsstelle.
Wenn dann
erklärt man auch
Eides statt, dass etwas abhanden gekommen ist !
Und besser ist der Verkäufer und nicht der Käufer erklärt das - es sei denn du ist scharf auf Falschaussagen und deren Folgen !

Verfasst:
11. Juli 2008 19:58
von Chriss81m
ehhm Sorry klar, ich meinte auch Verkäufername. Mein Fehler
Aber hat da jemand Erfahrungen gemacht, ob man das auch selber schreiben kann? Denn ich hole mein gutes Stück morgen ab, und da ist die Zulassungsstelle zu. Ausserdem weiß ich von der Polizei, dass im Cwis (Zulassungsverzeichnis) kein Eintrag mit dieser Rahmennummer ist, bzw. nur ein Anhänger in Bayern.

Verfasst:
11. Juli 2008 20:09
von Sven Witzel
Da fängt das Problem schon an !
Wenn auf die gleiche Nummer ein Hänger läuft, dann meckert due Zulassungsstelle unter Umständen schonmal, weil denen ihr System nur sagt Rahmennummer vergeben - nicht aber an was !

Verfasst:
11. Juli 2008 20:22
von Michael_R
Ich habe vor 2 Monaten ein Motorrad ohne Brief zugelassen. Der Kaufvertrag mit der schriftlichen Zusicherung des Verkäufers das er sein Eigentum verkauft und den Brief verloren hat , hat mir bei der Zulassungsstelle gar nichts genützt. Der Vorbesitzer musste beim Notar ein Eides stattliche Versicherung abgeben müssen. In der stand nur drinnen das er unter Eides statt versichert das er den Brief verloren hat. Dazu noch Rahmennummer und KFZ-Typ. Das Formular hat nur 22 Euro gekostet. Danach war die Zulassung kein Problem bei mir.
Dekra: 110 Euro (weil noch ein paar Sondereintragungen gemacht wurden , sonst so um die 80 Euro)
KFZ-Zulassungsstelle : etwas über 50 Euro.
Die Mehrkosten sollte man bei der Preisverhandlung mit beachten und sich vom Verkäufer die Notarielle Eides stattliche Versicherung geben lassen oder schrifftlich festhalten das er sie noch nachreicht.
Das waren meine Erfahrungen im Zulassungskreis KM. In einen anderen Kreis kann es schon wieder ganz anders sein. Wer ganz sicher gehen will und Lust zum basteln hat kauft sich das Möp und bastelt den ganzen Kram in einen gebrauchten Rahmen mit Brief.
Gruß
Micha

Verfasst:
11. Juli 2008 20:31
von Chriss81m
Ohhh man, die bei der Zulassungsstelle sind doch nicht ganz dicht, ich hab von 3 verschiedenen Personen dort 3 verschiedene Antworten bekommen.
Ich werde Dienstag früh gleich da hin gehen, und mit der Cheffin reden, nachmittag zum TÜV und vormittag noch einmal zur Zulassungsstelle.
Ich hab das von der Polizei schriftlich bekommen, dass das ein Anhänger ist, da mein Vater bei der Polizei ist.
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
30. März 2009 18:45
von ist-halt-so
So ich hole der Fred mal aus den Tiefen des Forums heraus, da sich scheinbar etwas geändert hat.

Ich war letzten Samstag mit meiner ETZ 150 beim TÜV-Mann meines vertrauens. Die ETZ ist seit 1993 abgemeldet. Dazu hab ich den original DDR Brief.
Der TÜV-Mann hat das Möpp begutachtet und gemeint es wäre alles i.O. und er würde mir einen neuen Brief und neuen Schein fertig machen. Heute rief er an und sagte mir er dürfe das nicht mehr machen. Nur noch die DEKRA dürfe Sachen wie Briefe und Scheine ausstellen.
D.h. ich muss jetzt bei der DEKRA antanzen mit der ETZ.

Und ich hab mich schon so gefreut.
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
30. März 2009 18:58
von motorradfahrerwill
Sollte aber auch kein Problem geben.
Das ist die Aufteilung des Kuchens : Vollabnahmen (da DDR-Brief, also in der BRD noch nie zugelassen) darf im Osten nur DEKRA, im Westen der TÜV.
Da kann Dein

TÜVer auch nichts für.
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
30. März 2009 19:13
von TS Martin
Schon immer galt folgendes. Vollgutachten nach § 21 StVZO in den alten Bundesländern TÜV, in den neuen Bundesländern Dekra.
Eine Ausnahme bildet hier das Land Berlin wo beide Organisationen das Recht besitzen.
Ist schon geil, wenn man nur 25 km von Berlin weg wohnt und so bessere Möglichkeiten hat als andere wo es ein Monopol ist.
Ansonsten was neu ist: Wenn du einen BRD Brief besitzt benötigst du bei Abmeldungen bis 7 Jahre keine Vollgutachten.
Selbst wenn länger abgemeldet akzeptieren Brandenburger Zulassungsstellen den Brief ohne Vollgutachten bei Nachweis einer neuen gültigen HU.
...
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
30. März 2009 19:42
von Sven Witzel
ist-halt-so hat geschrieben:Der TÜV-Mann hat das Möpp begutachtet und gemeint es wäre alles i.O. und er würde mir einen neuen Brief und neuen Schein fertig machen. Heute rief er an und sagte mir er dürfe das nicht mehr machen. Nur noch die DEKRA dürfe Sachen wie Briefe und Scheine ausstellen.
Der Tüv bzw. die Dekra nimmt nur Aufgaben der technischen Überwachung wahr. Sie agieren als Beliehene des Bundes !
Briefe stellen immer noch nur die Zulassungsstellen aus !!
lorenz1808 hat geschrieben: Ansonsten was neu ist: Wenn du einen BRD Brief besitzt benötigst du bei Abmeldungen bis 7 Jahre keine Vollgutachten.
Auch schon wieder abgeschafft - galt gerade mal knapp ein halbes Jahr...
Theoretisch könntest du mit nem Benz aus den 50ern zum Tüv fahren, ganz normale HU und zulassen. Zumindest sofern er einen Westbrief hat. Bei den Ostbriefen greift §21 weiter, u.a. da umgeschlüsselt werden muss !
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
30. März 2009 19:56
von TS Martin
Sven Witzel hat geschrieben: Auch schon wieder abgeschafft - galt gerade mal knapp ein halbes Jahr...
Theoretisch könntest du mit nem Benz aus den 50ern zum Tüv fahren, ganz normale HU und zulassen. Zumindest sofern er einen Westbrief hat. Bei den Ostbriefen greift §21 weiter, u.a. da umgeschlüsselt werden muss !
Man lernt halt nie aus.
Nicht ganz so. Im Nachbarkreis OPR brauchst du kein § 21 machen, wenn du Ostbrief und Datenblatt aus Zschopau vorlegst (TÜV muss natürlich sein).
Sehr kulant und Bürgernah.
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
30. März 2009 21:17
von mz-chris
gibt es eigentlich auch möglichkeiten eine 150 bzw 125 zuzulassen wenn man nichts hat weder kaufvertrag noch brief? ist nämlich bei mir der fall, hab nun seit 3 jahren eine ts stehen wo ich nichts besitze!gibts da eigentlich unterschiede beim zulassen von 125 leichtkraftrad und motorrädern ?
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
30. März 2009 21:31
von TS Martin
mz-chris hat geschrieben:gibt es eigentlich auch möglichkeiten eine 150 bzw 125 zuzulassen wenn man nichts hat weder kaufvertrag noch brief? ist nämlich bei mir der fall, hab nun seit 3 jahren eine ts stehen wo ich nichts besitze!gibts da eigentlich unterschiede beim zulassen von 125 leichtkraftrad und motorrädern ?
Unterschied zwischen 125 und 150:
Bei 'ner 125 bekommst zur Betriebserlaubnis nur die ZB I.
Bei 'ner 150 bekommst du statt der Betriebserlaubnis 'ne ZB II (Fahrzeugbrief).
Ansonsten gleich.
Wenn man gar nichts hat ist die Sache echt schwer. Ist bei unserem Berlin Roller auch der Fall.
Der Rahmen kommt vom Schrottplatz und den haben wir nur als Mischschrott zurückgekauft.
Wie sagte mir der Sachbearbeiter.
Mach mit deiner Oma 'nen Schenkungsvertrag über 'nen Roller der seit Jahren in der Garage stand und vorher dem verstorbenen Opa gehörte.
Papiere kann sie nicht mehr finden ... fertig.
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
30. März 2009 21:47
von mz-chris
naja sowas hatte ich vor mit nen kumpel der mir die günstig besorgt hat.
so nach denn motto ver kaufe die mz ..... ohne brief der ddr brief ist über die jahre nicht mehr auffindbar.
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
31. Mai 2010 11:23
von eltrash
ich hab mir den gesamten Thread durchgelesen und muss nun doch mal nachfragen, da die Situation doch ein wenig anders ist.
Ein Bekannter findet die Papiere zu seiner seit meheren Jahren abgemeldeten MZ nicht mehr. Davor war sie auf seinen Namen zugelassen. Er hat lediglich noch eine Kopie des früheren Fahrzeugscheins. Wie kommt er nun am günstigesten zu Ersatzpapieren. Der Besitzer hat sich ja seit dieser Zeit nicht geändert. Er bräuchte im Prinzip nur eine Zweitschrift des Briefes. Oder muss er auch dieses Prozedere machen, als ob er eine MZ ohne Papiere gekauft hätte?
Danke für Eure Hilfe!
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
31. Mai 2010 11:29
von eMVau
Da reicht die eidesstattliche Versicherung. Auf der Zulassungsstelle wird ein Formblatt ausgefüllt, im Anschluß gleich die Rahmennummer mit Flensburg abgeglichen (online), er zahlt 30 Euro (jedenfalls bei uns) und bekommt neue Papiere. Eventuell verzichtet die Zul.-Stelle sogar darauf, da ja eine alte Kopie vom Brief vorhanden ist.
LG MV
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
31. Mai 2010 12:08
von eltrash
ok, das klingt gut. Aber es ist keine Kopie des Briefes vorhanden sondern des alten Fahrzeugscheins. Aber vielleicht klappt es damit auch. Ich bedanke mich für die Information.
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
31. Mai 2010 12:29
von biebsch666
Flensburg gibt da auch gegen 10,20 Auskunft.
Die bescheinigen das letzte Kennzeichen, die Fahrzeugbriefnummer und auch gleich ob es geklaut ist.
Aber nur die letzten 7 Jahre...
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
17. September 2012 11:51
von biebsch666
Nachtrag:
Habe in meinem Sammelsurium noch 3 Rahmen "höchst fragwürdiger Herkunft" gefunden.
Lange überlegt,was ich damit tue und wie ich am schnellsten kläre, ob sie "heiss" sind...
Habe einfach über das Kontaktformular der Suhler Polizeiinspektion die Rahmennummer eingegeben, mit der Frage, ob es sich um Diebesgut handelt.
Innerhalb 36Std hatte ich Antwort: Unbedenklich und nicht in der Fahndung.
Das Ganze hat nichts, ausser 2 Minuten am PC gekostet.
Vielleicht eine Möglichkeit, um sich schnell vor dem Kauf eines Fahrzeugs ohne Papiere zu erkundigen.
Weiss natürlich nicht, wie sie reagiert hätten, wenn das Ergebnis ein Anderes gewesen wäre...
Gruss vom Biebsch
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
4. März 2013 00:18
von koerperklaus90
Mein Bruder hat mal einen Simson-Rahmen mit fragwürdiger Herkunft gefunden. Er hat dann die Rahmennummer am Telefon der Polizei durchgegeben. Kurze Zeit später stand dann die Polizei vor der Tür und hat behauptet, dass mein Bruder das moped geschlachtet hätte, weil bei uns noch einige Simsonteile herum langen. Es hatte einige Überzeugungskraft gekostet, sie von diesem Gedanken abzubringen.
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 08:18
von kutt
Aus aktuellem Anlaß (will mir evtl. ein FZ kaufen, welches keinen Brief hat), habe ich bei uns in FG mal nachgefragt, wie das laufen würde. Vor allem, weil ich sicherlich kaum eine EV om VK bekommen würde, wenn der den Brief nicht selbst verloren hat. (Fahrzeug steht bei einem Autoverwerter)
Die Auskunft: Bei solchen alten Fahrzeugen aus der DDR ist das relativ unkritisch, vor allem wenn man ihnen ansieht, daß die lange irgendwo standen (z.B. wenn sogar das DDR Kennzeichen noch drann ist).
Da müsste ich nur ein Vollgutachten zur Wiedererlangung einer Betriebserlaubniss machen, brauche einen Kaufvertrag und bei der Zulassungsstelle würde dann eine KBA Abfrage nach der Rahmennummer gemacht. Wenn alles i.O. ist gibts nen neuen Brief.
Ich überlege mir das noch mal ... wobei der Preis gut ist

Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 09:50
von Nobbi
Die Auskunft, welche Kutt gegeben wurde kann ich bestätigen. Genau so war der Ablauf bei der Zulassung meiner RT voriges Jahr, Zulassungsstelle Sangerhausen. Das Moped musste ich bei der Zulassung nicht vorführen, ein Foto der Rahmennummer hat gereicht.
Allerdings habe ich die KBA Abfrage vor dem Vollgutachten machen lassen, habe also 2x die Zulassungsstelle aufgesucht.
Gruß
Norbert
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 10:42
von daniel_f
KBA-Abfrage ging bei meiner ES sogar telefonisch und kostenlos, hatte allerdings scheinbar Glück eine nette Mitarbeiterin erwischt zu haben.
Gruß
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 11:21
von kutt
Die KBA Abfrage soll hier um die 10 Euro kosten.
Naja mal kuken. Evtl aufe ich das Ding nicht und bleibe lieber meinem Motto treu, nie ein KFZ ohne Brief zu kaufen.
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 11:34
von daniel_f
Einfach anrufen, nach dem Prozedere der Anmeldung ohne Papiere fragen. Beiläufig was von Überprüfung der Fahrgestellnummer erwähnen.
Daraufhin kam bei mir der Satz, wenn ich die Nummer zur Hand hätte, könnte sie auch gleich mal kurz nachschauen.

Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 12:20
von Wolle69
Nee!
Örtliche Polizeistelle anrufen, sagen, dass man ein Fzg. ohne Papiere angeboten bekommen hat, Rahmennummer durchgeben, Info kriegen, Danke sagen, fertig.
Auf der Zulassung war ich nach dem Kauf aber vor dem Aufbau auch erst und fragte nach einer formalen Auskunft, ob das Fahrzeug sauber ist oder nicht. Gibt's nicht, wird erst im Rahmen der eigentlichen Zulassung vorgenommen. Auf deutsch: Erst alles schick machen inkl. §21 und dann auf die Nase fallen. Aber nich mit mir... Die Auskunft habe ich dann trotzdem bekommen, kostenlos, aber auch kein Papier in der Hand. Dauert nur ein paar Sekunden und lieferte das gleiche Ergebnis wie beim Telefonanruf bei der Pozilei während der Fahrzeugbesichtigung.
Für die gleichen 3 Mausklicks im Rahmen der Zulassung wird dann allerdings doch noch eine Gebühr erhoben. Frechheit eigentlich, aber was will man machen...
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 12:43
von SebastianHenkel
Was ist denn mit einem Rahmen dessen Herkunft völlig unklar ist?
- Keine Papiere vorhanden!
- Mit Sicherheit nicht gestohlen!
- Da vom Opa - Opa kann aber leider keine auskunft mehr geben ob es Seiner war oder ob es Papiere in seinem Besitz gab.
Dass heißt ich hab weder einen Eigentums-Nachweis noch kann ich eine EV von meinem Großvater erstellen lassen.
Muss ich den Rahmen nun wegschmeißen?
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 12:47
von kutt
in Meinem Falle wäre das so, da das FZ bei einem Verwerter steht. Der muß das Ding irgendwoher haben. Aus einem Nachlaß oder sonstwo
Bitte oben lesen...
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 12:50
von daniel_f
Also Auskunft ala Wolle bei Polizei einholen, fingierten Kaufvertrag für die Zulassungsstelle und ab dafür.
Meine ES war vom Kumpel geschenkt, haben extra für die Zulassungsstelle einen Kaufvertrag gemacht.
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 12:57
von Wolle69
Nee!
Mit dem Verwerter gibt's ja ggf. einen Kaufvertrag. Die Mühe sollte man sich machen. SICH, wohlgemerkt. Kein Verwerter reißt sich gerne den Arsch wegen ein bisschen Klimpergeld auf - dann lieber ab auf den Schrott damit. Also schön mit vorausgefüllten Vordrucken (je einmal pro Vertragspartner) und ggf. noch zwei Blankoexemplaren (falls das vorab ausgefüllte nicht zusagt) da aufkreuen und dann geht das bestimmt.
Mit dem Erbe... "fingieren" sollte man GAR NIX, dazu öffentlich aufrufen ist auch nicht so besonders die feine Art.
Was spricht denn dagegen, wenn man einen Kaufvertrag über 1 Euro mit dem Vater abschließt, in dem festgehalten wird, dass das Fahrzeug im Rahmen der Erbschaft ohne Papiere an ihn übergegangen ist. Das kann man doch auch eidesstattlich versichern, da sehe ich keine Veranlassung, irgendwas zu fingieren. Rechte Dritter (also ggf. vorhandener anderer möglicher Erben) sollten ausgeschlossen werden (schriftlich) und möglichst auch sein (faktisch). Also ich sehe da kein Problem, außer dass man evtl. eben keinen Vordruck irgendwo runterladen kann, sondern selber mal ne halbe Stunde investieren muss, um sowas aufzusetzen...
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 13:05
von xtreas
Wolle69 hat geschrieben:
Mit dem Erbe... "fingieren" sollte man GAR NIX, dazu öffentlich aufrufen ist auch nicht so besonders die feine Art.
Was spricht denn dagegen, wenn man einen Kaufvertrag über 1 Euro mit dem Vater abschließt, in dem festgehalten wird, dass das Fahrzeug im Rahmen der Erbschaft ohne Papiere an ihn übergegangen ist. Das kann man doch auch eidesstattlich versichern, da sehe ich keine Veranlassung, irgendwas zu fingieren. Rechte Dritter (also ggf. vorhandener anderer möglicher Erben) sollten ausgeschlossen werden (schriftlich) und möglichst auch sein (faktisch). Also ich sehe da kein Problem, außer dass man evtl. eben keinen Vordruck irgendwo runterladen kann, sondern selber mal ne halbe Stunde investieren muss, um sowas aufzusetzen...
Das wäre dann genau so fingiert, wenn es sich nicht tatsächlich so zugetragen hat.
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 13:06
von K-Wagenfahrer
4.) Mit dem Gutachten, der Doppelkarte ( seit 01.03. elektronische Versicherungsbestätigung ) und dem Ausweis geht es zur Zulassungsstelle.
Hier gibt es 2 Möglichkeiten:
a.) man besteht auf eine eidesstattliche Versicherung.
Es wird meist vom Vorbesitzer verlangt, dass dieser den Verlust der Papiere/ Verkauf ohne Papiere bestätigt.
Gibt er sie ab, alles ok, wenn nicht, habt ihr ein Problem.
Ich rate davon ab , die Versicherung selbst abzugeben !
Hierbei handelt es sich um eine eidesstattliche Falschaussage !
Diese wird mit Strafe bis zu drei Jahren bestraft (§156 StGB) !!
Ist das nicht völlig egal, wer die EV abgibt, hauptsache die Zulassungsstelle hat irgendein Schreiben.
Bitte erkläre mal, wo hier der Unterschied besteht.
Danke.
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 13:23
von daniel_f
Ich wollte nicht dazu aufrufen irgendetwas Unrechtmäßiges zu tun, sondern eher die Kreativität des Einzelnen wecken.
Denn die braucht man beim Umgang mit diesen Ämtern durchaus manchmal...

Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 13:38
von Wolle69
xtreas hat geschrieben:Wolle69 hat geschrieben:
Mit dem Erbe... "fingieren" sollte man GAR NIX, dazu öffentlich aufrufen ist auch nicht so besonders die feine Art.
Was spricht denn dagegen, wenn man einen Kaufvertrag über 1 Euro mit dem Vater abschließt, in dem festgehalten wird, dass das Fahrzeug im Rahmen der Erbschaft ohne Papiere an ihn übergegangen ist. Das kann man doch auch eidesstattlich versichern, da sehe ich keine Veranlassung, irgendwas zu fingieren. Rechte Dritter (also ggf. vorhandener anderer möglicher Erben) sollten ausgeschlossen werden (schriftlich) und möglichst auch sein (faktisch). Also ich sehe da kein Problem, außer dass man evtl. eben keinen Vordruck irgendwo runterladen kann, sondern selber mal ne halbe Stunde investieren muss, um sowas aufzusetzen...
Das wäre dann genau so fingiert, wenn es sich nicht tatsächlich so zugetragen hat.
WENN!
Scheint doch aber genau so zu sein, oder? Genausogut könnte man doch auch eine Schenkung vom Opa an sich selbst an Eides statt versichern. Wo ist das Problem? Wenn's Ärger gibt, ist man dann gleich selbst dran. Warum nicht? Im Grunde kann man doch ALLES an Eides statt versichern, was man will...
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 13:40
von kutt
bei mir hat sich der Fall erledigt.
Habe eben etwas Vergleichbares gefunden. 100km näher. Mit Brief. Zum halben Preis. Dafür mehr Artbeit, das ist aber egal. Hoffentlich klappts.
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 13:43
von daniel_f
Was wird es denn?
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 13:45
von NKing
Hallo Wolle,
sicher hast Du Recht - an Eides statt kannst Du sicher alles versichern nur im Zusammenhang mit der Zulassung ohne Fahrzeugpapiere kommt es auf eine EV bezüglich eben dieser an. Eine EV "Mein Opi hat mir das Moped geschenkt" interssiert dahingehnd niemand.
Beste Grüße
Nils
PS.: Ja was wird es denn?
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 13:48
von kutt
daniel_f hat geschrieben:Was wird es denn?
ein Moped ...
jedenfalls hoffe ich das

Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 14:11
von xtreas
Wolle69 hat geschrieben:xtreas hat geschrieben:Wolle69 hat geschrieben:
Mit dem Erbe... "fingieren" sollte man GAR NIX, dazu öffentlich aufrufen ist auch nicht so besonders die feine Art.
Was spricht denn dagegen, wenn man einen Kaufvertrag über 1 Euro mit dem Vater abschließt, in dem festgehalten wird, dass das Fahrzeug im Rahmen der Erbschaft ohne Papiere an ihn übergegangen ist. Das kann man doch auch eidesstattlich versichern, da sehe ich keine Veranlassung, irgendwas zu fingieren. Rechte Dritter (also ggf. vorhandener anderer möglicher Erben) sollten ausgeschlossen werden (schriftlich) und möglichst auch sein (faktisch). Also ich sehe da kein Problem, außer dass man evtl. eben keinen Vordruck irgendwo runterladen kann, sondern selber mal ne halbe Stunde investieren muss, um sowas aufzusetzen...
Das wäre dann genau so fingiert, wenn es sich nicht tatsächlich so zugetragen hat.
WENN!
Scheint doch aber genau so zu sein, oder? Genausogut könnte man doch auch eine Schenkung vom Opa an sich selbst an Eides statt versichern. Wo ist das Problem? Wenn's Ärger gibt, ist man dann gleich selbst dran. Warum nicht? Im Grunde kann man doch ALLES an Eides statt versichern, was man will...
Ja genau so ist es. Ich weis schon was Du meinst und habe es auch so ähnlich gehandhabt. Nur schreibst Du vorher das mit "fingiertem Erbe" sollte man gar nicht und es sei nicht die feine Art. Dieser Widerspruch hatte mich bewegt zu schreiben.
Re: Zulassen einer MZ ohne Papiere

Verfasst:
7. März 2013 15:03
von kutt

es scheint zu klappen.
morgen hole ich das Teil... ich freu mich!