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Reifenfabrikatsbindung

BeitragVerfasst: 8. Mai 2006 06:11
von herb
ich hab für mein TS Gespann etwas eintragen lassen und die obligatorischen neuen EU Papiere dabei bekommen. Jetzt steht in der Zulassung unten:
"Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten".
Im bisherigen Brief stand solcher Schnulli nicht.
Was nun?

BeitragVerfasst: 8. Mai 2006 07:13
von g-spann
jaha,
hab ich auch von gehört, dass Eintragungen nicht immer 1:1 übernommen werden und mich gefragt, wie dann bei Polizeikontrollen vorgegangen werden mag...ich glaub' fast, ich lass nix mehr eintragen! :D

BeitragVerfasst: 8. Mai 2006 07:59
von Thomas
Bei der Zulassungsstelle wurde mir gesagt, dass alle Eintragungen vom vorherigen Brief (sofern vorhanden) zentral gespeichert und von der Polizei abgerufen werden können, auch wenn die Eintragungen nicht auf dem Brief vermerkt sind. Die Sachbearbeiterin ließ jedoch durchblicken, dass dies in der Praxis nicht so gut funktioniert.
Wär doch gut, wenn man de facto nichts mehr eintragen muß, weil es eh nicht nachprüfbar ist. Eigentlich wird ja fast nur in Deutschland so ein Gesch... um diese Eintragungen gemacht.

BeitragVerfasst: 8. Mai 2006 17:42
von Mac
Servus
Habe bei meiner Wiederzulassung selbigen Satz vermerkt bekommen.
Auf anraten meines TÜV`ers schnell wieder zur Zulassungsstelle und wieder austragen lassen, vorausgesetzt dieser Zusatz war vorher nicht vermerkt.
Grüße vom Mac

BeitragVerfasst: 8. Mai 2006 20:07
von herb
na dann lass ich wieder austragen, wenns so einfach geht

BeitragVerfasst: 10. Mai 2006 00:28
von Steffen G
Hallo!

Ich kenne die Reifenfabrikatsbindung nur aus dem PKW- Bereich.
Da steht oft in der Zulassung:
"Nur Continental, Pirelli, ... "

Das ist aber seit paar Jahren aufgrund einee EU- Verfügung nichtig und kann ignoriert werden.
Ob das bei Motorrädern auch so ist, weiss ich nicht,
aber ich kann mal übermorgen meinen TÜV-er fragen, wenn ich ihn sehe.

BeitragVerfasst: 10. Mai 2006 20:28
von Martin H.
Steffen G hat geschrieben:
Das ist aber seit paar Jahren aufgrund einee EU- Verfügung nichtig und kann ignoriert werden.
Ob das bei Motorrädern auch so ist, weiss ich nicht,
aber ich kann mal übermorgen meinen TÜV-er fragen, wenn ich ihn sehe.

Hallo Steffen!
Das mit der EU-Verfügung (also daß Reifenbindung nichtig ist) stimmt auch; nur wird die hierzulande NUR bei PKW, nicht jedoch bei Motorrädern umgesetzt (schon komisch, sonst sind wir bei jedem Sch***, der aus Brüssel kommt, auch die ersten die´s umsetzen!). Evtl. steht was dazu z. B. hier: www.bvdm.de
Ansonsten kenn ich Reifenbindung auch bei Motorrädern, z. B. ist bei der Fun meines Vaters Heidenau vorgeschrieben.
Gruß, Martin.

BeitragVerfasst: 10. Mai 2006 21:12
von Thomas
Martin H. hat geschrieben: ersten die´s umsetzen!). Evtl. steht was dazu z. B. hier: www.bvdm.de
Ansonsten kenn ich Reifenbindung auch bei Motorrädern, z. B. ist bei der Fun meines Vaters Heidenau vorgeschrieben.


Bei meiner Fun stand anfangs auch "nur Pneumant" im Brief. Damit habe ich irgendwann beim TÜV den größten Streß gekriegt, weil ich Heidenau montiert hatte und im Brief eben "Pneumant" stand. Mein Argument, das Heidenau die Nachfolgefirma ist, verfing nicht. Daraufhin habe ich mir bei MZ ein Freigabeschreiben für alle Fabrikate zufaxen und beim TÜV diesen Quatsch austragen lassen. Seitdem kann ich moniteren, was ich will.