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Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Februar 2009 16:11
von TS Martin
Auch wenn es etwas verrückt klingt aber ich will meine beiden Simson zulassen.

So würde ich in den Genuss des Oldietarifs kommen und für die Saison nur noch 10 € statt bisher 50 € für das Versicherungskennzeichen bezahlen.

Auf die Idee kam ich durch das Forum Schwalbennest.

Ein rotes Versicherungskennzeichen bleibt mir bisher verwehrt ... also musste 'ne Alternative her.

Ein Forumsmitglied brachte dann den entscheidenen Hinweis: § 3 Abs. 3 FZV regelt, dass man sich freiwillig bei zulassungsfreien Fahrzeugen dem Zulassungsverfahren unterwerfen kann.

Dies werde ich nun tuen.

War heute bei der Zulassungsstelle und fragte nach was die alles brauchen.

Die Damen guckten mich nur entsetzt an und schickten mich zur Chefin.

Die will sich nun in das Gestz reinlesen und gibt mir bescheid.

Antwort von Ihr: Wenn das irgendwie möglich ist, machen wir es möglich.

Der Clou außerdem: Auch wenn die Simmen zugelassen sind bleiben sie von den TÜV Untersuchungen befreit - geil !!!

Nachteil: Diese Sonderregelung kennt nicht mal die Polizei - also werden die denken, wenn sie hinter 'ner Schwalbe mit normalen Kennzeichen fahren, dass der Halter/Fahrer sich einfach 'nen Kennzeichen rangeschraubt hat und so Kennzeichenmißbrauch betreibt.

Aber: das ist nicht so und sollen sie mich doch kontrollieren - habe nichts zu verbergen.

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Februar 2009 17:10
von flotter 3er
lorenz1808 hat geschrieben:Auch wenn es etwas verrückt klingt aber ich will meine beiden Simson zulassen.

So würde ich in den Genuss des Oldietarifs kommen und für die Saison nur noch 10 € statt bisher 50 € für das Versicherungskennzeichen bezahlen.

Auf die Idee kam ich durch das Forum Schwalbennest.

Ein rotes Versicherungskennzeichen bleibt mir bisher verwehrt ... also musste 'ne Alternative her.

Ein Forumsmitglied brachte dann den entscheidenen Hinweis: § 3 Abs. 3 FZV regelt, dass man sich freiwillig bei zulassungsfreien Fahrzeugen dem Zulassungsverfahren unterwerfen kann.

Dies werde ich nun tuen.

War heute bei der Zulassungsstelle und fragte nach was die alles brauchen.

Die Damen guckten mich nur entsetzt an und schickten mich zur Chefin.

Die will sich nun in das Gestz reinlesen und gibt mir bescheid.

Antwort von Ihr: Wenn das irgendwie möglich ist, machen wir es möglich.

Der Clou außerdem: Auch wenn die Simmen zugelassen sind bleiben sie von den TÜV Untersuchungen befreit - geil !!!

Nachteil: Diese Sonderregelung kennt nicht mal die Polizei - also werden die denken, wenn sie hinter 'ner Schwalbe mit normalen Kennzeichen fahren, dass der Halter/Fahrer sich einfach 'nen Kennzeichen rangeschraubt hat und so Kennzeichenmißbrauch betreibt.

Aber: das ist nicht so und sollen sie mich doch kontrollieren - habe nichts zu verbergen.


Na da berichte mal, das wird interessant in O- Burg...... :mrgreen: :wink:

Das Thema ist zu interessant um im Smalltalk zu versacken - kann das mal jemand verschieben?

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Februar 2009 17:16
von Ex-User Simmegeist
flotter 3er hat geschrieben:
Das Thema ist zu interessant um im Smalltalk zu versacken - kann das mal jemand verschieben?


machen das die Moderatoren nicht mehr selber? :lol: :lol: :lol: :lol:

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Februar 2009 17:42
von wolf60
Der § 3 der FZV lautet so (im Netz gefunden):


§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

1. folgende Kraftfahrzeugarten:

1. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
2. einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für landoder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
3. Leichtkrafträder,
4. zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
5. motorisierte Krankenfahrstühle,
6. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,

2.

folgende Arten von Anhängern:

1. Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
2. Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
3. fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
4. Arbeitsmaschinen,
5. Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
6. einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
7. Anhänger für Feuerlöschzwecke,
8. land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
9. hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.

Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

(4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.



Das bedeutet, dass Mopeds auf Antrag zugelassen werden können, aber nicht müssen. Ich habe schon seit längerem bei uns Fünfziger mit Behördenzulassung (Zulassungsbezirk plus Ziffern, aber keine Unterscheidungsbuchstaben) gesehen, möglicherweise bezieht sich der Absatz in der FZV auf solche Fälle. Im übrigen sollte man auch daran denken, dass eine Anmeldung beim STVA recht teuer ist. Mit Kennzeichen und allem, was sonst dazugehört, werden mehr als 50 € fällig. Der Antrag wird sicherlich auch etwas kosten. Ob es sich dann überhaupt noch lohnt, wage ich zu bezweifeln.

Gruss

Wolfgang

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Februar 2009 17:57
von flotter 3er
Simmegeist hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
Das Thema ist zu interessant um im Smalltalk zu versacken - kann das mal jemand verschieben?


machen das die Moderatoren nicht mehr selber? :lol: :lol: :lol: :lol:


bisher habe ich in dem neuen Forum hier bloß die Funktionen für teilen/zusammenführen, löschen usw. gefunden, aber nix verschieben....

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Februar 2009 18:03
von Ex-User Simmegeist
geht berstimmt ähnlich dem wbb3, mit markieren, dann in den anderen Forenbereich wo es rein soll wechseln, und dann markierte Themen einfügen.

dürtfe ziemlich ähnlich sein, nur mal so als Anhaltspunkt wonach man suchen kann wie es gehen könnte. Kenne natürlich nicht euer ACP, aber denke das ganze bassiert alles auf dem selben Prinzip.

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Februar 2009 18:36
von TS Martin
flotter 3er hat geschrieben: Na da berichte mal, das wird interessant in O- Burg...... :mrgreen: :wink:

Das Thema ist zu interessant um im Smalltalk zu versacken - kann das mal jemand verschieben?


Berichte selbstverständlich weiter ... also ich hab bisher keine negativen Erfahrungen mit O-burg gemacht.

Wo die Schadstoffschlüsselnr. meines neuen PKW - welchen ich aus Italien reimportierte - fehlte telefonierten die noch rum und haben alles versucht.

Haben mir sogar den Tipp gegeben wo ich mir die Nr. am schnellsten besorgen kann ... Dekra. Und am nächsten Tag konnte ich dann zulassen.

Und der Tipp mit dem MIR oder Herrn Cebulla von Dekra um ein kleines Nummernschild für die Emmen zubekommen kam auch vom O-burger Amt.

Kannst es ja gerne verschieben - oder kann ich sowas im neuen Forum auch selbst?

wolf60 hat geschrieben: ... Das bedeutet, dass Mopeds auf Antrag zugelassen werden können, aber nicht müssen. Ich habe schon seit längerem bei uns Fünfziger mit Behördenzulassung (Zulassungsbezirk plus Ziffern, aber keine Unterscheidungsbuchstaben) gesehen, möglicherweise bezieht sich der Absatz in der FZV auf solche Fälle. Im übrigen sollte man auch daran denken, dass eine Anmeldung beim STVA recht teuer ist. Mit Kennzeichen und allem, was sonst dazugehört, werden mehr als 50 € fällig. Der Antrag wird sicherlich auch etwas kosten. Ob es sich dann überhaupt noch lohnt, wage ich zu bezweifeln.

Gruss

Wolfgang


Richtig, sie können, müssen aber nicht zugelassen werden.

Und was sagte die Dame heute: Wir machen alles möglich, wenn es irgendwie Gesetzeskonform ist und das ist es wohl.

Rentieren würde es sich bei der Schwalbe (fast) sofort.

Mopedschild: 59 €

Zulassung mit amtlichen Kennzeichen ca. 50 € plus Schild 11 €. Versicherungsbeitrag bei Saisonzulassung: 10 €.

Also müsste ich dieses Jahr 71 € blechen ... aber nächstes Jahr nur noch 10 € ... also sehr rentabel.

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Februar 2009 19:00
von TS-Jens
Ich denk du wolltest 07er? Dann fiele das mit Saison nämlich flach...

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Februar 2009 19:16
von TS Martin
TS-Jens hat geschrieben:Ich denk du wolltest 07er? Dann fiele das mit Saison nämlich flach...


Eigentlich schon, aber wenn ich so den Oldietarif auch bekomme ist das auf Dauer billiger.

TÜV entfällt ... keine Steuer, da Leichtkrafträder und Kleinkrafträder befreit sind.

Und Versicherung so 2 x 10 € fertig + RT Versicherung: 12,50 € = 32,50 + 18 € (für RT TÜV alle 2 Jahr = 36 €) = 50,50 €

Mit roter Nr.: Steuer pauschal 46 € plus Versicherung: 22 € = 68 € mit starker Nutzungseinschränkung.

Also Zulassung als Saison ist daher besser ...

... sch... ich muss halt noch überlegen ... aber denke mal Saison

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Februar 2009 19:29
von Rotbart
Frag deine Versicherung mal nach Ganzjahr, das kann auch recht interessant sein, bei meiner 250er ist Ganzjahr billiger als Saison.
Gruß
Andreas

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Februar 2009 19:38
von TS Martin
Rotbart hat geschrieben:Frag deine Versicherung mal nach Ganzjahr, das kann auch recht interessant sein, bei meiner 250er ist Ganzjahr billiger als Saison.
Gruß
Andreas


Also bis jetzt war es bei mir so das meine Versicherung den Ganzjahresbeitrag für die Saison ermittelt hat.

Also Bsp. RT 125 von Daddy: Ganzjahr im Olditarif: 21,88 € bei Saisonkennzeichen (04-10) (hat sie): 12,77 €
Bsp. TS 150 von mir (Einstieg letztes Jahr): Ganzjahr ca. 55 € und für die Saison (03-10) (hat sie): ca. 32 €

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Februar 2009 20:05
von TS-Jens
lorenz1808 hat geschrieben:
TS-Jens hat geschrieben:Ich denk du wolltest 07er? Dann fiele das mit Saison nämlich flach...


Eigentlich schon, aber wenn ich so den Oldietarif auch bekomme ist das auf Dauer billiger.



Ich meinte ja, 07er als Saisonzulassung geht nicht. Das steht fest, auch wenn der Rest der Bestimmungen da eher schwammig sind.

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 07:33
von tippi
... verschoben

... und die kleine, rückwärtige Schwalbefunzel soll das Schild dann ordentlich ausleuchten können? :roll:

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 08:43
von TS Martin
tippi hat geschrieben:... verschoben

... und die kleine, rückwärtige Schwalbefunzel soll das Schild dann ordentlich ausleuchten können? :roll:


Naja, das wird enge aber wird schon gehen mit den Leichtkraftradkennzeichen ...

... und wenn nicht, glaube ich mich zu erinnern, dass bei zulassungsfreien Fahrzeugen keine Beleuchtung für das Versicherungskennzeichen vorgeschrieben ist

... und nur, weil man sich freiwillig dem Zulassungsverfahren unterwirft, heißt das nicht, dass alles so geändert weden muss wie bei Krädern oder so.

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 11:14
von flotter 3er
tippi hat geschrieben:... verschoben

... und die kleine, rückwärtige Schwalbefunzel soll das Schild dann ordentlich ausleuchten können? :roll:


Selbstverständlich..... Der Sperber hat das gleiche Rücklicht wie Star, Schwalbe und Co. - und wurde von Beginn an mit Motorradkennzeichen gefahren, trotz 49,6 ccm... Entscheidend war die Höchstgeschwindigkeit von 75 Kmh, die damit über der für Mopeds zulässigen von 60 kmh lag. Wenn die Schwalbe dann ein Kennzeichen hat - darf sie dann immernoch mit PKW Führerschein gefahren werden?

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 11:21
von derMaddin
lorenz1808 hat geschrieben: ...Leichtkraftradkennzeichen ...

...kommt dann sowas auch an's Gespann?

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 18:03
von TS Martin
derMaddin hat geschrieben:
lorenz1808 hat geschrieben: ...Leichtkraftradkennzeichen ...

...kommt dann sowas auch an's Gespann?


wenn ich das irgendwie rechtlich hinbekäme liebend gerne.

Ansonsten hab ich heute noch nichts neues vom Amt erfahren.

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 18:17
von Alex
Natürlich darf sie dann weiter mit dem bisherigen Führerschein gefahren werden, es ändert sich ja nur die Zulassung.

Das ganze berührt am Rande eine Frage, die ich mich schon öfter gestellt habe: nämlich ob es eine Möglichkeit gibt, eine auf 70cm³ erweiterte Simson-50er regulär zuzulassen (ohne über Einzelabnahme, Abgasgutachten etc. gehen zu müssen)...

Die Idee, eine 50er regulär zuzulassen ist aber echt nicht schlecht, spart einiges an Kosten und Aufwand (wenn ich dran denke wie nervig das immer ist, jedes Jahr ein neues Schild zu holen...)

Gruß Alex

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 18:21
von Lorchen
flotter 3er hat geschrieben:Der Sperber hat das gleiche Rücklicht wie Star, Schwalbe und Co. - und wurde von Beginn an mit Motorradkennzeichen gefahren, trotz 49,6 ccm... Entscheidend war die Höchstgeschwindigkeit von 75 Kmh

Und er war nicht aufgebohrt! :twisted:
Allen Gerüchten zum Trotz. :tongue:

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 18:22
von zweitaktkombinat
Darf ich mal fragen was Voraussetzung für ein Oldietarif ist? Noch nie gehört. Habe 5 Motorräder (ja ca. 30-40 €) und theoretisch 2 Simsons(übliches Jahreskennzeichen) angemeldet.

Danke vorab

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 18:46
von flotter 3er
Lorchen hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:Der Sperber hat das gleiche Rücklicht wie Star, Schwalbe und Co. - und wurde von Beginn an mit Motorradkennzeichen gefahren, trotz 49,6 ccm... Entscheidend war die Höchstgeschwindigkeit von 75 Kmh

Und er war nicht aufgebohrt! :twisted:
Allen Gerüchten zum Trotz. :tongue:




:patpat: :patpat: :patpat: hast gesehen was ich schrub???? :wink:

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 19:38
von Lorchen
Das war Zustimmung von mir, mei Dickerle. :patpat:

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 20:42
von TS Martin
Alex hat geschrieben:Natürlich darf sie dann weiter mit dem bisherigen Führerschein gefahren werden, es ändert sich ja nur die Zulassung.

Das ganze berührt am Rande eine Frage, die ich mich schon öfter gestellt habe: nämlich ob es eine Möglichkeit gibt, eine auf 70cm³ erweiterte Simson-50er regulär zuzulassen (ohne über Einzelabnahme, Abgasgutachten etc. gehen zu müssen)...

Die Idee, eine 50er regulär zuzulassen ist aber echt nicht schlecht, spart einiges an Kosten und Aufwand (wenn ich dran denke wie nervig das immer ist, jedes Jahr ein neues Schild zu holen...)

Gruß Alex


Sagen wir hier mal danke an halo_stege aus dem Schwalbennest - der musste, wenn ich mich nicht täusche auch hier aktiv sein - er hat den § reingeschrieben und so mich auf die Idee gebracht.

Danke auch an meinen Versicherungsvertreter, der sich auch reingelesen hat und mir das Saisonkennzeichen vorschlug in Verbindung mit dem Oldietarif.

Ob es endgültig klappt ... ich berichte ... warte noch auf 'nen Anruf vom Amt.

Und wollen die nicht ... muss ich mich mal mit dem Anliegen an die oberste Landesbehörde wenden ... wert ist es mir auf jeden Fall.

zweitaktkombinat hat geschrieben:Darf ich mal fragen was Voraussetzung für ein Oldietarif ist? Noch nie gehört. Habe 5 Motorräder (ja ca. 30-40 €) und theoretisch 2 Simsons(übliches Jahreskennzeichen) angemeldet.

Danke vorab


Also für die Voraussetzungen musste mal auf die Seite gehen: http://www.lvm.de/leistungen/autowelt/oldtimer.jsp

Ansonsten ist die Kennzeichenart egal. Saisonkennzeichen immer anteilig.

Bei 'ner roten Nr.: das Fahrzeug was am teuersten ist gilt als Beitrag.

Bei Motorräder bis 18 PS / 13KW zahlste 21,88 € im Jahr.

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 15. Februar 2009 13:41
von TS-Jens
lorenz1808 hat geschrieben:
Bei 'ner roten Nr.: das Fahrzeug was am teuersten ist gilt als Beitrag.


Falsch. Das kommt auf die Versicherung an. Bei der einen so, bei der anderen so.

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 15. Februar 2009 14:44
von flotter 3er
TS-Jens hat geschrieben:
lorenz1808 hat geschrieben:
Bei 'ner roten Nr.: das Fahrzeug was am teuersten ist gilt als Beitrag.


Falsch. Das kommt auf die Versicherung an. Bei der einen so, bei der anderen so.


Auch falsch.... :mrgreen: :wink: - bei einer 07 bei der Teilkasko geht es nach dem Wert des einzelnen Fzg, bei der Haftplicht nach der PSstärksten Maschine, bei der Steuer pauschal. Zumindest war das bei allen Versichrungen so, die ich abgefragt und verglichen habe bzgl. 07er - und das waren einige....

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 15. Februar 2009 15:02
von TS-Jens
flotter 3er hat geschrieben:
TS-Jens hat geschrieben:
lorenz1808 hat geschrieben:
Bei 'ner roten Nr.: das Fahrzeug was am teuersten ist gilt als Beitrag.


Falsch. Das kommt auf die Versicherung an. Bei der einen so, bei der anderen so.


Auch falsch.... :mrgreen: :wink: - bei einer 07 bei der Teilkasko geht es nach dem Wert des einzelnen Fzg, bei der Haftplicht nach der PSstärksten Maschine, bei der Steuer pauschal. Zumindest war das bei allen Versichrungen so, die ich abgefragt und verglichen habe bzgl. 07er - und das waren einige....


Nö. Ich habe eine 07er, und da ists ein Pauschalbetrag, egal ob nun ein 40PS oder ein 200PS Auto drauf angemeldet ist. Hatte ich beides schon drauf und geändert hat sich nix an der Prämie.
Auch die Vollkasko nicht. Die wollen den Wert haben und das wars, die Rechnung bleibt die gleiche.

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 18. Februar 2009 19:58
von TS Martin
Nun kam heute der Anruf vom Amt des Landkreises Oberhavel und man erklärte mir alles.

Also das Zulassen von Kleinkraftrollern/kräder stellt im allgemeinen kein Problem da.

Es ist wie schon gesagt eine Freiwilligkeit

Man würde es mir gestatten.

Nachteil: die erste Info die ich hatte war leider verkehrt, dass das TÜV Prozedere nicht existiert - man muss, wenn man sich freiwillig der amtlichen Zulassung unterwirft, alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.

Weiterer Nachteil: die ABE reicht zur Erteilung der Fahrzeugpapiere nicht aus. Man benötigt zur Zulassung ein Vollgutachten von TÜV oder Dekra.

Vorteil: Versicherungsprämie fürs ganze Jahr 21 € plus TÜV (anteilig): 20 € ergibt: 41 €.

Lohnt sich nur für Saisonfahrer als Bsp.: 04-10 ergibt 'ne Prämie von 32 €.

Also muss man überlegen.

Aber bevor sich die Zulassung rentiert vergehen Jahre.

Bsp. bei mir im Vergleich zum Mopedschild.

Mopedschild: 48 €

Zulassung mit Vollgutachten ca. 150 € incl. Schilder.

Versicherungsprämie für Saison (03-10) und anteilig TÜV: 35 €.

Ersparnis pro Jahr: 13 €.

Rentabel nach ca. 11 Jahren.

Also ...

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 18. Februar 2009 20:09
von Jeoross
Und ob die TÜV Preise so bleiben ????

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 18. Februar 2009 21:53
von TS Martin
Jeoross hat geschrieben:Und ob die TÜV Preise so bleiben ????


Stimmt. Daher hab ich ja mit 20 € anteilig gerechnet. Das sind alle 2 Jahre 40 €. Derzeit bezahlen wir so zwischen 35 € und 38 € je nachdem welche Organisation du das Motorrad vorstellst.

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 19. September 2009 16:39
von guzzimk
Hallo, wie ist es denn wenn die Simson auf 70 Kubik (o.ä.) umgebaut ist, kommt man damit durch TÜV und Zulassung ?

LG

Markus

Re: Zulassung einer Simson mit amtlichen Kennzeichen

BeitragVerfasst: 19. September 2009 17:02
von TS Martin
guzzimk hat geschrieben:Hallo, wie ist es denn wenn die Simson auf 70 Kubik (o.ä.) umgebaut ist, kommt man damit durch TÜV und Zulassung ?

LG

Markus


Da müsstest du 'nen TÜVer finder der dir das als Einzel ABE einträgt.

Danach stünde der Zulassung nichts mehr im Wege.

Aber tragen dir die Prüfer das i.d.R. nicht ein, weil (keine Ahnung mehr wie die Argumente waren) ...

Ausnahme es ist bereits eine originale 70 ccm Maschine aus DDR Zeiten und das lässt sich angeblich am Rahmen recherchieren.