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Ckone hat geschrieben:Das hört sich ja schonmal ein wenig gut an. Wie geht es nun eigentlich weiter ? Musst du vors Gericht ? Was sacht der Anwalt neues ?
etz-250-freund hat geschrieben:und der verkäufer hat den rahmen bestimmt auf einem teilemarkt gekauft oder vom schrott geholt
flotter 3er hat geschrieben:etz-250-freund hat geschrieben:und der verkäufer hat den rahmen bestimmt auf einem teilemarkt gekauft oder vom schrott geholt
nö, der Verkäufe hat seinerseits auch einen sauberen Kaufvertrag......
lorenz1808 hat geschrieben:Ich glaube auch inzwischen an gefeakten Polizisten oder so.
Sven Witzel Argumente sind einleuchtend.
Beschlagnahmenachweis ... Durchsuchungsbeschluss ... o.ä.
Außerdem alle Fahrzeuge der Brandenburger Polizei haben inzwischen BBL 4 an ihrem Fahrzeug also kein OHV mehr.
BBL - Brandenburger Landesregierung und Landtag
4 - Innenministerium
Hanseat hat geschrieben:Hallo Frank,
was ist denn zwischenzeitlich aus dieser unerfreulichen Geschichte geworden?
Gruß, Carsten
Hanseat hat geschrieben:Hallo Frank,
was ist denn zwischenzeitlich aus dieser unerfreulichen Geschichte geworden?
Gruß, Carsten
knut hat geschrieben:die mühlen der justiz mahlen langsam - da wird noch nicht viel passiert sein ....
samasaphan hat geschrieben:lorenz1808 hat geschrieben:Ich glaube auch inzwischen an gefeakten Polizisten oder so.
Sven Witzel Argumente sind einleuchtend.
Beschlagnahmenachweis ... Durchsuchungsbeschluss ... o.ä.
Außerdem alle Fahrzeuge der Brandenburger Polizei haben inzwischen BBL 4 an ihrem Fahrzeug also kein OHV mehr.
BBL - Brandenburger Landesregierung und Landtag
4 - Innenministerium
Sorry - da muss ich als Angehöriger der Rennleitung mal hier einhaken:
Es sind noch nicht alle Dienstwagen auf BBL umgeschildert worden. Zudem wird ein Zivile-Kfz nicht mit BBL beschildert bei der Polizei, dann könnte er ja auch blau-silber lackiert werden.
Empfehle auf jeden Fall nen guten RA - erst mal zur Akteneinsicht..
Gerne kann flotter 3er mir auch ne PN senden...
lorenz1808 hat geschrieben: O.K. man lernt nie aus ...
Nelezwerg hat geschrieben:Ein Beispiel: Ein Diebstahl nach § 242 StGB (Diebstahl) kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden. Die Verjährungsfrist richtet sich hier nach § 78 III Nr. 4 StGB und beträgt 5 Jahre.
das sollte in deinem fall so sein.
Maddin1 hat geschrieben:Der alte Brief ist kein Eigentumsnachweiß. Bei den neuen stehts sogar drauf. Wer den Brief hat ist noch lange nicht der Eigentümer.
mueboe hat geschrieben:Man könnte sich zum Beispiel den Spass machen, das Fahrzeug zu verschenken.
Will der beschenkte dann aber den Brief, muss er den bezahlen...
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
Alfred hat geschrieben:Der Typ kann auch Chinese sein, wenn er deutsch versteht und mit einem Nicken das Angebot annimmt, ist die Sache fix.
Alfred hat geschrieben:Die sagen auch erst immer nein und erst nach mehreren Anläufen kommt das ja.
Verrückt!
flotter 3er hat geschrieben:Ckone hat geschrieben:Das hört sich ja schonmal ein wenig gut an. Wie geht es nun eigentlich weiter ? Musst du vors Gericht ? Was sacht der Anwalt neues ?
Muß erstmal einen Termin mit dem Anwalt machen, wo alles richtig abgeklärt wird. Allerdings bekomme ich vom Verkäufer noch einmal bestätigt, das ich von ihm nur einen nackten Rahmen und Kisten mit Teilen gekauft habe, die nicht unbedingt zur Maschine gehört haben...... Sieht nach einer längeren Geschichte aus, denke ich....
tippi hat geschrieben:... dann mal Zwischengratulation
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