Fehler in Fahrzeugpapieren

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Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon TS Martin » 8. Februar 2010 11:11

Mir stellt sich nun die Frage, wenn wir dieses Jahr unser Gespann wieder auf die Straße bringen wollen, ob ich einen Fehler in den Papieren korrigieren lassen soll oder nicht.

Denn unter Punkt 12 (neue Papiere: S1) steht Anzahl der Sitzplätze: 2

Und korrekt musste es lauten: 3

Denn lies hier:
dösbaddel hat geschrieben:Martin, Personen- oder Lastenboot? Persboot 3 Sitzpl.; Lastenboot 2 Sitzpl.(es sei denn Sitz im SW eingebaut, und Abnahmefähig befestigt, dann 3)


Da wir aber max. 1 Person mitnehmen werden, würde das ja auch egal sein was da steht.
Und sollte ich mal 2 mitnehmen und in eine Kontrolle kommen, kann ich die Papiere danach immer noch richten lassen.

Problem ist nämlich: einfach korrigieren lassen geht nicht. Und die Änderung der Sitzplätze darf nicht jeder Prüfer vollziehen.
Außerdem würde mich die Änderung beim TÜV extra kosten und bei der Zulassung wg. Änderung techn. Daten auch nochmal.
Daher ist dies relativ be... dies ändern zu lassen.

Ich würde es so lassen.
Aber wie würdet ihr es machen.

ETZ mit Personenboot mit 2 Sitzplätzen oder doch lieber korrekt mit 3 (eintragen lassen).

Der SW ist eingetragen - kein ww. möglich.

Danke für Hinweise und Meinungen.

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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon ETZChris » 8. Februar 2010 11:17

wat ne blöde frage und kosten-nutzenrechnung!

solltest du mit der fehlerhaften eintragung mal zu dritt fahren und dann verunfallen, wünsche ich dir viel spass bei der schadenregulierung. solche fragen sollten sich gar nicht stellen!!!
Gruß
Christian

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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon s-maik » 8. Februar 2010 11:21

also ich würde es schon eintragen lassen alleine wie Chris schon geschrieben hat aus
versicherungsgründen ...

habe gerade mal in meine geschaut... bei mir steht WW mit beiwagen... dann 3 sitzplätze...

sicher ist sicher Martin :ja:

bei mir steht unter S.1 auch 2

aber in den zusätzen ... ww mit beiwagen, dann 3 sitzpl und zu gesamtgweicht ....
Zuletzt geändert von s-maik am 8. Februar 2010 11:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon Freund der Sonne » 8. Februar 2010 11:23

Moin Martin

Wenn Du keine Einzelsitze montiert hast, fährst Du doch mit der Sitzbank zum TÜV...
also hast Du auf der Maschine schonmal 2 Sitzplätze (mit Sozius Fussrasten?!)
Also warum nicht eintragen?
Fährst Du uneingetragen mit 2 Passagieren rum und Du kommst in eine Humorlose Kontrolle
darf einer der Passagiere zu Fuß weiter...
Ich bin allerdings jahrelang mit eingetragenen 3 Sitzplätzen und 'nem Lastenboot rumgefahren.
In der grauen Lastenwnne hatte ich nur lose 'n kleinen Faltcampingstuhl drinn stehen.
Meinen Mitfahrern machte das dynamische Mitfahren einen Heidenspaß :mrgreen:

Gruß
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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon tippi » 8. Februar 2010 11:24

... der Wiederverkaufswert dürft mit 3 eingetragenen Plätzen auch höher sein, falls jemand danach schaut bzw. Du es als ehrlicher Verkäufer ja sicher auch angiebst. Sag niemals nie - auch beim ev. Verkauf nicht.

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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon TS Martin » 8. Februar 2010 11:24

ETZChris hat geschrieben:wat ne blöde frage und kosten-nutzenrechnung!

solltest du mit der fehlerhaften eintragung mal zu dritt fahren und dann verunfallen, wünsche ich dir viel spass bei der schadenregulierung. solche fragen sollten sich gar nicht stellen!!!


Sollte man mal zu dritt fahren ... mehr als unwahrscheinlich.
Aber wenn kann ich es ja immer noch nachweisen, dass das Fzg. für 3 Personen freigegeben ist und nachträglich ändern lassen.

Mir stellt sich nur die Frage, wie sich dieser Fehler hat eingeschlichen.
Das Fahrzeug wurde 1991 im Lkr. Freiberg dem Fahrzeugbrieftausch Ost in West unterzogen.
Stand in den Ost Papieren keine Personenzahl drinne?
Oder hat da jemand nur Mist gebaut?

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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon tippi » 8. Februar 2010 11:26

TS Martin hat geschrieben:... kann ich es ja immer noch nachweisen, ...


im Kampf gegen die Vericherung? Für die zählt zum Zeitpunkt des ev. Unfalles 2 Personeneintragung, egal ob hätte, könnte, sollte, ...
-> dann eben gar nicht erst losfahren mit 3-Mann

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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon ENRICO » 8. Februar 2010 11:30

@TS-Martin
Schau mal in den Schein, ob die zul. Gesamtmasse überhaupt richtig eingetragen ist.
Nicht das die die Daten der Solo genommen haben.
Damals bei der Umkennzeichnung haben da z.Z. Leute in den Zulassungsstellen rumgesessen, die 0-Ahnung hatten. OT: (Vorher machten ja Sachbearbeiter der VP diesen Job und wurden dann von neuen Landratsamtmitarbeitern abgelöst.)
MfG, Enrico

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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon ETZChris » 8. Februar 2010 11:34

ich sehe schon das thema vor mir: "polizeikontrolle - fehlerhafte eintragung von sitzplätzen beim gespann. welche möglichkeiten des widerspruchs hab ich?"

:roll:
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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon Andreas » 8. Februar 2010 11:40

TS Martin hat geschrieben:Sollte man mal zu dritt fahren ... mehr als unwahrscheinlich.


So unwahrscheinlich ist das gar nicht. Da brauch nur mal eine Solo auf einer gemeinsamen Tour verrecken.
Ist mir auch schon passiert, hatte dann Tochter und Frau als Passagiere.

[ot]Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen[/ot]

TS Martin hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:wat ne blöde frage und kosten-nutzenrechnung!

solltest du mit der fehlerhaften eintragung mal zu dritt fahren und dann verunfallen, wünsche ich dir viel spass bei der schadenregulierung. solche fragen sollten sich gar nicht stellen!!!


Aber wenn kann ich es ja immer noch nachweisen, dass das Fzg. für 3 Personen freigegeben ist und nachträglich ändern lassen.


:rofl:

Natürlich. Sicherlich wirst Du im Falle eines Falles (Unfall) bei einem unter Umständen sichergestellten Gespann noch nachträglich versuchen, einen dritten Sitzplatz eingetragen zu bekommen um sich der Zahlungspflicht ggü. der verletzten Person im Boot zu entziehen.

Die Versicherungsfuzzis werden sich vor lachen bepissen .....

Bißchen naiv, oder?!

TS Martin hat geschrieben:
Mir stellt sich nur die Frage, wie sich dieser Fehler hat eingeschlichen.
Das Fahrzeug wurde 1991 im Lkr. Freiberg dem Fahrzeugbrieftausch Ost in West unterzogen.
Stand in den Ost Papieren keine Personenzahl drinne?
Oder hat da jemand nur Mist gebaut?


Ist doch vollkommen wurst .....
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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon Ralle » 8. Februar 2010 11:43

Wahrscheinlich war der Seitenwagen im DDR-Brief wahlweise eingetragen, so wie bei s-maik. Beim Umschreiben wurde der Platz imm Boot dann versehentlich unterschlagen, Pech wenn es damals niemand gemerkt hat.
Du solltest aus o.g. Gründen in jedem Fall den 3 Sitzplatz eintragen lassen, auf der Zulassungsstelle wären für eine Änderung ca. 12€ fällig. Mit dem Prüfer solltest du vorab reden welche Möglichkeiten es für die Änderung gibt und welche Kosten anfallen. Da gibt es sicher Wege und Mittel, allerdings bestimmt der Ton die Musik, wenn man was erreichen möchte...
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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon ETZChris » 8. Februar 2010 11:46

Ralle hat geschrieben: allerdings bestimmt der Ton die Musik, wenn man was erreichen möchte...


...ich seh schon einen frustrierten martin vom TÜV wegfahren und sich auf diskussionen bei der zulassungsstelle einschießen...
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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon Locke » 8. Februar 2010 12:05

[ot]
Andreas hat geschrieben:..Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen....

?? Einer schiebt? Wieso 4?[/ot]
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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon TS Martin » 8. Februar 2010 12:19

ETZChris hat geschrieben:
Ralle hat geschrieben: allerdings bestimmt der Ton die Musik, wenn man was erreichen möchte...


...ich seh schon einen frustrierten martin vom TÜV wegfahren und sich auf diskussionen bei der zulassungsstelle einschießen...


Das der Ton die Musik bestimmt, ist schon klar.
Die Korrektur von MZ auf MZ-B habe ich auch problemlos hinbekommen.
Dekra Mensch schrieb es als Rekla zum Gutachten xy, obwohl ich bei der Dekra Berlin war und nicht beim Prüfer in GÜ.

Die Zulassungsstelle änderte das dann alles ab. Unentgeltlich, da der Dekra Mensch in das Gutachten auf den Fehler hinwies.

Ich werde nachher mal beim Prüfer meines Vertrauens (KÜS Prüfer) vorbeifahren.
Leider darf er nur Änderungen nach § 19 machen und die normale HU/AU.
Vielleicht macht er die Änderung über den § 19.

Ansonsten steht beim zul. Gesamtgewischt irgendwas von 500 plus x kg drinne.

Also alles richtig, außer dieser kleine lapidar Fehler.

Andreas hat geschrieben:
TS Martin hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:wat ne blöde frage und kosten-nutzenrechnung!

solltest du mit der fehlerhaften eintragung mal zu dritt fahren und dann verunfallen, wünsche ich dir viel spass bei der schadenregulierung. solche fragen sollten sich gar nicht stellen!!!


Aber wenn kann ich es ja immer noch nachweisen, dass das Fzg. für 3 Personen freigegeben ist und nachträglich ändern lassen.


:rofl:

Natürlich. Sicherlich wirst Du im Falle eines Falles (Unfall) bei einem unter Umständen sichergestellten Gespann noch nachträglich versuchen, einen dritten Sitzplatz eingetragen zu bekommen um sich der Zahlungspflicht ggü. der verletzten Person im Boot zu entziehen.

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Bißchen naiv, oder?!


Das das naiv ist, ist mir klar.
Und bei einem sichergestellten Fz. unmöglich.

Ich meinte ja: Was ist, wenn man sagt (belegen kann), dass das nur ein Schreibfehler war/ist.

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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon Ratzifatzi » 8. Februar 2010 12:43

Bei mir stehen auch nur die 2 Sitze drin und es ist mir egal.

Ich bezweifel auch, dass ich deswegen meinen Versicherungsschutz verliere, denn technisch gesehen ist das Fahrzeug in Ordnung und wie vom Hersteller vorgesehen. War da nicht was mit grob und fahrlässig und vorsätzlich undundund? Ich glaube ganz so einfach wird es fuer die Versicherung dann auch nicht.
Zumal ich mich nicht erinnern kann, dass ich nach nem Unfall meinen Fahrzeugschein zur Versicherung schicken musste.
Einzig den Jungs in grün würde es auffallen, aber die meinten letztes mal "das versteht eh kein Mensch was da in den Papieren steht"

Last but not least, ich nehm hinten drauf eh niemanden mit und zwar aus Prinzip.

Sollte ich allerdings demnaechst mal was ergaenzen lassen in den Papieren, wuerde ich es mit eintragen lassen, aber auch nur dann.

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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon TS Martin » 8. Februar 2010 12:54

Ratzifatzi hat geschrieben:Einzig den Jungs in grün würde es auffallen, aber die meinten letztes mal "das versteht eh kein Mensch was da in den Papieren steht"

Last but not least, ich nehm hinten drauf eh niemanden mit und zwar aus Prinzip.

Sollte ich allerdings demnaechst mal was ergaenzen lassen in den Papieren, wuerde ich es mit eintragen lassen, aber auch nur dann.


Bei einer Änderung von anderen Dinge würde ich es auch auf jedenfall mitmachen lassen.
Aber dafür extra zur Dekra oder zum TÜV nach Berlin statt nur die normale HU für die Widerinbetriebnahme ... naja da muss ich ganz schön die Zähne zusammenbeißen.

Aber die Korekktur mitmachen und gleichzeitig den ww Eintrag ... das wär's.
Aber der alte Herr meinte zum Thema ww Eintrag: "Schwachsinn oder willst du den SW jedesmal abhängen und wieder anbauen - du hast doch genug Solomaschinen zur Verfügung"

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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon ETZChris » 8. Februar 2010 13:03

Locke hat geschrieben:[ot]
Andreas hat geschrieben:..Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen....

?? Einer schiebt? Wieso 4?[/ot]


der superelastik ist für zwei kinder freigegeben ;) ich glaube mit alters- oder gewichtsbeschränkung.
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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon Andreas » 8. Februar 2010 13:31

ETZChris hat geschrieben:
Locke hat geschrieben:[ot]
Andreas hat geschrieben:..Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen....

?? Einer schiebt? Wieso 4?[/ot]


der superelastik ist für zwei kinder freigegeben ;) ich glaube mit alters- oder gewichtsbeschränkung.


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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon ETZChris » 8. Februar 2010 13:34

danke fürs berichtigen. ich wußte es nicht genau, auch weils mich bisher nicht betrifft.
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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon Locke » 8. Februar 2010 13:51

:idea: Danke. Also voll familientauglich.... :wink:
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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon s-maik » 8. Februar 2010 13:54

Locke hat geschrieben::idea: Danke. Also voll familientauglich.... :wink:


meine lütte fährt schon mit meinem gespann als wenn es ihres wäre ...

manchmal stelle ich mir die frage wann ich noch mit fahren darf :oops:
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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon TS Martin » 8. Februar 2010 14:16

Andreas hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:
Locke hat geschrieben:[ot]
Andreas hat geschrieben:..Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen....

?? Einer schiebt? Wieso 4?[/ot]


der superelastik ist für zwei kinder freigegeben ;) ich glaube mit alters- oder gewichtsbeschränkung.


Nicht ganz.
1 Erwachsener + Kind unter 7 Jahren, oder 2 Kinder bis zu 12 Jahren.
Die Tragfähigkeit des Seitenwagens und/oder das zulässige Gesamtgewicht dürfen dabei aber nicht überschritten werden.


Und wenn das noch irgendwo schriftlich drinne steht (ABE, Betriebsanleitung oder so), lasse ich mir gleich 4 Sitzplätze eintragen.
Natürlich mit dem entsprechenden Hinweis bei sonstiges.
Dann steht dort sowas in der Art:
zu S1: 4, wenn 1 Erwachsener + Kind unter 7 Jahren, oder 2 Kinder bis zu 12 Jahren; Die Tragfähigkeit des Seitenwagens und/oder das zulässige Gesamtgewicht dürfen dabei aber nicht überschritten werden.

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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon Andreas » 8. Februar 2010 15:14

Das steht in der Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ES 250 und Simson AWO/S (1970).
In der Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ETZ 250/251 steht es m.E. nicht mehr drin.
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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon ETZChris » 8. Februar 2010 15:16

Andreas hat geschrieben:Das steht in der Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ES 250 und Simson AWO/S (1970).
In der Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ETZ 250/251 steht es m.E. nicht mehr drin.


genau so ist es.
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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon knut » 8. Februar 2010 15:24

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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon Ratzifatzi » 8. Februar 2010 15:27

TS Martin hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:
Locke hat geschrieben:[ot]
Andreas hat geschrieben:..Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen....

?? Einer schiebt? Wieso 4?[/ot]


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Und wenn das noch irgendwo schriftlich drinne steht (ABE, Betriebsanleitung oder so), lasse ich mir gleich 4 Sitzplätze eintragen.
Natürlich mit dem entsprechenden Hinweis bei sonstiges.
Dann steht dort sowas in der Art:
zu S1: 4, wenn 1 Erwachsener + Kind unter 7 Jahren, oder 2 Kinder bis zu 12 Jahren; Die Tragfähigkeit des Seitenwagens und/oder das zulässige Gesamtgewicht dürfen dabei aber nicht überschritten werden.


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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon Dieter » 8. Februar 2010 15:56

Also ich habe auch recht spät bemerkt, dass in den Papieren für mein Gespann nur 2 Personen eingetragenn waren. Daraufhin bin ich zur Zulassungsstelle und habe denen erklärt, dass sie es falsch eingetragen haben. Nach sehr kurzer Diskussion haben sie neue Papiere gedruckt und diese ausgetauscht und das ohne Kosten. Selbstverständlich habe ich entspechende Unterlagen mitgenommen.

Gruß
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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon motorradfahrerwill » 8. Februar 2010 16:04

Ratzifatzi hat geschrieben:
Wieviele Seiten die Zulassungsbescheinigung wohl bekommen darf? :mrgreen:


Anfang der 90er mal ein Trike ausgeliehen, Boom-Chopper.
Der Schein mit allen Eintragungen war ca. 35cm lang. 8)
MfG Kurt
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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon Ratzifatzi » 8. Februar 2010 16:18

motorradfahrerwill hat geschrieben:
Ratzifatzi hat geschrieben:
Wieviele Seiten die Zulassungsbescheinigung wohl bekommen darf? :mrgreen:


Anfang der 90er mal ein Trike ausgeliehen, Boom-Chopper.
Der Schein mit allen Eintragungen war ca. 35cm lang. 8)


Ich kenns nur, dass dann mehrere Blätter aneinander geheftet werden. Seit ich nun auch im Besitz der sogenanten Zulassungsebscheinigung für das TS Gespann bin, ist meine Bescheinigung auf 2 Seiten angewachsen :D

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Re: Fehler in Fahrzeugpapieren

Beitragvon TS Martin » 8. Februar 2010 18:58

Also der Prüfer meiner Vertrauens trägt mir das zurück.
Müssen wir halt 'nen 2 Zeiler schreiben.
Entweder nach § 19 oder § 27 StVZO.
Zusätliche Kosten: keine, da er ja unseren gesamten Fuhrpark prüfen darf und wir den besagten Prüfer schon etwas länger kennnen - Oldiefan.
Und wo ich fragte ob er mir sowas mit 4 Plätzen schreibt - selbstverständlich.

Leider darf dieser Prüfer nur Änderungen nach 19 oder 27 StVZO eintragen.

Sonst würde ich bei Ihm glattweg - auch wenn wir es nie brauchen - den ww Eintrag machen lassen.
Aber das darf nur ein aaSV - also im Osten die Dekra, im Westen der TÜV und in Berlin beide.

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