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Leistungsbeschränkung ?

BeitragVerfasst: 26. März 2010 20:08
von Daniel Düsentrieb
Hallo,

in meinem Fahrzeugbrief (ETZ 250 Bj. 1988)Seite 2 steht unter Nr.1 (Fahrzeug- und Aufbauart): KRAD, MOTORRAD, M. LEISTUNGSBESCHRÄNKUNG, unter Nr.6 (Höchstgeschwindigkeit in km/h) ist dann eingetragen: 100. Eine Nachfrage meinerseits beim Vorbesitzer ergab, dass er davon nichts wisse. Er konnte mir aber auch nicht sagen, wie schnell die Maschine maximal fährt. Ich weiß es momentan auch nicht, weil ich ja noch nicht los kann mangels TÜV und Zulassung.

Mich würde ja nur mal interessieren, wie denn die Leistungsbeschränkung technisch realisiert sein könnte, um es eventuell wieder rückgängig machen zu können. Ich unterliege ja bei der Fahrerlaubnis auch keiner Beschränkung, überhaupt leuchtet mir eine Leistungsbeschränkung, die dann 100 km/h ergibt momentan auch nicht ein. Hat von Euch vielleicht jemand Ahnung, mit was das zusammenhängen könnte?

Grüße aus Leipzig,

Daniel

Re: Leistungsbeschränkung ?

BeitragVerfasst: 26. März 2010 20:33
von skorpion
Hey Daniel,

zu:
...Nr.1 (Fahrzeug- und Aufbauart): KRAD, MOTORRAD, M. LEISTUNGSBESCHRÄNKUNG...

lies mal hier (auf Seite 19):
http://www.womotouren.de/kfz_steuer/Systematisierung_Kfz_2005_.pdf

zu:
...Nr.6 (Höchstgeschwindigkeit in km/h)...

der Eintrag 100 ist entweder ein unbegründetes Versehen der Zulassungsstelle oder man hat möglicherweise versehentlich seitens der Zulassungstelle die in der EDV hinterlegte Geschwindigkeit z.B. eines Types 0001 Krad m. Beiwagen, Motorrad M.Leistungsbeschränkung (S.64 d.o.g. Dokuments) übernommen.

Grüße
Claus

Re: Leistungsbeschränkung ?

BeitragVerfasst: 26. März 2010 20:57
von Daniel Düsentrieb
Hallo Skorpion,

danke für die Hinweise. Mit der PDF - Datei konnte ich aber nicht viel anfangen, oder ich weiß einfach nicht, wo was steht. Im Prinzip geht es mir nur darum, dass die Maschine nach Möglichkeit nicht nur 100 fährt. Was in den Papieren steht, wäre mir dann egal. Technisch ist mir ja so erst mal nichts aufgefallen an der Maschine, aber ich weiß ja auch nicht, welche Möglichkeiten es geben könnte, die Leistung zu drosseln.

Gruß,

Daniel

Re: Leistungsbeschränkung ?

BeitragVerfasst: 26. März 2010 21:09
von Guesi
Was steht denn als Leistung drin ?
Wieviel PS ?

GüSi

Re: Leistungsbeschränkung ?

BeitragVerfasst: 26. März 2010 21:30
von skorpion
Hey Daniel,

die pdf-Datei besagt, daß alle Krafträder bis 25 kw und 0,16kw/kg die Eintragung
unter Nr.1 (Fahrzeug- und Aufbauart): KRAD, MOTORRAD, M. LEISTUNGSBESCHRÄNKUNG
bekommen; unabhängig davon, ob das Möppel eine Leistungsbeschränkung hat oder nicht! :heiss: :jump:

Im Prinzip geht es mir nur darum, dass die Maschine nach Möglichkeit nicht nur 100 fährt. Was in den Papieren steht, wäre mir dann egal.
- da würde eine reale Probefahrt von Dir weiterhelfen. :roll:

115 - 120 km/h Tachoanzeige sollte eine 17 PS-Version (je nach Wind, Fahrbahnneigung, Bekleidung des Fahrers, Gewicht des Fahres usw.) schon bringen; so um die 130 km/h dann die 21 PS-Version.

Die Drosselung der ETZ 250/251-Typen von 21 PS auf 17 PS erfolgte über einen längeren Auspuffkrümmer (Kennzeichnungsprägung "13KW").

Nochmal zur 100-er Eintragung: zur Vermeidung von Irritationen mit unseren Freunden und Helfern sowie Sachverständigen :schlaumeier: sollte man aber solche versehentlichen Eintragungen aber doch besser korrigieren lassen. :vielposten:

Ach ja, und eine dringende Bitte: falls dieser Krümmer noch im O-Zustand ist, bitte nicht absägen, sondern einen kürzeren Krümmer kaufen!

Grüße
Claus

Re: Leistungsbeschränkung ?

BeitragVerfasst: 26. März 2010 21:39
von Daniel Düsentrieb
Okay, danke skorpion,

jetzt hab ich's geschnallt. Ich werde also erstmal bei der TÜV-Abnahme dafür sorgen, dass die Geschwindigkeit richtig eingetragen wird. Und das mit dem Krümmer werde ich mal überprüfen. Der sieht aber mittlerweile ganz schön vergammelt aus, konnte ihn aber mit der Zopfbürste zu neuem Glanz verhelfen. Ist die Kennzeichnungsprägung denn auf dem Krümmer irgendwo drauf zu sehen? Wahrscheinlich handelt es sich dann bei meiner Maschine um eine sog. Exportversion, von der ich bereits gelesen hatte, dass die auf 17 PS begrenzt waren. Dann würde ein anderer Krümmer also Abhilfe schaffen.

Gruß, Daniel

Re: Leistungsbeschränkung ?

BeitragVerfasst: 26. März 2010 22:10
von skorpion
Hey Daniel,

hier
kb.php?a=49
aus der hiesigen Wissensdatenbank noch eine Kopie "KFZ-Brief Standard-ETZ 250 mit normalen Reifengrößen und 21 PS; Autor: Rotbart"

Der Bereich der Kennzeichnungsprägung ist auf dem Bild im Anhang zu erkennen.

Viel Spaß mit Deiner Emme
Claus

Re: Leistungsbeschränkung ?

BeitragVerfasst: 26. März 2010 22:31
von Daniel Düsentrieb
Danke,

das hat mir sehr weitergeholfen, echt super. Und wenn ich den Krümmer auf dem Bild sehe, kann ich jetzt schon sagen, dass gegenwärtig bereits ein kürzerer verbaut ist. Morgen schau ich aber gleich noch mal nach der Prägung.
Ich bin mir bloß nicht sicher, ob die beim TÜV sich da auskennen. Sonst lass ich das alles mit der Eintragung wie es ist, Hauptsache die Emme läuft mehr als 100. Ich will ja keine Rennen fahren, aber es wäre schon blöd, wenn die Emme außerhalb der Ortschaft bei Vmax schon an der Leistungsgrenze wäre.
Also, danke nochmal,

Gruß, Daniel

@ Guesi: eingetragen ist 15 Kw bei 5500 U/min

Re: Leistungsbeschränkung ?

BeitragVerfasst: 27. März 2010 05:19
von Guesi
Das sind 21 PS, also nicht auf 17 PS reduziert(wären 13 kW).

GüSi

Re: Leistungsbeschränkung ?

BeitragVerfasst: 27. März 2010 09:01
von kutt
skorpion hat geschrieben:Hey Daniel,

die pdf-Datei besagt, daß alle Krafträder bis 25 kw und 0,16kw/kg die Eintragung
unter Nr.1 (Fahrzeug- und Aufbauart): KRAD, MOTORRAD, M. LEISTUNGSBESCHRÄNKUNG
bekommen; unabhängig davon, ob das Möppel eine Leistungsbeschränkung hat oder nicht! :heiss: :jump:



richtig !

das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob das moped leistungsbeschränkt ist oder nicht.
mit LB bezieht sich darauf. ob man die Fuhre mit einem A Schein fahren darf, der neuer als 2 Jahre ist und der ja bekanntlich bis 25kW geht (probezeit motorradführerscheinneulinge). da eigentlich alle 2Takt MZ unter 25kW haben sind sie Leistungsbeschränkt - dürfen also mit so einem A schein gefahren werden

z.b. bei meiner Guzzi fehlt das LB, da die 37kW hat und somit der offene A schein nötig ist

wie schnell das motorrad fährt ist egal - hier geht es nur um die leistung

ETZ-Daniel hat geschrieben:Hauptsache die Emme läuft mehr als 100


das ist eine andere reglung:

eine 125iger, die mehr als 80 km/h eingetragen hat bedarf einem A Schein. bei einer begrenzung auf 80 darf man die mit dem A1 schein fahren. (ich glaube die es gibt da auch noch eine Leistungsbeschränkung)
Hat man einem A1 schein und wird mit einer offenen 125iger erwischt ist das fahren ohne gültigen führerschein. mit den oben genannten 25kW hat das gar nix zu tun:)

ich hoffe mal das war alles so richtig