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Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 26. April 2010 22:45
von RT-Claus
Ich befasse mich gerade, im Rahmen der Überarbeitung des RT Buchs, mit aktuellen Zulassungsbestimmungen.

Zur Zulassung, ist klar, Doppelkarte, bzw jetzt die Versicherungsnummer, aktuellen TÜV (ASU bei neueren Krädern), Kfz-Brief.
Wie ist das aber mit DDR Brief,oder ganz ohne Brief,oder nur mit Datenblatt?
Die Unbedenklichkeitserklärung aus Flensburg ist nicht mehr nötig?
Reicht dann die Hauptuntersuchung §29, oder ist nach wie vor eine Vollabnahme nötig?
Wie wird die rote 07er Oldtimerzulassung gehandhabt?


Meine Gesetzessammlung ist von 2004, also nicht mehr aktuell, mich interessieren aber auch die Gepflogenheiten der Zulassungsstellen.

Ich danke Euch im Vorraus für Eure Mühen!!!

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 26. April 2010 23:21
von TS Martin
RT-Claus hat geschrieben:Ich befasse mich gerade, im Rahmen der Überarbeitung des RT Buchs, mit aktuellen Zulassungsbestimmungen.

Zur Zulassung, ist klar, Doppelkarte, bzw jetzt die Versicherungsnummer, aktuellen TÜV (ASU bei neueren Krädern), Kfz-Brief.
Wie ist das aber mit DDR Brief,oder ganz ohne Brief,oder nur mit Datenblatt?
Die Unbedenklichkeitserklärung aus Flensburg ist nicht mehr nötig?
Reicht dann die Hauptuntersuchung §29, oder ist nach wie vor eine Vollabnahme nötig?
Wie wird die rote 07er Oldtimerzulassung gehandhabt?


Meine Gesetzessammlung ist von 2004, also nicht mehr aktuell, mich interessieren aber auch die Gepflogenheiten der Zulassungsstellen.

Ich danke Euch im Vorraus für Eure Mühen!!!


Also Fahrzeuge mit DDR Brief oder ohne Brief benötigen den § 21.
Ohne Brief absolut unterschiedliche Handhabung von einfacher Kaufvertrag bis eidesstattliche und Aufbietung ist alles Vertreten.

Mit BRD Brief: Nur TÜV nach § 29 - auch bei Abmeldungen die schon länger als 7 oder 10 Jahre zurückliegen.

Die Flensburger Bescheinigung gibt es nicht mehr.
Diese fordern sich die Behörden direkt vor Ort in Sekunden an und wissen bescheid.

Bei der 07er muss ich passen - aber man braucht für jedes Fahrzeug eine BE und den Oldtimerpass.

Danach geht es auf die Behörde diese will noch einen Auszug aus dem VZR und ein Führungszeugnis sehen.

Weieter Fragen Klaus?

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 26. April 2010 23:40
von ETZploited
Zu einem Teilaspekt kann ich etwas Sinnvolles beitragen, glaube ich.

Bei der Wiederzulassung ist es wesentlich, ob ein KFZ als endgütltig stillgelegt gilt oder noch als vorübergehend abgemeldet. Im ersteren Fall wird die Hauptuntersuchung fällig (ggf. auch AU), im zweiten eine Einzelabnahme.
Früher waren die Fristen sehr streng, da galt ein Karren schon nach einem Jahr als stillgelegt, auch wenn "offiziell" noch die HU-Plakette noch gültig war.
2006 müßte die Novelle im Zulassungsrecht gekommen sein. Damit gilt ein abgemeldetes KFZ erst nach 7 Jahren als endgültig stillgelegt. Bis dahin sollten die Daten vom KFZ beim KBA gespeichert bleiben und für die Wiederinbetriebenahme reicht eine simple HU, wie erwähnt.

Es wurde auch aufgeweicht, welche Prüforganisationen Einzelabnahme und HU durchführen dürfen. Gerade die HU sollte jetzt von recht vielen Organisationen (z.B. KÜS) absolviert werden können, die teilweise sogar nach Hause kommen.

Die Aufbietung eines endgültig still gelegten Fahrzeugs erfolgt heute auch anders als früher - das besorgen die Zulassungsstellen. Dafür scheint jetzt der Eigentumsnachweis erschwert. Genaueres kann ich nicht verläßlich sagen....

TS Martin hat geschrieben:Mit BRD Brief: Nur TÜV nach § 29 - auch bei Abmeldungen die schon länger als 7 oder 10 Jahre zurückliegen.

Das wage ich z.B. ernsthaft zu bezweifeln - es deckt sich nicht mit meinen Nachfragen.

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 26. April 2010 23:43
von TS Martin
ETZploited hat geschrieben:
TS Martin hat geschrieben:Mit BRD Brief: Nur TÜV nach § 29 - auch bei Abmeldungen die schon länger als 7 oder 10 Jahre zurückliegen.

Das wage ich z.B. ernsthaft zu bezweifeln - es deckt sich nicht mit meinen Nachfragen.


Ist aber so bei uns.
Die Zulassungsstelle sagte eindeutig: Abmeldenachweis und Fahrzeugbrief mit gültigen TÜV reichen.
Auch wenn das Fahrzeug vor über 10 Jahren abgemeldet wurde.
Ausnahme: DDR Brief.

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 26. April 2010 23:52
von ETZploited
TS Martin hat geschrieben:Ist aber so bei uns.
Die Zulassungsstelle sagte eindeutig: Abmeldenachweis und Fahrzeugbrief mit gültigen TÜV reichen.
Auch wenn das Fahrzeug vor über 10 Jahren abgemeldet wurde.
Ausnahme: DDR Brief.


Leider kann man auf die Aussagen der Zulassungsstellen nicht geben, welches Recht man wirklich hat.
Deren Kooperation ist ja nicht nur regional, sondern sogar lokal unterschiedlich.
Wenn beim KBA das Fahrzeug nicht mehr gespeichert ist, reicht eine HU sicher nicht, denke ich.

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 26. April 2010 23:54
von TS Martin
ETZploited hat geschrieben:
TS Martin hat geschrieben:Ist aber so bei uns.
Die Zulassungsstelle sagte eindeutig: Abmeldenachweis und Fahrzeugbrief mit gültigen TÜV reichen.
Auch wenn das Fahrzeug vor über 10 Jahren abgemeldet wurde.
Ausnahme: DDR Brief.


Leider kann man auf die Aussagen der Zulassungsstellen nicht geben, welches Recht man wirklich hat.
Deren Kooperation ist ja nicht nur regional, sondern sogar lokal unterschiedlich.
Wenn beim KBA das Fahrzeug nicht mehr gespeichert ist, reicht eine HU sicher nicht, denke ich.


Doch sie reicht, da der Brief als Datenblatt gilt.

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 06:02
von Enz-Zett
ETZploited hat geschrieben:Bei der Wiederzulassung ist es wesentlich, ob ein KFZ als endgütltig stillgelegt gilt oder noch als vorübergehend abgemeldet. Im ersteren Fall wird die Hauptuntersuchung fällig (ggf. auch AU), im zweiten eine Einzelabnahme.

Ich würde sagen, gerade andersrum. Bei vorübergehend abgemeldet reicht eine normale HU, bei endgültig stillgelegt braucht es eine Vollabnahme.

Und was auch neu ist: Bei abgemeldeten Fahrzeugen (auch vorübergehend stillgelegten!) wird das Kennzeichen sofort (!) wieder freigegeben. Wer sein Kennzeichen behalten will, muß das beim Abmelden ausdrücklich sagen und bekommt es dann einmalig für 18 Monate reserviert.

Vorteil aus dieser Regelung: Man kann das Kennzeichen von einem zum anderen Fahrzeug wechseln. Einfach gleichzeitig das eine ab- und das andere anmelden, mit demselben Kennzeichen. Kostet zwar Wunschkennzeichengebühr, spart aber das Schilderpressen. "Meine" Zulassungsstelle macht das allerdings nicht, wenn man mit dem eben abgemeldeten Fahrzeug dann wieder heim fahren will (was man normalerweise dürfte, weil die Zulassung erst an dem Tag um 24.00 Uhr endet).

Aber @ RT-Claus: Geh doch zu Deiner Zulassungsstelle und frag nach einem Termin mit dem Amtsleiter, um mit dem die ganzen was-ist-wenn-Fälle mal durchzusprechen. Der kann Dir dann auch gleich die Paragraphen nennen. Fragen kost nix, und ich hab so schon einen sehr kooperativen Amtsleiter erlebt, der dann im Streitfall von sich aus die seltenen Sonderfälle recherchiert und seine Schalterdamen zurechtgestutzt hat. (War ne Zeit da bin ich oft mit seltenen Sonderfällen gekommen, und da war der Hinweis auf den Amtsleiter eine wertvolle Hilfe am Schalter :biggrin: )

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 07:10
von 2092sebastian
Kann man eigentlich noch ohne Zulassung, mit Doppelkarte zu Tüv oder zur Zulassungsstelle fahren?

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 07:31
von Ysengrin
Kurz meine Erfahrungen, da ich genau das erst letzte Woche durchgemacht habe. Das Motorrad habe ich ohne Papiere bei eBay gekauft und es war vermutlich schon seit einigen Jahren nicht mehr angemeldet.

Zuerst mit dem Versicherungsnachweis zur Zulassungsstelle und dort ein vorläufiges Kennzeichen geholt. (ca. 30€) Da wurde auch direkt eine Abfrage gemacht, ob es irgendwelche Eintragungen zu der Fzg.-Identnummer gibt und ob es in den letzten 5 Jahren angemeldet war. Zu dem Kennzeichen bekommt man einen Schrieb, auf dem steht, dass man mit dem Fahrzeug 3 Wochen lang innerhalb des eigenen Landkreises Fahrten unternehmen darf, die der Zulassung dienen, also zum TÜV, zur Zulassungsstelle oder in eine geeignete Werkstatt.

Damit dann zum TÜV und dort eine Vollabnahme nach §21 (ca. 90€).

Mit dem TÜV-Schreiben wieder zur Zulassungsstelle. Dort musste ich außerdem noch einen Besitznachweis vorlegen (es hat einfach ein Ausdruck der eBay-Auktion genügt.) Ich musste dann eine Versicherung an Eides Statt abgeben, dass ich keine Papiere zum Fahrzeug habe und dass es wirklich mir gehört (30€). Dann gabs noch neue Papiere und den Aufkleber auf das Kennzeichen (ca. 50€) und fertig.

So läuft das zumindest hier in Würzburg. :wink:

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 07:33
von Ralle
@Claus: Aktuelle Informationen zur Zulassung findest du hier, da sind auch Sonderfäle wie Wiederzulassung und Briefersatz eklärt (zusammenfassend hängen PDF´s an den Artileln). Da einige Sachen aber in einzelnen Bundesländern verschieden ausgelegt werden würde ich´s auch so machen wie es Enz-Zett vorgechlagen hat- Amtsleiter direkt befragen :ja:.
Eine Briefaufbietung konnte ich bei meiner /2 durch Zulassung als Leichtkraftrad mit 82 km/h Höchstgeschwindgkeit umgehen, wenns keinen Brief gibt muß auch keiner aufgeboten werden :wink: In dem Fall sollte man aber schon vorab wissen wo man das Fahrzeug versichern will, sonst könnte es unangenehm hohe Versicherungsprämie geben.

Zur 7 Jahre Problematik: Rein rechtlich nach ist mehr als 7 Jahren Stilllegung eine Vollabnahme § 21 nötig, da die Betriebserlaubnis nach 7 Jahren automatisch erlischt. Vielleicht wird das in Oranienburg anders ausgelegt, das wäre gut möglich. Die erlauben zum Beispiel auch offiziell die Benutzung von Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zu Oldtimertreffen, in Sachsen geht das nur getarnt als Überprüfungsfahrt. Beweis

-- Hinzugefügt: Di 27. Apr 2010, 08:36 --

@Ysengrin: Die haben dir sofort nach Abgabe der Eidesstattlichen den neuen Brief ausgestell, ist ja geil?

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 08:41
von willy.as
2092sebastian hat geschrieben:Kann man eigentlich noch ohne Zulassung, mit Doppelkarte zu Tüv oder zur Zulassungsstelle fahren?

ich war am sonntag auf der "platte " in löwenstein, da war verkehrssicherheitstag.
ich hab mit einem tüv-ler genau über das thema gesprochen. MAN KANN NICHT !

es gibt zwei möglichkeiten :
1. moped auf den hänger
2. kurzzeitkennzeichen. was aber die teure variante ist.

außerdem wurde diese thematik schon in einem anderen " fred " durchgekaut.

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 08:55
von sik101
Hallo,

da ich im Januar die RT angemeldet habe, kann ich eventuell sachdienliche Hinweise geben.

Die RT habe ich ohne Brief gekauft, schicki gemacht und bin dann zu Pit Stop zwecks Vollabnahme. Ein freundlicher DEKRA Mitarbeiter führte die Untersuchung des Krades durch, und wollte dann 45,- € (hat er auch bekommen).
Dann ab zur Zulassungstelle des SPN Kreises (Forst :? ), mit im Gepäck das Gutachten der Abnahme sowie und ganz wichtig der Kaufvertrag. Die Versicherungsnummer wird in der Regel der Zulassungstelle durch die Versicherung übermittelt (vorausgesetzt es wurde ein Versicherer damit beauftrag). Die Mitarbeiterin studierte den Kaufvertrag ca 10 min, dann Abfrage beim KBA....Nummerschild holen....Plaketten drauf...fertisch.

Eigentlich ganz unproblematisch.

Beste Grüsse

sik

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 08:58
von Ysengrin
@willy.as: Doch, man kann, wenn man wie ich Variante 3 wählt: Bei der Zulassungsstelle ein vorläufiges Kennzeichen holen und damit zum TÜV.

@ralle: Ja, ich habe die Papiere unmittelbar danach bekommen. Ist das sonst nicht üblich?

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 09:15
von willy.as
: Bei der Zulassungsstelle ein vorläufiges Kennzeichen holen und damit zum TÜV. = kurzzeitkennzeichen !

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 09:37
von Ralle
Ysengrin hat geschrieben:@willy.as: Doch, man kann, wenn man wie ich Variante 3 wählt: Bei der Zulassungsstelle ein vorläufiges Kennzeichen holen und damit zum TÜV.

@ralle: Ja, ich habe die Papiere unmittelbar danach bekommen. Ist das sonst nicht üblich?


Eigentlich 6 Wochen Wartezeit wegen der Briefaufbietungbeim KBA, die Option mit dem vorläufigen Kennzeichen mit 3 Wochen Gültigkeit kenne ich von hier auch nicht, da sind die bei Euch kulant. Hier gibts nur Kurzzeitkennzeichen, die gelten 5 Tage :ja:

Wie schon mehrfach gesagt, bei der Zulassung ist vieles Ansichts- und Auslegungssache der jeweiligen Länder und deren Ämter.

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 09:53
von Ysengrin
@willy.as: Nein, kein Kurzzeitkennzeichen! Es handelt sich um das endgültige Kennzeichen, das auch nicht rot ist oder irgendwelche Fristen aufgedruckt hat. Man bekommt halt die Aufkleber erst drauf, wenn die Zulassung abgeschlossen wurde. Mit nem Kurzzeitkennzeichen kann man ja auch soviel rumfahren wie man will, mit meinem durfte ich, wie gesagt, nur zum TÜV, zur Zulassungstelle und in ne Werkstatt. Mag sein, dass es das nicht überall gibt, hier schon. :wink:

Das mit den 6 (bzw. 4) Wochen Wartezeit hatte ich auch schon gehört, war bei mir zum Glück nicht der Fall.

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 11:01
von Robert K. G.
Ysengrin hat geschrieben:@willy.as: Nein, kein Kurzzeitkennzeichen! Es handelt sich um das endgültige Kennzeichen, das auch nicht rot ist oder irgendwelche Fristen aufgedruckt hat. Man bekommt halt die Aufkleber erst drauf, wenn die Zulassung abgeschlossen wurde. Mit nem Kurzzeitkennzeichen kann man ja auch soviel rumfahren wie man will, mit meinem durfte ich, wie gesagt, nur zum TÜV, zur Zulassungstelle und in ne Werkstatt. Mag sein, dass es das nicht überall gibt, hier schon. :wink:

Das mit den 6 (bzw. 4) Wochen Wartezeit hatte ich auch schon gehört, war bei mir zum Glück nicht der Fall.


Jepp, kann ich bestätigen. Das habe ich auch schon so gemacht. Aber ich musste die gute Frau auf dem Amt direkt auf diese Möglichkeit hinweisen.

Des weiteren kann man auch mit dem alten, ungestempelten Kennzeichen zum TÜV fahren. Habe ich mit meinem Golf so gemacht. Allerdings braucht man dazu auch eine "Doppelkarte". (Der Golf war 5 Jahre abgemeldet.) Im Übrigen bekommt man beim vorrübergehenden Stillegen eines Fahrzeugs so einen grünen Zettel in die Papiere geklammert auf dem das alles erläutert wird. Wer es mir nicht glaubt, der möge nachsehen. Ansonsten stelle ich heute abend, sofern ich noch so ein Teil finde, ein Scan davon ein.

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 27th April 2010, 12:11 pm --

Hallo,

vielleicht hilft auch das weiter:

http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id ... 1&_lang=de

Gruß
Robert

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 11:24
von motorradfahrerwill
Enz-Zett hat geschrieben:Und was auch neu ist: Bei abgemeldeten Fahrzeugen (auch vorübergehend stillgelegten!) wird das Kennzeichen sofort (!) wieder freigegeben. Wer sein Kennzeichen behalten will, muß das beim Abmelden ausdrücklich sagen und bekommt es dann einmalig für 18 Monate reserviert.

Vorteil aus dieser Regelung: Man kann das Kennzeichen von einem zum anderen Fahrzeug wechseln. Einfach gleichzeitig das eine ab- und das andere anmelden, mit demselben Kennzeichen. Kostet zwar Wunschkennzeichengebühr, spart aber das Schilderpressen.


Geht aber leider nicht mehr wenn in dieser Zeit neu LK eingeführt werden.
Und in der Zulassungsstelle in Aue (ERZ :evil: ) wurde mir was von 12 Monaten erzählt.

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 11:53
von ETZploited
Enz-Zett hat geschrieben:
ETZploited hat geschrieben:Bei der Wiederzulassung ist es wesentlich, ob ein KFZ als endgütltig stillgelegt gilt oder noch als vorübergehend abgemeldet. Im ersteren Fall wird die Hauptuntersuchung fällig (ggf. auch AU), im zweiten eine Einzelabnahme.

Ich würde sagen, gerade andersrum. Bei vorübergehend abgemeldet reicht eine normale HU, bei endgültig stillgelegt braucht es eine Vollabnahme.


So ist es.
Danke fürs Berichtigen - hatte ich zu hastig getippt :wink:

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 22:13
von TS Martin
Ralle hat geschrieben:Zur 7 Jahre Problematik: Rein rechtlich nach ist mehr als 7 Jahren Stilllegung eine Vollabnahme § 21 nötig, da die Betriebserlaubnis nach 7 Jahren automatisch erlischt. Vielleicht wird das in Oranienburg anders ausgelegt, das wäre gut möglich. Die erlauben zum Beispiel auch offiziell die Benutzung von Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zu Oldtimertreffen, in Sachsen geht das nur getarnt als Überprüfungsfahrt. Beweis


Zur 7 Jahres Problematik:

Landkreis Oberhavel hat geschrieben:Die bisher geltende Löschungsfiktion nach 18 Monaten ist ab dem 01.03.2007 entfallen.
Fahrzeuge können für mindestens sieben Jahre, wenn die Betriebserlaubnis noch
nachgewiesen werden kann, sogar noch länger, ohne erneute Abnahme nach § 21 StVZO
wieder zum Verkehr zugelassen werden. Erst wenn die Fahrzeug- und Halterdaten im
Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden sind und die
Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die
Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden
können, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO zu verlangen(siehe dazu § 14 Abs. 2 Satz 5
FZV).


Siehe auch hier !!!

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 22:34
von ETZploited
TS Martin hat geschrieben:
Landkreis Oberhavel hat geschrieben:Die bisher geltende Löschungsfiktion nach 18 Monaten ist ab dem 01.03.2007 entfallen.
Fahrzeuge können für mindestens sieben Jahre, wenn die Betriebserlaubnis noch
nachgewiesen werden kann, sogar noch länger,
ohne erneute Abnahme nach § 21 StVZO
wieder zum Verkehr zugelassen werden. Erst wenn die Fahrzeug- und Halterdaten im
Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden sind und die
Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die
Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden
können, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO zu verlangen(siehe dazu § 14 Abs. 2 Satz 5
FZV).


Wie ich schon sagte, 7 Jahre, von mehr kann man i.a. nicht ausgehen - und darum schrieb ich das auch so :wink:

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. April 2010 23:12
von guzzimk
2092sebastian hat geschrieben:Kann man eigentlich noch ohne Zulassung, mit Doppelkarte zu Tüv oder zur Zulassungsstelle fahren?


Hallo,
wenn die Versicherung dem ausdrücklich zustimmt geht das, habe das vor zehn Tagen auch gemacht, aber vorher die Zustimmung der Versicherung eingeholt. (Von zu Hause, auf kürzestem Wege, etc.)

LG

Markus

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 28. April 2010 06:02
von 2092sebastian
Das ist mir alles zu umständlich, ich stell se auf´n Hänger und gut!

-- Hinzugefügt: 28th April 2010, 7:13 am --

motorradfahrerwill hat geschrieben:
Enz-Zett hat geschrieben:Und was auch neu ist: Bei abgemeldeten Fahrzeugen (auch vorübergehend stillgelegten!) wird das Kennzeichen sofort (!) wieder freigegeben. Wer sein Kennzeichen behalten will, muß das beim Abmelden ausdrücklich sagen und bekommt es dann einmalig für 18 Monate reserviert.

Vorteil aus dieser Regelung: Man kann das Kennzeichen von einem zum anderen Fahrzeug wechseln. Einfach gleichzeitig das eine ab- und das andere anmelden, mit demselben Kennzeichen. Kostet zwar Wunschkennzeichengebühr, spart aber das Schilderpressen.


Geht aber leider nicht mehr wenn in dieser Zeit neu LK eingeführt werden.
Und in der Zulassungsstelle in Aue (ERZ :evil: ) wurde mir was von 12 Monaten erzählt.


Ich war letzte woche auf der Zulassungstelle in Pfaffenhain, die sagten auch das die Nummer 12 M. gespeichert wird. Und mit einem abmelden und gleich eins auf die Nummer anmelden wird auch nicht,man muß einen Tag warten! :angry:

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 28. April 2010 08:25
von Enz-Zett
willy.as hat geschrieben:ich hab mit einem tüv-ler genau über das thema gesprochen. MAN KANN NICHT !

Der TÜVler ist evtl. nicht der richtige Ansprechpartner?
Laut meiner Zulassungsstelle kann man, wenn
- das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt ist und bereits ein zugeteiltes Kennzeichen besitzt
- ein Versicherungsnachweis besteht
- man nur im eigenen Landkreis bzw. unmittelbar angrenzende LKs fährt
- sich der TÜV auf dem Weg zur Zulassungsstelle befindet.

Grund ist, daß Versicherungsschutz und Steuerpflicht am Tag der Zulassung um 0:00 Uhr beginnt. Und wenn das Fahrzeug bereits sein Kennzeichen hat, ist eine eindeutige Identifikation möglich. Vorreservierte Wunschkennzeichen zählen also nicht, da muß man auf Kurzzeitkennzeichen oder Hänger ausweichen. Was auch nicht geht, ist von Ludwigshafen aus nach Saarlouis zum TÜV und dann nach Mainz zur Zulassung.
Wobei laut TÜV Böblingen das mit dem Hänger auch nicht geht - der Prüfer muß eine Probefahrt machen können, dazu muß das Fahrzeug am Verkehr teilnehmen dürfen.

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 28. April 2010 08:58
von mutschy
Enz-Zett hat geschrieben:Wobei laut TÜV Böblingen das mit dem Hänger auch nicht geht - der Prüfer muß eine Probefahrt machen können, dazu muß das Fahrzeug am Verkehr teilnehmen dürfen.

Seltsam, seltsam... Bei meiner Anfang April durchgeführten HU hat sich der DEKRA-Prüfer auf die TS geschwungen, is ne runde übern Hof geknattert u gut wars...

Kann es sein, dass der TÜV Sachen macht, die die DEKRA ganz anders handhabt? TÜV is mir eh unsympathisch, bei der Dekra wird man freundlich gegrüsst u beim TÜV nur angeknurrt (zumindest hier)...

Gruss

Mutschy

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 28. April 2010 09:36
von TS Martin
2092sebastian hat geschrieben:Ich war letzte woche auf der Zulassungstelle in Pfaffenhain, die sagten auch das die Nummer 12 M. gespeichert wird. Und mit einem abmelden und gleich eins auf die Nummer anmelden wird auch nicht,man muß einen Tag warten! :angry:


Und ich habe letztes Jahr in einem mein Auto abgemeldet und das neue gleich auf die alte Nummer angemeldet.
Ken Problem. Gebühr für WKZ bezahlt.
Dafür aber das Prägen gespart und die Landeswappen wurden auch nicht in Rechnung gestellt, da sie ja die alten nehmen konnten.

Wenn natürlich Kreise wie in Sachsen oder Sachsen-Anhalt aufhören zu existieren geht die Mitnahme nicht - ist klar.
Bsp.: AU und MEK Kennzeichen gibt es nicht mehr ... heißt man muß das ERZ nehmen.
Anders war das wo die Nummer 18 Monate für ein Auto gesperrt blieb, da wurden auch die alten Nummern weiter zugeteilt.

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 30. April 2010 17:52
von RT-Claus
Halol An Alle,

und vielen dank für die Tipps zum Thema Zulassung, Ihr habt mir sehr geholfen.
Es zeigt sich wieder mal, dass viele Zulassungsstellungen eigene Ansichten haben, vor Allem bei H-Kennzeichen.
Scheiß Förderalismus!!!

Einige Tipps werde ich jedenfalls im RT Buch einbringen.

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 30. April 2010 22:32
von Enz-Zett
RT-Claus hat geschrieben:..., vor Allem bei H-Kennzeichen.
Scheiß Förderalismus!!!
Naja, beim H-Kennzeichen gibt es zu den unterschiedlichen Ansichten noch inflationär schnell ändernde Vorgaben. Da kommen dann die halb- und völlig veralteten Wissensstände zu den Ansichten dazu, und die Chose ist komplett.

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 4. Mai 2010 18:08
von Nordisch1000
Ich bin auch gerade bei der Anmeldung meiner RT 125/3 (Raum Nürnberg)

Ich hab beim ebay-Kauf meiner RT einen alten DDR-Brief mit dazu bekommen. Die RT wurde 1990 außer Betrieb gesetzt.

Bisher hab ich alles telefonisch geklärt.
Ein Anruf beim Amt VOR dem ersten Besuch hilft denke ich ungemein und die Damen, gerade im Westen, können sich auf die Zulassung der Ost-Oldies in Ruhe vorbereiten. Das erspart viel Zeit und Halbwissen der Beamten. Ist ja verständlich, kommt ja nicht jeden Tag einer mit so einem alten DDR-Lappen vorbei.

Die Zulassung soll jetzt wie folgt ablaufen;
1. Besuch der Zulassungsstelle mit Versicherungsbescheinigung, DDR-Brief, Kaufvertrag und Ausweis
2. Dort bekomme ich dann ein vorläufiges Kennzeichen, das nur für die Fahrt zum TÜV berechtigt. Sollte dann günstiger und einfacher sein als Anhänger u. Kurzzeitkennzeichen. Ich mußte die Dame vom Amt aber direkt darauf hinweisen und auch erst beim zweiten Anlauf hat sie auf den Hinweis reagiert. Der Fachbegriff war eine "Vorwegzuteilung" (Danke noch mal an Ysengrin für die Info)
3. direkte Fahrt zum TÜV mit vorläufigem Kennzeichen
4. hier keine Vollabnahme nach §21 sondern nur normaler TÜV nach §29 + Datenbestätigung
5. Dann wieder zur Zulassungsstelle und Abschluß der Zulassung (das vorläufige Kennzeichen wird zum endgültigen Kennzeichen) fertig

Auf der Versicherungsbestätigung muß angegeben sein ob man die TÜV-Fahrt machen darf. Ich hab der Dame einfach die Nr. gegeben die ich vom Versicherungsfachmann bekommen hatte. Siw konnte die Daten am PC abrufen und anscheinend war der Vermerk vorhanden.

Jetzt noch ne Frage an euch: Was steht auf der Datenbestätigung, bekomme ich die vom TÜV oder muß ich was zum TÜV mitbringen?

Schöne Grüße
Martin

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 4. Mai 2010 18:26
von Robert K. G.
Hallo,

das ist ein bisschen von der Zulassungsstelle abhängig. Da es sich um einer 125er handelt, gibt es keinen "Fahrzeugbrief". Der Prüfer schreibt ein Gutachten. Mit diesem gehst du zur Zulassungsstelle und bekommst nur eine Zulassungsbescheinigung Teil I.

Den TÜV Bepper bekommst du zusammen mit dem Amtssiegel auf der Zulassungsstelle auf das Kennzeichen geklebt.

Gruß
Robert

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 6. Mai 2010 07:19
von TS Martin
Nordisch1000 hat geschrieben:Ich bin auch gerade bei der Anmeldung meiner RT 125/3 (Raum Nürnberg)

Ich hab beim ebay-Kauf meiner RT einen alten DDR-Brief mit dazu bekommen. Die RT wurde 1990 außer Betrieb gesetzt.

Bisher hab ich alles telefonisch geklärt.
Ein Anruf beim Amt VOR dem ersten Besuch hilft denke ich ungemein und die Damen, gerade im Westen, können sich auf die Zulassung der Ost-Oldies in Ruhe vorbereiten. Das erspart viel Zeit und Halbwissen der Beamten. Ist ja verständlich, kommt ja nicht jeden Tag einer mit so einem alten DDR-Lappen vorbei.

Die Zulassung soll jetzt wie folgt ablaufen;
1. Besuch der Zulassungsstelle mit Versicherungsbescheinigung, DDR-Brief, Kaufvertrag und Ausweis
2. Dort bekomme ich dann ein vorläufiges Kennzeichen, das nur für die Fahrt zum TÜV berechtigt. Sollte dann günstiger und einfacher sein als Anhänger u. Kurzzeitkennzeichen. Ich mußte die Dame vom Amt aber direkt darauf hinweisen und auch erst beim zweiten Anlauf hat sie auf den Hinweis reagiert. Der Fachbegriff war eine "Vorwegzuteilung" (Danke noch mal an Ysengrin für die Info)
3. direkte Fahrt zum TÜV mit vorläufigem Kennzeichen
4. hier keine Vollabnahme nach §21 sondern nur normaler TÜV nach §29 + Datenbestätigung
5. Dann wieder zur Zulassungsstelle und Abschluß der Zulassung (das vorläufige Kennzeichen wird zum endgültigen Kennzeichen) fertig

Auf der Versicherungsbestätigung muß angegeben sein ob man die TÜV-Fahrt machen darf. Ich hab der Dame einfach die Nr. gegeben die ich vom Versicherungsfachmann bekommen hatte. Siw konnte die Daten am PC abrufen und anscheinend war der Vermerk vorhanden.

Jetzt noch ne Frage an euch: Was steht auf der Datenbestätigung, bekomme ich die vom TÜV oder muß ich was zum TÜV mitbringen?

Schöne Grüße
Martin


Die Datenbestätigung ist ein Stück Papier vom Hersteller (hier: MZ) dass das Fahrzeug einen bestimmten Typ entspricht.
Diese Bestätigung auch Datenblatt genannt bekommst du von MZ in Zschopau und kostet mit Versand fast 35 €.
Plus den allgemeinen TÜV der auch soviel ungefähr kostet sind dann zusammen 70 € fällig.
Dann kannste beim TÜV auch ein § 21 machen und bekommst die "ABE" als Datenblatt gleich mit.
Dieses Vollgutachten kostet im Schnitt auch nur 70 €.

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 9. Februar 2020 08:39
von Janko
Hallo ! Habe eine 2,5er mz etz die 13 jahre abgemeldet war , mit brd brief , habe nur ganz normalen tüv gemacht , und angemeldet , das einzige was war ist durch das einschreiben der fahrzeugdaten in den brief , und anmelden das ganze sich auf 54 € belaufen hat. Das nummernschild gabs für zusätzlich 15 €

Re: Zulassung eines Motorrads, allgemein

BeitragVerfasst: 27. Februar 2020 20:27
von chrischan-b
Diese Woche auf die Anfrage der Zulassung meiner TS150, stillgelegt seit 1991, habe ich folgende Antwort von der Berliner Zulassungsstelle bekommen.

Sehr geehrter Herr Xxxxxx,

durch die Auflösung der Deutschen Demokratischen Republik und dem Einigungsvertrag mit der BRD sind die alten Fahrzeugbriefe nicht mehr gültig, daher ist es erforderlich ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellen zu lassen für eine Zulassung. Auch ist ein Kaufvertrag über den rechtmäßigen Erwerb mitzubringen.
Außerdem ist dann ein Termin der Dienstleistung "Kraftfahrzeug - Wiederzulassung eines länger als 7 Jahre abgemeldeten Fahrzeugs" zu buchen, entweder im Internet oder aber über das Bürgertelefon, die 115.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag