Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
Basti28 hat geschrieben:mach es wie P-J email Anfrage an die Dekra(nachfolgeorganisation das KTA) in Dresden und den Typ deines Motorrades sowie Baujahr ect. weißt du ja auch ohne Papiere oder?
Basti28 hat geschrieben: P-J sondern weil es der Einigungsvertrag so vorschreibt.
Basti28 hat geschrieben:Taloon
Jope hat geschrieben: Da kann in den Papieren sonstewas eingetragen sein.
Willy hat geschrieben:Jope hat geschrieben: Da kann in den Papieren sonstewas eingetragen sein.
In den Papieren meines Wrangler (Jeep) war ein kleines Kennzeichen eingetragen und das Amt wollte mir keines zuteilen. Daraufhin habe ich vom Amtsleiter eine Bescheinigung verlangt, in der steht, das mir sein Amt das große Kennzeichen, wissentlich der anderslautenden Eintragung in den Papieren, zugeteilt hat.
Denn, so habe ich ihm erklärt, das mir die uniformierte, mich bei einer Verkehrskontrolle prüfende, Ordnungsmacht, wohl kaum glauben wird, das es sein Amt war, das hier gegen die eingetragene Auflage, ein kleines Kennzeichen zu führen, verstoßen hat.
Nach 5 Minuten war die Anweisung "unten" und ich bekam, was in den Papieren stand.
Gruß
Willy
Jope hat geschrieben:Ich sag ja wenn sich alle an die Regeln halten. Wenn er Schneit und Ahnung gehabt hätte, so hätte er auf das große Kennzeichen bestehen können. Bsp: Wenn dein Auto Serienmäßig mit 16'' Rädern ausgestattet ist und du dir 18'' eintragen lässt, darfste ja die 16'' immernoch fahren...
kutt hat geschrieben:Ich hab sogar eins an der ETS!
audioconcept hat geschrieben:Hallo, hab gerade mit dem Chef vom Straßenverkehrsamt gesprochen und der sagte, das der Einigungsvertrag ausgelaufen ist. Man bekommt nur noch dieses kleine Kennzeichen 255x130, wenn der TÜV es einträgt.
Stimmt das?
audioconcept hat geschrieben:Hallo, hab gerade mit dem Chef vom Straßenverkehrsamt gesprochen und der sagte, das der Einigungsvertrag ausgelaufen ist. Man bekommt nur noch dieses kleine Kennzeichen 255x130, wenn der TÜV es einträgt.
Stimmt das?
kutt hat geschrieben:wow .. das würde bedeuten, daß kein FZ mit 50ccm und 60km/h mehr fahren dürfte ...
audioconcept hat geschrieben:Wenn ich es richtig deute hat der Mann vom Amt ja dann recht. Es ist damit hinfällig, bzgl. des einigungsvertrags. 1992 abgelaufen
-- Hinzugefügt: 30. Januar 2012 13:44 --
Wahrscheinlih kann es 100% nur jemand beantworten , der zugriff zum aktuellen Gesetz hat. Ob das immer so stimmt im Internet und auch aktuell ist, .....?
mutschy hat geschrieben:Nee, nee, nee... Jockels Ausführung bezieht sich auf die Erteilung von Betriebserlaubnissen, also die Überprüfung, ob alle gesetzlichen Anforderungen an die Fahrzeuge eingehalten wurden. Das macht der Hersteller u das kostet richtig Geld. Ab 1994 MUSSTEN alle DDR-Hersteller (so es denn noch einen gab) ihre Fahrzeuge zwecks Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach bundesdeutschem Recht vom TÜV erstmals abnehmen lassen ("Erteilung einer ABE"), bis dahin galt noch die KTA-BE der DDR. Die zitierte Regelung hat also nur was mit Fahrzeugen zu tun, die nach dem 31.12.1993 produziert u zugelassen wurden; die ES/2 wurde aber schon fasgt 40 Jahre früher zusammengeschraubt, also gelten noch die Vorschriften zum Zeitpunkt der Erteilung der KTA-BE anno 1967. So seh ich das zumindest als Nicht-Anwalt...
Gruss
Mutschy
audioconcept hat geschrieben:mutschy hat geschrieben:Nee, nee, nee... Jockels Ausführung bezieht sich auf die Erteilung von Betriebserlaubnissen, also die Überprüfung, ob alle gesetzlichen Anforderungen an die Fahrzeuge eingehalten wurden. Das macht der Hersteller u das kostet richtig Geld. Ab 1994 MUSSTEN alle DDR-Hersteller (so es denn noch einen gab) ihre Fahrzeuge zwecks Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach bundesdeutschem Recht vom TÜV erstmals abnehmen lassen ("Erteilung einer ABE"), bis dahin galt noch die KTA-BE der DDR. Die zitierte Regelung hat also nur was mit Fahrzeugen zu tun, die nach dem 31.12.1993 produziert u zugelassen wurden; die ES/2 wurde aber schon fasgt 40 Jahre früher zusammengeschraubt, also gelten noch die Vorschriften zum Zeitpunkt der Erteilung der KTA-BE anno 1967. So seh ich das zumindest als Nicht-Anwalt...
Gruss
Mutschy
Aber leider sieht es das Amt oft anders. Gibt es keinen Richter oder Anwalt, der sich mit dem aktuellen Stand auskennt? Denn so muss man dann klein beigeben beim Amt.
kutt hat geschrieben:wow .. das würde bedeuten, daß kein FZ mit 50ccm und 60km/h mehr fahren dürfte ...
audioconcept hat geschrieben:Wahrscheinlih kann es 100% nur jemand beantworten , der zugriff zum aktuellen Gesetz hat. Ob das immer so stimmt im Internet und auch aktuell ist, .....?
Basti28 hat geschrieben:natürlich hat die 60 km/h regelung mit dem Einheitsvertrag zutun.nur deswegen gilt die. in europa dürfen bekannterweise die 50ccm fahrzeuge nur 45 km/h fahrenWoran soll dann in dem fall EU Recht gelten? . was soll denn dieser Quatsch immer der Vertrag gilt nicht mehr? ER GILT!! genauso wie die KTA Typenblätter gelten.
audioconcept hat geschrieben:Man bekommt nur noch dieses kleine Kennzeichen 255x130, wenn der TÜV es einträgt.
Stimmt das?
kutt hat geschrieben: Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, daß es von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk komplett unterschiedlich ist.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste